Liegt ein Fehler des Architekten vor?

Diskutiere Liegt ein Fehler des Architekten vor? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Bums ! :bef1020:

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  1. MikeR

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    Bums ! :bef1020:
     
  2. bernix

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    ...das geht wohl etwas weit!:biggthumpup:
     
  3. #63 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
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    Na, aber gerne doch.

    Tja - da stellen sich MIR um so mehr 2 Fragen
    1) Warum soll der Architekt geprügelt werden? Nur weil der BU sagt >> Geht nicht <<
    2) Wenn es auch noch ein dem BU bekannter Architekt ist, fragt sich noch mehr, warum er die Eintragung einfach ignoriert und weder darauf hingewiesen noch anderweitig Maßnahmen ergriffen hat.

    Der, der hier wirklich Prügel verdient hat, ist der BU!!!
    Dafür, dass er keine Ausführungsplanung angefordert hat
    Und dafür, dass er wider die vorliegenden Pläne gebaut hat, ohne darauf hinzuweisen.

    OK, wer einstecken muss, darf sich wehren. Aber NUR, wenn er das Echo vertragen kann :)

    Wären wir ignorant, hätten wir dieses Thema nach der Angabe 1:100 ignoriert.
    Wären wir arrogant, hätten wir unsere Kritik nicht erläutert!

    Sie wollen es vermutlich nicht verstehen, wo IHR Fehler liegt.

    Sie gehen ein Projekt, für das Sie den wesentlichen Teil Ihres restlichen Lebens schuften müssen, an wie den Kauf eines Müsliriegels.
    Ich kenne keinen von den vorhandenen, also nehme ich irgendeinen.

    Bei einem Müsliriegel ist das nicht schlimm. Wenn er nicht schmeckt, bleibt der Hunger und man ist um verkraftbare 80 Ct ärmer.

    Wer ein Haus baut, hat in MEINEN (und anscheinend nicht nur meinen) Augen die Pflicht, sich über Risiken und Nebenwirkungen zu informieren.
    DAS haben Sie nicht getan.
    Sie sind zu einem BU gegangen, der hat Ihnen einen Architekten genannt, da sind Sie hingegangen, der hat den Bauantrag gemacht und gut war.

    Sicher - vielleicht hätte er sagen können - besser noch ne Ausführungsplanung.
    Aber wären Sie informiert gewesen, hätten Sie ihn auch danach fragen können. Hätte er DANN gesagt >>Brauchste bei Maurer Atze nich<< wäre er sicher fällig.

    Warum darf sich jeder eigentlich immer auf seinen "Laien"status zurück ziehen.
    Wenn das Kind im Brunnen liegt, dann beendet man diesen Laienstatus sehr abrupt und sammelt alles an Munition, was man bekommen kann.
    Warum nicht vorher?
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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  5. MikeR

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    Wie wird ein Laie zum Experten ? Indem er Fragen stellt und beantwortet bekommt. Fragt er den falschen, bekommt er wieder Prügel. Wer ist also der Richtige ??? Fragt man hier, heißt es nur zu häufig: " Geh zum Planer ! "

    Was macht das Forum dann für einen Sinn ?? Diese Frage habe ich heute schon gestellt aber keine Antwort bekommen. Hab sie auch dem Webmaster gestellt und bin gespannt, was von dort kommt und ob überhaupt etwas kommt.....

    Ich sehe in beiden Seiten Wahrheit. Die Architekten haben Recht, weil man eben nicht 100 mal baut ( sollte man sich vorher informieren ), die Laien haben auch Recht, weil sie eben nicht 100 mal bauen ( wollen dies am liebsten bei unabhängigen Experten tun ).

    Mein Vorschlag:

    Die Experten, die etwas sinnvolles an Hilfestellung geben wollen, antworten, der Rest schreibt einfach mal in einem Thread, den man voll labern kann :28:
    So viel :offtopic: wie hier hab ich noch in keinem Forum gefunden :mauer


    So und nun haben sich alle wieder lieb :winken
     
  6. Baumal

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    du hast mir heute auch schon eine PN
    gesendet. ich bitte von weiteren
    abstand zu nehmen.

    so viel zeit hab ich doch nicht!
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
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    Sorry - Mike, aber viel OT kommt auch durch Laien, die (in welcher Absicht auch immer) ihre leider oft falschen Meinungen dazwischen werfen, die dann kommentiert werden (müssen), was zu neuen Einwürfen führt, was..........

    Sicher sagen wir - geh zum Planer.

    Aber - wer VORHER hier aufläuft und sich ernsthaft informieren will, der kann wissen, worauf er bei seinem Planer achten muss.
    Genau deswegen hatte ich den link zu westfalenlands Frage eingebaut:
    Ein informierter Bauherr, der die Leistung des Kollegen (zu Recht) hinterfragt. Erstmal ganz wertfrei.
     
  8. MikeR

    MikeR

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    Ja neeeeee is klar
    Solange die Zeit noch reicht, hier mehr oder weniger qualifizierte Beiträge zu posten, ist doch die Welt in Ordnung :biggthumpup:
     
  9. lawyer

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    :D Zustimmung :28:

    Gabeman, das Problem liegt wohl darin, dass Sie mit dem GÜ die Beschaffenheit des herzustellenden Werkes (Rohre in der Wand) privatrechtlich nicht vereinbart haben (?). Die Bauantragsunterlagen (öffentliches Recht) geben dafür nichts her, der Architekt hat nichts falsch gemacht.

    Jetzt kommts darauf an, ob der jetzige Zustand eine Beschaffenheit aufweist, die üblich ist und nach der Art des Werkes erwartet werden durfte. Wenn ja: Bauwerk mangelfrei. Wenn nein: Bauwerk mangelhaft, GÜ muss nachbessern.
     
  10. MikeR

    MikeR

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    Auch da gebe ich Dir Recht. Der Weg ist ja auch der richtige. So habe ich mich in den ersten Monaten hier auch eingelesen und dann den Weg zum Planer eingeschlagen. Aber wie festgestellt sind auch die Experten nicht immer einer Meinung und auch ich möchte mein Jahrhundertprojekt nicht in Schutt und Asche sehen.
    Es ist auch denke ich ein wenig Umfangreich, auf jedem Gebiet einer Baustelle dem Fachmann sagen zu können, was er falsch macht. Dafür hat man doch die Experten. Also versucht Ihr bitte auch unsere ( Laienhafte ) Ansicht zu verstehen :28:
     
  11. bernix

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    :28:

    falls es erwartet werden durfte: Wie schätzt du die Durchsetzbarkeit ein...ist doch nur eine optische Beeinträchtigung
    gruss
     
  12. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Da offene Abwasserrohre nicht nur in Wohnzimmern von Neubauten lange nicht nmehr üblich sind, wird man zumindest ne Einhausung verlangen können.
    Ob dafür ein Aufpreis gezahlt werden muß, hängt vom Vertrag ab.

    Aber eine nachträgliche Verlegung in die Wand wird nicht nur technisch schwierig...
     
  13. #73 Thomas B, 04.08.2009
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    ...das ist ja wohl das Mindeste! 100-er Fallrohr + Verkelidung...sagen wir ein ca. 20 cm "Pfeiler" der da vor der Wand steht. Schalltechnisch (ich sage nur Klospülung mit entsprechenden Feststoffen...rauschen im Rohr) auch nicht ganz ohne. Ob so eine Pfeilervorlage gewollt ist? Wohl eher nicht. Hat man aber in früheren Jahren (sehr viel früheren) gerne mal gemacht...meine Oma hatte so was auch....naja...der Trend geht ja Richtung Nostalgie (siehe Sprossen usw.), warum nicht auch hier.....

    Thomas
     
  14. #74 lawrence, 04.08.2009
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    Natürlich sollte man dies tun, rein aus Eigennutz schon.

    Wenn man aber in andere Rechtsgebiete schaut, so kann man feststellen das vom Gesetzgeber immer mehr Aufklärungspflichten(bis zum geht nicht mehr) seitens des "Fachmannes"/Verkäufers/Maklers etc gibt. Insofern sollte man evtl. überlegen, ob Archithekten, BT, GÜ nicht zu mehr Aufklärung und/oder Transparents gesetzlich verpflichtet werden sollten.....
     
  15. #75 lordbauer, 04.08.2009
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    Bauexperten vs. Baulaien

    Hallo,

    nachdem ich jetzt alles durch gelesen habe fühle ich mich irgendwie gezwungen mal meine Sicht der Dinge zu schreiben.

    In der Summe kann ich nur sagen, daß die "Bauexperten" mir bei vielen meiner Fragen helfen konnten. Dafür eine Dankeschön. Ohne die "Bauexperten" wäre einige Fehler auf meiner Baustelle nicht erkannt worden. Weiter konnte ich mit den Tips hier aus dem Forum die Handwerker schon vor Beginn Ihrer Arbeit auf gewisse Dinge Aufmerksam machen, die wichtig sind und dadurch wurden sicher einige Fehler/Mängel vermieden.

    Trotzdem kann ich einige "Baulaien" hier verstehen die sich mit dem Kommunikationsstiel einiger "Bauexperten" schwer tun. Manchmal wird der "Baulaie" schon als kleiner Depp hingestellt.

    Trotzdem sollte jedem "Baulaien" klar sein, daß die Hilfe hier umsonst ist und in aller Regel von hoher Qualität. Aus diesem Grund kann ich mit dem einen oder anderen Seitenhieb gut leben.

    Gruß

    LordBauer
     
  16. #76 Baufuchs, 04.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich sehe

    das so:

    Im 1:100 Plan ist das Fallrohr als in der Wand liegend eingezeichnet.

    Auch wenns nur der Baueingabeplan ist, ist dieser für den Maurer (BU)-so er denn danach baut- verbindlich.

    Glaubt er, der Architekt habe Müll gezeichnet, kann er nicht nach Lust und Laune ändern, sondern hat gefälligst Bedenken anzumelden, bevor er ohne Rücksprache anders ausführt.
     
  17. #77 Gabeman, 04.08.2009
    Gabeman

    Gabeman

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    Lediglich eine Frage!!!

    Liebe Leute,

    ich habe lediglich eine Frage gestellt und zwar ob ein Fehler beim Architekt vorliegt. Ich habe mit keiner Silbe behaupt das mein Architekt eine unzureichende Leistung abgeliefert hat. Daher bitte ich gerade Herrn Dühlmeyer ein wenig zurückzufahren.

    Ich sehe das Problem auch eher beim Bauunternehmer.

    Aber wenn jemand eine Frage bezüglich eines Buches hat, frägt er dann denjenigen der das Buch verkauft oder den der in der Druckerei das Papier eingelegt hat???

    Falls jemand mir abschliessend sagen kann ob es einem Maurermeister untersagt ist ein Abwasserrohr in eine 36,5 cm Außenwand zu legen, dann wäre ich sehr dankbar.
     
  18. #78 Shai Hulud, 04.08.2009
    Shai Hulud

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    Es ist immer einfach, Ursache von Fehlern bei anderen zu suchen.

    Jeder ist seines Glückes Schmied.
     
  19. Eric

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    Friede, Freude, Eierkochen.

    Der Fragesteller hat doch am Ende alle Infos bekommen, die er braucht und das unentgeltlich. Daß die Sprache am Bau etwas rauer ist als im übrigen Leben, sollte Bauherren bekannt sein, anderenfalls sollten sie besser nicht bauen.

    Verantwortlich ist der BU. Er hat sich bereit erklärt, auf der Grundlage der Genehmigungsplanung zu bauen und er ist von dem Plan abgewichen, ohne vorher die Genehmigung des Bauherren einzuholen. Sofern er dafür Gründe hatte, hätte er Bedenken anmelden müssen. Gegebenenfalls hätte dann die Rohrführung geändert werden müssen. Rohr mit Schacht mitten auf einer Wand ist optisch nicht hinnehmbar.

    Lösbar gewesen, wäre das nur, wenn von Anfang an ein Leitungsschacht vorsehen und in der Wand beim Hochmauern angebracht worden wäre. Schalldämmung sehe ich nicht als Problem. Da gibt es hochdämmende Dämmungen mit Bleischalen, z.B. von Missel.

    Die Wand jetzt einfach aufstemmen und das Abwasserrohr dort reinpacken geht natürlich nicht. Das muß sich ein Statiker vorher ansehen. Kompromiss, wenn das nicht funktionieren sollte, wäre vielleicht, daß das Rohr bleibt wo es ist, vom BU gut gedämmt wird und der BU beteiligt sich an den Kosten für einen sinnvoll nutzbaren Schrank, der darum gebaut wird.

    Kostenbeteiligung insofern, weil hier auch Sowieso-Kosten des Bauherren im Raum stehen dürften, es sei denn es war ein Pauschalpreis-Vertrag vereinbart.

    Nachfrage: War der " BU " als GÜ tätig und der Archi dessen Vertragspartner oder wie war die Vertragsgestaltung ?
     
  20. bernix

    bernix

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    mal abgesehen dass es ihm (wahrscheinlich) nicht untersagt wurde...steht die Antwort hier schon dreimal(?) in verschiedenen Beiträgen.

    Es ist durchaus möglich ein 110er Rohr komplett in der Mauer unterzubringen. Dies ist abhängig von Wandstärke und Material der Mauer.


    Was wurde bei dir verwendet?

    gruss
     
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