Planungsfehler?

Diskutiere Planungsfehler? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Langsam lichtet sich der Nebel....langsam.... Ich denke also, daß bei der "alten" Lösung die Arbeitsplatte gegen den Fensterstock lief. Das ist...

  1. Jassy

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    Hinter einem Fenster liegt die Spüle (aber wir hääten uns auch einen abnehmbaren Wasserhahn gekauft wenn das ausgereicht hätte) hinter dem anderen nicht. Die Fenster wären halt nicht mehr aufgegangen, das war das Problem, mit der Optik hätten wir in der Küche leben können nur bei der Fassade nicht.... 8 cm höher setzen wäre gegangen weil es ein Holzahus ist und wir den Balken einfach abgehobelt hätten .... Wenn , wie gesagt, die Optik der anderen Fenster nicht gewesen wäre.

    Habe den Fensterbauer noch mal gefragt: man konnte die Fenster bzw. Rolladenkäsaten wegen dem Insektenschutz nicht mehr umbauen.....muß ich Ihm wohl jetzt glauben.....

    Zitat Hansal: "Wenn hinter dem Fenster eine Spüle eingezeichnet ist und die Fenster sich wegen der notwendigen Armatur nicht öffenen lassen, dann handelt es sich um einen Planungfehler. Oder hat der Architekt schriftlich auf die eingeschränkte Funktion des Fensters hingewiesen. Hier sehe ich den Planer in der Pflicht"

    Nein hat er nicht. Und ja, Spüle war eingezeichnet!
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn nicht - steht der architekt dann besser da?
    glaub ich nicht... a gschmäckle bleibt.
     
  3. #63 Thomas B, 17.04.2009
    Thomas B

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    Jetzt sehe ich klarer!

    Also wenn hinter dem Fenster eine Spüle war (egal ob nun eingezeichnet oder auf Grund der Tatsache, daß der Architekt die bestehende Küche, die ihm dann ja wohl in irgendeiner Weise bekannt gewesen sein mußte), dann ist ein festverglastes Unterlicht schon die einzig richtige Lösung!

    Insofern ist der Zwist wegen ein paar cm (Arbeitsplattenhöhe 89 cm o. 91 cm) reichlich unerheblich, da auch eine 91-er-Arbeitsplattenhöhe das Problem des zu öffnenenden Fensteflügels nicht gelöst hätte. Und 8 cm höher setzen hätte da wohl auch kaum was genutzt....

    Thomas
     
  4. #64 Pelztier, 17.04.2009
    Pelztier

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    also doch Planungsfehler???
    und Geld gibts keines wegen fehlender Mängelrüge?
     
  5. #65 Thomas B, 17.04.2009
    Thomas B

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    Ja und Ja.

    Denn: Wenn einer etwas vergeigt (gilt für Handwerker ja auch!), muß ihm erstmal die Gelegenheit gegeben werden seinen Fehler zu beheben. Erst wenn er das nicht macht darf ich selber einschreiten. Dann aber ist ebenfalls im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine möglichst kostengünstige Lösung anzustreben, was bei speziell diesen Fenstern nicht wirklich behauptet werden kann.

    Der Architekt hätte z.B. die Fenster auf eigene Rechnung austauschen können, hätte dann aber sicher die Kosten "knallhart" verhandelt und der ganze Spaß hätte sicher keine EUR 1.800 gekostet.

    Thomas
     
  6. #66 Olaf (†), 17.04.2009
    Olaf (†)

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    Man...

    hätte nicht mal unbedingt die Fenster ausbauen müssen... Wenn man es drauf hat.
     
  7. bernix

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    Hallo Thomas

    danke auch dir für die Zeichnung....dass es mit etwas Ab-und Zugeben bei einer normalen Situation gegangen wär war klar...
    -
    Hier- wie so oft- lag mal wieder das Problem, dass die eigentlichen Fakten so nach und nach reinkamen...
    gruss
     
  8. bernix

    bernix

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    ...klär bitte auf! Da gibts doch sicher eine Sonderkonstruktion um aus einem zweiflügligen Fenster eines mit zwei kleineren Flügeln und Festelement zu machen?
    gruss
     
  9. #69 Olaf (†), 17.04.2009
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    Flügel...

    brauchste neu und der Kämpfer wird eh nur eingeschraubt. Beschläge umsetzen und Löcher zu machen, Festverglasung einsetzen, Flügel einhängen - fittich.
     
  10. Jassy

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    Er hatte ja die Möglichkeit etwas zu machen, aber außer dem nicht akzeptablen "Fenster hochsetzen" kam nichts.... Wir mußten dann aber etwas unternehmen da die nächsten Gewerke hiervon abhingen.
     
  11. #71 Pelztier, 17.04.2009
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    alles nur eine Frage der EDV und der - Handwerkskunst (der ich nicht mächitg bin)
    :winken
     
  12. Hansal

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    Euer Architekt hat doch die Bauleitung oder?
    Er hätte tätig werden müssen!
    Wurde die mündliche Mangelanzeige vor Zeugen ausgesprochen?
    Wenn sich weitere Gewerke verzögern wegen dem Schadenfall, dann ginge es zu Lasten der Versicherung des Architekten.
    Wichtig ist, dass der Mangel/Schaden angezeigt wird und eine Frist zur Stellungnahme und Behebung des Schadens gesetzt wird.

    Grüße
     
  13. Jassy

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    Der Architekt hat auch die Bauleitung, ja.

    Er hatte die Fenster ja auch schon viel zu spät ausgeschrieben, so dass wir schon eine Verzögerung von fast 2 Monaten hatten! Der Rohbau stand (und die Fenster hätten reingemußt), aber da hat er erst die Ausschreibung gemacht.... Obwohl alles schon seit Wochen klar war. Ich hatte hier auch mal einen Thread bzgl. der Ausschreibungen eröffnet, wo mir dann klar wurde dass er bei allem viel zu spät dran war / Ist.

    Nun wollten wir nicht wieder Wochen warten bis eine Lösung für die Fenster da ist.....

    Mündliche Mängelanzeige? Ja, mein Mann und mein Schwager waren noch dabei.
     
  14. #74 Olaf (†), 17.04.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Musst

    Du im Falle eines Falles damit rechnen, dass die durchfallen -> pateiisch
     
  15. #75 wasweissich, 17.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    thomas , lass die 2 cm endlich ruhen .

    architekt hat gepennt , und jassy braucht dem planer nicht die pläne vorzeichnen , denke ich , sonst braucht sie ihn ja nicht .

    die selbsthilfeaktion war allerdings nicht sehr klever .

    da sollte spätestens jetzt ein vernünftiges gespräch stattfinden.......

    j.p.
     
  16. #76 Thomas B, 18.04.2009
    Thomas B

    Thomas B

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    Wieso? In der ersten darstellung ging es um 7 cm Abweichung (84 cm > 91 cm). Das wäre natürlich knackig und hier würde wohl jeder sagen, daß der Architekt geschlummert hat.

    Bei einer jedoch derart tatsächlich geringen abweichung hielte ich die eingeleitete maßnahme (Rückbau und Austausch der Fenster) für völlig unangemessen und würde jedwede Kostenbeteiligung ablehnen.

    Wenn jedoch -wie es sich jetzt zum Ende hin herausstellte- die Fenster in ihrem Gebrauchswert massiv eingeschränkt werden (hier. Fenster ohne Unterlicht lassen sich nicht öffnen wg. Spülenarmatur), so sieht die Sache natürlich anders aus!

    Dann käme von mir natürlich gleich die nächste Frage: Wieso müssen beide Fenster ersetzt werden? Gibt es zwei Spülenarmaturen???

    Letztendlich sehe ich den Planer schon in der Pflicht, jedoch war die Vorgehensweise von Jassy rein rechtlich unklug.

    Grüße

    Thomas
     
  17. #77 wasweissich, 18.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also doch gepennt.......

    bei wachzustand in der planung aus optischen gründen und technisch auch sinnvoll (muss man nicht immer alles wegräumen , du weisst ja was alles zu dekozwecken an hausfrauenschnickschnack notwendig ist...)wären beide fenster gleich gewesen....


    genau hier hat jassy einen fehler gemacht , der aber wegen trägheit des A.fast verständlich ist . nichtdestotrotz eher kontraproduktiv . daher
    dabei könnte eine vernünftige lösung herauskommen........

    j.p.
     
  18. #78 Pelztier, 18.04.2009
    Pelztier

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    .........die so aussieht wie ich schon schrieb: 50/50
     
  19. lawyer

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    Eher Ja und Nein.

    Verwirklicht sich aufgrund eines Planungs- oder Bauüberwachungsfehlers ein Baumangel im Bauwerk, handelt es sich, was den Architekten betrifft, um einen Mangelfolgeschaden. Folge nach BGB: Haftung auf Schadensersatz OHNE Mangelrüge. Der Schaden darf vom BH sofort selbst beseitigt werden (Schadenminderungspflicht ist zu beachten). Daher ist es zweckmäßig und sinnvoll, den Architekten einzubinden und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, rechtlich erforderlich aber nicht.

    Ausnahme: Im Architektenvertrag ist rechtswirksam eine Klausel eingebaut, wonach der Architekt verlangen kann, dass ihm im Falle einer Inanspruchnahme wegen eines Mangels am Bauwerk die Schadensbeseitigung übertragen wird.

    :konfusius
     
  20. Jassy

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