Getrennte vs. gemeinsame Bodenplatte

Diskutiere Getrennte vs. gemeinsame Bodenplatte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben vor ca. 1,5 Jahren ein neues Reihenmittelhaus gekauft. Leider haben wir ein Schallproblem mit einem Nachbarn, dessen...

  1. #1 runnerz, 15.05.2009
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    Hallo,

    wir haben vor ca. 1,5 Jahren ein neues Reihenmittelhaus gekauft.

    Leider haben wir ein Schallproblem mit einem Nachbarn, dessen Schritte im gesamten Erdgeschoss wir bei uns im gesamten Haus hören können (Er hat das EG komplett gefliest und trägt keine Hausschuhe).

    Jetzt baut ein anderer Bauträger direkt gegenüber von uns eine weitere Reihe Häuser vom gleichen Typ. Die Bautätigkeiten kann man schön von uns aus beobachten.

    Mit ist aufgefallen, dass für jedes der 6 Häuser eine eigene Bodenplatte (Kellergeschoss) gegossen wurde, d.h. jeder Grundriss wurde verschalt, gegossen und der Spalt zur benachbarten Bodenplatte nachher mit Dämmstoff ausgekleidet. Daraus schließe ich, dass die Bodenplatten nicht miteinander verbunden sind.

    Während der Bauphase unserer Häuser habe ich diverse Fotos gemacht. Diese habe ich mal herausgekramt und dort kann man eindeutig sehen, dass sich jeweils 3 Häuser eine gemeinsame Bodenplatte teilen.

    Unser Aufbau: Keller mit gemeinsamer Bodenplatte. 2 getrennte Außenwände gemauert mit ca. 4 cm breitem Luftspalt.

    Meine Frage: Kann diese Tatsache (getennt oder gemeinsame Platte) auch eine Ursache für das Schallproblem zwischen uns und dem Nachbarn darstellen oder würdet Ihr das eher ausschließen?

    Fachmänner sind hier gefragt.

    Danke im Voraus und viele Grüße, runnerz
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Glaubst Du wirklich, es juckt den Schall großartig, ob er über die BoPla oder 20, 30 cm tiefer übers Erdreich seinen Weg findet?

    Rechnerisch ist da ein Unterschied, meßtechnisch wohl auch.
    Beide sind aber so gering, dass sie bei sonst mängelfreier Konstruktion nicht auffallen

    MfG
     
  3. #3 runnerz, 15.05.2009
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    Hallo Ralf,

    okay.

    Hat sonst noch jemand Meinungen dazu?

    Welche Gründe gibt es generell für jedes Reihenhaus eine eigene Bodenplatte zu gießen?

    Viele Grüße, runnerz
     
  4. PeMu

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    Wat nu?

    Soll noch ne Frau antworten oder doch nur Meinungen sammeln?

    Wenn man nun auf deine letzte umkehrende Frage antwortet, dann artet das wieder in eine Diskussionwelle aus.


    Sag doch einfach direkt und offen worum es dir geht.
     
  5. #5 runnerz, 15.05.2009
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    Sorry, wenn das falsch ankam, aber mit "Hat sonst noch jemand Meinungen dazu?" meinte ich die Fachmänner unter Euch.

    Mit geht es einfach um Eure Einschätzung - mehr nicht.

    Das ist doch ein Diskussionsforum, oder liege ich da falsch?

    Danke, viele Grüße, runnerz
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hmmm .. über letzteres liesse sich diskutieren :)

    es mag ja viele geben, die an meinungspluralismus glauben (ich auch),
    aber nur wenige sind in der lage einzusehen, dass oft nur eine meinung
    richtig sein kann (meine :mega_lol:)

    da es beim bauen -und auch bei details wie getrennten bodenplatten- doch
    wohl mehrheitlich um das ergebnis nüchterner überlegung geht - was
    sollen wir da diskutieren?

    ich habe sowohl mit als auch ohne fuge der KELLERbopl geplant, das
    wurde so ausgeführt und beide entscheidungen sind im nachhinein
    richtig.
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Vor allem wie ist die Fugenausbildung bei den Nachbarn? ENtsprechend dem Lastfall oder "Hauptsache" "Mit Dämmstoff" ausgekleidet?
     
  8. #8 runnerz, 15.05.2009
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    Aha, also gibt es dazu keine eindeutige Aussage, nach der Art: "Mit getrennter Bodenplatte wird das Risiko einer Schallübertragung zum Nachbarhaus deutlich gesenkt" oder so ähnlich.
     
  9. #9 runnerz, 15.05.2009
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    Du bist jetzt bei den Fliesen nicht bei der Bodenplatte, richtig? Was meinst Du mir Fugenausbildung?

    ? Ich kann Dir leider nicht folgen? Was meinst Du damit?
     
  10. Robby

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    Die Fugen zwischen den getrennten Bodenplatten der Nachbarn! Da ist ein Keller? LAstfall? Fugenabdichtung?
     
  11. #11 pauline10, 15.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ich bin sicher, der Schall nimmt nicht den Weg über die gemeinsame Bodenplatte. Der wird mit großer Sicherheit über einen anderen Weg übertragen.

    Aber was machen die armen Hausbesitzer, wenn sich über die getrennte Bodenplatte Wasser anstaut und sich entlang der beiden nicht abgedichteten Mauern, (wie soll man dies jeweils "außen" denn machen) austobt.
    Dann kommt Freude auf.

    pauline
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Mal offen gesagt:

    Das Problem an derartigen Fragestellungen ist, dass die fachliche Meinung und die gestellte Frage gar nicht wirklich gefragt ist. Es geht doch eher darum, wie das Schallproblem dem Nachbarn oder einem anderen so untergejubelt wird, dass er es dauerhaft lösen muss.

    So dann ist die Fragestellung eine andere. Und nicht hinten durchs Auge die Brust treffen.

    Und dazu hat man die direkt eine Antwort gegeben. Und inzwischen eine 2. und eine 3. und eine 4: Das Problem liegt woanders.

    So viel wurde doch schon geraten und vermutet - im Sinne des Fragestellers.
     
  13. #13 runnerz, 18.05.2009
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    Hallo PeMu,

    ehrlich gesagt, ich weiss nicht, warum Du Dich so aufregst?

    Seit 1,5 Jahren beschäftigt mich das Schallthema.

    Meine Intention ist es nicht, irgendjemanden etwas unterzujubeln - es geht mir schlichtweg darum, herauszufinden, was die Ursache sein könnte.

    Unser Bauträger vermutet mangelhafte Verlegung der Bodenfliesen beim Nachbarn.

    Ein Schallgutachten sagt aus, dass alles so gerade noch im grünen Bereich ist, zwar am Maximum des Zulässigen, aber damit halt okay :-(

    Und da sah ich bei dem Neubau der Reihenhäuser vor uns, dass jedes Haus eine eigene Bodenplatte bekommt und ich frage mich, ob das das Problem der Schallübertragung sein könnte - mehr nicht.

    Viele Grüße, runnerz
     
  14. Robby

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    Was ist "im Grünen Bereich" ? Mal veröffentlichen was da gemessen wurde...
     
  15. PeMu

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    Also alle infos auf den Tisch, dann wird nen Schuh draus.

    Aufregen wegen sowas ... tzzss.
     
  16. #16 runnerz, 22.05.2009
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    Hi,

    hier die Fakten:

    Wir hatten 2 Schallmessungen veranlasst:

    1. Schallmesung WZ (EG) zu WZ (EG)
    2. Treppe zu Treppe.

    Hier ein Auszug aus dem Bericht des Sachverständigen:

    5. Bauteile, Prüfgegenstände:
    Die Häuser sind durch eine 5cm Trennfuge ohne Dämmstoffeinlage voneinander getrennt. Die Haustrennwände bestehen 2x Kalksandstein, d=je 15cm, Raumgewicht 1.800 kg/m3 (Rechenwert 1.700 kg/m3).

    Der Schallschutznachweis für ein Endhaus der Reihe, der uns vorliegt, weist als Trittschallschutz die Qualität L (n.w)=43 dB nach, zu der Treppe führt er nichts aus.

    Die Treppe besteht aus 2 Stahlholmen, die körperschallentkoppelt in den Wänden befestigt ist. Darauf sind Holzstufen auf einer dünnen Zwischenlage befestigt. Die Treppe ist 3/4 gewendet.

    6. Anforderungen:

    Für zweischalige Haustrennwände formuliert die sonst einschlägige DIN 4109 keine Anforderungen. Tabelle 3 der Norm, Zeilen 18 und 19 fordern für Reihenhäuser einen Trittschallschutz von

    L (n.w) <= 48 dB (Geschossdecken)
    L (n.w) <= 53 dB (Treppen)

    Bei Reihenhäusern mit zweischaligen Wänden und Gebäudetrennfuge legt Beilblatt 1 zu DIN 4109 folgende, hier auf Treppen bezogene Qualitäten fest:

    L(n.w) <= 50 dB (ohne weitere Körperschalltrennung des Treppenlaufs)
    L(n.w) <= 43 dB (mit Körperschallisolierlagerung des Treppenlaufs)

    Aus diesen Quellen ist folgende geschuldete Qualität abzuleiten:

    - Geschossdecke, gemäß Nachweis und Bauweise mit schwimmenden Estrich

    L(n.w) <= 43 dB

    - Treppen mit Gebäudetrennfuge in Anlehnung an Beibaltt 1 zu DIN 4109, Tab. 20, Zeile 4:

    L(n.w) <= 50 dB

    - Treppe, als Bestandteil der Wohnung, für die im Schallschutznachweis L(n.w) <=46 gefordert wird:

    L(n.w) <= 46 dB

    7. Ergebnisse:
    Folgende Qualitäten wurden messtechnisch gefunden:

    - Geschossdecker über Keller, Wohnzimmer Haus Nachbar zu WZ unser Haus:
    L(n.w) <= 43 dB
    -Treppe EG-OG Haus Nachbar zu Wohnzimmer unser Haus:
    L(n.w) <= 47 dB

    8. Bewertung:
    Die Geschossdecke (Kellerdecke) von WZ zu WZ erfüllt die Anforderungen, die gestellt werden können.

    Die Treppe erfüllt zwar die Anforderung, die in DIN 4109 Tab. 3, für Treppen in Reihenhäusern gestellt werden (53 dB) und auch die, die im Beiblatt 1 als Qualität von Treppen im Fall einer Gebäudetrennfuge beschrieben wird (50 dB).

    Die im Schallschutznachweis für den Trittschallschutz zwischen den Häusern beschriebene Qualität (46 dB) wird jedoch um 1 dB verfehlt. Da es sich bei der Treppe um einen Bestandteil der Wohnung handelt und die Normanforderung (50 dB) nach einhelliger Fachmeinung nur auf einschalige Reihenhaustrennwände bezogen werden kann, ist der Zielwert 46 dB von einer köperschallentkoppelten Treppe an einer zweischaligen Trennwand meines Erachtens geschuldet.

    Die zwar geringfügige, aber hörbare Abweichung von 1 dB wird vor allem von 7. und 11. Stufe von oben versucht.

    Thats all!

    Aufgrund dieses Gutachtens hat der Bauträger die Treppe beim Nachbarn nachgebessert (Gummipolster unter Stufe).

    Fazit für uns: Wir hören weiterhin unsere Nachbarn im EG WZ zu WZ (Trittschall) und natürlich die Treppe, die allerdings ein wenig leiser wurde.

    Aufgrund dessen bin ich immer auf der Suche nach Anhaltspunkten für mich, die diese Trittschallübertragung rechtfertigen würden - deshalb die Sache mit der getrennten und gemeinsamen Bodenplatte (um den Kreis zu diesem Thread zu schließen).

    Eine nicht ganz unwichtige Sache gibt es allerdings noch:

    Bei der Fliesenverlegung des Nachbarn (schwarz!) wurden Fehler gemacht. Die Sockelfliese liegt, zumindest an einer Fliese wo das Silikon entfernt wurde, fast auf der Bodenfliese auf. Dies hat unser Bauträger bei einem Termin mit unserem Nachbarn festgestellt und ihn schriftlich aufgefordert diesen Mangel aufzustellen, da er, vermutet unser Bauträger, für die Schallübertragung verantwortlich sei.

    Doch bis heute hat unser Nachbar nichts unternommen - unser Bauträger ist seiner Pflicht nachgekommen, den Nachbarn darauf hinzuweisen, und das war´s.

    Blöde Situation, es liegt, scheinbar, ein Mangel vor, der aber nicht beim Schallgutachten festgestellt wurde, da ja alles im grünen Bereich ist, unser Nachbar weiss vom Mangel, und unternimmt nichts. Ich kann ihn ja auch nicht dazu zwingen, da ich ja nichts in der Hand habe...

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße, runnerz
     
  17. Robby

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  18. PeterB

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    Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine 5cm Trennfuge ohne Dämmeinlage überall leer ist. Schon hätten wir eine schöne Schallbrücke.
     
  19. Julius

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  20. #20 runnerz, 22.05.2009
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    Ohne Verlust der Gewährleistung und Zustimmung des Nachbarn kann ich da wohl wenig selbst unternehmen.

    Die einzige Möglichkeit wäre vielleicht vom Dach aus zu schauen, da es sich um ein Flachdach handelt und die beiden Häuser oben mit einer Attika (ca. 50 cm breite Platten aus Metall) verbunden sind, die ich ggf. lösen könnte.
     
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