"Nur" Reparatur oder Baugenehmigung erforderlich?

Diskutiere "Nur" Reparatur oder Baugenehmigung erforderlich? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich hab hier ein Nebengebäude, bei welchem das Dach relativ grauslich aussieht (ist vor meiner Zeit mal ein dicker Ast reingefallen)....

  1. #1 Eumeltier, 21.07.2009
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    Hallo,

    ich hab hier ein Nebengebäude, bei welchem das Dach relativ grauslich aussieht (ist vor meiner Zeit mal ein dicker Ast reingefallen).

    Aber die tragenden Bestandteile sind größtenteils noch in Ordnung (sonst wäre es wohl auch schon längst zusammengebrochen). Die Reparatur würde hauptsächlich aus dem Auswechseln einiger Sparren bestehen.

    Neulich war hier ein Mitarbeiter des Bauamtes (aus anderen Gründen) - und meinte dann zu mir, wenn ich das wieder aufbaue, bräuchte ich eigentlich eine Baugenehmigung - aber er hätte nichts gesehen.

    Nun frage ich mich ernsthaft, wo ist die Grenze zwischen der normalen Reparatur und einer Maßnahme, wo man eine Baugenehmigung braucht?

    Kann einem diese Baugenehmigung prinzipiell verwehrt werden (Außenbereich)? - Wenn ja, wäre aber doch der Bestandsschutz wertlos...

    Gänzlich absurd finde ich, wenn ich für eine Reparatur, welche den Urzustand wieder herstellt, eine Baugenehmigung brauche - man auf der anderen Seite laut Bauordnung auf Bauland innerhalb eines Bebauungsplanes eine Garage bauen darf, welche größer und höher ist als mein Nebengebäude - und das ohne jegliche Baugenehmigung.

    Worum sollte es dem Bauamt also gehen? Ums Aussehen? Den Originalzustand sollte der Bestandsschutz ja decken.
    Um Überprüfung von Statik o.ä.? Dagegen spricht das Beispiel Garage.

    Der Mitarbeiter vom Bauamt meinte noch, jedes Bauunternehmen sollte und würde sich weigern, da ohne Baugenehmigung Hand anzulegen.
    Da weiß ich aber, daß in der Nachbarschaft ganz andere Dinge gemacht wurden, wo kein Unternehmer auch nur "Bauamt" geflüstert hat...

    Gruß,
    Martin
     
  2. #2 MoRüBe, 21.07.2009
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    In der Tat ist das sehr schwierig...

    ... zu beurteilen. Einerseits sind Instandhaltungsarbeiten nachh § 55 (13) zunächst einmal genehmigungsfrei. Aaaber: wenns denn seit Jahrzehnten ne Ruine ist, ist ein alsbaldiger Wiederaufbau offensichtlich nicht erfolgt, mithin Baugenehmigung.

    Andererseits: wenn da ohnehin schon was steht, was kann man städtebaulich noch versauen? Eigentlich nix. Unterm Strich ist es wie die Abseitsregel: Baugenehmigung ist erforderlich, wenns der Bauamtsmensch will.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2009
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    Das kommt drauf an, was das für ein Gebäude war.
    Ich übertreibe mal bewusst.
    Hotel steht jahrelang leer (optisch und techn. habwegs intakt). Neuer Betreiber will den Hotelbetrieb wieder aufnehmen.
    Hier kann der Bestandschutz z.B. in Sachen Brandschutz usw. weg sein.
    Es brauct dann eine neue Genehmigung, auch wenn es einen B-Plan gibt, der ausrücklich ein Hotel ausweist.

    Ähnliches wird bei Dir gelten. Der Schuppen wurde per Asteinschlag zur Pergola - keine Endeckung mehr.
    Nu hat da jahrelang eine "Pergola" gestanden, der Bestandsschutz für den Schuppen ist weg.
    Das wäre auch im Innenbereich so möglich.

    Ab wann der Bestandsschutz weg ist, ist natürlich Auslegungsache.
     
  4. Julius

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    Da wechselt man halt jerden Monat nur einen Sparren aus... :biggthumpup:
     
  5. #5 Eumeltier, 21.07.2009
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    Naja, aber bißchen absurd ist das schon, wenn ich ein beschädigtes Gebäude stehen lassen darf, aber eine Reparatur vielleicht mit Hürden versehen ist.

    Und schliesslich hat es für die "Pergola" nie eine Genehmigung gegeben, also wäre ich doch angehalten, schnellstmöglich den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen :e_smiley_brille02:

    Bei Sanierungen hört man doch öfter den Leitsatz, wenn man mehr als 30% austauscht, ist das Gebäude baurechtlich als Neubau zu betrachten. Wenn ich das selbst nur auf den Dachstuhl beziehe, wäre ich auf der sicheren Seite.

    Wobei diese Regelung sowieso Schwachsinn ist, eine Sanierung in Salamitaktik ist dann ja problemlos möglich.

    Also tausch ich jetzt alle zwei Monate einen Sparren aus :mauer

    Gruß,
    Martin
     
  6. #6 Eumeltier, 21.07.2009
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    LOL, zwei Dumme, ein Gedanke...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2009
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    Eine Pergola ist zwar ein Bauwerk, aber kein Gebäude und damit nach den meisten LBOs genehmigungsfrei :p
     
  8. #8 Eumeltier, 21.07.2009
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    Hier im Außenbereich ist noch nicht mal ne Mauer genehmigungsfrei
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2009
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    LBO Brandenburg ist sowieso = :mauer



    :p
     
  10. Baumal

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    da solltest du mal näher erläutern, was du unter "nebengebäude" wo vor
    deiner zeit ein dicker ast gelandet ist verstehst.

    ich kenne nur ämtler der länder welche keinen bestandschutz
    für ruinen im außenbereich kennen. steht das teil über jahrzehnte leer, auch "nicht nebengebäude", bedarfs es eben einer genehmigung um sie wieder wohnbar zu machen...

    die wird in der regel verweigert, wenn es sich nicht um kulturell wertvolle
    gebäude handelt (z.b. alte mühle), die dann auch wieder zu ihrer damaligen
    funktion saniert werden.
     
  11. #11 Eumeltier, 22.07.2009
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    Das hat mir der gute Mann auch erzählt, wäre mein Haus mehr als vier Jahre unbewohnt gewesen, so wäre die Nutzungserlaubnis zum Wohnen abgelaufen - und wohl auch nicht mehr zu erneuern gewesen, da Außenbereich.

    Also ich versteh ja, daß keine neuen Gebäude im Außenbereich gewünscht sind, aber daß man bei bestehenden Gebäuden so eine Aufregung macht ist schon krank.

    Und daß ich eine "Ruine" (angenommen die Reste sind noch standsicher) aufgrund des Bestandschutzes die nächsten 100 Jahre so lassen kann, aber wenn ich das Dach neu mache, fangen die Diskussionen an, ist in meinen Augen auch völlig absurd. Ich seh es ja ein, wenn nur noch 2 Wände stehen, dann ist es vielleicht doch etwas spät für die Sanierung...


    Übrigens hat mir der gute Mann von der Bauaufsichtsbehörde so nebenbei erzählt - als wir uns übers Bauen im Außenbereich unterhielten - daß es natürlich auch die Leute gibt, die über entsprechend Geld und Einfluß verfügen und in der Verwaltung eine Ebene höher ansetzen - und die Bauaufsicht bekommt dann von oben die Anweisung, den Bauantrag des Herrn X im Außenbereich doch bitte zuzulassen.

    DAS finde ich dann wirklich eine Frechheit - entweder, oder...

    Gruß,
    Martin
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2009
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    Willkommen im Westen.

    Ganz früher musste man den Ortsgruppenleiter kennen, später dann den Parteisekretär des Bezirks, heute den Herrn Abgetrockneten.

    Das geht so lange, bis sich der falsche benachteiligt fühlt.
    Der Falsche ist der, der einen guten Freund bei der Staatsanwaltschaft hat, der auch das andere Parteibuch hat. :mauer
     
  13. #13 blacksektor, 17.10.2009
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    Das mit dem Bestandsschutz im Außenbereich ist wirklich sehr diffiziel. Drum hab ich mich damals entschlossen, nix im Außenbereich zu kaufen und bau jetzt ist B-Plan Gebiet. Nach 4 Jahren nicht bewohnt könnte der Bestandsschutz tatsächlich weg sein. Nutzungsänderung nicht angezeigt, weg isser, der Bestandsschutz. Nicht praxistauglich aber juristisch korrekt.
     
  14. #14 Dachschaden, 18.10.2009
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    ... und wie groß schätzt Du das Risiko ein, daß jemand "petzt"?
    Einfach Dach drauf und schweigen? Spätere Generationen werden sich dann nicht mehr daran erinnern, wie lange das Teil eine "open air" Konstruktion war.
    Besonders, wenn noch Teile vom alten Dach vorhanden sind, halten neugierige Anwohner das in Ermangelung von konkreten Rechtskenntnissen vermutlich für eine genehmigungsfreie Reparatur.

    Dumm natürlich, wenn Du jemanden in der Nachbarschaft hast, der nur darauf wartet, Dir eins reinzuwürgen.

    Anderseits: Hat der Bauamtsonkel etwas über die Genehmigungsfähigkeit gesagt? Vielleicht geht das ja auch alles völlig streßfrei...

    Einen ruhigen Sonntag!
    Jörg
     
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