Geld einbehalten!

Diskutiere Geld einbehalten! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Gespräch mit dem BL suchen, klären ob wirklich Mängel vorliegen oder eher Fliegenschiß. Will heißen viele Gutachter schreiben einfach Sachen auf,...

  1. mc3d

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    Gespräch mit dem BL suchen, klären ob wirklich Mängel vorliegen oder eher Fliegenschiß. Will heißen viele Gutachter schreiben einfach Sachen auf, als Nachweis das sie was getan haben, was dann aber keine wirklich relevanten Mängel sind. Solche Schönwettergutachter gibts leider wie Sand am Meer.

    Dann dem BL die Zahlungsvollmacht entziehen, Rechnungsprüfung durch BL I.O. aber Zahlung nur durch Bauherrn, alles andere ist unüblich.

    Wenn kein Sicherheitseinbehalt gemacht wurde, dann siehts schlecht aus. Ausführende Firmen schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Wenn dies nicht geschieht, würde ich es als Lehrgeld abbuchen und entweder selbst oder durch andere Firma nachbessern lassen. Anwalts- und Gerichtskosten stehen meist in keinem Verhältnis zu dem was am Ende dabei rauskommt.

    Wenn kein Vertrauen zum BL mehr vorhanden ist, dann würde ich das persönlich mit ihm besprechen und das Vertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufheben.
     
  2. #22 FirstHouse, 11.03.2009
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    @mcd3: Danke für Deinen Input. Erschwerend ist, dass der BL eben beim Architekten angestellt ist, mit dem ich den Vertrag habe.
    Die Rechnung habe ich bezahlt, nachdem mir der BL diese inhaltlich geprüft zugeschickt hat.
    Auch der Fliegenschiß hat Geld gekostet.

    Die Firma arbeitet noch im Flascherbereich bei uns weiter und ist auch für die Installation der Sani-armaturen unter Vertrag - da hab ich eben auch totale Muffe, daß diese letzteren Arbeiten suboptimal ausgeführt werden.

    Ich kreide dem BL nur die Sachen an, die:

    ich seit Monaten anmahne (zur Kontrolle, Beseitigung etc.)
    die man auf Augenhöhe sehen muss

    Dinge, wie Dampfsperre nicht sauber verklebt - die viel wichtiger sind - kritisiere ich erst gar nicht, denn dazu hätte man sich strecken müssen und mit Hilfsmitteln (Meterstab die Klebestellen) prüfen müssen

    FH
     
  3. mc3d

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    Hallo FH,

    der Architekt hat seine Arbeit gefälligst selbst zu machen, da würde ich drauf bestehen. Wenn Du mit dem Mitarbeiter nicht klar kommst, was ich gut verstehen kann, dann hat er das selbst in die Hand zu nehmen. Ansonsten hilft auch mal der Wink mit dem Zaunpfahl = Zuständige Kammer.

    Ab sofort immer alles aufschreiben, Mängel schriftlich rügen und angemessene Fristen setzen. Wer schreibt der bleibt... doofer Spruch aber zutreffend.

    Sieh zu das du schnellstmöglich den Zahlungsweg umstellst. Alle Rechnungen sind an dich zu schicken. Der Architekt hat diese kurzfristig zu prüfen und freizugeben. Ggf. auch auf Besichtigung bei Problemen bestehen. Dann Mängel schriftlich rügen, dreifachen Betrag für Mängelbeseitigung einbehalten und schon kanns wieder laufen. Das ist alles nicht einfach aber man muss sich seine Schweinchen am Bau leider erziehen.
     
  4. lawyer

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    Ach nein?

    :mauer :irre Der Bauüberwacher schuldet einen Erfolg, nämlich das mangelfreie Entstehen des Bauwerkes. Ob das in der Praxis realisierbar ist, ist ohne Bedeutung. Ergebnis: Pflichtverletzung, Verschulden wird gesetzlich vermutet. Folge: Leistungsverweigerungsrecht des BHn betreffend die Architektenrechnung.
     
  5. mc3d

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    Hallo Lawyer,

    was letztendlich wesentlich ist oder nicht würde ein Richter entscheiden müssen. Da hat der unerfahrene Bauherr letztendlich keine Schnitte gegen den Architekten, deshalb sollte er diesem schon aus wirtschaftlichen Überlegungen NICHT den Streit erklären.

    Das der Architekt Erfolg schuldet ist klar, jedoch haftet er NICHT für das Verschulden der ausführenden Unternehmen, sofern er seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bauherrn erfüllt hat. Dies würde wieder zum Streit führen, ohne Erfolgsaussichten für den Bauherrn.

    Kostet alles nur Zeit, Nerven und viel Geld was besser in der Mängelbeseitigung investiert werden kann.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2009
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    mc3d - Du hast heute Deinen Dampfplauderertag, ne wahr.

    Mängeleinbehalt in der Regel nur noch *2!!!!

    Und ein Anrecht auf "Chefarztbehandlung" gibt es nicht und ist auch mit/von der Kammer nicht durchzusetzen. Mit solchen unsinnigen Forderungen stellt man sich als AG nur ins Abseits.

    Der Architekt haftet ggf. gesamtschuldnerisch NEBEN dem Unternehmer (falls der Vertrag nichts anderes aussagt).
    Mängel wie der an der Dampfsperre wären mit >90% Wahrscheinlichkeit ein Haftungsfall für den Architekten.

    @FH
    Beim Sanilöter ist die Frage -> Hat der Architekt auch die Fachbauleitung für die Haustechnik im Auftrag (mit zuätzlichem Honorar)??

    MfG
     
  7. lawyer

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    Jeder haftet nur für eigene Fehler, is schon klar. Nur: Der Arch erfüllt SEINE Pflicht ggü dem BHn nicht, wenn er zulässt, dass ein mangelhaftes Werk entsteht.
     
  8. #28 DerSuchende, 11.03.2009
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    @Ralf
    Und wenn nicht ?
    Macht er diese "Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigabe und angebliche Mängelbearbeitung, umsonst?
    Hat er nicht auch eine Aufklärungspflicht ?

    MfG
     
  9. #29 Gast943916, 11.03.2009
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    Gast943916 Gast

    warum stellt man dann Mitarbeiter ein???


    Gipser
     
  10. mc3d

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    Weil er namentlich gegenüber dem Bauherrn und Bauamt verantwortlich zeichnet. Deshalb reicht es m.E. nicht alles auf Mitarbeiter zu delegieren. Im Schadenfall wird seine Berufshaftpflichtversicherung ihm das schon beibringen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2009
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    Quatsch³
    Oder glaubst wirklich, die Herren Mark&Gerkan dürften ihre ganzen Großbaustellen nur selber betreuen???
    Natürlich darf ich Angestellte haben und die mit Aufgaben betrauen.

    Sicher hafte ich für deren Mist. Aber dafür fragt mich meine Haftpflicht auch jedes Jahr nach den Gehältern für Angestellte und den Honoraren für freie Mitarbeiter.
     
  12. #32 FirstHouse, 11.03.2009
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    @Ralf: Bzgl. ESH (Elektrik, Sanitär, Heizung) heißt es im A Vertrag, dass diese vom Architekt gestellt und bezahlt werden. Mehr nicht.

    Anbei ein Auszug der Sanifirma als Reaktion auf das Gutachterschreiben und meinen Forderungen, die ich an den BL bzgl. Mangelbeseitigung gerichtet habe und die dieser an die Sani-FiRMA weitergeleitet hat.

    Ich hab dann mit der Sani-Fa. telefoniert und gesagt, dass man ja nicht mit der Arbeit mal beginnen kann und dann sagen, ja wenn wir das gewußt hätten, was da Vorort ist....
    Ich meinte, sie hätten damals anrufen sollen und mir sagen, daß Ziegelsteien T9 andere (teuere) Dübel erfordern, dann hätte ich die Kohle gerne bezahlt. Aber vielleicht ist ja der T9er gerade erst von der NASA freigegeben worden und ist damit was ganz besonderes in der Verarbeitung.
    Am Freitag haben wir Krisengipfel mit der Sani-Firma

    FH
     
  13. #33 FirstHouse, 11.03.2009
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    ... das mit der Nasa hab ich natürlich nicht erwähnt :)
     
  14. sepp

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    wat issn das für ne konstellation?
     
  15. mc3d

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    Das hat für mich ein Geschmäckle. Sowas unterschreibt doch kein Mensch, kommt ja einer Entmündigung gleich. Da kannst du dem Architekten gleich deine EC-Karte mit Pin zuschicken.

    Der Architekt hat keine Firmen zu stellen. Er hat ein LV zu erstellen. Damit werden dann Angebote verglichen. Oder ist es doch kein Architekt, sondern eine Bauträger/GU Geschichte?

    Die Reaktion der Sanifirma ist ernüchternd. Ich würde diese Firma nicht mehr ins Haus lassen. Das ist doch ..... hoch zehn, ein paar Euro für gescheite Dübel zu sparen.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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    Und dann?
    Dann kündigt der Unternehmer wg. fehlender Mitwirkungs des AG und hat schlimmstenfalls noch Anspruch auf entgangenen Gewinn :yikes.

    Mein Gott, hör auf, solch gefährlichen Unsinn zu schreiben. Am Ende glaubt Dir noch einer.

    MfG
     
  17. Baumal

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    das würde mich aber auch mal interessieren, ich hab da glaube
    ich noch nie ne konkrete äußerung von FH zu gelesen...
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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    Hallo Ralf,

    wo liegt das Problem einen Handwerker bei Pfuscharbeit auszutauschen? Ich sehe das eher unproblematisch. Man muss seine Rechte knallhart durchsetzen am Bau und der Bauherr hat nunmal das Hausrecht. Dann wird halt für das was geleistet wurde abgerechnet und man macht drei Kreuze das man den Pfuscher los ist.

    Anders sieht es aus wenn hier ein Architekt als Bauträger /GU am Werke ist... mich würde hier mal der Architektenvertrag interessieren. Könnte ich den bitte mal per Pn zur Ansicht erhalten?
     
  20. Peeder

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