Leistungen ohne Bauvertrag?

Diskutiere Leistungen ohne Bauvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi in dem nicht unterzeichneten Vertrag sind Abschlagszahlungen grundsätzlich vorgesehen; es ist eine VOB-(Standard-Formular-)Vertrag. (aber...

  1. #21 thomasgberger, 16.03.2009
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    Hi

    in dem nicht unterzeichneten Vertrag sind Abschlagszahlungen grundsätzlich vorgesehen; es ist eine VOB-(Standard-Formular-)Vertrag. (aber dieser ist ja nicht unterzeichnet)

    Gruß
    Thomas
     
  2. #22 HolzhausWolli, 16.03.2009
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    Trotz dessen daß ich dir grundsätzlich beigepflichtet habe, daß es nicht akzeptabel ist den vertragslosen Zustand zu tolerieren stört mich doch, daß es Dir offenbar wichtig ist KEINE Abschlagszahlungen zu leisten. Und das obwohl bereits Leistung erbracht wurde und wird. Du wendest m.E. zu viel Energie dafür auf das abzusichern.

    Frage 1: Hast Du eine Abschlagsrechnung vorliegen?
    Frage 3: Ist der Umfang der berechneten Teilleistung gerechtfertigt ?
    Frage 2: Wäre diese in der Höhe dem geleisteten entsprechend?

    Bei dreimal "Ja" gebietet es alleine schon die Fairness eine Zahlung anzuweisen.

    Im Übrigen:
    Mir ist nicht bekannt, daß eine Abschlagszahlung die ABNAHMEFÄHIGKEIT einer Leistung erfordert. Hingegen definiert die bis dahin ERBRACHTE Leistung in üblicher Praxis die Höhe dieser Teilzahlung. Jedenfalls kenne ich das so und habe es bei mir so zu aller Zufriedenheit und Zustimmung angewendet.

    Gewährleistung und Fristen kann ich bei diesem Baustatus ebenfalls keine Relevanz zuordnen, da diese Begriffe erst nach der Abnahme wichtig werden.

    Preise hast Du doch! Die stehen doch in deinem eigenen Vertrag, dem Du mit Deiner Unterschrift bereits zugestimmt hast.

    Frage an die Experten: Da der BU dem administrativen Teil seiner Aufträge offenbar keine sonderliche Bedeutung schenkt..... könnte thomasberger nicht im Umkehrschluß auch eine BESTELLUNG als verbindliche BEAUFTRAGUNG an den BU versenden um bei Widerspruchslosigkeit binnen einer definierten Frist die Rechtskräftigkeit herbeizuführen? Unter Kaufleuten geht das ja meißt (z.B. einseitige AB).
     
  3. Lukas

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    Ich würde mal sagen der Vertrag ist schon lange zustande gekommen. Der Grund dafür wurde mehrfach erläutert. Es geht also um eine reine Formalie.
    Wofür soll die Unterschrift besonders wichtig sein, wenn keine Haken eingeflochten wurden?
    Warum es die Unterschrift nicht gibt erschließt mich mir zwar auch nicht, man hat sich aber auch schon gewundert, daß ich einen Vertrag vor Unterzeichnung doch gern lesen wollte...

    Was hat man nur gemacht, als ein Handschlag noch ein Handschlag war?
    Mit reicht oft genug ein "passt scho" und ein Blick in die Augen des Partners. Mit den sinnlos bekritzelten Papierchen kann man sich doch im Falle des Falles eh meist nur den Hintern wischen.
    Die Tatsache, daß es ein Vertrag ist, der vom Architekten kommt und von anderen auch unterschrieben wurde, hat leider nichts zu sagen.
    Hat er den Vertrag eigentlich bekommen, bevor er angefangen hat? Wenn nicht, dann kann das durchaus ein Grund sein die Unterschrift zu verweigern.

    Gruß Lukas
     
  4. #24 HolzhausWolli, 16.03.2009
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    Stimmt genau, Lukas - auch ich bin einer der Dinosaurier, die diese Art der Vetrags"absicherung" favorisieren.
    Interessanterweise oder auch gerade deshalb fechten Vertragspartner dieser Fason Ihre Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nie vor Gericht aus, sondern regeln daß ebenso effektiv und erfrischend einfach auf kurzem Wege.

    Das waren noch Zeiten.....:biggthumpup:
     
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