Dringende Hilfe!!! Notabdichtung

Diskutiere Dringende Hilfe!!! Notabdichtung im Dach Forum im Bereich Neubau; Das schon aber wenn der AN eine Zusatzmaßnahme anbietet, sieht das diese nicht funktioniert und beschädigt wird, tritt der geschuldete Erfolg auch...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das schon aber wenn der AN eine Zusatzmaßnahme anbietet, sieht das diese nicht funktioniert und beschädigt wird, tritt der geschuldete Erfolg auch nicht ein. Den schuldet man neben den aRdT
     
  2. #22 Gast036816, 20.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bedenken anmelden?

    @ Robby

    konnte der AN dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhersehen? Konnte er erkennen, dass die Bauleiter - jetzt kommt der Vergleich mit den Zitronenfaltern - die Baustelle nicht organisieren, sondern vielleicht nur das Chaos verwalten? Der AN kann nur Bedenken anmelden, wenn gegen anerkannte Regen der Technik verstoßen wird. Das Chaos kann er nicht vorhersehen, das geht auch zu weit, das kann niemand von Ihm verlangen. aRdT hin oder her, aus meiner Sicht zählt hier nur das Organisationsverschulden der Bauleitung.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. #23 susannede, 20.06.2009
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    Tach zusammen,
    (kämpfe noch mit meinem neuen web-Zugang und habe auch noch keine neue E-Mail-Adresse...)

    Leide zur Zeit - als übernehmender BL - unter einem ähnlichen Wasserdrama, daher würde mich die Rechtslage auch interessieren, Robby.

    "Meine" Leckagen sind in der Gemenge-Lage diffus, d.h. es tropft durch die Notabdichtung, wo in der Vergangenheit der Bär (=Rohbauer, Gerüstbauer) steppte, aber auch da, wo gar nichts war, der See sozusagen still ruhte...und die Notabdichtung mit Bautenschutzmatten sehr gut abgedeckt war.

    Schriftverkehr zwischen DD und vormaliger Bauleitung zu diesem Thema Fehlanzeige, Bedenkenanmeldungen ebenso, obwohl der DD ansonsten den Beruf des Schriftstellers knapp verpasst hat.

    Der DD überklebt Gebäudefugen zwischen Altbeton und neuem Beton-Bauteil mit einer "straff" verlegten Bahn, ohne mit der Wimper zu zucken.

    Zu meinem größten Mißfallen, ist der BH mit einem 2 Mio-Einzelgerät unter dieses Gesamtkunstwerk eingezogen.

    Wünschte, es würde aufhören zu regnen.

    Lieben Gruß.

    Susanne
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wo ist mein Beitrag?

    Das hat nichts mit anerkannten Regeln der Technik zu tuen sondern mit dem geschuldeten Erfolg. Der ist nicht eingetreten!

    Der Planer hat keine Notabdichtung geplant, das wäre somit ein Organisationsverschulden.

    Der AN hat das bemerkt und über den NAchtrag hat der Planer der Ausführung zugestimmt. Jetzt kann er seine fehlende Planung und Prüfung doch schwerlich anmeckern. Nichts desto Trotz haften doch beide erstmal gesamtschuldnerisch und schulden den Erfolg eines vorrübergehend dichten Daches. Man hätte bei den Arbeiten mit fehlenden Schutzschichten die Arbeiten stoppen müssen. EBenso der AN bei Kenntnis der Gefahr und "häufigem Nachbessern" Bedenken anmelden müssen.

    Nun kann es dazu auch nicht sein das es über einen langen Zeitraum reinregnet und der BAuleiter nicht handelt?

    Im Boot sitzen beide...

    Ich schick mal ein 2 Urteile dazu an den TO
     
  5. #25 Gast036816, 21.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bedenken anmelden?

    Zitat

    Wo ist mein Beitrag?

    - steht noch dort, wo er eingestellt wurde. Habe ich gelesen. Ist wichtig und richtig - wie immer.

    Das hat nichts mit anerkannten Regeln der Technik zu tuen sondern mit dem geschuldeten Erfolg. Der ist nicht eingetreten!

    - Wenn die erstellte Notabdichtung nach Fertigstellung funktioniert schon, wenn Sie danach durch Dritte BESCHÄDIGT wird, kann der Errichter doch nicht dafür haften.

    Der Planer hat keine Notabdichtung geplant, das wäre somit ein Organisationsverschulden.

    - Das Organisationsverschulden trifft die Bauleitung, die haben nicht den Bauablauf auf die Konstruktion abgestellt. Ist der AN jeden Tag vor Ort gewesen und hat das Elend gesehen? Dann trifft die Teilhaftung des AN zu.

    Wir schreiben die Notabdichtung bei größeren Objekten immer aus, ebenso werden diese Notabdichtungen auch immer wieder geprüft und repariert, dass muss dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. Das muss dem Bauherrn auch vorher mitgeteilt werden. Wenn der Ausbau unter einer Dachfläche der Abdichtung vorgezogen wird, muss der Bauleiter dies organisieren. Die eigenen Versäumnisse dann auf andere abladen, ist nun einmal die dumme, platte Art.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nene - ich seh as wie Robby. Hier gibts 2 (Mit)-Schuldige.
    Die Planung/BL UND den DD

    Planung hat (siehe UrsprungsLV) ja an die Notabdichtung gedacht, die aber wohl vergessen (deswegen Nachtrag). Ergo war klar, dass sie nötig ist. Sie hätte samt Schutzmaßnahmen geplant werden müssen.

    A-Bär:
    Der DD hat gewusst, dass die Notabdichtung nicht fern allen Tuns, sondern miten im Geschehen liegen wird.
    Er hat weder eine Planung angefordert noch (nach bisherigem Wissenstand hier) Bedenken angemeldet noch auf irgendwelche weiteren NOTWENDIGEN Maßnahmen (Bautenschutzmatte, Schalplatten o.ä.) hingewiesen.
    Und (verschärfend) ist er auch nach der Ersterstellung auf der Baustelle gewesen, hat das Chaos gesehen und weiterhin nicht protestiert.
    Spätestens hier dürfte ihn der Bumerang erwischen.

    Ich weiß, wie heikel das Thema Notabdichtung ist. Aber hier sin alle Seiten etwas zu entspannt damit umgegangen.

    @ susanne:
    Welcome back, Indianderin :)
     
  7. SvenW

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    Andererseits sollte jedem klar sein, was so eine Schweißbahn aushält und was nicht. Darüberlaufen ist ja noch okay, aber Materialien abstellen und darauf ohne Unterlage arbeiten geht niemals. Das Wissen müßte auch der AG haben weil das IMHO nur gesunder Menschenverstand ist.

    Die Notabdichtung war ja wohl auch dicht und somit bei der Abnahme okay. Am Ende wird man sich den Schaden wegen der fehlenden Anmerkungen wohl teilen wobei ich den größeren Teil beim AG sehe. Ich würde auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung übergeben, denn die haben Anwälte die die Probleme aus dem FF durchdeklinieren können und auf Augenhöhe mit dem AG (bzw seinen Anwälten) reden können. Als Normalbürger kommt man da nicht mehr mit.
     
  8. #28 Improbus, 21.06.2009
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    das ist alles schlimm, heutzutage muss man als handwerker noch nebenberuflich jurist sein.
     
  9. mls

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    ey, du erwartest wieder sachen ... :p

    traurig aber wahr!

    als DD würde ich mich auf den standpunkt stellen, dass schutzmassnahmen
    nicht beauftragt und deren notwendigkeit ("das machen doch immer die
    anderen ..") nicht als zwingend in meinem leistungsumfang zu
    erkennen waren. gleichzeitig, mit entstehung o.g. probleme (also
    schon gestern), schriftl. nachtragsangebot mit aufforderung an die
    "planung", geeignete massnahmen zu benennen, die dann bepreist werden
    können.
     
  10. #30 Gast943916, 21.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich denke ja, denn er schreibt:
    Bedenken anzumelden wäre mit Sicherheit hilfreich gewesen, zumal er ja die Schäden mehrmals repariert hat.


    Gipser
     
  11. #31 Klaus Gross, 21.06.2009
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    "Die Notabdichtung war ja wohl auch dicht und somit bei der Abnahme okay...."

    Hat es denn diese Teilabnahme gegeben, wenn ja, ist die Dachdeckerfirma ja aus der Sache raus.

    Wenn nein, dann hat er und die BL in der Tat ein Problem. Fehlende Hinweispflicht der DD Firma und der BL auf Beschädigungen der Notabdichtung.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2009
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    Das eigentliche Problem ergibt sich für mich aus der Tatsache, dass der DD auch nach der Erstellung auf der Baustelle war und dann SEHEN konnte, dass nix geschützt war.
    Da hätte er qua seines Fachwissens SCHREIEN müssen.

    Und das hat nix mit dem "auch noch Jurist sein" zu tun.

    Das ist so, as würde man denken, ein Sanilöter müsste nix sagen, wenn er sieht, das der Fliesör seine angeritzten Fliesen statt übers Knie (oder sonstiges geeignetes) auf dem Wannenrand aufschlägt :yikes.

    Nicht wirklich - oder
     
  13. #33 wasweissich, 21.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich denke , mit einem guten anwalt kann der DD ohne grosse beulen davon kommen
     
  14. bernix

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    ..da muss er nichts sagen (wahrscheinlich is er sowieso sprachlos.....:biggthumpup:)
    -
    Ernsthaft: DD erhält eine Anfrage und macht ein Angebot, das angenommen und ausgeführt wird. Abnahme erfolgt. (Bezahlung auch).
    So nach und nach stellt sich heraus, dass die Ausführung der Beanspruchung nicht gewachsen ist. (Nachabdichtungen)
    Wir sprechen hier nicht von einer Bedenkenanmeldung a la Fachmann an den Bauherren (..dein Estrich ist wellig, ich kann da keine Fliesen drauflegen....) sondern von einer Abdichtungsmaßnahme, deren Grenzen den Fachleuten von der BL sehr wohl bekannt sein muss (müsste?).
    -
    Der einzige Punkt der mir etwas Sorgen bereitet: Hätte eine nichtvollflächige Verklebung bemerkt werden müssen bzw wurde sie bemerkt und wg der leichteren Demontierbarkeit akzeptiert, hätte sie angegeben werden müssen und hat sie den Schadensverlauf maßgeblich verschlechtert?

    gruss
     
  15. #35 Reitmeier, 21.06.2009
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    Also meiner Meinung nach gehört eine V60S4 schon lange nicht mehr in das Sortiment eines Bedachungshandels und schon gar nicht in den Einsatz als Notabdichtung, die auch in den Anschlussbereichen dauerhaft gegen Hinterläufigkeit herzustellen ist.
    .............
    Ist im Nachtragsangebot auch die Leistung Rückbau, Entsorgung und Reinigung enthalten und wurde dieses bereits auch vergütet?
    .............
    Bedenken hätten eigentlich schon gegen das erstellte Nachtragsangebot angemeldet werden müssen, oder nicht?
     
  16. #36 wasweissich, 21.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du weisst doch , BL/A sind nie schuld , irgendeinen handwerker kriegt man schon irgendwie dran .......:shades
     
  17. #37 Reitmeier, 21.06.2009
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    jo kenn ich, aber wenn ich den Auftrag schon habe und mir den Nachtrag noch selber schreiben darf und dann ne v60 ausrolle,....äh???
     
  18. Robby

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    Und sehenden Auges mit den zu erwartenden Undichtigkeiten zur Reparatur eile?

    Neee Pferd ist wie zuvor beschrieben aufzuzäumen!
     
  19. Julius

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    (-falscher Thread-)
     
  20. #40 Improbus, 22.06.2009
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    hey,
    heute waren wir wieder auf der baustelle und haben nun etliche flicken auf die zerstörte abdichtung aufgeschweißt.
    wegen der kostenübernahme konnten wir uns letztendlich darauf einigen, dass wir den halben tag bezahlt bekommen haben. es ging zu wie auf einem jahrmarkt :deal
    die entstandenen schäden halten sich wohl noch in grenzen und wären dann notfalls ja sowieso ein fall für die versicherung. Am Freitag war ein Gutachter von Bauder auf der Baustelle gewesen, der konnte eigentlich keine Mängel finden die auf eine fehlerhafte Abdichtung hindeuten. Jedoch kam heute Abend schon wieder ein dummes Fax von der Bauleitung, in der behautet wird, ich als seriöse Fachfirma hätte wissen müssen inwiefern meine Abdichtung Schäden aushalten kann. Vorsorglich habe ich jetzt Bedenken angemeldet, da die Dachflächen weiterhin ungeschützt bleiben und ein genauso dummes Fax zurückgeschrieben. :D
     
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