Aufmaß Malerarbeiten

Diskutiere Aufmaß Malerarbeiten im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum! Ihr werdet es kaum glauben, nach langen Jahren und vielen Telefonaten und Briefen, halte ich die Schlussrechnung in Händen. Gut,...

  1. #1 schorsch1974, 21.02.2009
    schorsch1974

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    Liebes Forum!
    Ihr werdet es kaum glauben, nach langen Jahren und vielen Telefonaten und Briefen, halte ich die Schlussrechnung in Händen.
    Gut, sie ist nicht prüfbar, Stundenzettel über Zusatzarbeiten nicht vorhanden und und und....

    Malerarbeiten die als Ausgleich für 2 Monate Bauverzug kostenlos angeboten wurden, werden plötzlich in Rechnung gestellt...

    Jetzt prüfe ich das Aufmaß. Abgesehen davon, dass bei jeder Länge und vor allem bei der Deckenhöhe ein paar Zentimeter dazugekommen sind, wundert mich eines:

    Die Maße für die Türen sind nicht abgezogen worden.

    Beim Außenputz und Malerei kann ich noch verstehen, dass Fenter übermessen werden, weil dafür die Laibungen nicht extra berechnet werden. Aber bei Innentüren, zumal die ja noch nicht gesetzt waren, gibts doch keinen Extraaufwand. Und: Die Tür wird ja im Zimmer und im flur mit berechnet.....

    Meine Meinung: Türen müssen abgezogen werden. Wie seht ihr das?
     
  2. Baumal

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    ist OK.

    unter 2,5m² wird übermessen nach VOB.
     
  3. #3 Hundertwasser, 21.02.2009
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    In der VOB sind vereinfachende Aufmaßregelungen enthalten. Wenn die Abrechnung nach VOB vereinbart werden Wandöffnungen unter 2,5 m² übermessen. Es gibt noch mehr Regelungen, die sind aber in den letzten Versionen der VOB verschiedentlich geändert worden. Wichtig wäre also, ob, und wenn ja wann die VOB vereinbart wurde.

    Der Sinn der Sache ist die Vereinfachung der Abrechnung.
     
  4. #4 Baufuchs, 21.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch

    wenn Abrechnung n. VOB nicht explizit vereinbart wurde, sind diese Abrechnungsregeln anwendbar, da "üblich und der gewerblichen Verkehrssitte entsprechend".
     
  5. Baumal

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    wieso wurden die türen nicht vor dem maler gesetzt?
     
  6. #6 schorsch1974, 21.02.2009
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    Wieso denn? Ist doch einfacher, wenn ich nix abkleben muss.

    Danke für die Antworten. VOB war vereinbart, also wird übermessen.
    Aber da ansosnten eh nix stimmt oder prüfbar ist, wird sich das noch hinziehen.
    Immerhin will man sich "kaufmännisch" einigen.....
     
  7. Lukas

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    ...könnte besser sein, als "soldatisch".
     
  8. #8 schwarzmeier, 22.02.2009
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    :think Die ATV VOB/ DIN 18363 ist schon ein ausgeklügeltes und gerechtes Regelwerk .
    Was erspart sich denn der Maler , wenn er eine Tür von ca.2 qm übermessen darf ohne diese Fläche behandelt zu haben ? Ca.1€/qm Materialkosten max.,dafür hat Er einen zeitlichen Mehraufwand um sauber um die Türe herumzuarbeiten von ""mindestens dem gleichen Wert"" , in der Regel aber mehr. Jedem Maler wäre es lieber , Wände ohne Öffnungen zu haben .:konfusius
     
  9. #9 schorsch1974, 22.02.2009
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    Was hat der Maler denn für einen zeitlichen Mehraufwand, um um die Türöffnung zu arbeiten????
    Und mich kostet der qm 5,95 € netto. Und Türe im Flur und außen sind schon 4 qm.
    Dann rechne mal durch, wieviele Türen du im Haus hast. Da kommt schon was zusammen.
    Und einen Aufwand kann ich wirklich nicht erkennen.
    Aber egal, steht nunmal so in der VOB.
     
  10. #10 schwarzmeier, 22.02.2009
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    :thinkVielleicht solltest Du darüber mal nachdenken oder es selbst mal probieren.
    Nimm Dir eine Wand ohne Öffnungen , Dun kannst mit der Rolle von A nach B ohne abzusetzen und das Werkzeug zu wechseln , ohne die Tür abzudecken ohne mit dem Pinsel um die Tür zu arbeiten Deine Wand beschichten . Stop die Zeit für diese Wand und errechne den Zeitaufwand per qm.
    Dann nimm eine Wand mit Öffnungen wie Fenster , Türen ect. und wiederhole dasselbe .Ebenso errechnest Du den jeweiligen Materialaufwand je Wand und qm .
    Ich bin sicher , dann hast auch Du es kapiert und stellst die Abrechnungsart nach VOB/C ATV Din 18363 nicht mehr besserwisserisch in Frage .
    Diejenigen , die dieses Werk erstellten und laufend überarbeiten und den jeweiligen Gegebenheiten anpassen sind Top-Fachleute und nicht die Dümmsten auf diesem Planeten .:winken
     
  11. Lukas

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    Jo Franz, dem kann man nur zustimmen, ist aber im Lehrplan der Marder nicht vorgesehen.
    Blöd nur, daß der Club schon die Verpflegung "outsourcen" muß, weil selbst zu teuer. :irre

    Gruß Lukas
     
  12. #12 schwarzmeier, 22.02.2009
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    :yikes Servus Lukas , es ist schon bedenklich , wenn das Ei immer wieder schlauer sein will als die Henne und Du kannst dagegen nichts machen.
    Manchmal meine ich allerdings ---na ja, es is ja Fasching !! Helau !!!:winken:28::28:
     
  13. #13 GaWaSch, 23.02.2009
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    ..... eigentlich, ist ja alles ganz einfach, wurde bei meinem Nachbarn auch so gemacht, aber dann beim nachmessen viel auf, das der Maler das abkleben für Fenster und Türen auch noch mitgerechnet hat, war hat nicht die feine englische....aber man hat sich letztendlich geeinigt.

    Hattet ihr kein Angebot über die Malerarbeiten?
     
  14. #14 schwarzmeier, 23.02.2009
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    :shadesErstmal HELAU !!
    Wenn der Maler gem. der VOB/C ATV DIN 18363 Ziff.4.2.5 abgerechnet hat , dann ist der gute Maler wohl im Recht , wenn Er das ""ABKLEBEN"" für die Fenster u.Türen zusätzlich berechnet und Er handelte einfach nur KORREKT !!
    Wenn aber die ""FEINE ENGLISCHE ART "" bedeuten soll , dass der Handwerker darauf verzichten soll auf das was Ihm vertragsgemäß zusteht , dann finde ich dass das nicht die ""F:E:ART" ist !!! PAKTA SUNT SERVANDA heisst ein alter bayerischer Grundsatz !:biggthumpup:
     
  15. #15 Gast943916, 23.02.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    in Fränkisch: pack dei Glummp und servus....
     
  16. #16 schorsch1974, 23.02.2009
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    @schwarzmeier:
    Nur mal so nebenbei:
    ES WAREN KEINE TÜREN DRIN! Folglich auch nix abkleben!

    Aber ich kann ja die Türen wieder rausreissen und deinen Tip befolgen!

    Und das es dem Maler vertraglich zusteht, weil ich die VOB vereinbart habe, habe ich nie bestritten.
     
  17. #17 GaWaSch, 23.02.2009
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    so gesehen, magst du Recht haben, aber bei meinem Nachbar, war ein m²Preis allinklusive ausgemacht,und da kann ich später nicht noch mehr abrechnen, oder sehe ich das falsch, das hatte ich heute morgen vergessen zu schreiben
    und welcher Kunde kennt sich schon mit den genauen Abrechnungsregeln in den verschiedene Gewerken aus
     
  18. #18 dquadrat, 23.02.2009
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    bei einem pauschal- oder festpreis wäre das der fall. gab es einen m²-preis so hat er nicht mehr abgerechnet, sondern das was ausgemacht war, nämlich nach m².

    das gleichzeitige abrechnen von abklebe- und abdeckarbeiten ist ebenfalls in ordnung und ist wesentlich kostenintensiver als das was man beim übermessen von fenstern und türen gut macht. zumal oft noch acrylfugen an bauteilanschlüssen gezogen werden. sieht halt nur keiner
     
  19. #19 Hundertwasser, 23.02.2009
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    Die angewendete Aufmaßregel ist eigentlich shitegal. Der Zeit- und Materialaufwand ist ja der gleiche. Durch die Aufmaßregel verändert sich ja nicht die Leistung. Also muss, egal wie das dann aufgemessen wird, hinten die gleiche Summe rauskommen.

    Möglich wären beispielsweise folgende Abrechnungsarten:

    1 Haus komplett innen anstreichen: 2000,- €
    Aufmaß zentimetergenau 500 m² x 4,- € = 2000,- €
    Aufmaß nach VOB 400 m² x 5,- € = 2000,-

    Aufgemessen werden muss dabei immer. Das macht den Unterschied aus. Da der Maler auch oft schon aufmessen muss bevor er einen Auftrag bekommt sollte man ihm die Vereinfachung auch zugestehen. Wie gesagt, unterschiede in der Endsumme entstehen sowieso nicht.
     
  20. #20 schwarzmeier, 23.02.2009
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    :respekt So ist es und so soll es auch sein !
    ! Mass Bier ist i.d.Re. auch , ausser am Oktoberfest eben mal 1 Liter !:biggthumpup:
     
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