ETW Kauf bei Bauträger - Sonderwünsche Bad

Diskutiere ETW Kauf bei Bauträger - Sonderwünsche Bad im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben vor zwei Monaten eine ETW bei einem Bauträger erworben. Der Rohbau ist noch nicht fertig, die Fertigstellung der Wohnung ist für Februar...

  1. webmuc

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    Wir haben vor zwei Monaten eine ETW bei einem Bauträger erworben. Der Rohbau ist noch nicht fertig, die Fertigstellung der Wohnung ist für Februar 2010 geplant.
    Für die Badausstattung haben wir einige Sonderwünsche und haben uns ein Angebot machen lassen. Dieses Angebot geht für einige Sanitärartikel um das 150-fache des üblichen Preises hinaus. So sollen wir z. B. für ein WC, welches wir für 271,-- Euro beziehen könnten, 944,-- Euro bezahlen. Für eine Duschabtrennung, die normalerweise 1.600,-- Euro kostet, müssten wir beim Generalunternehmer 3.100,-- Euro bezahlen. Ein Vertrag bezüglich Sonderwünschen würden wir mit dem GU und nicht dem Bauträger abschließen.

    Im beurkundeten Kaufvertrag sind Sonderwünsche explizit gestattet und können gegen Aufpreis durchgeführt werden. Die Frage ist nur, ob wir für die von uns gewählten Sanitärartikel einen ortsüblichen Preis erzwingen können. Des Weiteren bleiben Anschlüsse etc. alle gleich, so dass hier keine weiteren Aufwände entstehen. Tatsächlicher Mehraufwand liegt seitens des Bauträgers bzw. der Baufirmanur im Rahmen des Materials vor. Die Arbeitsleistungen sind ja bereits im Standard abgedeckt und werden nicht beanstandet.

    Der Bauleiter lehnte bisher unseren Vorschlag, dass wir die Sanitärartikel selbst besorgen und vom Installateur des Generalunternehmers einbauen lassen mit dem Hinweis ab, dass er dafür keine Gewährleistung übernehmen könnte.

    IMHO ist es doch so, dass ich, wenn ich Sanitärartikel selbst kaufe, über den Hersteller Gewährleistung habe, die Gewährleistung für den erbrachten Einbau müsste doch der Generalunternehmer bzw. der von ihm beauftrage Sanitärfachmann übernehmen.

    Wir wollen nun der Baufirma mitteilen, dass wir die beiden Waschtische, WCs und die Duschabtrennung selbst besorgen werden und den (bereits bezahlten) Einbau verlangen.

    Sofern sich die Baufirma weigern sollte den Einbau vorzunehmen, werden wir eine schriftliche Stellungnahme verlangen und vorerst auf den Einbau von WCs, Waschtischen und der Duschabtrennung verzichten um den Bauablauf nicht zu behindern. Alles weitere wird sich während oder nach des Baus sicherlich auch vor Gericht klären lassen.

    Hat jemand hier bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann hierzu Auskünfte geben?

    Viele Grüße

    D. W.
     
  2. #2 S.Oertel, 15.06.2009
    S.Oertel

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    Tach auch,

    Nee - könnt ihr nicht! Ihr könntet verhandeln - das Ergebnis kann man aber schon voraussagen...
    ..ebensowenig könnt Ihr Jemanden zwingen, beigestelltes Material zu verarbeiten.

    Der Einwand mit der Gewährleistung ist schon richtig - der GU schuldet die Gewährleistung fürs "Gesamtwerk" - wie soll das mit beigestelltem Material funktionieren?

    Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

    - Ihr verzichtet auf die vertraglich geschuldete Bad/Sanitärinstallation und lasst Euch dafür dreifuffzich gutschreiben - falls der BT da mitmacht..
    - Ihr lasst den vereinbarten Standard einbauen und baut nach Abnahme wieder aus/um

    ..evtl. nützt es ja was, das anzukündigen, daß der Sub vom BT seine Kalkulation nochmal überdenkt.

    Laienmeinung!

    Gruss
    Sven
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2009
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    Beziehen wo? Im I-Net?
    Wenn Sie es "beziehen", haben Sie es noch nicht betriebsfertig an der Wand.
    Zum Material der Keramik kommen hinzu
    Risiko (Bruch)
    Haftung für Schäden bis zur Abnahme
    Lieferung/Abholung
    Transport
    Montage
    Gewinn (darf ja wohl auch sein)
    Finanzierungskosten
    Kleinmaterial
    Werkzeugverschleiß
    Fahrzeugkosten
    "Wasserkopf" (Büro)
    Steuern, Versicherungen, Verbandsumlagen, BG, ......

    ************

    Ausserdem sind das Vogel-friss-oder-stirb-Preise. Entweder Ihre Wunschkeramik zu dem Preis oder 08/15-GÜ-Standard ohne Aufpreis.

    MfG
     
  4. webmuc

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    Das mit der Gewährleistung bei beigestelltem Material sehe ich so:
    wenn ich Material beim Sanitärfachhandel besorge, wende ich mich an diesen Händler, sollte z. B. an meiner Duschabtrennung ein Mangel am Material auftreten.

    Wenn aber z. B. das WC von der Wand fällt weil es unsachgemäß angebracht wurde, wende ich mich an den GÜ, der es mir an die Wand geschraubt hat.

    Wir werden wohl auf den Einbau der beiden WCs und der Waschtische und der Duschabtrennung verzichten, uns 3,50 gutschreiben lassen und uns trotzdem dabei 4.000 Euro sparen, selbst wenn wir von Einbaukosten von 500 Euro ausgehen, wenn wir es anderweitig beauftragen.

    Gruß

    D. W.
     
  5. drulli

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    Was machst Du, wenn Du einen großen Wasserschaden, verursacht durch Undichtigkeit, hast? Das kann ein Materialfehler oder ein Montagefehler sein.
    Dann viel Spaß vor Gericht...
     
  6. webmuc

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    Wasserschaden

    Kommt doch darauf an, wo die Undichtigkeit entsteht. Wenn die Undichtigkeit an den Fallrohren entsteht, ist klar, wer zu haften hat.

    Wenn die Undichtigkeit an meinem Siphon entsteht, dann haftet der, den ich mit dem Einbau beuftragt habe. Wäre doch genauso, wenn ich ein altes Bad modernisieren würde. Das macht für mich keinen Unterschied.
     
  7. #7 S.Oertel, 15.06.2009
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    Es ist völlig egal,

    wie der Kunde das sieht...
    ..entweder der Handwerker läßt sich drauf ein (zu seinen Bedingungen), oder nicht.

    Erzwingen kann man es nicht!

    Zum bauseits gestellten Material gabs schon diverse Disskussionen hier - einfach mal die Suche bemühen.

    Ganz so einfach ist die Sache aber nicht - das fängt schon bei fehlendem/falschen Montagezubehör an und hört bei Reklamationen, wo nicht klar ist, ob Material oder Verarbeitung, noch lange nicht auf...
     
  8. #8 Hamburger Jung, 17.06.2009
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    Eben nicht, du schliesst mit dem Handwerker einen Werkvertrag, und da muss er die Gewähr für dein Material übernehmen. Das was du schliessen möchtest ist ein Dienstleistungsvertrag, den kann der Unternehmer aber nicht mit dir schliessen.
     
  9. webmuc

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    Wir haben nun inzwischen einen Sanitärfachmann unseres Vertrauens gebeten, sich das Angebot des Großhändlers G.... zukommen zu lassen. Dieses Angebot und das überteuerte Angebot werden wir dem Bauleiter des Bauträgers vorlegen und eine Stellungnahme dazu verlangen.

    Dem Generalübernehmer werden wir mitteilen, dass wir nur Badewanne und Duschwanne sowie die dazugehörigen Armaturen von ihm einbauen lassen.

    Waschtische und WCs beziehen wir über unseren Sanitärfachmann, der uns die Preise gibt, die im Angebot des Großhändlers stehen und diese Objekte von ihm einbauen lassen.

    Im Gegenzug lassen wir uns für die entfallenden Standardobjekte einen Winzbetrag gutschreiben, aber naja lieber das, als dem Generalübernehmer 5.000 Euro in den Rachen zu werfen und sich jahrelang darüber ärgern, diese Dinge nicht schon vor Vertragsabschluß geklärt zu haben.

    Viele Grüße

    webmuc
     
  10. Julius

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    Das scheint unter diesen (selbstverschuldeten!) mißlichen Umständen noch die beste Wahl.


    Was mich allerdings interessiert:
    Um welche(n) Artikel handelt es sich bei dem ominösen "150-fachen Preis"?

    Die beiden aufgeführten geben jedenfalls nur Mehrpreise vom knapp 2,5-Fachen bzw. gut 0,9-Fachen her.
     
  11. webmuc

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    Da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Sollte natürlich 1,5-facher Preis heißen. Aber egal, trotzdem kann man bei diesem "Angebot" nur den Kopf schütteln und sich nach Alternativen umsehen.
     
  12. webmuc

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    Hallo,

    nun geht der Ärger munter weiter. Gestern haben wir nun ein (Teil)angebot bekommen, in dem wir über 400 Euro Aufpreis für die andersfarbige Verfugung der Fliesen in Flur, Bad und Küche bezahlen sollen.

    Kann sowas sein? Welche logische Begründung kann es für so etwas geben?

    Viele Grüße

    Webmuc
     
  13. Hansal

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    Der GU nutzt seine Alleinstellung voll aus.

    Grüße
     
  14. #14 Thomas B, 07.08.2009
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    Es gibt einen marginalen Preisunterschied zwischen einer reinen Zementfuge (also ohne farbliche Akzentuierung) und einer farbigen Verfugung. Habe leider aktuelle keinen Preis(unterschied) im Kopf. Macht ein paar Kröten aus. Sicher keine 400. Einen Unterscheid von einer farbigen Verfugung zu einer anderen Farbe sehe ich allerdings nicht.
    Akzeptiere und zahle es oder verzichte darauf und Du mußt auch nichts extra zahlen.

    Grüße

    Thomas
     
  15. #15 Thomas B, 07.08.2009
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    ...achja...sieh es doch "positiv"?!

    In einem anderen Thread hatte ich letzthin berichtet, daß ein BT einer Bekannten eine DHH verkaufen wollte. So weit, so mittelprächtig. Auch hier gab es die Möglichkeit Sonderwünsche "einzukaufen". so sollte eine bodengleiche, geflieste Dusche einen Aufpreis (Mehrpreis) von EUR 4.700 auslösen!!!! Das nenne ich einen GU-Zuschlag, der sich gewaschen hat. Hier reden wir von mehreren 100%.

    Thomas
     
  16. #16 Baufuchs, 07.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was regt

    ihr euch eigentlich so auf?:D

    Die selben Kunden die in jedem Laden nach 60-70-80% Rabatt rufen, weil: "Kunde König-am längeren Hebel-der will ja verkaufen"- schreien Zeter und Mordio, wenns mal anders rum geht...

    Locker bleiben...:winken

    PS:
    Fragesteller ist natürlich nicht so ein Kunde (Bauherr).
     
  17. #17 Olaf (†), 07.08.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Der...

    war richtig gut:biggthumpup:
     
  18. webmuc

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    Montagekosten

    Gier!
    Habsucht!
    Marktwitschaft!

    ... trifft es sehr gut...

    Der selbe GU möchte uns weismachen, dass die Montage eines WCs, welches er nicht in seinem Standardprogramm hat, die Anschlüsse jedoch absolut gleich sind, 200 Euro mehr kostet. Eine Montage wohlgemerkt, die ich mit dem Kaufpreis bereits bezahlt habe und auf die ich dankend verzichten werde...
     
  19. #19 lawrence, 07.08.2009
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    Ich frage mich immer, warum man die (teils aufpreispflichtigen) Details nicht vor Vertragsunterzeichnung festlegt und somit von den gröbsten bösen Überraschungen verschont wird(ausser Baumurks). Wenn ich mit BT/GÜ baue, will ich ja eigentlich einen Fixpreis haben. Wenn ich 100k oder mehr ausgebe sollte man sich doch vorher kümmern, was mich meine Wünsche kosten und nicht einfach mal blindlings tun.
     
  20. #20 Wechstab, 07.08.2009
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    Da kommt meistens: Sonderwünsche sind kein Problem, können wir alles später noch klären. Steht ja so auch um Vertrag drin.

    Die fangen doch auch garnicht an deine Sonderwüsche zu berechnen, wenn noch kein notarieller Kaufvertrag vorliegt.


    Muss ganz ehrlich sagen, dass ich mit den Nachtragsangeboten bei meinem BT faire Preise bekommen habe. Dafür gibts leider andere Probleme :frust
     
Thema: ETW Kauf bei Bauträger - Sonderwünsche Bad
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