Toleranzen Aufmaß?

Diskutiere Toleranzen Aufmaß? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Fliesenleger hat mit Lasermeßgerät das Aufmaß bestimmt, dabei weichen alle seine Maße gegenüber Werkplan nach oben ab. Es handelt sich um ein...

  1. #1 capslock, 13.10.2009
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    Fliesenleger hat mit Lasermeßgerät das Aufmaß bestimmt, dabei weichen alle seine Maße gegenüber Werkplan nach oben ab. Es handelt sich um ein Fertighaus, und die bislang von uns aus anderen Gründen kontrollierten Maße stimmten auf den cm.

    Kleine und große Maße stimmen beim Fliesenleger auf 1 - 2 cm, die mittleren teilweise deutlich, z.B. 7 cm auf 3,80 m.


    Die Gesamtdifferenz in Quadratmetern ist noch erträglich, aber interessieren würde mich schon, was für Toleranzen zulässig sind.
     
  2. #2 Gast036816, 13.10.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Moin Moin,

    Aufmaße sollten grundsätzlich gemeinsam - Bauleiter und Auftragnehmer - gemacht werden. Dabei sind die tatsächlich ver- und bearbeiteten Flächen festzustellen.

    Wer kontrolliert das Aufmaß des Fliesenleger?

    Toleranzen im Aufmaß nach oben sind nicht zulässig. Toleranzen des Bauwerks werden beim Aufmaß vor Ort berücksichtigt.

    Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als die Aufmaße mit den Maßen vor Ort zu vergleichen, wenn der Verdacht da ist, dass ein paar cm zu großzügig gemessen wurde.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. #3 Baufuchs, 13.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    im Aufmaß vermerkten Einzelmaße lassen sich doch örtlich nachprüfen.

    Für das Aufmaß selbst gibt es keine Toleranzen.

    Zwischen Werkplan und tatsächlich ausgeführter Menge kann es schon Abweichungen geben, deshalb wird ja nach Aufmaß abgerechnet.
     
  4. #4 crowntownchris, 13.10.2009
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    Hallo!

    Wie schon gesagt wurde, sind Toleranzen nach oben hin nicht zulässig, aber man muss bedenken das alle Unterbrechungen unter 1,0 m nicht abgezogen werden, d.h. wenn Sockel vorhanden sind und dort mehrere Türen von ca. 0,80 m sind werden diese durchgemessen (VOB Teil C 5 Abrechnung).

    MFG Chris
     
  5. #5 capslock, 13.10.2009
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    Bei den Sockeln habe ich ja noch gar kein Problem, es sind die Flächenmaße, die nach gutem alten Zollstock um 0 - 1 cm nach unten abweichen, beim Fliesenleger immer nach oben.
     
  6. AndyAC

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    Wieviel Quadratkilometer wurden denn verlegt?
     
  7. #7 RMartin, 14.10.2009
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    Was heißt denn hier immer Toleranzen nach oben sind nicht zulässig?! Das ist Unsinn!
    Der Fliesenleger misst auf was er ausgeführt hat, Punkt! Erstmal unabhängig davon was im Werkplan/ Ausführungsplan steht. Ist die Raumgeometrie nun aus welchen Gründen auch immer (geringfügig) anders als sie im Plan verzeichnet ist, kommt es halt zu Toleranzen; nach unten oder oben.
    Okay, wenn natürlich z.B. im Plan steht, dass die Wand bis +1.50m gefliest werden soll und der Fliesenleger hat bis auf +1.60m gefliest, bekommt er das nicht bezahlt; eigtl. kann man sogar entspr. Rückbau verlangen wenn man das will.
    Somit also prüfen ob der Fliesenleger sein Gewerk gemäß Plan ausgeführt hat. Differieren die Maße nun aufgrund der Genauigkeiten der Vorgewerke ist das halt so und der Fliesenleger kriegt seine Arbeit gemäß Aufmaß bezahlt...
     
  8. lulu66

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    Wenn ich das richtig verstehe, geht es nicht um Toleranzen zwischen Planung und Ausführung, sondern um Toleranzen zwischen Lasermessung AN und Zollstockmessung AG!

    Und wenn der Zollstock nicht kaputt ist oder die Meßmethode ungültig, sollten sich meiner Meinung die Toleranzen im Millimeterbereich, maximal aber im Bereich 1-2cm bewegen.

    Misst denn der Fliesenleger vorm Verlegen und der AG nach dem Verlegen, dann hat man schonmal 2cm Differenz erklärt ;)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2009
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    Das stand da oben schon mal.
    Ausserdem sollte man auch ds Vertragswerk kennen. Es kann auch vereinbart sein, dass die Massen nach Zeichnung abgerechnet werden.

    Ausserdem darf der Unternehmer eine Wand, die 2,00 m lang ist mit 1,95 m abrechnen, nicht aber mit 2,01m.
    DAS ist mit "Toleranz" gemeint.
     
  10. #10 capslock, 15.10.2009
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    Ok, da es wohl nicht allen klar genug erklärt war:

    Vor Angebotsabgabe war ein Mitarbeiter da zum Ausmessen, dann kam ein Angebot, da hätten die Quadratmeter locker für einen Raum mehr gereicht, deshalb habe ich überhaupt nachgerechnet und nachgefragt. Wir haben dann abgemacht, daß nach Fertigstellung ein Aufmaßprotokoll gemacht wird, das geprüft werden kann. Nach Verlegen wurde neu gemessen.

    Nach diesem Protokoll sind es tatsächlich 4 m² weniger als laut Angebot, aber immer noch etwas zu viel. Ich habe jetzt den Fliesenleger drauf angesprochen, warum seine Maße immer um Zufallswerte nach oben abweichen. Seine Antwort: er rechnet Rohbaumaße ab.

    Wie sind die denn die Rohbaumaße bei einem Fertighaus definiert? Die Wände (Ständer, Span, Rigips) kamen fertig beplankt.
     
  11. Baumal

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    was gibt es denn darüber in einem forum zu lamentieren.
    dann begib dich mit deinem flieser auf die baustelle,
    und ihr messt anhand des protokolls, raum für raum,
    gemeinsam noch einmal nach....

    korinthenkacker, vielleicht kommt 0,8m² weniger zu
    stande, das wäre die kiste sprudel und einmal ein
    wurstwecken gewesen... :D
     
  12. Roth

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    @ Baumal

    capslock ist Schwabe wie du auch, da sollte die Abrechnung schon korrekt sein ;)
     
  13. Baumal

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    ... ich bin schwabe, aber übertreiben sollte
    man aufgrund seiner geburtsregion, nicht alles. :D
     
  14. lulu66

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    Was heisst denn "etwas zu viel"?

    Mit dem Aufmaß wird doch bestimmt, wieviel Fläche der Flieser zu belegen hat (nach meinem Verständnis das Rohbaumaß, also das was er vor der Arbeit vorfindet). Wenn du nun von dem Aufmaß in seiner Rechnung das abziehst, was im Aufmaßprotokoll steht, dann sollte das übrig bleiben, was die Räume durch das Fliesen kleiner geworden sind (Schichtdicke von Fliesen und Kleber).

    Wenn dem so wäre, würde ich als AG die Rechnung sofort abzeichnen, wenns nun ein qm mehr ist, dann würde ich sie dennoch akzeptieren.
     
  15. #15 Thomas B, 15.10.2009
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    ...vielleicht ist das Haus auch (versehentlich) größer gebaut worden...:winken

    Was ist nun zu tun? Möglichkeit 1 (Beim Bauen mit GU/GÜ/BT): egal...ist ja Festpreis. Möglichkeit 2 (Baim Bauen mit Architekt): dieser möge das Aufmaß gewissenhaft überprüfen, wie es seine Pflicht ist und ggf. Korrekturen vornehmen. Möglichkeit 3 (Bauherr macht's selber): wie Möglichkeit 2, nur wahrscheinlich mit weniger Kenntnissen über die VOB....

    Grüße

    Thomas

    PS: Ein Aufmaß HAT keine Toleranzen, sondern zeigt bestenfalls auf wo es maßliche Abweichungen von der Planung (Toleranz?) gegeben hat.
     
  16. #16 capslock, 15.10.2009
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    Ich habe von Rigips zu Rigips gemessen, er wohl auch, aber nach letzter Aussage hat er wohl irgendwas für Rohbaumaße draufgeschlagen. Zulässig? Wenn ja, wie viel?

    Es geht um ca. 150 € allein für das Flächenmaß, dazu kommen noch Sockel und Fugen. Da auch an anderen Stellen jeweils noch ein Hunni reingekommen ist, lohnt sich ein Gespräch.
     
  17. Baumal

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    an etwa, diese summe hatte ich gedacht.
    streite dich doch auch mal mit ihm über
    lfm eckschutzprofile..
     
  18. #18 Thomas B, 15.10.2009
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    Moment....

    Beim Aufmaß wird nicht
    , sondern es wird aufgemessen, wie es denn tatsächlich ist.

    Thomas
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2009
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    Nö - ich weiß, was der Knabe da treibt. Irgendwo in der VOB - bin zum Suchen zu faul - steht was drin von Abrechnung bis zu den zu bekleidenden Wänden. Und als die Fliesöre noch im Dickbett angesetzt haben, waren das halt .....
     
  20. Baumal

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    ... und mir hält einer vor, ich sie "ein schwabe"...
     
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