Geld einbehalten!

Diskutiere Geld einbehalten! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; wo liegt das Problem einen Handwerker bei Pfuscharbeit auszutauschen? Ich sehe das eher unproblematisch. Man muss seine Rechte knallhart...

  1. lawyer

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    Das ist Milchmädchen-Jura. So ein Vorgehen wäre eine ordentliche Kündigung mit der Folge, daß dem BU einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zusteht. Was sollen also bitte solche unqualifizierten Vorschläge? Schuster, bleib bei deinen Leisten.
     
  2. mc3d

    mc3d

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    Hier gehts nicht um den BU sondern nur um den Sanifritzen *anmerk*
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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    Ist ein Sanilöter kein Auftragnehmer im Sinne der VOB?
    Und ist ein Sanilöter kein Unternehmer?
    Und arbeitet der nicht auf dem Bau???
     
  4. #44 FirstHouse, 12.03.2009
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    Der Architekt hat natürlich keine EXTRA HSE Fachleute zur Verfügung gestellt - das können ja seine Leute abdecken (o-Ton). Es sah dann so aus, dass der contractete Heizungsbauer die Heizung ausgelegt hat und ich auf Basis des ersten Entwurfs des BL diesen weiter überarbeitet habe. Anschliessend sind wirs mit dem Elektriker nochmals durchgegangen.
    Der Sanitäter überlegt auch auszusteigen. Er hat allerdings beim Großhändler die Sanitäraramturen seit November rumliegen (und nervt sich darüber) und wie siehts nachher mit Gewährleistung aus, wenn ein anderer Sanitäter das Werk vollendet? Nicht ganz so einfach.
    Morgen gibts ein Gespräch mit dem Sanitäter, BL und mir.

    FH

    P.S. den Ärger des Sanitäters, dass er vom BL keine Planung hat, wann er die Aramturen einbauen kann, verstehe ich total.
     
  5. R.B.

    R.B.

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