Unterschied Stahlbetonwand - Sichtbetonwand?

Diskutiere Unterschied Stahlbetonwand - Sichtbetonwand? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Folgendes Problem: es wird eine Wohnung gekauft, und, nach Besichtigung der Musterwohnung, vereinbart, die (O-ton Kunde) "Sichtbetonwände"...

  1. #1 rapanuy, 26.05.2009
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    Hallo.
    Folgendes Problem: es wird eine Wohnung gekauft, und, nach Besichtigung der Musterwohnung, vereinbart, die (O-ton Kunde) "Sichtbetonwände" wie in der Musterwohnung auch in der Kaufwhg. zu belassen (schöne, glatte, graue Betonwände). Dies wird seitens Bauträger zugesichert.

    Lt. Notarvertrag wird somit vereinbart: "Sichtbeton wie auf der Baustelle gesehen.".

    So: im Projekt wird fleissig weitergebaut, und irgendwann sind die Wände, die so (Beton) belassen werden sollten, rot grundiert. Dies wird reklamiert, irgendwann sind die Wände dann unregelmäßig 1-3mm abgeflext. Jetzt sind es also keine glatten Betonwände mehr, sondern offenporige, riefige, mit Schleifspuren versehene Betonwände.

    Beruft sich der Kunde jetzt darauf, das er Wert legt auf seine "Sichtbetonwände", schreibt der Bauträgerarchitekt plötzlich: "Es handelt sich hier um Stahlbetonwände, die optisch sichtbar gelassen werden, also keine Sichtbetonwände".

    In meinen Augen klare Wortklauberei.

    Frage daher: ab wann sind (oder werden) Stahlbetonwände (also Baustellenseitig belassene Betonwände) zu Sichtbetonwänden? Wo soll hier der exakte Unterschied sein?

    Besten Gruß und Danke für Argumentationshilfen.
     
  2. #2 EricNemo, 26.05.2009
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    It ja offensichtlich verpennt worden, denn Grundieren und danach Abschleifen kostet nur Geld, ohne dem Hauch eines Nutzens. Somit kann man sich da eigentlich mit logischem Grundverstand nicht auf "soll so sein" rausreden... Sieht die Wand im Musterhaus genauso schrecklich aus?^^
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
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    Sichtbeton ist über entsprechende Qualitätsvereinbarung zu definieren.
    Die legen zulässige Porigkeit, Farbschattierungen usw. fest.

    Eine Musterwand KANN auch eine Qualität der Oberfläche vereinbaren. Ob die obige Formulierung dafür ausreicht, mögen die Juristen beurteilen. ICH bin mir da nicht sicher.

    MfG
     
  4. #4 rapanuy, 26.05.2009
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    Hallo.
    Ich werde versuchen Bilder nachzureichen.
    Musterwohnung = perfekte, saubere, graue Betonwände. Der Laie redet hier sofort von Sichtbetonwand.

    Jetzt geht es eigentlich hauptsächlich um die Wortklauberei, die der Architekt beginnt: "ist gar nicht Sichtbeton, ist Stahlbeton".

    Frage daher:
    ab wann wird eine sauber gegossene Betonwand zur Sichtbetonwand?
    Oder anders gefragt: ist nicht automatisch eine sauber gegossene Betonwand, die, nachdem die Verschalung abgenommen wird, perfekt, grau und glatt ist, eine Sichtbetonwand?

    Mike
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
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    N E I N

    Nochmal. Die Qualität ist zu vereinbaren - es gibt dafür definierte Qualitätsstufen.
    Und auch dann sind Poren, kleine Ausbrüche und Frababweichungen zulässig - je höher die Stufe, desto weniger, aber NIEMALS 0.
     
  6. #6 rapanuy, 26.05.2009
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    Danke für die bisherige Diskussion. Klar, als Architekt sieht man Klassen, Definitionen, Poren und Schattierungen.

    Aber fakt bleibt doch: es wird in der Wohnung von Bauträger und Architekt von "Sichtbetonwand " geredet, und im Notarvertrag "Sichtbeton" vereinbart.

    Also was kann ich als Kunde jetzt erwarten? Die Wand aus der Musterwohnung, oder irgendeine Wand.

    Anderes gefragt: wenn ich auf ein schwarzes Auto deute, und genau dieses bestelle, muss ich mich dann mit einem grünen Auto zufrieden geben, nach dem Motto: "ist doch ein Auto", und "RAL" Definitionen liegen doch eh nur im Auge des Betrachters ;)

    Mike
     
  7. #7 flashbyte, 26.05.2009
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    unser Haus ist komplett in Stahlbeton ausgeführt. Zwei Wände im WZ wurden aber in der Ausschreibung extra aufgeführt und als "Sichtbeton" definiert (Mehrkosten). Vor der Ausführung wurden Proben gegossen um mir als Laien die Entscheidung zwischen einer rauen (mit sägerauen Brettern geschalt) und einer glatten (mit fabrikneuen Schaltafeln geschalt) Wand zu ermöglichen... wie Ralf schon sagte, sowas wird vereinbart!
     
  8. #8 DerSuchende, 26.05.2009
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  9. #9 rapanuy, 26.05.2009
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    Wie gesagt: ich werde in 1h Fotos machen - Unterschied Original und Whg. jetzt.

    Frage am Rand: welche "Workarounds" gibt es: könnte man nicht eine Holzverschalung (liegend oder an der Wand befestigt) bauen lassen, neue Betonplatten 2-3cm dick gießen lassen (welches ist die geringst gießbare Stärke?) und dann an der Wand verschrauben?

    Besten Guß
     
  10. #10 DerSuchende, 26.05.2009
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    Dafür gibt es auch Anstriche, Putze oder Tapeten

    MfG
     
  11. #11 rapanuy, 26.05.2009
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    *hust* - über verputzen könnte man noch reden, aber Tapeten :mauer

    BTW: in der Musterwhg. ist
    1) nicht gestrichen
    2) nicht verputzt
    3) nicht tapeziert
    :deal

    Gruß und bis nachher mit den Bildern.:28:
     
  12. #12 rapanuy, 26.05.2009
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  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
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    Da ist doch mal wieder ALLES lila Milka Kuh
    1) Soll ist Aussenbauteil, Ist aber ein Innenbauteil
    2) Direkt an die Stb-Wand ein Fenster angrenzend - mit Dichtbändern mehr oder weniger sauber eingedichtet. Was war da geplant? Nix vermutlich.
    3) Was in Dreiteufelsnamen sind "Workarounds"

    Auch auf die Gefahr hin, mich (mal wieder) unbeliebt zu machen.

    Das Projekt per se sieht und klingt nach teuer. Dann noch München, da kostets (egal was) gleich mal das doppelte.
    So ein Projekt mit solchen Ansprüchen OHNE eigenen Sachverstand anzugehen, hat zu der Strafe geführt, die es verdient.
    Ja - das meine ich ehrlich und ernst.

    Da hätte der Vertrag und die Ausführungsplanung VOR der Ausführung fachlich sehr sauber kontrolliert werden MÜSSEN:

    Und je mehr ich lese, desto größer werden meine Zweifel, dass mit der o.a. Formulierung irgendwelche Mängel an der Sache festgestellt werden können.
    Punktum
     
  14. Robby

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    Da war Putz gedacht gewesen, im Eifer gestrichen mit Betonkontakt und dann nicht gewusst das dieser mit Wasser wieder gelöst werden kann.
     
  15. #15 rapanuy, 26.05.2009
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    Mit Workaround wird eine Notlösung für ein unerwartetes Problem bezeichnet, die (unter Einbuße von Qualität) dennoch das Projektergebnis erreichen lässt.

    Nana, es geht nicht um nen selbsgeplanten Neubau. Es geht um einen fertigen Rohbau, den der Kunde kauft, und bei dem er sich wohl auf Architekt, Planungsfirma und Bauleiter verlassen können sollte. Oder wofür bezahlt man die?

    Du machst dich auch nicht unbeliebt, aber eines ist Fakt: "Sichtbeton wie Musterwohnung". ist vereinbart.

    Mike
     
  16. #16 rapanuy, 26.05.2009
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    Achso, zu "Soll ist Außenbauteil, IST ....".
    So (Bild 1, ohne Regenschleier) sieht auch die Wand in der Musterwohnung aus, da kamen wir aber grad nicht rein. Daher eine zugängliche Wand, die aber das "Soll" wiederspiegelt!

    Mike
     
  17. Julius

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    Ich glaube noch nicht, daß es sich um DEINEN Architekt, Planungsfirma und Bauleiter handelt. Werden wohl eher die des Verkäufers sein...
    Das ist ein himmelweiter Unterschied!

    Dann wirst Du Dich wohl auf den Laienstandpunkt zurückziehen müssen. Also hoffen, daß der Richter es auch so sieht (ich sehe dafür durchaus Chancen) mit dem "Ansicht wie Musterwohnung" (hoffentlich ist die noch unverändert so wie damals...).
    Also ab zum baurechtserfahrenen Anwalt!

    Aber wie man das bautechnisch nachträglich hinbekommen soll, wenn Du Recht bekommen hast? Keine Ahnung.
    Spock fragen, äh - Kirk! :winken
     
  18. #18 rapanuy, 26.05.2009
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    Na, hoffen wir mal auf kommende Gespräche und evtl. eine Neuverschalung.
    Besten Gruß und danke erstmal,
    Mike
     
  19. #19 rapanuy, 26.05.2009
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    Ach übrigens: herzlichen Dank auch nochmals an "Der Suchende" für den Link. Der ist (ohne zusehr ins Detail zu gehen) sehr hilfreich, da er meinen Ansatz generell unterstützt:

    Danke nochmals,
    Mike
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Fachliteratur hierzu schreibt:

    1 Optische Mängel

    1.1 Anforderungen an Sichtbeton

    Beton mit Oberflächen, die im Nutzungszustand nicht von anderen Baustoffen abgedeckt sind, nicht an Erdreich oder Wasser angrenzen, sondern sichtbar bleiben, heißt man bekanntlich Sichtbeton. Bei diesem taucht natürlich regelmäßig die Frage auf, welche optischen und technischen Eigenschaften in welcher Qualitätsstufe er haben soll oder muß. Allgemein gesagt muß Sichtbeton die üblichen Eigenschaften haben und im voraus vereinbarte Forderungen an seine Beschaffenheit erfüllen. Auch die gewünschte optische Wirkung muß erreicht werden. Die betreffenden Forderungen muß der Bauherr bzw. sein Vertreter, meist der Architekt, bereits in den Angebotsunterlagen durch eine eindeutige und praktisch ausführbare Beschreibung präzisieren
    .

    Ich bezweifel das dass hier geschehen ist...
     
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