Lakra Finanzierung

Diskutiere Lakra Finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo@alle, über Google bin ich auf diese tolle Seite gekommen und habe auch gleich mal einige Fragen zu LAKRA: Wir haben beschlossen eine...

  1. hidis

    hidis

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    Hallo@alle,
    über Google bin ich auf diese tolle Seite gekommen und habe auch gleich mal einige Fragen zu LAKRA:
    Wir haben beschlossen eine gebrauchtes Haus zu kaufen oder wenn es die finanziellen Mittel erlauben auch neu zu bauen.
    Durch den bevorstehneden Verkauf unserer Wohnung und das Zusammenkratzen aller verfügbaren Mittel (Familie&Co) kommen wir auf knapp 200.000 € (konservative Einschätzung) EK.
    nun 2 Fragen:
    Kann es für die Beantragung von Lakra zum Problem werden, dass wir eine Wohnung haben/hatten? Die Wohnung hat erst nach Umbau ein Kinderzimmer. Dieses kann keinesfalls drei Kinder unterbringen. Zwei sind schon da, ein Drittes ist geplant. Dennoch hat die Wohnung 100 m² Wohnfläche. Wer beurteilt ob es zumutbar ist, in der Wohnung zu bleiben? Wie wahrscheinlich wird dann eine Absage?
    Ich habe leider immer noch keine verlässlich Angaben zu den Z15 Darlehenszinsen:
    Es gibt dort eine Zinsverbilligung - richtig?
    Wie hoch ist Diese?
    Die Verbilligung wird auf einen Referenzzinssatz angewendet - welcher ist das und wie hoch ist dieser?
    Ich habe von Anfngszinssätzen gelesen, die sehr stark voneinander abweichen: 0,5 - 3%
    Wird die Zinsersparnis zum Referenzzinssatz für eine Zusatztilgung herangezogen? also on top zur Tilgung von 1%-3%
    Kann ich dieses Darlehen vorzeitig ablösen?
    Was bekomme ich maximal an Darlehen wenn ich zwei Kinder habe und ein Drittes plane? Und was passiert, wenn dieses dritte Kind nicht kommen sollte?

    Fragen über Fragen .....

    Vorab schon mal vielen Dank!

    PS: Ich war schon bei einem "Finanzberater" der mich mehr verwirrt hat als dass er mir geholfen hat.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    "Planung" interessiert nicht. Es werden 2 Kinder angesetzt.

    Schau mal auf de Webseite der LBank. Da finden sich dann so Dinge wie

    Kinder werden berücksichtigt, wenn sie jünger als 18 Jahre sind und in direkter Linie mit dem Antragsteller verwandt sind oder Adoptiv- oder Pflegekinder sind oder
    ........
    eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten 6 Monate erwartet wird.


    Was die Zinsverbilligung betrifft, so wird als Grundlage der Zinssatz des Hausbankdarlehens angesetzt. Also mit denen reden. Konditionen finden sich auch auf der Webseite der LBank.

    Bsp.:

    Ausgangszins: in marktüblicher Höhe
    Zinsverbilligung p.a. um folgende Prozentpunkte
    2,25 bis 2,5 Jahre
    2,00 bis 4,5 Jahre
    1,75 bis 6,5 Jahre
    1,50 bis 8,5 Jahre
    1,25 bis 10,5 Jahre
    1,00 bis 12,5 Jahre
    0,50 bis 15 Jahre
    Höchstens auf 0,50 %

    Gruß
    Ralf
     
  3. hidis

    hidis

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    danke

    wenn ich das richtig verstanden habe muss ich also erst zu meiner Hausbank und mir ein Angebot machen lassen? komisch!

    Und die Zinsersparnis die entsteht: Darf ich damit Sondertilgen?
    Gibt es denn keinen Rechner (Excel) mit dem ich mir das ausrechnen kann?

    danke!
     
  4. R.B.

    R.B.

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    :( Wie soll ich das verstehen?

    Wenn Du jeden Monat Geld übrig hast, und im Darlehensvertrag die Möglichkeit einer Sondertilgung vereinbart wurde, dann kannst Du natürlich sondertilgen. Zu beachten wären nur die vereinbarten Bedingungen, wie beispielsweise ein Mindestbetrag für die Sondertilgung.

    Es gibt beispielsweise Darlehen bei denen man 4% p.a. sondertilgen kann, andere wiederum laufen mit einem festen Tilgungssatz der zuvor vereinbart wird.

    Die Zinsverbilligung wirkt sich also auf Deine monatliche Rate aus, die dann niedriger liegt als beim "normalen" Darlehen.

    Schau Dir einfach mal die ganzen Bedingungen auf der Webseite der LBank an. Es gibt ja einige Programme.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 no profit help, 04.09.2009
    no profit help

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    antworten sollte nur, wer was weiß und nicht meint es zu wissen

    Guten Tag R.B.

    Ihre Beiträge und die Schnelligkeit der nur teilweise richtigen Hinweise lassen darauf schließen, dass es sich nicht um Wissen, sondern quergelesene Stichworte handelt, mit denen Sie antworten. Nicht alle Hinweise sind korrekt und der Fragesteller kann (sonst würde er hier nicht fragen) unmöglich die Qualität der Antworten einschätzen.

    Beitrag #4 sollte komplett wegen Irritationen gelöscht werden.

    #############

    Guten Tag hidis

    Ich empfehle Ihnen nicht unbedingt einen kostenpflichtigen Berater oder einen Provisionsverkäufer, sondern zwei Dinge:
    1.) die informative Seite der L-Bank unter www.l-bank.de
    2.) die kostenlose und sicherlich qualifizierte Beratung im Landratsamt, in dessen Bezirk der Bau- oder Kaufort liegt.


    Beim Z-15-Darlehen (=eigentliche Förderung mit zinsverbilligtem Darlehen) geht man von der derzeitigen Größe der Familie aus und berücksichtigt, wie RB korrekt bemerkte, eine Schwangerschaft ab dem dritten Monat. Derzeit werden also 2 Kinder für die Höhe des Z-15-Darlehens berücksichtigt. Die Höhe des Darlehens hängt noch davon ab, in welcher Kategorie (es gibt I, II und III) die Gemeinde liegt und, ob es sich um einen Neubau- oder Altbau handelt, der gefördert werden soll.

    Für das sehr interessante Optionsdarlehen können dann die Kinder, die innerhalb von sechs Jahren nach der Darlehenszusage noch geboren werden, berücksichtigt werden. Wahlweise mit einem respektablen Kreditnachlass oder mit einer Zinsverbilligung für die Restlaufzeit des Optionsdarlehens. Hier zählt aber dann wirklich erst die Geburt des (dritten) Kindes oder eine Adoption.

    Weitere Hinweise aufgrund Ihrer Fragestellung:
    ++ Wer Eigentum hat oder gehabt hat kann nicht gefördert werden, wenn das Eigentum familiengerecht war. Als Anhaltspunkt gelten für 4 Personen 90 qm Wohnfläche. Es dürfen aber auch mehr qm sein, wenn die Wohnung – auch nach einem Umbau - (im Bestand oder gerade verkauft) keine ausreichende Unterbringung der Familie gewährleistet. Kinderzimmer müssen beispielsweise für 1 Kind 10 qm und für 2 Kinder entweder 2x10 qm oder 1x15 qm groß sein. Bitte beachten Sie auch, dass der Altersunterschied oder das Geschlecht von Kindern auch eine Rolle spielen kann und einer dauerhaften gemeinsamen Unterbringung in 1 Zimmer entgegenstehen kann.

    ++ Ihr Eigenkapital liegt über dem Durchschnitt. Sehr gut!

    ++ Die Zinsverbilligung (nur für das Z-15-Darlehen) hat Ihnen RB korrekt geschildert, aber nur, was die Höhe der Verbilligung (=Förderung) anbelangt. Der Zins orientiert sich nicht am Zins, den Ihre Bank verlangen würde, sondern nach dem unverbilligten Zins, den die L-Bank verlangt. Und dieser unverbilligte Zins (ungefähr auch der übliche Marktzins, wenn man die hohe Beleihungsmöglichkeit anschaut) wird durch das Land um anfänglich 2,25 % verbilligt. Sie zahlen also weniger, als der unverbilligte Zins betragen würde. Die Höhe des unverbilligten Zinssatzes (nicht verwechseln mit der Höhe der Verbilligung) finden Sie wöchentlich aktualisiert unter http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100520 und damit auch den tatsächlichen aktuellen Förderzinssatz (nämlich um 2,25 % ermäßigt). Je nach Zinsfestschreibung also derzeit 2,50 bis 2,90 %.

    ++ Vorzeitig ablösen? Siehe BGB und die 10-Jahresfrist. Derzeit auf diesem Forum gerade beantwortet worden. Suchen.

    ++ Sondertilgung gibt es nur beim Ergänzungsdarlehen. Und zwar maximal 4 %. Beim Förderdarlehen können Sie „nur“, wie bereits von Ihnen geschrieben, zwischen 1 und 3 % Regeltilgung wählen.

    ++ Die Höhe des Darlehens hängt, wie von mir geschrieben, vom Bauort (also Kategorie) ab und, ob es sich um einen Neubau- oder Altbau handelt. Siehe hierzu L-Bank-website. Ein wenig müssen Sie sich schon anstrengen!

    ++ Wenn das dritte Kind nicht kommt (also nur interessant für das Optionsdarlehen), läuft das Optionsdarlehen einfach weiter, ohne dass eine Förderung (Nachlass bzw. Zinsverbilligung) eintritt.

    ++ Sie müssen natürlich NICHT zu Ihrer Hausbank, um sich ein Angebot machen zu lassen. Das war die falsche Fährte, die RB legte.

    ++ Gehe zurück zu oben 1+2
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Es ging auch nicht um das "Angebot".
    sondern beispielsweise um

    Wo und wie können Sie die Darlehen Wohnen mit Kind beantragen?

    Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Stimmt die L-Bank der Förderung zu, zahlt die Hausbank das Förderdarlehen auch an Sie aus.


    Aber das kann man alles auf der Webseite der LBank nachlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 no profit help, 04.09.2009
    no profit help

    no profit help

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    Darlehen "Wohnen mit Kind"

    Guten Tag

    Weder der Anfragende noch RB, haben bisher vom Darlehen Wohnen mit Kind gesprochen. Es handelt sich dabei um ein KfW-Darlehen, welches von der L-Bank, sprich dem Land Baden-Württemberg, nochmals im Zins um 0,2 Prozentpunkte leicht verbessert wird. Sprich billiger durch die L-Bank angeboten wird, als die „offiziellen“ Konditionen des entsprechenden Darlehens auf der KfW-Webseite nachzulesen sind. (andere Kreditanbieter seien laut deren Werbung noch günstiger, da sie mehr von der Provision, die die KfW zahlt, an den Kunden weitergibt).

    Hinweis für den Fragesteller: Die meisten Darlehensanbieter (egal ob Direktanbieter, Bausparkassen oder Sparkassen) lächeln über diese Konditionen und können, wenn sie nur woll(t)en, da locker mithalten, bzw. die Konditionen (ich meine damit nicht nur den reinen Zinssatz) sogar unterbieten.

    Aber auch dazu braucht der Antragsteller (falls er an diesem Programm überhaupt interessiert sein sollte) keine Hausbank. Grund: Wird zusätzlich ein Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm beantragt, dann kann das Darlehen „Wohnen mit Kind“ gemeinsam mit diesem beantragt werden. Die L-Bank übernimmt in diesen Fällen also gleichzeitig die Rolle der Hausbank.

    Daher ist der Hinweis, ich zitiere RB: „Was die Zinsverbilligung betrifft, so wird als Grundlage der Zinssatz des Hausbankdarlehens angesetzt. Also mit denen reden. Konditionen finden sich auch auf der Webseite der LBank“ leider gleich doppelt falsch. Einerseits vom Grundsatz her und andererseits, wie soll die L-Bank auf der L-Bank-website Konditionen der „Hausbank“ nennen können?

    Weiterführende Links:
    http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/121591

    Und hier die Übersicht aller Wohnraumförderstellen im Ländle:
    http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/Wohnraumf%F6rderungsstellen.pdf

    Damit dürfte alles geschrieben sein.
     
  8. hidis

    hidis

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    danke

    vielen dank für die ausführlichen Antworten

    ich werde mich im Landratsamt erkundigen

    Gibt es eine Excel-Tabelle für die Berechnung der Tilgung/Zinsen/Rate/Restschuld für alle Monate?
     
  9. #9 Baulemming, 28.09.2009
    Baulemming

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    Das mit dem Tilgungsrechner würde mich auch interessieren. Die Beratungsstelle der Lakra im Landratsamt hat nähmlich keinen, der mir konkrete Zahlen anhand der Zinsverbilligungen, der monatlichen Raten bzw. der Restschuld nennen konnte. Sehr ungewöhnlich! Die Ausgangsfrage lautete aber, ob sich eine Lakra-Finanzierung lohnt. An dieser Stelle bin ich genauso schlau wie vorher, denn mir wurde gesagt das auch die Lakra-Finanzierung ihre Tücken hat bzw. die Restschuld am Ende der Laufzeit nicht gerade der Hit sein soll.

    Gruss
    Baulemming
     
  10. Bozo

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    Lakra-Exceltabelle

    Ich hab mal eine Excel-Tabelle für das Z15-Darlehen gebastelt. Das ist nicht ganz trivial, v.a. weil viele Details nirgends klar beschrieben werden. Meine Tabelle baut aber immerhin die Varianten fuer Tilgungsplaene, die man mir bei der Beratungsstelle gegeben hat, korrekt nach.
    Koennt ihr gerne haben. Natuerlich voellig ohne Gewaehr. Reinstellen kann ich die hier wohl nicht, oder? Keine erlaubte Dateiendung. Also einfach PN an mich.
     
  11. #11 Baulemming, 03.10.2009
    Baulemming

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  12. #12 mixedpickles, 07.08.2012
    mixedpickles

    mixedpickles Gast

    Hallo Bozo,

    ich würde dein Angebot gerne wahrnehmen. Ich kann im ganzen Netz keine derartige Excel Tabelle finden. eMail: bauexpertenforum@trash-mail.com

    Danke und Gruß,
    mixedpickles
     
  13. #13 dronnick, 11.11.2012
    dronnick

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