Besteht ein Gesetzt/Zwang ein altes Bauernhaus

Diskutiere Besteht ein Gesetzt/Zwang ein altes Bauernhaus im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; das so um 1919 gebaut wurde,das Dach zu Isolieren? Klar wir wollen sowieso den Dachbereich mal ausbauen,aber jetzt zum Anfang wollen wir nur...

  1. #1 Altesbauernhaus, 25.10.2009
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    das so um 1919 gebaut wurde,das Dach zu Isolieren?
    Klar wir wollen sowieso den Dachbereich mal ausbauen,aber jetzt zum Anfang wollen wir nur Heizung und Bad einrichten.
    Es wird nicht vermietet! Nur Eigennutzung.

    Danke für Eure Antworten.:e_smiley_brille02:
     
  2. #2 Proffie, 26.10.2009
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  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2009
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  4. #4 Altesbauernhaus, 26.10.2009
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    Noch ne Frage ;)

    Am 1. Oktober trat die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Somit wurde die Energieeinsparverordnung von 2007 abgelöst. Durch die Änderung der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung werden nun die Beschlüsse zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) weitgehend umgesetzt. Ziel der neun Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um ca. 30 Prozent zu senken. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

    * Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs wurde für Neu- und Altbauten (bei Modernisierung) um durchschnittlich 30 Prozent reduziert.

    * Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten werden um durchschnittlich 15% erhöht.

    * In der Altbaumodernisierung mit größeren baulichen Änderungen (Fassade, Fenster und Dach), ist die energetische Anforderung sogar um 30% erhöht.

    * Dachböden müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Je nach Raumnutzung, kann die Geschossdecke oder eine Dachdämmung gewählt werden. Bei Neuerwerbung besteht eine Nachrüstpflicht. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, besteht weiterhin die Freistellung, wenn der Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 in seinem Haus wohnte.

    * Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, müssen mit einer automatischen Regelung zur Be- und Entfeuchtung Nachgerüstet werden..

    * Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis zum 1 Januar 2020 durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche.

    Ausgenommen sind Gebäude, die nach dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erbaut sind oder der Austausch unwirtschaftlich wäre. Ebenfalls in Gebäuden, in denen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften der Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorgeschrieben ist.
    UND DAS ALLES LIEST SICH SO LEICHT !
    OK nocheinmal meine DUMME FRAGE muss ich demnach als Neuer Besitzer das alte Haus nach den neuen Richtlinien DICHT machen??
    DAnke
     
  5. #5 Altesbauernhaus, 26.10.2009
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    Danke auch

    :winken

    OK das ist dann wohl der Highway to Hell.
    Bin ich hier falsch oder darf man solche Fragen nicht stellen?:eek:

    Unser Traum vom Leben ist halt einmal etwas selber zu besitzen so als NICHT STUDIERTER. Einfach nur als Arbeiter der seine Knochen seit über 30 Jahren zur Arbeit trägt und der jetzt seine paar Kröten nicht gerne irgend welchen Banken in den Hals wirft, wollte ich mir in diesem Forum etwas Wissen holen.
    Keine Anleitungen wie baue ich mein Haus selber um , nein einfach ein paar nette Tipps.

    Aber wenn das hier das falsche Forum für mich ist dann bitte entschuldigt meine Störung.
    Auf So dumme Bemerkungen habe ich irgendwie keine Lust.:mad:
     
  6. Baumal

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    die frage scheint doch schon beantwortet zu sein? (nachrüstregelung)
    wir haben nun bald 2010.

    was ich nicht ganz verstehe, welchen nutzen sollen heizung
    und ein badezimmer in einem ungedämmten dachboden haben?

    ist noch kein geld für einen kompletten dachgeschoßausbau vorhanden,
    würde ich das geld in dachdämmung investieren und nicht das pferd
    von hinten aufzäumen....
     
  7. Falko

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    Sehe ich auch so.:biggthumpup:
    Dazu kommt, dass in aller Regel heftige Schimmelbildung an der Tür zum ungedämmten Dachboden und an Stellen mit Dämmlücken auftreten werden.
    Für eine entsprechende "Klimatür", die das ab kann, kann man in Eigenleistung schon fast die restklichen Räume ausbauen.
     
  8. #8 Proffie, 27.10.2009
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    Hallo Altesbauernhaus,

    Deine Frage war, ob es eine Vorschrift für die Isolierung von alte Gebäude gibt und die Antwort ist ja, die EnEV.
    Was da genau für deinem Fall zutrifft kann ich aus deiner kurzen Beschreibung ja nicht erahnen. Zumal ich kein Energieberater bin und selber mit einem alten Bauernhaus und EnEV kämpfe. Da kann die Falko oder ein anderer Energieberater sicherlich besser aufklären. Deine Kurzbeschreibung scheint mir eher aus der finanzielle Ecke zu kommen (Förderung usw.) in der "echten EnEV" steht natürlich genau beschrieben was sein muss und nicht aber leserfreundlich für Normalsterbliche ist das nicht.....
    Wir haben letztendlich auch das Dach komplett gedämmt und die Heizung erneuert. Das Bad haben wir dann erst mal sein lassen und auf später verschoben (Kommt Zeit, kommt Geld.) 60er Jahre ist ja gerade wieder Schick gewesen...
     
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