Leistungen erbracht die eigentlich Eigenleistung waren

Diskutiere Leistungen erbracht die eigentlich Eigenleistung waren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Community, wir bauen gerade mit einem Bauträger. Nun haben wir festgstellt, dass die Kellerräume bereits mitgemauert wurden (Kellerraum...

  1. #1 Maverick82, 19.08.2009
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    Hi Community,

    wir bauen gerade mit einem Bauträger. Nun haben wir festgstellt, dass die Kellerräume bereits mitgemauert wurden (Kellerraum unterteilungen). Des weiteren wurde eine Tür eingebaut, die nicht in der Bauleistung drin war und nur als Zulage von dem Bauräger angeboten wurde. Auch diese Tür wollten wir in Eigenleistung übernehmen. (schriftlich alles abgesichert).

    Wie sollen wir uns verhalten? Warten bis eine Rechnung ins Haus einflattert (Wenn überhaupt), oder etwas sagen?

    Was würde passieren,wenn in 4-5 Wochen eine Zulage berechnet wird und wir diese nicht akzeptieren?

    Hoffe auf Hilfe.

    Danke im Voraus

    Gruss David
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde den BT/GÜ drauf ansprechen. Für lau werdet Ihr da nicht rauskommen, denn zumindest das Material hättet Ihr ja auch kaufen müssen.
    Bevor es schon im Keller knallt, lieber eine Lösung finden.
     
  3. #3 Maverick82, 19.08.2009
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    Hallo Ralf,

    danke für deine rasche Antwort. Die Wände hätten wir zu gegebener Zeit eingezogen. (1-2-3 Jahren).

    Das wäre so schnell nicht passiert.
     
  4. drulli

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    Ich würde ihm eine Übernahme der (realistischen) Materialkosten vorschlagen und mich über den gesparten Arbeitsaufwand freuen.
     
  5. Julius

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    Der kann doch so viele Häuser mit Kellerwänden bauen, wie er will.
    Ihr habt aber nen Kaufvertrag über ein Haus ohne...
    Wenn er das Material also nicht zu einem SEHR günstigen Preis überläßt, soll er die Wände doch wieder rausnehmen! Könnte ja gut sein, daß Ihr den Keller nun doch bewußt als EINEN großen Raum nutzen wollt.
     
  6. #6 Gast036816, 22.08.2009
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    Gast036816 Gast

    Eigenleistung durch Unternehmer erbracht

    Moin Moin,

    viele Beiträge werden hier im Forum mit Pech der Bauherren dargestellt.

    Sie haben Glück gehabt, dass der Unternehmer mehr erbringt. Warten Sie ab ob hier Geld verlangt wird. Was nicht bestellt wurde muss nicht unbedingt bezahlt werden.

    Hat denn Ihr Bauleiter nichts bemerkt?

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  7. #7 gandalf_x, 23.08.2009
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    Ist Fairness...


    ein Begriff, der nur einseitig eingefordert werden kann? Irgendwie versteh ich manchmal die Welt nicht mehr. Eine Lösung mit Kosten für Material, was nicht die Welt sein kann, wär doch für alle Beteiligten eine win-win Situation. Ggf. den Zahlszeitpunkt 2 Jahre verschieben.

    Aber warum sich über ein Mißgeschick von Anderen freuen und sich daran bereichern? (Unterstellung on: Weil der böse Unternehmer es auch so machen würde ? Unterstellung off)

    Zumindest ist dann der Frontverlauf geklärt

    gruß
     
  8. #8 Gast943916, 23.08.2009
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    nichts sagen könnte später evtl. als Akzeptanz ausgelegt werden und somit zahlungspflichtig sein. Dann lieber die Variante von drulli, wobei Julius auch nicht unrecht hat. Darauf ansprechen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.
     
  9. Lukas

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    Ist es eventuell möglich, daß nur preiswert gebaut wurde?
    Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, daß es sinnvoller ist da die paar Kellerwände einzubauen, als die Decke nur auf den Außenwänden auflegen zu können.

    Gruß Lukas
     
  10. AndyAC

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    das mag richtig sein, klärt man aber doch vorher- wenn der BT das "absichtlich" gemacht hat, hätte er den AG doch mal wenigstens informieren können...insgesamt ist m.E. die Kommunikation auf dem Bau sehr häufig verbesserungswürdig um es mal vorischtig auszudrücken.

    mal abgesehen davon: ich bestelle ein Auto mit 100PS Motor und der Hersteller liefert das gleiche Modell mit 200PS- soll ich dann drauf zahlen? Da kann man auch nicht mit sowieso Kosten kommen- wurde nicht bestellt, wird auch nicht bezahlt-fertig. Klar kann man sich einigen-müssen tut man das aber nicht meiner Meinung nach.
     
  11. #11 kalleson, 24.08.2009
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    Es handelt sich bei dem geschilderten Fall um eine Leistung ohne Auftrag.
    Rein rechtlich gesehen könntest Du also den BU zur "Mängelbeseitigung" auffordern... Ihn also die Wände wieder rausreißen lassen und das ganze kostenneutral. In diesem Fall könnte der BU jedoch dieses aufgrund der Unverhältnismäßigkeit verweigern. Folge: Ein Gutachter schätzt den "Schaden" und letztenendes wird man sich darauf einigen, dass Du als Bauherr einen angemessenen Materialpreis vergütest. (Es sei denn Du kannst nachweisen, dass Du das Material günstiger bekommen hättest.)
    Auf jeden Fall musst Du den Bauunternehmer jedoch direkt darauf hinweisen!
    Sinnvoll ist es in diesm Fall sich mit dem Bauunternehmer zu vergleichen, was wahrscheinlich die Vergütung des Materials bedeutet. Denn Ihr wollt mit ihm ja immerhin noch das Haus vernünftig zu Ende bauen und Euch nicht unnötig verkrachen.

    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Gruß
    Kalleson
     
  12. #12 HolzhausWolli, 24.08.2009
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    Ich halte Julius´Hinweis für eine Steilvorlage, die enormes Konfliktpotenzial verursacht.

    So geht man als Partner -und das sind für mich Bauherr und Bauunternehmer- nicht miteinander um.

    Stelle dir selbst die Frage, was du eigentlich willst. Würdest du eine "Mängelbeseitigung" oder der "Gelegenheit zur Nachbesserung" wirklich zustimmen und dem Abriss der Wände zusehen, die Du eh einbauen möchtest ?

    Gleichwohl würde ich den Spieß umdrehen und einen Vergütungsvorschlag unterbreiten, der sich in etwa an den für dich realisierbaren Materialkosten orientiert zzgl. einer geringen Aufwandsentschädigung, die Du ja schließlich auch eingespart hast.

    Wir kennen die Höhe und die Kondition der Zulage für die erbrachte Leistung. nicht, möglicherweise war diese ja gar nicht so teuer.

    Überziehen würde ich die Situation nicht, sonst gehts dir wie einem Nachbarn, der einem Pflasterer die nicht beauftragte, irrtümlich zuviel gepflasterte -aber dennoch sinnvolle und wohlwollend zur Kenntnis genommene- Fläche (40qm) nicht bezahlen wollte und ihm mit einem Grinsen im Gesicht zwei Alternativen vorschlug: Liegen lassen für umsonst - oder Rückbau für umsonst.
    Nach der Rückkehr aus einem Wochenendurlaub hat er feststellen müssen, daß sich für letzteres entschieden wurde. Zzgl. einem kleinen Strauß Vergißmeinnicht in einer wassergefüllten Bierflasche. :biggthumpup:
     
  13. Julius

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    Da hast Du mich grob mißverstanden.
    Daß man ne sinnvolle Einigung im Sinne eines Kompromisses finden sollte, setze ich als selbstverständlich voraus!

    Aber mein Hinweis sollte die mögliche rechtliche Gegenposition zu den Stimmen deutlich machen, welche da sofort von "zahl mal schön, hätteste doch sowieso irgendwann haben wollen" geredet haben.

    Denn so geht es ja nicht, daß der AN vertragswidrig in die Liquiditätslage des AG eingreift und dessen Entscheidung über Vergabe oder Eigenleistung aushebelt... :motz
     
  14. #14 HolzhausWolli, 24.08.2009
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    Glaube ich nicht ! :shades

    Eine "Anleitung" zur Gegenwehr -ohne daß die Forderung (nicht zu verwechseln mit der Zulageposition, die unstrittig nicht beauftragt wurde) des Gu´s überhaupt bekannt ist halte ich für zu früh zu weitgesprungen.

    Aber schön, daß Du nun auch für eine Einigung auf partnerschaftlicher Art plädierst. :28:
     
  15. Julius

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    Na, ein Glück, daß Du genau weißt, was ich ausdrücken wollte... :boxing
    Soll ich das in Zukunft bei Deinen Beiträgen auch tun?

    Und der Punkt mit der noch nicht erhobenen Forderung war ja schon angesprochen worden!
    Wozu hätte ich den wiederholen sollen? Nur, damit nicht nur alles gesagt ist, sondern dies auch noch von Jedem...? :mauer
     
  16. #16 HolzhausWolli, 24.08.2009
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    Julius, Julius...... nun bleib mal friedlich, lege nicht alles auf die Goldwaage und mache Dir wenigstens die Mühe des Versuchs zu unterscheiden ob Dir jemand freundlich antworten wollte oder deinen Betrag "schlechtreden" möchte. Was mich angeht, gilt ersteres.

    Es gab keinen Grund, daß Du so unangemessen -ja fast ausfallend- reagierst.
     
  17. Lukas

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    Wollt Ihr nicht einfach warten, bis sich der TE evtl. noch mal meldet?

    Gruß und Dank

    Lukas
     
  18. #18 Gast036816, 24.08.2009
    Gast036816

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    Fairnis?

    Moin Moin,

    @ gandalf_X

    in der VOB/B ist im § 2 Nr. 8 (1) ist festgeschrieben:

    Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

    Unter (2) kann der Auftraggeber eine Vergütung nachträglich anerkennen.

    Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber immer der Absprache der Vertragsparteien.

    Die VOB ist ein ausgewogenes Werk für Bauherrn und Auftragnehmer. Mehr muss nicht zur Fairnis festgestellt werden.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  19. #19 Thomas B, 25.08.2009
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    Moin Rolf,

    jetzt ist aber natürlich die Frage zu stellen, ob die VOB wirksam vereinbart wurde! Beim Bauen mit einem Bauträger doch eher nicht das gängige Modell....

    Gruß

    Thomas
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2009
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    Ausserdem gilt das nicht für Leistungen, die zum Errichten des Baus nötig sind.
    Wenn im Vertrag also der Stahl für den Beton fehlt, darf der BU den durchaus abrechnen, weil Stb-Decke ohne Stahl geht nun mal nicht.

    Allerdings nicht, wenn er 1 Stck Decke angeboten hat. Dann ists sein Thema, wenn er den Stahl vergessen hat.
     
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