Kaufvertrag

Diskutiere Kaufvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Werde nächste Woche einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung unterschreiben.Der Verkäufer ist ein gut betuchter Rentner der im...

  1. #1 manticor, 17.06.2009
    manticor

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    Hallo,

    Werde nächste Woche einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung unterschreiben.Der Verkäufer ist ein gut betuchter Rentner der im Ausland seine restlichen Monate im Jahr verbringt.
    Der Regelfall: Ich unterschreibe den Kaufvertrag.Der Notar versendet die Unterlagen an den Verkäufer.Er widerrum muß sie auch unterzeichnen und Notariel begläubigen(im urlaubsland)uund es zurücksenden.
    Die frage ist nun, ob er vom Kaufvertrag abspringen kann ,sprich kein kaufvertrag zustande kommt,und Ich dann mit den kosten sitzen bleibe ,oder habe ich Sicherheiten.
    mfg
     
  2. Eric

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    ja, kann er.

    ja, denn es gilt, wer den Notar bestellt, hat ihn auch zu bezahlen.
    Der Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der vergeblichen Notarkosten wegen vorgetäuschter Abschlußbereitschaft wäre im Ausland wahrscheinlich schwer durchzusetzen.

    ,
    Welche sollten denn bestehen?

    Eine Möglichkeit wäre, den Verkäufer dazu zu bringen, daß er den deutschen Notar aus dem Ausland mit der Beurkundung des KV beauftragt. Dann hätte er die " Musik " bestellt. Ob der Notar dabei mitmacht?

    Oder der Verkäufer müßte die Beurkundungskosten beim Notar hinterlegen und erhält sie zurück, wenn der Vertrag wirksam zustandekommen ist. Sodann müßten Sie die Kosten an den Notar zahlen, sofern vereinbart ist, daß der Käufer die Notarkosten trägt = Vereinbarungssache.

    Viel wichtiger ist, daß Sie das ganze Objekt vorher von einem Fachmann prüfen lassen. Denn Sie kaufen nicht nur die Wohnung, sondern wegen des Gemeinschaftseigentums das ganze Haus mit all seinen offenen und insbesondere verdeckten Mängeln.

    Gut gemeinter Rat: Wenn es nicht unbedingt sein muß, kauft man keine ETW. Denn das ist die Luft zwischen den Wänden und idR viel künftiger Streß mit den weiteren Miteigentümern.
     
  3. #3 pauline10, 19.06.2009
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ich hoffe, Du hast den Vertrag bereits seit mindestens einer Woche vorliegen und alle Bestimmungen auch ohne Notar verstanden.
    Ich habe als Verkäufer gerade einen solchen Vertrag zurückgehen lassen, weil mir einige Passagen unverständlich sind und wichtige Regelungen fehlen.

    Die Ausrede, der Notar erklärt ja, ist kalter Kaffe!! Du willst doch nicht in 3 Jahren einen Notar wieder bezahlen, weil Du jetzt erst merkst, welche Bedeutung der Text hat oder Du den Text erklärt haben willst.

    Außerdem habe ich einst einen RA und Notar im dritten Stock auf der Zeil erlebt, der konnte nur den Gesetzestext vorlesen und nichts erklären weil er das selbst nie verstanden hatte. Aber das habe ich bei seiner vornehmen und Wissen vortäuschenden Ausdrucksweise erst viele Jahre später festgestellt. So etwas wurde in Hessen Notar!!!

    pauline
     
  4. Eric

    Eric

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    Nicht aufregen, Pauline. In Hessen gibt es halt die sog. Und-Notare ( = Anwalt + Notar = Wochenend-Zusatzlehrgang des Anwalts nach 5 Jahren), während in anderen Bundesländern, wie z.B. im Rheinland, dank Napoleon !, das Prinzip des Nur-Notariats besteht mit mehrjähriger Assessorentätigkeit bei einem Notar und knallharter Elitenauswahl nach dem 2. Staatsexamen.

    Ich denke, ich weiß, wo Du auf der Zeil warst.
     
  5. Terra

    Terra

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    Dank der britischen Besatzermächte heißt es Nordrhein-Westfalen und nicht Rheinland :frust
     
  6. Eric

    Eric

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    Mag ja sei. Aber den Nur-Notar gibt es in NRW nur im Rheinland = rheinisches Notariat. In den übrigen, von Napoleon nicht besetzten Gebieten gibt es die Und-Notare :eek:
     
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