Gefahr für die eigene Hütte?

Diskutiere Gefahr für die eigene Hütte? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bin mir eben nicht sicher, was ich nun tun soll... Konntest du mit den ganzen Beiträgen in diesem Thread, welche versucht haben, die Leute zu...

  1. #181 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Konntest du mit den ganzen Beiträgen in diesem Thread, welche versucht haben, die Leute zu beruhigen, ....nichts anfangen ?

    alfi mag es gut meinen, aber noch einmal


    Mir sind bis jetzt keine Probleme bekannt
     
  2. asmexx

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    Genau das ist der springende Punkt...bis jetzt...

    Aber wer weiß, was in den nächsten 15 Jahren sein wird. Offiziell steht im Vertrag...die Bank hat das Recht zu verkaufen...
     
  3. #183 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Ich weiß ja nicht, wie du darauf kommst, ich hätte das (wo??)behauptet ?

    Den Unterschied Hypothek/Grundschuld mußte ich zwischen 1966 und 1969 während meiner Banklehre auswendig lernen.
     
  4. #184 Alfred Witzgall, 29.04.2009
    Alfred Witzgall

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    Und.................was soll dann passieren können?
     
  5. Robert1

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    @asmex: Die von dir in #172 genannte Klausel betreffend dem Deckungsstock ist eine Klausel, die vom Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gefordert wird. Jeder Darlehensgeber muss seine Forderungen sichern. "Baugelder" werden eben durch Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) gesichert. Eine Grundschuld ist aber nur mündelsicher, wenn sie innerhalb der ersten Hälfte des Grundstückswertes liegt. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen bestellt externe Treuhänder, die beaufsichtigen, dass ein bestimmter %-Satz der Darlehensgelder in solchen mündelsicheren Grundpfandrechten angelegt ist. Die von dir genannte Klausel berechtigt den Darlehensgeber die hierzu notwendigen Informationen und Belege an ihn herauszugeben.

    Zur Erklärung zu Hypotheken und Grundschulden:
    Hypotheken gibt es nur noch ganz selten. Der Regelfall in Deutschland ist die Grundschuld (mit oder ohne Brief). Das zu sichernde Darlehen ist über die sog. Zweckerklärung mit der Grundschuld verbunden. Und die unterschreibt man beim Notar. Wenn man jetzt Monat für Monat, Jahr für Jahr zurückzahlt, entsteht nach und nach eine sog. Eigentümergrundschuld. Letztlich bekommt man nach dem Abbezahlen eine Quittung. Damit könnte man die Grundschuld löschen oder aber auch auf seinen Namen umschreiben lassen.

    Wenn man nicht löschen oder umschreiben lässt oder auch die Quittung nicht aufhebt, hat man eben ein Problem, wobei man Quittungen allerdings auch zig Jahre später nochmals bekommt. Ich hab noch nie davon gehört, dass ein Darlehensgeber die ganze Zahlung nochmal gefordert oder vollstreckt hätte. Insofern müsste bei so einem utopischen Fall der Darlehensgeber die Schuld beweisen und nicht der Schuldner.
     
  6. Robert1

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    Alfred hat Recht. Wenn du deinen Kredit nicht bedienst, kann diese oder eben die andere Bank kündigen, vollstrecken...

    Zudem gibt es -wie weiter oben schon genannt- das Risikobegrenzungsgesetz, dass dir Zeit verschafft, wenn du mal nicht bezahlen kannst.

    Wenn du deinen Kredit also ganz normal bedienst, kann dir nichts passieren.
     
  7. alfi

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    Gut gebrüllt Löwe! Ändert nur nichts an der rechtlichen Problematik um die es in diesem Thread geht.
     
  8. alfi

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    Schön, dass du es auswendig gelernt hast. Daher ist dir auch klar, dass du Unsinn geschrieben hast jedenfalls im bezug auf die Trennung. Daher erlaubt auch der Eigentumsübergang immer noch die Vollstreckung. Die ist dann zwar nicht erlaubt aber immer noch möglich.
     
  9. alfi

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    Die Eigentümergrundschuld entsteht nicht nach und nach, sondern erst mit Bezahlung des letzten cents. Das ist u.a. ja ein extremer Unterschied zwischen Hypothek (leider fast ausgestorben) und Grundschuld. Der Darlehensgeber vollstreckt immer die gesamte Grundschuld. Bei jeder Zwangsversteigerung z.B.
     
  10. alfi

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    Nicht nichts. Es ist nur sehr unwahrscheinlich. Man muss sofort gegen die Vollstreckung Klage einlegen. Erlaubt ist es natürlich nicht, dass vollstreckt wird obwohl alle Zahlungen geleistet wurden, daher bekommt der Gläubiger ja gerichtlich auch Recht, was nur nichts an der Vollstreckungsmöglichkeit ändert.
     
  11. #191 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Durcheinander : Beitrag 193 vor 192. Hab micht verdrückt.
     
  12. #192 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Sorry, das ich mich wegen so einem Ergebnis noch einmal hab anknipsen lassen.
     
  13. #193 Alfred Witzgall, 29.04.2009
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    Falsch
     
  14. Robert1

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    So so. Wenn ich also Grundschuld und Darlehen (=100.000,- EUR) zu 99.999,99 EUR zurückzahle, kann also der Darlehensgeber die vollen 100.000,-EUR vollstrecken:irre? Ja nee, is klar...
    Ich könnte mir nach jeder monatlichen Zahlung auf das Darlehen den getilgten Betrag als Eigentümergrundschuld umschreiben lassen. Macht nur keiner.

    Der große Unterschied von Hypothek zur Grundschuld ist die sog. strenge Akzesorietät. Will heißen: In der Höhe des getilgten Darlehens wird die Hypothek zum Eigentümerrecht, weil die Hypothek der zu Grunde gelegten Forderung folgt.
     
  15. Robert1

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    Ich kann dir auch nen Mahnbescheid über 5000,- EUR schicken. Wenn du nicht reagierst, kann ich anschließend gegen dich vollstrecken, obwohl ich eigentlich keinen Anspruch auf Geld gegen dich hab. Es gibt noch viele solcher Beispiele.

    Das ändert aber nichts daran, dass gegen einen ordnungsgemäß bedienten Kredit nicht vorgegangen werden kann!
     
  16. alfi

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    Exakt kannst du das! Nur müsstest du die Folgen tragen. Schadenersatz und strafrechtliche Konsequenzen. So gehts auch bei der Grundschuld. Wäre zwar auch nicht rechtmäßig aber möglich. Der Vergleich ist recht gut. Man sollte nur beachten, dass eine Hauszwangsversteigerungen (halte ich wie gesagt für extrem unwahrscheinlich, da man ja Rechtsmittel einlegen kann) schwerwiegendere Folgen haben als irgendwelche Mahnbescheide.

    Es handelt sich eben nicht - wie medial vor einiger Zeit verbreitet - um eine grundstücksspezifische Problematik. Nur hier ist sie sehr folgenschwer. So ist leider unser Rechtssystem.

    Man muss also erkennen, dass es möglich ist wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden (wie dein Mahnbescheidbeispiel); es aber dennoch unrechtmäßig ist (auch wie in deinem Mahnbescheidbeispiel).
     
  17. Robert1

    Robert1

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    Denjenigen möcht ich sehen, der nicht darauf reagiert, wenn man ihm androht, seine Hütte zu versteigern.

    Ich bleib dabei und sag es (zum letzten Mal) nochmal: Gegen einen ordentlich bedienten Kredit kann man nicht vorgehen.
     
  18. alfi

    alfi

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    Das hats ja schon gegeben. Aber genau dies ist dabei das einzige Risiko. Nichts nebulöses oder Verschwörerisches durch irgendwelche Kreditaufkäufer.

    Es verhält sich analog zum Mahnbescheid. Ich könnte dir auch einen schicken. Wenn du nicht reagierst, bekomme ich die Möglichkeit, vollstrecken zu lassen. Legal wäre es nicht aber möglich.

    Das Problem ist, dass nicht wie im Strafrecht ein Beweis geführt werden muss wenn man nicht rechtlich adäquat reagiert.
     
  19. Micro

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    So etwas liest man im Internet häufiger und deshalb würde mich folgende Punkte interessieren:

    1. Hat hier jemand schon mal selber etwas überwiesen ? Oder passiert das i.d.R.nicht über Einzug? Ich hatte bislang gar nicht die Wahl.

    2.Wie sollte man als Privatperson zeitnah etwas von drohender oder bestehender Insolvenz bzw. davon, wer tatsächlich Eigentümer bzw. Verwalter der Urkunde ist , erfahren ?

    Ich dachte bislang, dass in diesem Fall der Insolvenzverwalter des Instituts tätig wird und bei ausbleibenden Zahlungen (wie oben empfohlen ) damit die Möglichkeit hat, im hier befürchteten Sinne tätig zu werden.


    Also, bloße Vermutung oder verhält es sich tatsächlich so?
     
  20. alfi

    alfi

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    Es geht nur um den Fall der Insolvenz. Bei Bankenpleiten gibts immer ein riesen Medien-Tohuwabohu. Das wird dir garantiert nicht entgehen. Selbst wenn du nur ab und zu die BILD im Urlaub liest.

    Der Insolvenzverwalter muss zum Zeitpunkt der Insolvenz nicht mehr unbedingt der Berechtigte für die Zahlungen sein. Es kann auch eine Gesellschaft sein, die für die Forderungseigentümer tätig wird. Da kann man sich aber im Fall der unwahrscheinlichen Bankenpleite drüber informieren. Ein Grund zur Panik ist das nicht. Es müssen lediglich die Überweisungen an den jeweils Berechtigten gehen.

    Wenn der Insolvenzverwalter dir schriftlich erklären wird, dass die Forderungen von ihm verwaltet werden, dann dürfte das seine Richtigkeit haben. Man sollte nur nicht bloß einfach vermuten, dass immer noch die Bank der richtige Adressat ist.
     
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