Schallschutz Mehrfamilienwohnhaus

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  1. Russi

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    Hallo ich habe eine kurze Frage zum Schallschutz im Mehrfamilienwohnhaus.
    Es handelt sich um ein 6-Familienwohnhaus der Gebäudeklasse 4.
    Über dem Dachgeschoß befindet sich ein Galeriegeschoß mit Luftraum. Dieses Galeriegeschoß befindet sich auf den Zangen des Satteldachs.
    Die Mittelpfetten an denen die Zangen befestigt sind, gehen durch die Schallschutzwohnungstrennwand. Diese Pfette wurde in der Mitte getrennt und es wurde 6 cm Mineralwolle eingelegt. Die Pfette wurde im Bereich Wohnungrtrennwand mit Estrichrandstreifen und Neoprenlager schalltechnisch entkoppelt.
    Nun zu meiner Frage: Muss der Bodenaufbau auf dem Galeriegeschoß (2 cm Bretter + 2 cm OSB-Platten + 1 cm Belag) noch zusätzlich schallgedämmt werden, damit eine Schallübertragung zur Nachbarwohnung verhindert wird, oder reicht die Schallentkopplung bei der Pfette die durch die Wohnungstrennwand geht?
    Beim Nachbarn darf ein maximaler Trittschall von L’n,w = 53 dB ankommen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Dafür gibt es doch einen Planer und ggf. einen Schallschutzgutachter. Die sollten doch ein Schallschutzkonzept haben.

    Oder ist das mal wieder ein *Wir-bauen-planlos-nach-Eingabeplanung-GÜ-Bau*.
    Dann sollte der Handwerker eine Planung anfordern, denn sonst geht er ín die Planerhaftung!!
     
  3. bernix

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    ..wie war das nochmal...(hier im Forum nachlesen)...
    Bei Sanierungen darf der ist-Zustand nicht verschlechtert werden...
    Wenn bisher gar kein Schall von der Galerie kam, weil nicht ausgebaut.....:biggthumpup:
     
  4. Eric

    Eric

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    = Mindestschallschutz und der ist Sch....

    Woraus ergibt sich, daß 53 dB(A) ankommen durfen? Hat der Nachbar das gesagt?

    Technische Fragen, ob die 53 dB(A) erreicht werden, sind nur vor Ort von einem Bauakustiker zu beantworten. Die begehbare Glaskugel, die uns die örtliche Situation von allen Seiten zeigt und " begreifen " läßt, wurde leider noch nicht erfunden. Wir arbeiten aber daran.
     
  5. KPS.EF

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    Verständnisfrage

    Hallo @Russi

    Ist mit "Nachbarwohnung" eine Wohneinheit auf gleicher Geschossebene oder eine darunter liegende gemeint?

    KPS.EF
     
  6. #6 Schwarz, 30.08.2009
    Schwarz

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    gehen die holzbauteile unverkleidet durch? falls ja, wäre das hier sicher auch noch ein zusätzliches problem des brandschutzes, da die wand hier entsprechend geschwächt wird und bei gebäudeklasse 4, auch in bayern, hier anforderungen bestehen dürften.

    ansonsten siehe auch art.32 (6) bayrische bauordnung bezüglich schallschutz bei decken.

    schwarz
     
  7. KPS.EF

    KPS.EF

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    Wenn der Russi'sche Maurermeister nicht bereit ist, die gestellten Fragen zu beantworten, sollte man den Thread schließen. ;)

    KPS.EF
     
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