Bewehrung, Verlegung, Vorschriftskonform?

Diskutiere Bewehrung, Verlegung, Vorschriftskonform? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich würde Euch bitten zu der Betondeckung, statischer Hinsicht (Mattenverschiebung ect.) Frosteinwirkung, Mattendurchbruch (Abflußrohre),...

  1. #21 willo76, 23.09.2009
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    Betondeckung: sollte 3,5cm sein (XC2 (Gründungsbauteile) = Mindestbetondeckung 2cm und Vorhaltemaß 1,5cm)
    Mattenstöße sind nur in einer Richtung zu sehen (kann natürlich auch am Foto liegen)
    Frostschürze sollte schon ringsrum liegen. (Eiskristallbildung unter der Platte im Winter)
    Noppenbahn nur teilweise verlegt.

    grüße willo76
     
  2. Ortwin

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    Eine statische Berechnung ohne Bodengutachten. Das ist ja echt hirnrissig. Ist ungefähr so, wie wenn Sie sich ein 2-Sitzer-Cabrio kaufen und bei der Auslieferung ihres Wagens feststellen, dass Sie eigentlich einen Familienvan brauchen, damit Ihre Frau und Ihre 3 Kinder auch mitfahren können…

    Auch der Prüfer hat versagt: wie kann der Pläne freigeben, wenn die wichtigsten Kenngrößen des Baugrunds nicht bekannt sind. Solche Pläne muss er doch als nicht prüfbar zurückgeben. Wenn DAS gängige Praxis ist, braucht man keine Prüfingenieure. Die Schildbürger waren Waisenknaben dagegen. Würde mich interessieren, wie dieser Prüfer reagiert, wenn man ihn damit konfrontieren würde, wie er dazu kommt, solche Berechnungen und Pläne abzustempeln.

    Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, vielleicht bleibt ihr Häusle ja trotzdem stehen und vielleicht gibt’s auch keine Bauschäden…aber kurios ist das schon.

    mfg Ortwin
     
  3. #23 Carden. Mark, 23.09.2009
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    Laß den Gutachter mal machen.
    Wenn es einer ist, der es kann, dann wird der es schon richten.
     
  4. #24 gandalf_x, 23.09.2009
    gandalf_x

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    irgendwie habe ich den eindruck...

    dass im moment hier nur ein flaues heißes lüftchen weht.

    da ich aber auch nur laie bin, stellt sich beim anblick der bilder für mich die frage, wo denn der ganze "baumurks" ist?

    fragesteller weiß, dass alles falsch ist, benennt es aber nicht. mitlesende schreien "oh, dass wollt ihr bestimmt nicht sehen" und "was ist mit dem baugrundgutachten" ansonsten wird es "ein guter gutachter schon richten" :confused::confused::confused:

    bitte lasst mich nicht im dunkeln stehen :think

    butter bei die fische: frager und antworter, geht es konkreter?
    oder gibt es noch mehr bilder?

    gruß
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    Zauberer ..

    versuche einfach mal zwischen den Zeilen zu lesen ...
     
  6. #26 Abrissbirne, 23.09.2009
    Abrissbirne

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    OK, dann fange ich mal an um auch das "zwischen den Zeilen lesen" etwas zu erleichtern.

    Ich hatte vom Bau nicht die leiseste Ahnung, nun habe ich wenigstens die Erkenntnisse was man nicht machen (lassen) sollte bzw. auf was man beim Bauen achten MUSS. In der jetzigen Zeit habe ich an meinem Eigenen Bauvorhaben zur Altersicherung feststellen müssen, das man als Bauherr und Laie allzu gern über den Tisch gezogen wird sowohl von Baufirmen als auch von deren Subbis.

    Willst Du das etwas richtig gemacht wird, mach es selbst.....

    Hätte ich einen kompetenten Bauleiter /Objektplaner gehabt, wäre mir dieser Streß erspart geblieben.
    Ich müßte nicht das gesamte WWW nach Normen, Aussagen, Herstellerrichtlinien und DIN absuchen und schon garnicht in irgendwelchen Foren wie diesen nach Hilfe und fachlicher Kompetenz suchen.

    Ich bin froh das es Plattformen wie diese gibt, nur traurig wenn es hauptsächlich um Mängel geht, wie auch bei mir.



    Um auf die Bilder zu kommen.

    Ich weiß mittlerweile das das alles MURK ist, weil:

    Noppenbahn nicht zugelassen sind, für tragende Sohlplatten...

    eine Betonmindestgüte zwar vorgeschrieben, aber noch lange nicht ausreichend sein muss.........

    das eine Mindestbewehrung nur so gut ist wie die Installation derselben........

    die Mattenbewehrung nicht einfach durchschnitten werden darf um Rohre durch die Bodenplatte zu führen...

    das eine Frostschürze aus Beton, nur ihre aufgaben übernehmen kann, wenn diese auch so ausgeführt wird, wie berechnet.....

    das auf Prüfing´s auch kein Verlass ist, höchstens bei der Rechnungsstellung...

    das die Bauleitung Verantwortung abwälzt und nicht ihren vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften nachkommt...

    die Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik Auslegungssache der bauausführenden Betriebe zu sein scheinen......

    ......ect. ect.

    Ich habe:

    keine Betondeckung in der Bodenplatte

    die Matten wurden durchbrochen für Rohre

    Frostschürze 45cm tief, statt 80 cm wie bezahlt

    ein Bodengutachten welches nach der Statik erstellt wurde...

    einen Prüfstatiker der einfach alles nur abgehakt hat, ohne zu hinterfragen

    einen Bauleiter / Objektplaner /GU der alles als Nonsens abstreitet und frecherweise auf Bezahlung seiner Rechnung besteht

    Kosten für Gutachter und Anwalt an den Hacken, weil der GU nicht seiner Pflicht der Beweisführung nachkommt

    ansonsten 2 gesunde Kinder, eine liebevolle Frau und eine verdammt dicke Haut.....

    Schönen Abend!
     
  7. #27 gast3, 24.09.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24.09.2009
    gast3

    gast3 Gast

    Auch ..

    wenn meine thematischen Beiträge bei Ihnen keinen großen Anklang gefunden haben, erlaube ich mir doch Folgendes anzumerken:

    das ist hier nicht "irgendein" Forum, dass ist "das" Forum

    es ist prinzipiell vollkommen in Ordnung eine Statik ohne Bodengutachten zu erstellen (vor allem eben bei, nennen wir es mal "Hausbaufirmen / Bauträger etc."), weil es da "Standartgründungen" gibt. Und die Aufgabe des Bodengutachters ist es dann eben, festzulegen, wie diese Vorgaben erfüllt werden - ist also nicht so wirklich außergewöhnlich (dass Ihr Bodengutachten eben "ein bißchen Gedöns" verursacht hat, ist ein anderes Thema).

    und zudem glaube ich nicht, dass Sie hier die entsprechenden Experten dazu verleiten werden, sich als parallel fungierende Sachverständige zu betätigen. Sie haben Rechtsanwalt, Gutachter etc., da ist es eher unwahrscheinlich, dass hier auf Grund von Fotos und Zustandsberichten Aussagen getroffen werden, mit denen Sie dann Ihrem GU konfrontieren können (und als Laie DIN-Normen etc. lesen, ist zwar ein bekanntes Phänomen, aber .. naja im Endeffekt dann doch mehr als Hobby zu betrachten, also nicht erwarten, dass jemand das angelesene 1/12-Wissen dann auch ernst nimmt).

    zudem befürchte ich, dass Sie uns bis zu Ihrem Dach bzw. bis zur Endabnahme mit einbeziehen und möchte in diesem Zusammenhang anmerken, dass dieses hier ein Forum ist, wo man Ratschläge erhalten kann, wenn jemand diese geben möchte. Ansprüche ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen meines Wissens nicht.

    Mit freundlichem Gruß


    Helge von Seggern


    aber: wer schreit, hört auf zu denken - gefällt mir
     
  8. Baucon

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    Hallo,

    selbst bei einer Betongüte von nur C16/20 (Voraussetzung keine WU-Betonkonstruktion erforderlich) und Expositionsklasse XC2 ist nach DIN 1045-1 die Rissbreite der Bodenplatte so zu beschränken, dass die ordnungsgemäße Nutzung und das Erscheinungsbild sowie die Dauerhaftigkeit als Folge von Rissen nicht beeinträchtigt werden. Für die Expositionsklasse XC2 gilt die Mindestanforderungsklasse E für Stahlbetonbauteile und somit eine maximal zulässige Rissbreite nach Tabelle 18 der DIN 1045-1 von 0,30 mm. Hierfür reicht die eingelegte Bewehrung von Q188 oben und unten jedoch nicht aus.

    Wurden die Beanspruchungen aus zentrischem Zwang (z. B. aus Schwinden ) oder Biegezwang unter voller Gebäudeauflast bei der Rissbreitenbeschränkung berücksichtigt?

    Kann aufgrund der geringen Betongüte C16/20 noch überall auf Schubbewehrungen in der Bodenplatte verzichtet werden? Wurden die zugehörigen Nachweise überhaupt geführt?

    Die Angaben der Bettungs- bzw. Steifeziffer des Baugrundgutachters sind bei der Bemessung der Bodenplatte natürlich zu berücksichtigen, da sie wesentlichen Einfluss auf die erforderliche Bewehrung haben.

    :winken
     
  9. #29 Abrissbirne, 24.09.2009
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    Für Ihre Meinung danke ich Ihnen Herr von seggers.
    Falsch ist jedoch das mit dem Bodengutachten!
    Es ist mir vertraglich geschuldet, vor Baubeginn das selbe zu erstellen.
    Weiterhin kann ich sagen,dass parallel die bodenplatte erstellt wurde, obwohl das bodengutachten noch nicht vorlag.
    Das ist vielleicht üblich, jedoch nicht richtig.sogar unsinnig wie soll die Statik nachträglich geändert werden wenn die Platte schon liegt?
    Sie hören sich an wie mein GU.
    Die 2 wurde vor die 1 gesetzt.
    Zusätzlich wurden die arbeiten Auch noch falsch und mangelbehaftet ausgeführt.
    Anmerken möchte ich noch das es bei den Bildern ja nicht um ein bodengutachten geht und die statik effektiv auch nicht zur Debatte steht.
    Die arbeiten an meiner bodenplatte sind nach anerkannten regeln des baumurks, Nicht Technik ausgeführt.
    Ich erwarte nichts,ich erhoffe mir konstruktive Meinungen.
     
  10. #30 Abrissbirne, 24.09.2009
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    Herr von Seggern, tut mir leid für den Schreibfehler.
     
  11. #31 Shai Hulud, 24.09.2009
    Shai Hulud

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    Das wird schon ok sein, schließlich hat Helge sich den (Benutzer-) Namen vor kurzem erst neu zugelegt. ;)

    Übrigens, bis zu 5 Minuten nach Erstellung des Beitrages kannst du den noch korrigieren. Einfach unten rechts auf [​IMG] klicken.
     
  12. #32 Shai Hulud, 24.09.2009
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    Hätte die Ausführung aufgrund eines rechtzeitig vorliegenden Bodengutachten denn geändert werden müssen? Wenn nicht, geht der durch die Verspätung eingetretene Schaden doch gegen Null.
     
  13. #33 Abrissbirne, 24.09.2009
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    Ähm ja....?!

    keine Bettungsziffer vorhanden, kein Grundwasser berücksichtigt, von anderen Sanden ausgegangen, keine Info in der Statik über Frostsicherheit....ect.ect.

    was wäre, wenn die Bodenplatte schon liegt und Bodengutachten hätte Torflinse in 3m Tiefe ergeben......?

    Davon mal abgesehen, mir reicht die Betondeckung, die Noppenbahn, die Expositionsklasse (Mindestbewehrung), Frostschutzgestaltung und die Bewehrung an sich.

    Da sind die 28 anderen Mängel, Peanuts gegen.

    Innenputz--wellig, nicht rechtwinklig
    Heizkreisverteiler---falsch montiert
    Estrich---wellig, Schallbrücken
    Fenster---kein Kompriband
    Fensterbänke---kein Kompriband
    Aussenputz---Risse
    Aussendämmung---Spalten>2mm
    Dacheindeckung---faltige Unterspannbahn,Dachziegel unter extremer Spannung

    ect. ect. ect.
     
  14. #34 Abrissbirne, 24.09.2009
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    An dieser Stelle ein fettes Danke an Baucon!

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