Viele Fragen zur Heizlastberechnung

Diskutiere Viele Fragen zur Heizlastberechnung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Auf unseren Wunsch hin, haben wir im GÜ-Vertrag (Neubau EFH 114 m² Wohnfläche plus Keller) eine Auslegung der Wärmepumpe und der FBH nach der...

  1. xelax

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    Auf unseren Wunsch hin, haben wir im GÜ-Vertrag (Neubau EFH 114 m² Wohnfläche plus Keller) eine Auslegung der Wärmepumpe und der FBH nach der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vereinbart. Der GÜ meinte, diese Berechnung ist rausgeschmissenes Geld, hat sie endlich aber doch machen lassen. Was ist darin finde, wirft aber viele Fragen auf. Ich bin etwas sprachlos und brauche ein paar gute Punkte für die Diskussion mit dem GÜ. :mauer

    1. Einige Räume sind nach Innenmaßen berechnet, einige nach Außenmaßen, bei weiteren kann ich keinen Bezug zu Raummaßen der Pläne feststellen.

    2. Einige Räume hat der GÜ wohl als nicht beheizt angenommen (Kellerflur, HWR, Heizraum). Diese Räume finden sich gar nicht in der Berechnung (die Gesamtfläche und -volumen des Hauses stimmen dadurch gar nicht). Korrekt so?

    3. Kann der Kellerflur überhaupt unbeheizt bleiben, wenn das Treppenhaus komplett offen ist? Oder sollte das Treppenhaus mit Fluren eher als ein sehr hoher Raum gerechnet werden?

    4. Die Kellerräume wurden mit einer Normtemperatur von 21° angenommen. Dabei wird dort gar keine FBH installiert (auch nicht geplant). BTW: Der Keller ist außen komplett mit 10 cm WLG 035 gedämmt. Im gesamten EG und DG soll FBH verlegt werden.

    5. Bei vielen Elementen finde ich nicht die U-Werte wieder, die im Wärmeschutznachweis stehen. Z.B. die Außenwand (24 cm Poroton T12 + 10 cm WDVS WLG 035) haben laut Wärmeschutznachweis einen U-Wert von 0,198. In der Heizlastberechnung finde ich dagegen 0,29 für die AW-Positionen. Kann das sein?

    6. Die Fensterflächen werden von den AW-Flächen nicht explizit abgezogen? (Nettofläche=Bruttofläche)

    7. Die Dachschräge im DG ist anscheinend auch nicht berücksichtigt. Raumvolumen wird einfach Fläche mal Höhe gerechnet. Auch die abgeschrägten Außenwände und Kniestock stehen quasi in voller Raumhöhe in der Berechnung.

    8. Die Deckenhöhen werden bei den Höhen der AW-Flächen nicht abgezogen.

    9. Zwischen Wohnraum und Diele (mit Treppenhaus) haben wir einen offenen Türrahmenbogen. In der Berechnung findet sich jedoch nur eine Innentür (IT) mit einem U-Wert von 2,00. Kann man das so annehmen?

    Ich habe Angst, dass nach dieser Berechnung jetzt die Wärmepumpe ausgelegt wird. Auch wenn offensichtlich "nur" 6 oder 8 kW in Frage kommen, will ich eine saubere Entscheidung haben. Noch schlimmer wäre wahrscheinlich, wenn danach auch die FBH berechnet wird. Gibt's kalte Füße? :frust
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Puuuh....das sind aber viele Fragen.

    Innenmaße NEIN. Mitte IW, JA.

    Und wie hat er die Wände zu diesen unbeheizten Räumen gerechnet?
    Egal wie, diese Räume gehören in die Raumliste.

    Ich würde den Flur bzw- dsa Treppenhaus als beheizten Raum rechnen.

    Ja was jetzt, unheizt oder 21°C? Für etwas muss man sich entscheiden.

    Nein.

    Da die Fensterflächen extra berechnet werden (anderer u-Wert) sind diese von der Wandfläche abzuziehen. Sonst würden ja die Flächen nicht mehr stimmen.

    Nicht korrekt.

    Bitte etwas genauer. Ansonsten, Höhe nach Außenmaß.

    Mein Bauch sagt NEIN. Müsste ich jetzt aber nachschauen.

    So schnell gibt´s keine kalte Füße, aber wenn man schon rechnet, dann richtig und konsequent.

    Wer hat die Heizlastermittlung erstellt? Dein GÜ?

    Meine persönliche Meinung:
    Bei den Maßen kommt es auf einen Zentimeter mehr oder weniger nicht an. Man wird wohl ewig streiten, ob es besser ist konsequent mit Außen, Innen oder IW-Mitte Maßen zu rechnen. Die Heizungsanlage selbst hat viel größere Toleranzen. Trotzdem kann ich die Maße nicht beliebig mischen da ich mich an die Vorgaben der 12831 zu halten habe. Meine Meinung ist da ziemlich egal.
    Entweder es steht 12831 drauf, dann wurde auch nach 12831 gerechnet, oder man schreibt "Heizlastermittlung nach Ralfs Tageslaune".

    Werden jedoch Fensterflächen vergessen oder Dachschrägen nicht berücksichtigt, dann ergibt sich schon eine größere Abweichung. Die ermittelte Heizlast wird somit zu hoch ausfallen.

    Ach ja, ich habe jetzt nicht jeden Punkt in der 12831 nachgelesen. Normalerweise sollte man voraussetzen können, daß wenn man eine Heizlastermittlung in Auftrag gibt, diese auch korrekt durchgeführt wird.

    Gruß
    Ralf
     
  3. xelax

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    Danke für die Hilfe. Die Heizlastberechnung hat eine Heizungsfirma im Auftrag des GÜ erstellt. Hab heute mit denen telefoniert. Sie wollten alles prüfen. Am gravirendsten ist m.E. dass die U-Werte größtenteils nicht stimmen.
     
  4. #4 alex2008, 24.07.2009
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    sind die U-Werte um rd. 0.10 zu hoch?
    Dann wurden Wärmebrücken pauschal draufgehauen.
     
  5. xelax

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    Nein, die U-Werte weichen ganz unterschiedlich ab. Für Wärmebrücken gibt's eine separate Spalte. Dort wurden fast überall 0,05 dazugerechnet (komischerweise nicht bei IW, IT, DE und FB).
     
  6. xelax

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    Man staune. Die korrigierte Berechnung ist da. Schon ist aus 7200 W Normheizlast nur 5200 W geworden. Ein paar Sachen sind immer noch nicht rund (z.B. die Dachschrägen :shades), aber schon eher nachvollziehbar.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    :konfusius

    Na hoffentlich haben die die 2kW nicht pauschal abgezogen. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  8. xelax

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    Nee, es sieht schon viel besser aus. Heute wurden noch die Raummaße auf Außenmaße und noch ein paar Sachen korrigiert. Jetzt liegen wir bei 6100 W. :mega_lol:

    Wichtige Fragen für mich sind jetzt:

    - Kann man die Temperatur der unbeheizten Kellerräume einfach mit 8° annehmen? Laut dem Ersteller der Berechnung resultiert die Temperatur aus der Anforderung die Räume frostfrei zu halten. (Der Keller ist außen 10 cm gedämmt mit WLG 035).

    - Kann man die Temperatur im Spitzboden einfach mit -4° annehmen? Angeblich gibt das die Software für Köln so vor (Außen-Normtemperatur ist -10°).

    - Sollen die über eine offene Treppe verbundenen Kellerflur, Diele und Galerie als ein Raum gerechnet werden oder als drei Räume? Welche Normtemperatur und Luftwechselrate soll man hier annehmen?

    - Soll der Luftwechsel im Kellerflur und im Treppenhaus DG wirklich 30 m³/h betragen? Angeblich sieht das irgendeine DIN 1946-T6 vor. Der Luftungsverlust im Kellerflur ist dadurch fast größer als der Transmissionsverlust. :shades
     
  9. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,

    Ich ahne Böses. :yikes Ist es tatsächlich ein GÜ?? Ich glaub nicht!


    Guter Rat, nimm das aus dem Vertrag und such Dir hierfür einen kompetenten externen Planer.

    1. Heizlastermittlung DIN 12831
    2. Auswahl Wärmeerzeuger (WW-Bereitung beachten)
    3. Heizflächendimensionierung => HK bzw. FBH Auslegung
    4. Empfehlung: Kriterien der Behaglichkeit VDI 6030
    5. Rohrnetzberechnung => Hier wird der hydrl. Abgleich weitesgehend
    berücksichtigt. => Pumpenauswahl
    6. Hydraulikplan
    Diese Punkte als Dokumentation zum Vertragsbestandteil machen.
    Andernfalls macht die Hzg. zwar warm, aber mit Sicherheit nicht effektiv. Du wirst über die Nutzungsdauer erhebliches Geld zum Fenster raus, was im vorab sicherlich vermeidbar wäre.
    Zur Auswahl des Wärmeerzeugers sollte man sinnvollerweise eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Heizungssyteme bemühen.

    mfg
     
  10. OldBo

    OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Naja, wenn hier schon eine Auflstung kommt, dann hier noch einmal kompakter :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno
     
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