Kläranlage als Übergangslösung sinnvoll?

Diskutiere Kläranlage als Übergangslösung sinnvoll? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Das uns interessierende Grundstück ist leider noch nicht abwassertechnisch erschlossen. Dies soll aber mittelfristig geschehen, wird...

  1. #1 ReneLE77, 13.05.2009
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    Hallo!

    Das uns interessierende Grundstück ist leider noch nicht abwassertechnisch erschlossen.
    Dies soll aber mittelfristig geschehen, wird aber immer wieder um 1,2 Jahre verschoben.
    Unser GU hat vorgeschlagen vorerst eine Klärkammergrube zu bauen, welche man dann später als Zisterne nutzen könnte.
    Wenn dann das GS erschlossen wird, braucht man dann "nur" noch umklemmen. Die Rohre zur Straße würde er schon verlegen wollen.

    Da ich davon keine Ahnung habe, würde ich euch gerne fragen wie ihr darüber denkt?

    - Kosten der Kläranlage (GU sagt 4000€, soviel wie Zisterne)
    (Frage: ist biologische Stufe schon Pflicht?)

    - spätere Kosten der Erschließung durch die Wasserwerke?
    (GU sagt, dass wäre in den Gebühren enthalten.)
    Daran zweifle ich stark!!! Muss ich nicht mit tausenden Euros rechnen, wenn die Erschließung durchgeführt wird?


    Ich stelle das erstmal zur Diskussion.

    Danke für jeden Tipp!
     
  2. #2 Eumeltier, 13.05.2009
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    Hallo,

    ich gebe mal mein gefährliches Halbwissen her:

    - vollbiologische Kläranlage ist Pflicht.

    - normalerweise bekommt man eine Genehmigung für 10 Jahre (falls man eine Genehmigung bekommt) - dafür kann man die Kläranlage dann auch tatsächlich so lange nutzen, auch wenn inzwischen der Kanalanschluß kommt (eine Verlängerung der Nutzungsdauer gibts bei vorhandenem Kanal dann natürlich nicht mehr).

    - wenn Kanalanschluß wirklich in Sichtweite, ist eine abflußlose Sammelgrube vielleicht günstiger - muß halt regelmäßig geleert werden. Wenn der Kanal dann doch nicht kommt, könnte man sich aber eventuell darüber ärgern ;-)

    Gruß,
    Martin
     
  3. Julius

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    Ob Anschlußkosten für den Kanal anfallen, steht in der Satzung.
    Das ist örtlich sehr unterschiedlich, kann aber leicht mehrere tausend Euro ausmachen...
     
  4. #4 ReneLE77, 13.05.2009
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    In wessen Satzung? In meinem Fall derer von:
    www.wasser-leipzig.de/ ?
    Beim Abw.-ZweckVerband steht nur was von Leipzig Land.
    http://zvwall.de/zvwall/idx.asp

    Gibts da Zuständigkeitsunterschiede Stadt-Land?

    Danke!
     
  5. #5 ReneLE77, 13.05.2009
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    update

    Eh ich euch mit Fragen nerve, die ihr nicht beantworten könnt, habe ich mal eine Mail an den örtlichen Versorger geschrieben.

    Desweiteren könnte es vielleicht sein, dass der GU die Sammelgrube als Übergangslösung meinte und keine vollbiologische für ein paar Jahre.
    Da muss man natürlich mit einer recht teuren Entleerung aller paar Monate leben - und keiner weiß dann wie lange das so geht. Das ist der Haken an diesem Grundstück.

    Wie weit ins Grundstück können die eigentlich den Absaugschlauch legen, da wir evtl. weiter hinten bauen wollen?

    Gruß
    René
     
  6. Gernot

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    Hallo Rene,
    das muß nicht unbedingt soooo teuer werden. Wir haben eine abflußlose Grube und KWL (oder deren Subbi) holt aller 4 Wochen ab. Wir zahlen genausoviel, als wären wir an die Kanalisation angeschlossen (also lt. Preisliste entsprechend Trinkwasserverbrauch). Ist allerdings nur Übergangslösung für noch ca. 2 Jahre, dann sollen wir angeschlossen werden - natürlich mit entsprechenden Kosten.
     
  7. Didl

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    Wie groß ist die Grube, was passt da rein?
     
  8. Gernot

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    Ca. 7m³ - bei Bedarf kommen die auch früher zum Abpumpen, muß man nur anrufen.
     
  9. #9 Manfred Abt, 14.05.2009
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    Gernots System läuft dann unter dem Begriff "Kanal auf Rädern".

    Für den Fragesteller ist keine Antwort möglich, da halt regional sehr unterschiedlich, je nach abwasserbeseitigungspflichtiger Stelle (Entsorger).

    Wer von den beiden Entsorgern hier zuständig ist wird spätestens der direkte Nachbar wissen. Sorry, ist daher keine Frage fürs Forum.
     
  10. #10 ReneLE77, 14.05.2009
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    Hallo!
    Ich schrieb ja schon, dass ich die Frage vor Ort kläre.

    Der Grund des Themas ist ja "nur" die Frage, ob die Kammer als Übergangslösung finanziell und terchnisch sinnvoll ist und ob eine spätere Nutzung als Zisterne unproblematisch ist.
     
  11. #11 EricNemo, 14.05.2009
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    so natürlich ist das nicht. Meine Gemeinde übernimmt die vollen Kosten bis Grundstücksgrenze, nur innerhalb meines Reiches muss ich zahlen...
     
  12. #12 Manfred Abt, 14.05.2009
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    Wenn Kanal in Sicht, ist abflusslose Grube sinnvoll.

    Kleinkläranlage weniger, da dann Überschusswasser auch versickert werden muss, also zusätzlich Versickerungsanlage mit wasserrechtl. Erlaubnis und allem pipapo. Dass macht dann Sinn, wenn Kanal auf Jahre nicht in Sicht. Ist z.T. aber auch eine Sache der Behörden unter sich, mit nur geringer Beteiligung der Bürger.

    Nutzung alter Gruben als Zisterne nicht unüblich.

    evtl. nur "gefühltes" Problem: Fäkaliensammelgrube -> Reinigung -> Zisterne -> Gartenbewässerung -> Hochsommer -> Planschbecken -> ...
     
  13. #13 Manfred Abt, 14.05.2009
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    Das ist allerdings so nicht: wenn wir uns in Deutschland bewegen wird es wohl überall so sein, dass der Bürger seine Abwasserentsorgung selbst bezahlt. Vom Klo bis zum Auslauf aus der Kläranlage. Und sei es über Gebühren oder Beiträge. Die Verteilungsschlüssel unterscheiden sich allerdings erheblich.
     
  14. #14 ReneLE77, 14.05.2009
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    Das ging mir auch zuerst durch den Kopf.
    Kann man eine ehem. Sammelgrube so gründlich reinigen, dass man danach unbedenklich ein Planschbecken füllen kann?
    Vielleicht sollte man nach der Reinigung eine Probe ins Labor bringen oder kann man das von einer Firma professionell mit anschließender Prüfung erledigen lassen?
     
  15. #15 Manfred Abt, 14.05.2009
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    hätte ichs gewusst hätte ich es geschrieben

    vielleicht ja ein anderer.
     
  16. Baumal

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    mir auch.
     
  17. #17 Stromfresser, 14.05.2009
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    Zwei Sachen solltest Du unbedingt "klären":

    1. Bei uns wurde in zahlreichen Fällen verlangt, dass eine vorhandene Klärgrube nach dem Anschluss verfüllt wird (mit Beton) und nicht als Zisterne genutzt werden darf. Da könnte Dein GÜ sich irren. Das schreibt Dir der Abwasserzweckverband so vor und da kannst Du machen nix. Wäre ja noch schöner, wenn man Regenwasser sammelt und nicht mit dem guten Leitungswasser den Garten gießt.

    2. Du bekommst die Betriebserlaubnis für die SBR zwar für 10 Jahre. Aber wenn der AbwZV in 2 Jahren doch den Anschluss macht, würde es mich sehr wundern, wenn Du dann nicht Anschlusszwang hättest und innerhalb kürzester Zeit angeschlossen wirst.

    Und glaube nicht, dass Du dagegen was machen kannst. Die kommen zur Not auch mit der Polizei, um Dir was Gutes zu tun.
     
  18. #18 ReneLE77, 14.05.2009
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    zu 1. : Wie "Deutsch" ist das denn wieder? Unglaublich! :irre (bei manchen wurden wohl einige andere "Hohlräume" auch mit Beton verfüllt) :mega_lol:
    zu 2. : Ich rechne damit und wenn 1. nicht eintritt, kann man damit leben aber sollte vorher dafür sparen (je nach Satzung).
     
  19. #19 ReneLE77, 14.05.2009
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    So, jetzt habe ich in der Satzung des für dieses Grundstück zuständigen AZV folgendes gefunden:

    6) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes notwendigen Anschlusskanäle (Absätze 3 und 4) bis zur Grundstücksgrenze werden vom AZV ... getragen.

    ok, das heißt keine Kosten (neben den Gebühren), außer den Hausanschlusskosten die auf dem GS entstehen, korrekt?
     
  20. #20 ReneLE77, 14.05.2009
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    Und ebenfalls steht drin, dass Niederschlagswasser anderweitig entsorgt werden kann. Also dafür kein Anschlusszwang.
    Ich denke, da macht die Sammelgrube Sinn, wenn man diese hygienisch reinigen kann.
     
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