Falsche Innentüren geliefert und eingebaut, was nun?

Diskutiere Falsche Innentüren geliefert und eingebaut, was nun? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben neu gebaut, alles mit einem Bauträger, mit dem wir bisher sehr zufrieden waren. Unsere Innentüren wurden Ende 12.08...

  1. #1 Stan2009, 23.06.2009
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    Hallo zusammen,

    wir haben neu gebaut, alles mit einem Bauträger, mit dem wir bisher sehr zufrieden waren. Unsere Innentüren wurden Ende 12.08 geliefert und eingebaut. Die Hausübergabe fand dann Ende Januar 2009 statt wo wir auch Material Fehler bei den Türen bemängelt haben und eingezogen sind wir dann Anfang Februar. Nach einigen Wochen wurden auch Zargenblenden und Türen getauscht, bis dahin sind weitere Mängel aufgetreten - Türen waren verzogen - fielen zu - schleiften - etc. Also wurde wieder nachgebessert. Mitte März fiel mir dann auf, dass die Türen irgendwie nicht so weiß sind, wie ich es in Erinnerung habe und bei einem weiteren Besuch der Handwerker habe ich dann unten an dem Türblatt gesehen, dass es sich um ein anderes Fabrikat handelt, wie in der Auftragsbestätigung bestätigt und in der Baudurchsprache von uns festgelegt wurde.

    Also habe ich den Bauleiter darauf hingewiesen. Ich habe mich sogar bereit erklärt, dass wenn man die Türen alle so einstellt wie es sich gehört, würde ich von weiteren Schritten absehen. Leider konnte das weder der Hersteller noch die ausführende Firma tuen, sprich die Türen sind nicht so, wie wir es erwartet haben. Nun werden wir schon Monate hingehalten ich warte immer noch auf eine Stellungnahme des Bauträgers. Mittlerweile habe ich das ganze auch schriftlich niedergeschrieben und an den Bauträger versandt, ohne Feedback.

    Jetzt die Frage aller Fragen:

    Wir haben lt. Auftragsbestätigung das Fabrikat Portalit von Westag & Getalit AG bestätigt bekommen. Dieses Fabrikat haben wir auch bei der Baudurchsprache besichtigt und die Farbe A 223, Lackweiß bestellt, dieses ist im Protokoll der Baudurchsprache niedergeschrieben.

    Geliefert und eingebaut wurden das Fabrikat ASTRA von HGM, Farbe Plan-Weißlack P05.

    Das weiß sieht meiner Meinung nach ganz anders aus.

    Kann ich auf den Einbau der bestellten, bestätigten Türen bestehen bzw. darauf bestehen, dass ich zumindest die Türen erstattet bekomme? Oder muss ich es ggf. hinnehmen, da Türen zumindest preislich und von der Art ähnlich sind?

    Wir sind ziemlich unglücklich mit der Situation.

    Ich bin selbst im Vertrieb und wenn wir was falsches liefern, müssen wir es umtauschen. Aber beim Bauen scheint vieles anders zu sein, wie im wahren Leben.......

    Sorry, für den langen Text.

    Über jede Anregung, Meinung bin ich sehr dankbar.

    Schöne Grüße aus Fürth

    Stan
     
  2. #2 optikus, 23.06.2009
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    Was steht in deiner Objektbeschreibung genau?
    Steht da vielleicht irgendwo Fabrikat
    "Portalit von Westag & Getalit AG Typp xy",
    oder gleichwertig?
    Wenn nicht ist das wohl eine Falschlieferung für die irgendjemand verantwortlich ist,unter Umstand sogar Betrug wenn die vereinbarten Türen teurer sind ,als die Gelieferten.
    Würde mich nicht wundern.

    Gruß optikus
     
  3. R.B.

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    Gab´s eine Fristsetzung von Deiner Seite?
    Gibt´s einen Nachweis für Dein Schreiben? (Einschreiben m. Rückschein)

    Es wurde A bestellt, A bestätigt, und B geliefert, somit wäre für mich die Sache klar.

    Mangel anzeigen, Frist setzen. Sollte keine Reaktion kommen, dann nachhaken. Sollte das immer noch nicht helfen, dann wäre das eine Sache für einen Fachmann (Juristen).

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Stan2009, 23.06.2009
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    Hallo,

    in der Baubeschreibung wird nur die Eigenschaft der Innentüren beschrieben (Röhrenspan, Farben, Dekore etc.). Aber in der schriftlichen Auftragsbestätigung steht ganz klar drin:

    Auszug

    "Innentüren und Zargen mit Rundkante und Laminatbeschichtung, Fabr. Portalit, 17 Dekoroberflächen zur Wahl, oder mit echtholzfurnierten Oberflächen............"

    Protokoll Baudurchsprache:

    Auszug

    "Laminatbeschichtete Türen, Türblatt und Zarge mit Rundkante (Röhrenspantüren), Fabr. Portalit, nach Mutstervorlage, Dekor Lackweiß A 223"

    Das einzige was mich ein wenig stuzig macht, ist eine Formulierung im Auftrag

    Auszug "Bauweise"

    "Die Bauweise erfolgt nach wirtschaftlichen Grundsätzen"

    Da ist Beispiel die Rissebildung bei Verformungen aufgeführt.

    Schöne Grüße aus Fürth

    Stan
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2009
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    Nu bleib mal auf dem Teppich!
    Betrug braucht ne Menge Voraussetzungen!!!

    Da Typ und Hersteller schriftlich vereinbart sind, besteht im Prinzip ein Anspruch darauf. Ob aber einer gefühlte Farbabweichung (wenn sonst alles stimmt) einen Türaustausch rechtfertigen, da möchte ich doch leise zweifeln.

    An sonsten siehe R.B.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2009
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Grööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööhl

    Und so etwas unterschreibt man??? :mauer
     
  7. #7 Stan2009, 23.06.2009
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    Hallo,

    Bestätigung meines Schreiben (01.06 per Mail) liegt vor. Mail wurde vom Bauleiter beantwortet "Herr B. setzt sich mit Ihnen in Verbindung".

    Wie lange sollte die Frist sein, 1 Woche oder mehr?

    Schöne Grüße aus Fürth

    Stan
     
  8. Julius

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    Vielleicht bestehen ja neben der Farbe weitere Unterschiede, welche eine andere Preislage rechtfertigen?
    Sprich: Ist es möglicherweise auch ne qualitativ nicht ganz so hochwertige Türe, wie bestellt war?
    Dann hättest Du noch bessere Karten!

    Das sollte man demnach mal vorab noch klären.
     
  9. #9 Stan2009, 23.06.2009
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    Warum nicht? Was spricht dagegen?

    Auftrag - Auftragsbestätigung - Projekttierung (Baudurchsprache), so ist grundsätzlich die Wertigkeit der Dokumente zu sehen, oder?
     
  10. #10 optikus, 23.06.2009
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    Tolle Formulierung!
    Kann man interpretieren wie man will.
    Sprich,kann heissen, krieg ich ne andere Tür die ähnlich aussieht, aber billiger ist,nehm ich die.
    Motto: Hauptsache weiß und rechtwinklig.;)
    Informier dich was sowohl die eine ,als auch die andre Tür kostet und geh zu einem Juristen,um überhaupt zu klären,wie diese schwammige Aussage zu werten,bzw. zu verstehen ist.


    Gruß optikus
     
  11. #11 Stan2009, 23.06.2009
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    "Wenn sonst alles stimmt....." Wenn ich einen A3 bestelle und bekomme einen Golf der gleichen Preisklasse geliefert, stimmt grundsätzlich ja auch alles mit dem Auto (es hat 4 Räder) aber bestätigt wurde dennoch ein A3, oder?
     
  12. R.B.

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    Da kommt mir noch ein Gedanke. Ich würde prüfen, ob die eingebauten Türen tatsächlich anders sind als die vereinbarten. Es gibt Hersteller die verkaufen ihre Produkte unter mehreren Bezeichnungen. Ob das bei Türen der Fall ist kann ich aber nur vermuten.
    Sicher ist sicher, also prüfen. Sonst läuft die Mängelanzeige in´s Leere.

    Auf die Farbabweichung alleine kann man sich kaum stützen. Da sind gewisse Toleranzen zu akzeptieren. Schwierig wird´s erst dann, wenn von x gelieferten Türen alle eine unterschiedliche Farbe haben.

    Aber wie gesagt, spätestens dann müssen Fachleute ran, die auch so Dinge wie die Farbabweichung beurteilen müssen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2009
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    Warum hab ich nur das Gefühl, dass der Ring in Ihrer Nase, den Sie morgens im Spiegel sehen können, kein Piercing ist, sondern der Ring, mit dem Sie zur Schlachtbank geführt werden sollen?
    Und warum nur drängt sich mir die Frage auf, warum der BT/GÜ denn ausgerechnet am End bei den Türen, dem mit am einfachsten zu kontrollierenden Bauteil, mit dem "wirtschaftlichen Bauen" :mega_lol: angefangen haben sollte?

    Ich weiß nicht, ich weiß nicht..........
     
  14. #14 Stan2009, 23.06.2009
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    Meine Recherchen haben ergeben, dass diese ASTRA Türen im Augenblick sogar teurer sind, als die Portalit. Aber sie sind meiner Meinung nach schlechter verarbeitet (Laminat Kanten Übergänge etc.).

    Noch ein Hinweis. Wenn es Abänderungen gab, was die Auftragsbestätigung bzw. die Baudurchsprache angeht, so hat man immer einen Zusatzauftrag erstellt, den ich unterzeichnen musste.
     
  15. #15 optikus, 23.06.2009
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    Hallo Ralf Dühlmeyer!
    Zuviele Ralfs!:mega_lol:
    Ich schrieb ja auch unter Umständen!!!!!!!!!!!
    Wenn ausgemacht wurde ne Tür für 500 Euro und es ist eine drin für 100 Euro ist wohl schon zu klären ob es ein Versehen oder Betrug ist.
    DAS muß eben geklärt werden,ob und wie hoch der Preisunterschied ist.
    Wenn explizit A ausgemacht ist und bezahlt,dann will ich nicht B,zumindest nicht ohne Rücksprache oder Kenntnisnahme,davon ganz abgesehen.


    Gruß optikus
     
  16. #16 Stan2009, 23.06.2009
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    :-)

    So ganz kann ich Ihren lyrischen Ergüssen zwar nicht folgen, aber sie sind immerhin erheiternd.......

    Nochmal. Jemand unterschreibt einen Auftrag, dieser wird bestätigt und mit Leben gefüllt - Es werden Marken, Ausführungen etc. eingetragen - bei der Projektierung/Baudurchsprache werden die Ausführungen aus der AB bestätigt, Farbe festgelegt und unterzeichnet. Also, was spielt es dann für eine Rolle, wie der Auftrag aussah?
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2009
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    Es spielt die Rolle, das diese Papiere (wenn keine Rangfolge festgeschrieben wurde) NEBENEINANDER gelten.
    Es kann also gut sein, dass ein Richter am End entscheidet, die Klausel bedeute, der BU könne bei sonstiger Gleichwertigkeit (Farbe weiss, Röhrenspan) eine für IHN preiswertere Tür einbauen, ohne das es für Sie einklagbare Rechte gibt.

    Und nochmal - wieso fängt der erst bei den Türen das Pfuschen an???

    Wer es bis zu den Türen "sauber" geschafft hat, bleibt in aller Regel sauber.
    Und wer nicht...............................
     
  18. #18 Stan2009, 23.06.2009
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    Laut Aussage des Bauleiters hat man bei der auszuführenden Firma auch Portalit Türen bestellt, die haben dann, aus welchen Gründen auch immer, halt ASTRA Türen verbaut. Ich gehe davon aus, dass man sich irgendwo einen Restbestand gesichert hat......

    Na ja, so ganz sauber war nicht alles. Der Innenputz war eine Katastrophe, da habe ich fast eine Woche lang geschliffen. Die Putzer waren insgesammt 4 mal da und haben ausgebessert. Im Keller hat man sogar alle Räume noch mal verputzt.....
     
  19. #19 Shai Hulud, 23.06.2009
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    Hier scheint es dem Bauherren an selbst bezahlten Sachverstand zu fehlen.
     
  20. R.B.

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    Dann ist die Sache doch klar. Soll der BL das mit der beauftragten Firma abklären, und die Sache hat sich.

    Ich kenne die Antwort schon.....die bestellten Türen hatten Lieferzeit xyz und daher wurden "die gleiche" Ausführung genommen die schneller lieferbar war.

    So oder so ähnlich wird die Antwort aussehen.

    Gruß
    Ralf
     
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