Vob

Diskutiere Vob im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Erst einmal hallo an alle. Ich lese bereits eine weile in diesem Forum mit da wir den Bau eines Einfamilienhauses planen. Ich habe bereits viele...

  1. #1 biturbo, 07.03.2009
    biturbo

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    Erst einmal hallo an alle. Ich lese bereits eine weile in diesem Forum mit da wir den Bau eines Einfamilienhauses planen. Ich habe bereits viele Tipps aus dem Forum verwenden können. Dafür ein Dankeschön an alle die hier in Ihrer Freizeit Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen preisgeben :respekt.

    Momentan haben wir ein Angebot eines GÜ vorliegen mit dem wir bauen wollen. Eine sehr gute Freundin arbeitet dort als Architektin. Im Vertrag steht nun der "Alle Bauleistungen unterliegen den Gütemerkmalen der VOB".

    Bedeutet dies nun das die Kosten für den Strom- bzw. Wasserverbrauch während der Bauzeit vom Auftragnehmer getragen werden?

    Gruß an alle
     
  2. Ryker

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    Ist das denn ein Qualitaetsmerkmal? :)
     
  3. #3 Shai Hulud, 07.03.2009
    Shai Hulud

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    Hallo Biturbo,

    das kannst du dir vom GÜ erklären lassen. Diese paar Euros für sind aber im Moment für euch Peanuts.

    Eine sehr gute Freundin als Planerin läßt auf gute Zusammenarbeit hoffen. Aber Vorsicht mit Optimismus, den Vertrag macht Ihr mit dem GÜ. Deswegen bitte unbedingt davon die Konditionen für die größte Investition eures Lebens trennen.

    Ist die Aufstellung aller Kosten vollständig oder steht dort häufig "erfolgt bauseits"?

    Welche Extras wollt Ihr dazu, sind die alle im Angebot mit eingerechnet?

    Wie sind die Zahlungsbedingungen?

    Basiert das Angebot auf einem Bodengutachten?

    Heißt es im Vertrag immer wieder "oder gleichwertig"? Macht Ihr vor Vertragsunterzeichnung eine vollständige Bemusterung?

    Tretet Ihr für die Bauphase das Hausrecht ab?

    Unter welchen Bedingungen könnt Ihr den Vertrag stornieren? Was passiert bei nicht erfolgter Finanzierung?

    Gibt es Referenzen? Hast du mal mit den Bauherren ohne Beisein des GÜs gesprochen, würden die wieder alles genauso machen?

    Den Vertrag würde ich in jedem Fall einem in Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Prüfung geben und mich beraten lassen.
     
  4. #4 Gast036816, 07.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bedeutet dies nun das die Kosten für den Strom- bzw. Wasserverbrauch während der Bauzeit vom Auftragnehmer getragen werden?


    Strom- und Wasserverbrauch ist kein Qualitätsmerkmal im Sinne der VOB - wurde bereits festgestellt.
    Strom- und Wasserverbrauch zahlt immer der Bauherr. Entweder direkt beim Versorger oder der Unternehmer bezahlt den Versorger, dann sind die Verbrauchskosten offen im Vertrag enthalten und Bestandteil der Schlussrechnung oder es wird mit prozentualem Aufschlag in die Einheitspreise eingerechnet.
    Ich kenne keinen Unternehmer, der dies dem Bauherrn einmal geschenkt hätte.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  5. #5 biturbo, 07.03.2009
    biturbo

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    Danke für eure Antworten. Wir trennen natürlich Privat von Geschäft. Ist ja eine große Investition.

    @Shai Hulud

    Das die Strom und Wasserkosten Peanuts sind weiß ich ;-).

    Generell bin ich nicht der Typ der bei x Firmen Angebote einholt und vergleicht. Ich versuche mir erst die Firmen anzuschauen, mit den Menschen zu sprechen und schaue mir die referenzen an. Wenn ich mich gut aufeghoben fühle und vertrauen habe passt das. Ich bin auch nicht der Typ der versucht jeden Cent rauszuprügeln, d.h. aber nicht das ich nicht verhandle ;-).

    Der Satz "erfolgt bauseits" kommt gar nicht vor. "oder gleichwertig" wird nur bei dem Schalterprogramm(Elektrik) erwähnt. Dieses aber müssen wir uns noch bei einer Bemusterung genau auswählen. Ansonsten sind z.B. Heizung, Garagentor, Fenster, Jalousien, Rolläden, Parkett, Mauerwerk, alle Türen bei der Bemusterungangeschaut und ausgewählt worden. Alle Extras sind mit Marke und Ausführung im Angebot aufgelistet und ausdrücklich im Preis enthalten. Wir haben uns ein Musterhaus angeschaut. Die Firma gibt es seit 1972 und die haben bereits 1600 Häuser gebaut.

    Maler, Fließenarbeiten, Terasse, Dachdämmung und Sanitärausstattung (nicht Installation) machen wir in Eigenleistung.

    Bodengutachten brauchen wir nicht (Aussage GÜ). Bauen in einer Baulücke am Weinberg (Hanggrundstück). Der Bauleiter meinte da gäbe es keine Überraschungen ist Wengertenerde, aber dennoch werde ich eins machen lassen;-).

    Auf dem Grundstück gibt es aber noch Baulasten, z.B. einen Pool (einbetoniert) der abgerissen werden muss. Hierfür müssen wir uns gesondert ein Angebot unterbreiten lassen.

    Die Zahlung erfolgt in 9 Schritten nach Baufortschritt.

    Kündigungsrecht habe ich noch gar nicht gefragt, danke für den Hinweis.

    Finanzierung schließe ich vorher ab. Gibt momentan bei der Sparkasse ein Knjunkturpaket mit super Konditionen;-) Werde nominal bei 3,89 abschliessen können.

    Das mit dem Hausrecht muss ich auch mal hinterfragen. Der Vertrag basiert wie gesagt auf VOB teil B.

    Generell ist mir klar das ich mit dem Festpreis nicht hinkomme. Die Baunebenkosten habe ich dank dieses Forums in meiner Kalkulation großzügig berücksichtigt und einzeln aufgestellt.
     
  6. #6 Shai Hulud, 07.03.2009
    Shai Hulud

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    Bitte vor Vertragsunterzeichnung, damit das letzte Angebot auf dem Bodengutachten basiert. Die Gründung kann bei Hanggrundstücken immer problematisch sein. Bin aber nur Laie, vielleicht sagt hier noch ein Fachmann was dazu.

    Über die Abweichungen zwischen dem Musterhaus und dem Standard nach Bauvertrag habt Ihr euch sicherlich genauestens informiert. :shades

    Wer überwacht die Bauausführung des GÜ?

    Wer überwacht eure Eigenleistung (hier besonders die Dampfsperre der Dachdämmung)? Gibt es einen Blower-Door-Test?

    Welcher Energiestandard ist im Bauvertrag festgeschrieben?

    Gibt es eine kontrollierte Wohnraumlüftung?

    Und den RA nicht vergessen.
     
  7. #7 biturbo, 07.03.2009
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    Ja, wir haben viel aus dem Musterhaus übernommen.

    Der GÜ hat Bauleiter, unsere Freundin die Architektin Unterstützt uns bei der Überwachung.

    Das geht der Bauleiter mit uns durch ist so abgesprochen.

    Es wird nach EnEV gebaut.

    nein

    Danke für den Tipp, werden wir machen.
     
  8. #8 Shai Hulud, 07.03.2009
    Shai Hulud

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    Und wenn die Bauleiter vom GÜ oder die Architektin die eigenen gravierenden Mängel entdecken, teilen die euch das mit und beheben die ungefragt auf ihre eigenen Kosten? Das ist doch ein Freibrief zum Pfuschen und Vertuschen. :mega_lol:

    Ihr wollt doch den Hausbau und privat trennen. Während die Architektin im Job für den GÜ arbeitet, ist sie nicht eure Freundin. Sie vertritt in dem Moment die Interessen eurers wirtschaftlichen Gegners.

    Mindeststandard? Das ist wenig, aber Ihr müßt es selbst wissen.
     
  9. #9 Baufuchs, 07.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibts nicht.

    Sollte wirklich ein Mangel festgestellt werden, wird der sofort behoben.
    Egal ob gravierend oder nicht.

    Hört endlich mit dem Märchen auf alle BT/GU/GÜ pfuschen und betrügen.
    Diejenigen, die so verfahren sind ruck zuck weg vom Markt.

    In der heutigen Zeit findet ein BT/GU/GÜ (fast) nur noch neue Kunden über Empfehlung von zufriedenen Bauherren.

    Exakte Bauüberwachung liegt im eigenen Interesse des Unternehmers.

    Das oben geschriebene gilt für Unternehmer, die nur regional anbieten und einen Ruf zu verlieren haben.

    @biturbo
    Bauen nach EnEv ist wirklich mickrig, da sollte noch daran gearbeitet werden:)
     
  10. #10 biturbo, 07.03.2009
    biturbo

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    Ja, wir haben sehr wenige Freunde, dafür sehr gute. Sie und meine Frau sind seit dem Kindergarten beste Freunde. Sie hat uns viele Tipps gegeben, auch Ihren Arbeitgeber betreffend. Das Risiko gehe ich ein ;-) Werde dann wenns los geht, von meinen Erfahrungen erzählen.

    Ja wir sind am überlegen. Aber ein Mauerwerk mit 36er stärke kommt für uns nicht in Frage da das Baufenster begrenzt ist und das ganze zu ungunsten der Innenmaße gehen würde. Momentan gehen wir Möglichkeiten durch. Momentan haben wir Dreifachverglasung (viele Glasflächen). Das Dach dämmen wir in Eigenleistung. Bei der Heizung wanken wir zwischen Gas- und Ölbrennwert kombinert mit einer heizuz. Die Kosten für eine denErd-Wärmepumpe sind uns zu hoch. Laut unserer Architektin müssten wir um den KFW 60 Standard zu erreichen nur etas am Mauerwerk machen. Alles andere ist ausreichend.

    Aber Danke für deine offenen Worte.

    Gruß
     
  11. #11 biturbo, 07.03.2009
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    Hallo Baufuchs,

    Das glaube ich auch. Außerdem fühle ich mich bei dem Unternehmen unabhängig von unserer Freundin absolut wohl. Die arbeiten Seit jahren mit den selben Partnern.

    Bauherren mit denen ich gesprochen habe waren absolut zufrieden , auch was den abgestecken Kostenrahmen betraf.


    Gruß
     
  12. #12 Shai Hulud, 07.03.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Hallo Baufuchs,

    das habe ich ja garnicht behauptet. Ich sag es hier aber gern mal um das klarzustellen:

    Nicht alle BT/GU/GÜ pfuschen und betrügen. Ok? :winken

    Wer heutzutage als Unternehmer uneigennützig seine eigenen wirtschaftlichen Interessen mißachtet, ist genauso ruck zuck weg vom Markt wegen pleite. Der GÜ von Biturbo führt sicherlich weder eine gemeinnützige Einrichtung noch einen Wohlfahrtsverband.

    Lieber sich vom GÜ positiv überraschen lassen, als zu vertrauensselig zu sein. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deswegen würde ich GÜ nur mit eigenem Bauüberwacher machen.
     
  13. #13 Baufuchs, 07.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Passt nicht

    Pfusch produzieren = eigene wirtschaftliche Interessen missachten.

    Einige wenige meiner Bauherren haben auch einen eigenen "Bauüberwacher" eingesetzt. Bei den Typen, die da ankamen, wäre ein Überwacher des Überwachers dringend nötig gewesen.:biggthumpup:
     
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