Baubeginn wird ständig verschoben

Diskutiere Baubeginn wird ständig verschoben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten morgen! Ich bin "neu" hier :winken und wage es direkt, eine eigene Anfrage einzustellen, hoffe, das wird nicht als zu frech empfunden......

  1. Nadel

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    Guten morgen!
    Ich bin "neu" hier :winken und wage es direkt, eine eigene Anfrage einzustellen, hoffe, das wird nicht als zu frech empfunden...

    Wir dürfen uns seit letztem Herbst Grundstücksbesitzer nennen und haben auch schon zu diesem Zeitpunkt einen Vetrag mit einer Baufirma zum Bau eines Doppelhauses unterschrieben. Zeitgleich wurde der Vertrag durch die Doppelhaus-Nachbarn unterschrieben, so dass sich dahingehend keine Verzögerung o. ä. ergeben konnte.

    Der eigentliche Baubeginn war für November geplant, verzögerte sich jedoch, weil die Nachbarn mit öffentlichen Mitteln bauen wollen und nicht vor Genehmigung dieser "loslegen" durften. (Für uns ärgerlich, da unsere finanzielle Situation längst unter "Dach und Fach" war -aber verständlich)

    Seit Zuteilung der Mittel hätte der Baubeginn im Dezember stattfinden können, jedoch findet die Baufirma ständig neue Gründe, nicht mit der Ausschachtung des Kellers anzufangen. Im Dezember hieß es noch, die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke wären noch nicht abgeschlossen, dann kamen die Feiertage und der Jahreswechsel.
    Seit Anfang Januar heißt es nun, das Wetter mache uns einen "Strich durch die Rechnung", es sei zu kalt und zu naß zum Bauen. Zu Zeiten von zweistelligen Minusgraden im Januar hab ich mir das ja noch gefallen lassen, aber mittlerweile friert es nicht mehr ständig hier bei uns im Ruhrgebiet. Schriftlich hatten wir die Zusage für den Baubeginn für die 8. / 9. Kalenderwoche, also jetzt - allerdings wieder mit einer Wetter- Zusatzklausel.
    Interessanterweise kann auf dem Grundstück drei Plätze weiter seit vier Wochen gebaut werden (inklusive Kellerausschachtung), da scheint das Wetter keine Probleme zu machen, so dass wir uns langsam mehr als veräppelt vorkommen.

    Kann mit hier jemand sagen, wie lange wir uns hinhalten lassen müssen? Wäre es wohl sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren?

    Ich danke allen, die sich meine Anfrage durchlesen und wäre mehr als dankbar für einen Tipp.
    Falls irgendwas noch mehr konkretisiert werden muss zum besseren Verständnis oder so, mache ich das natürlich gerne, wollte nur in der ersten Anfrage hier nicht zu viel rumschwafeln
     
  2. salleD

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    Die spannende Frage lautet:

    Was ist denn vertraglich vereinbart ? Gibt es einen vertraglichen Beginn- und /oder Fertigstellungstermin ? Bitte mal den entsprechenden Passus posten.
    Dann schaun mer mal.

    Grüße aus dem verregneten Ruhrgebiet
    salleD :e_smiley_brille02:
     
  3. #3 Thomas B, 27.02.2009
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    Die Frage ist in der Tat: Was ist vertraglich vereinbart (siehe salleD)???

    Grundsätzlich kann es Euch -eigentlich- wurscht sein, wann der GU anfängt -so lange er rechtzeitig fertig ist! Das aber setzt voraus, daß ein Fertigstellungstermin fixiert wurde.

    Desweiteren: Daß nicht begonnen werden konnte, weil der Nachbar noch keine genehmigung öffentl. Mittel hatte ist zwar ärgerlich, kann aber eigentlich nicht Euer Problem sein, sondern bestenfalls des des GU.

    Richtig ist sicherlich, daß bei den wirklich winterlichen Temperaturen der letzten Wochen an aushub nicht ernsthaft zu denken war. dabei geht es nicht alleine darum, daß es schlichtweg schwieriger ist in den gefrorenen Boden einzudringen, sondern es sollte auch vermieden werden, daß -ist die Baugrunbe erstmal ausgehoben- der Frost in die Baugrubensohle eindringen kann. Daß der GU hier "behindert" war dürfte unstrittig sein.

    Hingegen ist eine noch nicht abgeschlossene Ausschreibung auch wieder nicht Euer Problem, sondern seines.

    Bevor Ihr nun zum Anwalt rennt, solltet Ihr das gespräch mit dem GU suchen. Vielleicht gemeinsam mit Eurem zukünftigen Nachbarn. Zwar ist vielen GUs anders (ohne Anwalt) nicht beizukommen, jedoch ist eine gedeihliches Zusammenarbeit eher schwierig, wenn man schon vor dem eigentlichen Baubeginn mit Anwälten anrückt. Dann steht eines fest: Hier gewinnen am Ende immer die Anwälte!

    Ich will nicht von einem Anwalt abraten, aber das kann natürlich auch das Vertrauensverhältnis nachhaltig vergiften. Also erstmal "normal" miteinander reden. Vielleicht habt Ihr ja einen Fachmann im Freundes- o. Bekanntenkreis (Architekt, Bau.Ing.), der bei einem solchen Gespräch zugegen sein kann. Nicht daß der GU auf die Idee käme hier irgendwelchen Unsinn an den Mann bringen zu wollen....

    Aber -zurück zum Anfang- erstmal gilt es den vertrag zu checken: Gibt es einen fixierten fertigstellungstermin? Wenn JA: gibt es Vereinbarungen was passiert, wenn dieser nicht eingehalten wird?

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 HolzhausWolli, 27.02.2009
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    Könnte es sein, daß die Bewilligung der öffentlichen Mittel voraussetzt, daß noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde? Ich meine ich hätte mal sowas gelesen.....
    Falls ja.... dann kann der GU in der Tat nix dafür und wäre von der Bauherren(gemeinschaft?) zu vertreten.

    Ansonsten, wie bereits geschrieben, ist zunächst wichtig ob ein Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart wurde.
    Allerdings: Die Witterung hat nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung auf diesen Termin, da der Bauunternehmer etwaige Schlechtwetterzeiten -gerade im Winter- zu berücksichtigen und einzukalkulieren hat. Ist zwar eine unfaire Regelung, aber geltende Rechtssprechung.

    Von der Einschaltung eines Anwaltes -jetzt schon- rate ich auch ab.Kostet nur Geld und schafft Ärger.....

    Andere Frage: Stehen alle Baustellen des BU´s aufgrund des angeblich zu schlechten Wetters? Oder ist es nur auf eurem Bauplatz zu kalt? :o
     
  5. Nadel

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    Danke für die schnellen Antworten!
    Ein Fertigstellungstermin wurde vertraglich nicht vereinbart, es wurde lediglich eine Bauzeit von 6,5 Monaten im Vertrag geregelt, was zeitlich darüberhinausgeht wird finanzell zu unseren Gunsten berücksichtigt.
    Aber das heißt für mich, solange nicht angefangen wird laufen die 6,5 Monate ja auch nicht... Mündlich war der Baubeginn ja für spätestens Januar vereinbart, aber das haben wir halt nicht schriftlich bekommen.
    Ein Telefonat am heutigen Tage brachte folgende Auskunft durch die Baufirma: eigentlich könne man ja schon seit zwei Wochen bauen, aber durch den Frost wären so viele andere Baustellen "liegengeblieben", diese hätten jetzt Vorrang und würden erst mal fertiggestellt, dann käme unser Bau an die Reihe, man redet jetzt von einem Baubeginn irgednwann im April!!! :wow

    Also, sorry - aber was können wir denn dafür, dass andere Baustellen nicht fertig werden?

    Ich denke es gibt folgendes "Problem": die Fima baut vornehmlich im Raum Vechta, also über 100 Kilometer weit weg und hat gerade keine Lust, einen Bautrupp für nur EIN Projekt ins Ruhrgebiet zu schicken, das hätten sie sich meiner Meinung nach aber überlegen sollen, bevor der Vertag zustande kam.

    Ich bin auch wahrlich kein Fan davon, direkt mit einem Anwalt zu "drohen" oder sofort über diesen zu agieren, aber langsm reicht es mir einfach. Es finden wöchentlich Telefonate statt, in denen wir immer nur mit fadenscheinigen Aussagen vertröstet werden, es kommt nichts dabei rum, ich habe das Gefühl, die meinen einfach, uns auf der Nase rumtanzen zu können und langsam sehe ich nicht mehr ein, mir das alles gefallen zu lassen.
    Es war immer die Rede davon, der Bau sei im Juni fertig, jetzt will man gerade mal vielleicht im April anfangen... Dann wären wir mit der Bauzeit von mindestens 6 Monaten im Oktober oder November
     
  6. Julius

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    Tja, das passiert, wenn man den Vertrag nicht von eigenem Fachmann prüfen läßt.
    Die haben Euch offenbar nach allen Regeln der Kunst über den Löffel balbiert!
    Wird kaum was zu machen sein...
    Abwarten, ärgern und unter "teures Lehrgeld" buchen.

    Meine unqualifizierte Laienmeinung (was es für Euch aber nicht besser macht).
     
  7. #7 MoRüBe, 27.02.2009
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    MoRüBe Gast

    Frage mal am Rande...

    ... wie kommt man an eine Baufirma, die 100 km weit weg ist?
     
  8. lawyer

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    Es gibt Reaktionsmöglichkeiten. Ist die VOB/B vereinbart -> § 5. Ohne VOB/B führt der Weg über § 323 BGB (Rücktritt und Schadensersatz) oder § 271 BGB (Vertrag bleibt, jedoch Ersatz der Verzugsschäden).
     
  9. #9 bruchpilot, 27.02.2009
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    Sehe ich genauso,

    (wie Julius), vertraglich geregelt wurde nur die Dauer des BV, nicht aber Start- oder Fertigstellungstermin.

    Kann man sich drüber ärgern, aber leider nichts dagegen machen, weil die Zusagen bzgl. Beginn und Ende nicht beweisbar sind.

    Oder vielleicht doch??? Unabhängige Zeugen vorhanden???

    Wenn nicht, ist Geduld angesagt.

    Einschaltung von Anwälten machen die Leute meist nur noch rigider, bringt Euch also nicht wirklich voran, außer dass es zusätzlich Geld kostet.

    Und: wieder mal ein Fall, in dem es viel gebracht hätte, gleich von Anfang an einen eigenen Baubetreuer an der Seite zu haben, wg. Waffengleichheit in Bezug auf den Bauunternehmer.

    Aber noch ist es dafür ja nicht zu spät.... Dieses BV riecht jedenfalls jetzt schon nach Ärger.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 27.02.2009
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    Steht das denn irgendwo? Weil dann hättest Du m.E. schon einen Ansatzpunkt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß der BU nun anfangen kann wann er Lust hat und lediglich die Verpflichtung hat, daß er nach 6,5 Monaten fertig sein muß.


    Ich glaube hier sollte NUN doch mal ein Anwalt konsultiert werden, der Euch zumindest die Rechtssituation erläutert.
     
  11. #11 bruchpilot, 27.02.2009
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    ________

    Das setzt aber Schlecht- oder Nichtleistung voraus. Nichtleistung dürfte jedoch schwerlich einzubringen sein (jedenfalls wohl noch nicht jetzt), wenn die Fälligkeit der Leistung (Baubeginn/Bauende) nicht vertraglich definiert wurde.




    Habt Ihr denn schon was geleistet/gezahlt, d.h. wurde schon begonnen mit der Realisierung des Vertrages oder steht Ihr noch ganz am Anfang???
     
  12. #12 DerSuchende, 27.02.2009
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    @salleD
    Wer, und wann wurde der Bauantrag gestellt ?

    MfG
     
  13. mc3d

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    .
    Mal ganz vorsichtig hier mit Kritik am GU. Kein Mensch weiß was da vereinbart wurde, es ist auch gut möglich das er in den nächsten Wochen loslegt. Also sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner. Freundlich und verbindlich sollte man jetzt bald zu Potte kommen. Sollte der GU (warum auch immer) den Vertrag nicht erfüllen wollen, dann gehts eh zum Anwalt. Vorher richten Sie damit nur weiteren Schaden (Finanzen/Vertrauen) an.
     
  14. #14 HolzhausWolli, 27.02.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    @mc3d:
    Lies doch mal genau.... das Gespräch hat doch bereits stattgefunden und Fakten wurden ebenfalls vom BU gelegt....


     
  15. mc3d

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    Ein Termin "irgendwann im April" ist sehr schwammig. Würde da persönlich vorsprechen, auf kurzfristigen Termin bestehen und diesen schriftlich fixieren. Dabei keine Drohungen aber deutlich machen das man nicht gewillt ist sich länger hinhalten zu lassen.
     
  16. Nadel

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    Wir haben ja wenigstens schriftlich, dass man in der 8. / 9. Kalenderwoche anfangen würde, wenn nicht wieder das schlechte Wetter dazwischenkäme (salopp von mir jetzt ausgedrückt). Mit dem Wetter können sie sich jetzt ja nicht mehr ausreden - würde eigentlich heißen, dass ein Verzug bis April nicht hinzunhemen ist, oder habe ich das jetzt falsch verstanden??? Das wären immerhin mindestens vier Wochen, wahrscheinlich eher fünf oder sechs.

    Zu der Frage, wie wir an die weit entfernte Baufirma gekommen sind: wir hatten unser "Wunschgrundstück" reserviert, fanden aber partout keinen Doppelhauspartner. Da wir selber noch keine konkrete Firma ins Auge gefasst hatten, haben wir uns mit unseren jetzigen Doppelhauspartnern geeinigt, die ein anderes Grundstück in der Straße reserviert hatten: unser Grundstück (teurer als das von denen), deren Baufirma (das Angebot für das Haus war auch zum damaligen Zeitpunkt akzeptabel wie es schien)
     
  17. Nadel

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    Ach so - und zum Bauantrag: der wurde im November gestellt (nachdem die Firma scho
     
  18. Nadel

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    schon 13.000 Euro für die "Leistung" der Archtiektin und Fertigung des Bauantrages erhalten hatte. Die Genehmigung von der Stadt haben wir seit Anfang Dezember. Der Antrag hätte ohne die genehmigten öffentlichen Mittel der Doppelhauspartner gar nicht gestellt werden können, so dass die Firma seit Anfang Dezember weiß, dass wir bauen dürfen, können und wollen!
     
  19. #19 MoRüBe, 27.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Uuuups...

    ....:mauer

    Leute, lasst Euren Vertrag schnellstens überprüfen, mir schwant da was....
     
  20. #20 Gast943916, 27.02.2009
    Gast943916

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    du denkst an den großen Vogel?
     
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