Wann Endabnahme nach VOB

Diskutiere Wann Endabnahme nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe einen Bauvertrag nach VOB mit einem GU für ein EFH geschlossen. Wann darf er die Endabnahme fordern. Istzustand: -Innentüren fehlen...

  1. kanone

    kanone

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    Ich habe einen Bauvertrag nach VOB mit einem GU für ein EFH geschlossen. Wann darf er die Endabnahme fordern.
    Istzustand:
    -Innentüren fehlen alle
    -Restfliesenarbeiten sind noch offen
    -ein Giebel muss nochmal gestrichen werden zwecks Farbabweichungen
    -Schornstein für Kamin ist der falsche
     
  2. #2 Baufuchs, 12.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    hier den § 12 lesen.

    Abnahme demnach nach Fertigstellung, es sei denn es werden Teilabnahmen gefordert.
     
  3. kanone

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    Teilabnahmen werden nicht gefordert.

    Was sind wesendliche Mängel?
    Istzustand:
    -falscher Schornstein verbaut
    -Fliesenarbeiten noch nicht restlos abgeschlossen
    -Innentüren nicht eingebaut
     
  4. #4 Gast036816, 13.07.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Abnahme VOB/B

    Moin Moin,

    Fliesen, Innentüren und Giebelanstrich können im Abnahmeprotokoll vorbehalten werden als offene Restleistung, Fertigstellungstermin bis ....... vereinbaren.

    Ein falscher Schornstein kann ein wesentlicher Mangel sein, um das genau fest zu stellen, sollte man wissen, was an dem Schornstein falsch ist. Da das Haus fast fertig ist, wird es schwierig noch den richtigen Schornstein einzubauen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn Du bis jetzt keine fachkundige EIGENE Begleitung hattest, ist das schon schlimm genug.
    Spätestens zur Abnahme ist diese ein Muss!!!
     
  6. kanone

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    Der Schornstein war als 2zügiger bestellt und ist nur mit einem Zug eingabaut worden. Am Schornstein soll ein Kamin angeschlossen werden. Die gasheizung ist getrennt davon.
     
  7. #7 DerSuchende, 13.07.2009
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    Wer ist bei Problemen während der Bauphase DEIN Ansprechpartner (Architekt/Bauleiter...)?
    MfG
     
  8. kanone

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    Der Bauleiter meiner Baufirma.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2009
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    Also der, der afür bezahlt wird, möglichst keine Mängel zu haben.

    :think:
     
  10. kanone

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    Natürlich der!
     
  11. #11 weissnix, 13.07.2009
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    du schließt einen vertrag ab, ohne zu wissen was du unterschreibst :mauer
    dann machst du den bock zum gärtner :yikes

    du bist da ein bisschen zu blauäugig gewesen
    mach ne´ schadenbregrenzung und hol dir einen der RICHTIG ahnung hat dazu
    architekten sollen da sehr nützlich sein und kosten im vergleich zu deinem efh nicht die welt
     
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