Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiearbeiten

Diskutiere Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiearbeiten im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe „eine“ Frage….an die Experten! Ich habe in 2008 für unser Teilprojekt Keller verschiedene Angebote bei einem...

  1. #1 driver55, 02.11.2009
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Hallo zusammen,

    ich habe „eine“ Frage….an die Experten!

    Ich habe in 2008 für unser Teilprojekt Keller verschiedene Angebote bei einem Unternehmen eingeholt.

    Angebot 1: Einheitspreise für Keller• Kellerfertigteile liefen u. montieren
    • Wände Aussen montiern
    • Wände Innen montieren
    • Stützfundament
    • Rundstütze
    • etc.

    Angebot 2: Einheitspreise für Zusatzarbeiten• Anschlussleitung Hauptkanal
    • Kotrollschacht
    • Abwasserleitung vom Hausgrund
    • Abwasserleitung vom Gehweg – Pauschal Preis X -
    • Baugrubenaushub
    • Liefern und versetzen von Mauernscheiben
    • etc.

    Für die Angebotserstellung lagen sämtliche erforderlichen Pläne (Anschlüsse, Entwässerung etc.) vor.
    Bei der ersten Baustellenbesichtigung mit allen Versorgern (Wasser, Strom, Telekom, Abwasser) und dem Keller-/Erdbauer, stand die Position „Abwasserleitung vom Gehweg – Pauschal Preis X –„ plötzlich zur Diskussion. Das müsse man nach Aufwand abrechnen (der Abwasserkanal (MW) liegt neben/unterhalb eines anderen Regenwasserkanals). Wie dem auch sei, der BH hat (im Nachhinein leider) zugestimmt, statt die Pauschale um Betrag X erhöht.

    Für diese Arbeiten gab es dann ein weiteres Angebot mit Stundensätzen und Einheitspreisen:

    Angebot 3 : Kanalarbeiten• Asphalt schneiden 1m
    • LKW mit Fahrer
    • Bagger mit Bedienung 1h
    • Mineralschotter
    • Splitt
    • Grundleitung KG 2000 PP
    • etc.

    Und dann kam die erste Abschlagsrechnung mit einem Gesamtpreis von Faktor 2 zur ursprünglichen Pauschale - komplett Fertig gestellt landen wir dann bei Faktor 2,6!

    Die Rapporte wurden vom BH weder akzeptiert noch unterschrieben. Die Rng. wurde vom BH entsprechend gekürzt, da einige Punkte nachweislich nicht korrekt waren.

    Die Baustelle war am ersten Tag bereits vor 16 Uhr geräumt – weit und breit keine Arbeiter mehr. (Meine Frau wollte den „Jungs“ Kaffee und Kuchen bringen…).
    Bagger mit Bedienung wurde aber mit 10 h notiert. Beginn war gegen 8 Uhr, Ende vor 16 Uhr, mit Pause komme ich auf allerhöchstens 7,5 h! Ich habe das bei meiner Rechnungskürzung ebenfalls schriftlich mitgeteilt, worauf es allerdings keine Reaktion gab.
    Insgesamt wurden an diesem Tag von 3 Mann 36 Stunden aufgeführt -macht pro Nase 12 h.
    Die Fahrtkosten (Fahrstrecke 80 km, ca. 1,5 h einfach) hat man neben aufgeführtem Transport, Baustelleneinrichtung zusätzlich abgerechnet. Auf dem Angebot stand hierzu allerdings nichts!

    Es zählen doch die Stunden auf der Baustelle, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Ebenso verhält es sich mit dem Material welches auf die Baustelle gebracht wurde. Die in Angebot 3 genannten Einheitspreise sind doch frei Baustelle. Hier wurden allerdings „Einkauffahrten mit dem LKW“ abgerechnet. An Tagen, an denen vielleicht 1 h LKW auf der Baustelle erforderlich war, stehen dann plötzlich 5 h. (Man hat ja Schotter geholt etc.)

    Weiterhin:
    • Beim Kelleraufbau wurden Flächen, die in Abzug gebracht werden dürfen, Ausschnitt für Treppe (> 2m²), einfach übermessen (BH ist ja doof und zahlt alles)
    • Wand und Decke betonieren wurde immer mit der kompletten Länge/Höhe abgerechnet (Ich zahle die 0,2 m Überdeckung jedoch nur einmal)
    • usw.

    Frage:
    Wie verhält sich das nun mit den geforderten Fahrtkosten, die nicht einmal als solche ausgewiesen sind, sondern analog dem Facharbeiterstundesatz berechnet wurden?
    Das zieht sich doch wie ein roter Faden durch das komplette Programm. Die 10 h Bagger sind für mich eine absolute Frechheit --> Betrug.
    Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis: Der Ausführende war ein Subunternehmen. Ich habe jedoch nur mit meinem Kellerbauer-/Erdbauer einen Vertrag (Angebote unterschrieben).

    thx
     
  2. #2 Bauwahn, 02.11.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Das geht schon nach dem ArbZG nicht.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Tja - ein eigener Bauleiter hätte dazu einiges sagen können, was jetzt nicht mehr gesagt werden muss.
    Stichworte wären Fristen zur Vorlage von Rapporten,, ortsüblicher Sätze, Widerspruchsfristen, Begründungen usw.

    Ob das, was der Laie da jetzt gemacht hat, formal ausreicht und in einem ja nicht ausgeschlossenen Rechtsstreit Bestand hat (von schrägen Ideen der Richter mal weg), kann nur noch ein Jurist entscheiden.
     
  4. #4 driver55, 03.11.2009
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Vob xyz

    Laie hin oder her! Alle Abschl.-Rng., bei denen jeweils die Rapporte beilagen, wurden vom BH korrigiert und unterschrieben zurückgesendet.
    Wie gesagt, darauf gab es nie eine Reaktion. Erst jetzt, Monate später, kommt die Schlussrechnung - mit den identischen Inhalten der 3 Abschl.-Rng -u. der entsprechenden Restforderung (Wir reden hier nicht von Rest 500 €).

    Es gibt doch Vorgaben und Vorschriften, VOB XYZ, die jetzt unaghängig von dem vorliegenden Fall GÜLTIGKEIT haben.
    Habt ihr mir wenigstens einen Link oder einen Auszug, Thema "Stundenlohn auf Baustellen" oder eine entpsr. Anlaufstelle - vor RA.

    Danke
     
  5. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Bist du Bauherr oder Dritter Beteiligter - Planer, Bauleiter, ...? Das geht aus den Äußerungen nicht klar hervor.
     
  6. #6 driver55, 09.11.2009
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Bh

    Ich bin der BH, der alles fein säuberlich dokumentiert hat!
     
  7. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Die kleine Anleitung:

    - Wenn man von sich in der 3.Person über solche Sachverhalte redet, hmm muss man annehmen, dass derjenige virtuell, mit wenig Bezug zur Sache unterwegs ist. Man wartet dann auf den Betroffenen ... (mal als Hinweis)

    - Ist hier keinem klar was da für ein Vertrag auf welcher Basis geschlossen wurde.

    - Die Lebenserfahrung lehrt: wenn der Hilferuf kommt: da muss doch irgendeine Vorschrift gelten, dann ist da nix geregelt worden. Da einen Vertragsstatus herauszufinden.:yikes

    - Gerade die VOB ist doch im Sinne des Bauherren - Laien als ungültig gestempelt.:sleeping

    - Also gilt nur das was vereinbart wurde. Es ist nach Ihrer Aussage ja alles fein säuberlich dokumentiert.

    - Nimmt man mal die Rapporte, die Bautagebücher der Bauleitung, das LV, die AV, die ZTV, das Auftragsprotokoll, die Nachtragsangebote, die Massenermittlung zum LV und das Aufmass.

    (Hinweis: obiges ist bei fein säuberlicher Dokumentation als vorhanden anzunehmen.)

    - Dann dröselt man das auf. Prüft die Aufmasse, vergleicht mit der Abrechnung, Und setzt sich mit dem BU auf dieser sachlichen Basis auseinander.


    ----
    An Mit- und Nachleser:
    Hört sich nach tierischem Aufwand und Großbauvorhaben an?
    Nee, das läuft sinnvollerweise so ab, allerdings bei profesionellem Beistand auf das Notwendigste und Wesentliche eingedampft.

    Ein Preisspiegel kann auch auf einer Seite Kästchenpapier erfolgen
    Ein Abrechnungs LV kann auch handschriftlich aus einem Kurz LV mit Nachträgen und aktuellen Massen aufgepeppt werden.


    Warum mal so ausführlich?
    Weil eh jeder meint, man holt ne Firma, wirft denen ein paar Pläne vor, nimmt den mit der billigsten Endsumme, egal wie die zustande kommt, lässt mal machen und gut ist.
    Das kann doch jeder, was braucht es Erfahrung, Know-how ...
    Weil es am Bau nie rund läuft.
    Weil man Manches erst während der Ausführung bemerkt.
    Weil Bauen ein komplexes Zusammenspiel ist.
    Nur ein Hausmeisterservice oder GÜ/GÜ wirklich alle Handgriffe anbieten.
    ...
    ...

    (Die Kurzanleitung ist unter 6.+7. Spiegelstrich zu finden)
     
  8. #8 cannavaro, 09.11.2009
    cannavaro

    cannavaro

    Dabei seit:
    24.08.2009
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zeichner
    Ort:
    Schweinfurt
    Hallo,

    erstmal ist wichtig was vertraglich vereinbart wurde. Wurde die Leistung als pauschal vereinbart wird sie auch als pauschal gezahlt, egal ob da jetzt Erschwernisse oder Erleichterungen waren. Haben Sie dann schriftlich einer Abrechnung nach Einheitspreisen zugestimmt, so hat der AN auch das Recht nach Einheitspreisen abzurechnen. Allerdings ist hier die tatsächlich ausgeführte Menge anzusetzen, die üblicherweise an Hand eines (gemeinsamen) Aufmaßes ermittelt wird. Gleiches gilt auch für Regiestunden. Wenn der AN hier 12 Stunden ansetzt, er aber nur 7,5 Stunden gearbeitet hat (Pausen zählen nicht als Arbeitszeit), so korrigieren Sie den Stundenansatz entsprechend. Dies gilt für alle Positionen.
    Der AN hat dann gem. VOB 24 Tage nach Mitteilung über die Zahlung der Schlussrechnung Zeit, Vorbehalt anzumelden. Versäumt er die Frist, so gilt die korrigierte Schlussrechnung als angenommen.

    Was die Position mit dem Material betrifft, so ist ausschlaggebend was genau in der Position steht. Z.B. Kies der Körnung 8/16 liefern.
    Oder Kies der Körnung 8/16 liefern und einbauen.
    Es wäre auch möglich, dass in den Vorbemerkungen zum LV irgendwo steht, dass sich grundsätzlich alle Leistungen inkl. Materiallieferung und Einbau verstehen. Hier vieleicht noch mal suchen.

    Ansonsten Rechnung entsprechend kürzen und abwarten.
     
  9. #9 driver55, 09.11.2009
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Vertrag

    Na ja, ganz so isses ja nicht...

    Was ich mittlerweile weiss, es ist ein einfacher Werksvertrag. Was angeboten wird/wurde gilt. Punkt.
    Und da Fahrtkosten nicht explizit angeboten wurden, können diese auch nicht abgerechnet werden.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sagt wer????
     
  11. #11 wasweissich, 09.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so endet es , wenn die zahl unten rechts den ausschlag gibt , nachdem birnen , äpfel , bananen und kirschen verglichen wurden .............:shades

    warum sollen dir die leute täglich drei stunden schenken ??
     
  12. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Gier frist bekanntlich Hirn, aber die Anfahrt bei Stundenlohnarbeten?
    Nö!

    Grüße
     
  13. #13 wasweissich, 09.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wieso ?

    wird dann gebeamt ??:yikes


    warum soll ich , wenn ein bauvorhaben nach stunden abgerechnet wird , 12 stunden unterwegs sein und 8 bezahlt bekommen ?

    beim festpreis ist die anfahrt eingerechnet .........
     
  14. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Anfahrt ist keine Arbeit auch wenn diese Kosten verurschacht. Anfahrtspauschale?
    Arbeitzeit ist die Zeit in der gearbeitet wird=Stundenlohnarbeiten


    Grüße
     
  15. #15 wasweissich, 09.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    stundenlohnarbeiten als (zusatz)teil eines bauvorhabens mit eigentlicher massen/wwi abrechnung ist eine andere geschichte ...........
     
  16. #16 Hamburger Jung, 10.11.2009
    Hamburger Jung

    Hamburger Jung

    Dabei seit:
    18.10.2007
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gas-Wasserinst.
    Ort:
    Hamburg
    Stimmt, wenn es nicht "vereinbart" wurde, ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit. Auf meinen Auftrags/Stundenzetteln steht allerdings deutlich drauf "Fahrzeit ist Arbeitszeit". Und wird, wenn auch etwas vergünstigt, auch als solche vergütet.

    Mein ehemaliger Chef hat auf eine Kundin die meinte bei einer Wartung "Aber die Anfahrt bezahle ich nicht" mit den Worten "Das ist kein Problem, bauen sie ihre Therme ab, bringen sie die vorbei. Wir warten die dann und sie können die dann später wieder abholen" geantwortet" Sie:"das kann ich nicht". Chef:"ja, dann müssen wir wohl kommen" :biggthumpup:

    Anfahrt wurde anstandslos bezahlt!

    Ansonsten, wenn sich der Kunde extrem gegen die Fahrzeit sperrt, gibt es eben eine Anfahrtspauschale, eine KfZ-Pauschale und eine Rüstzeit. Und auch das darf ich berechnen.
     
  17. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ja, WWI, DAS ist doch der entscheidende Punkt:

    Für die pauschal angebotenen Arbeiten dürfen ME keine Fahrtkosten angesetzt werden.
    Und für die Zusatzarbeiten in Regie nur insoweit, als dafür zwingend separate Anfahrten nötig waren. Wurden jene Arbeiten aber im Rahmen der Pauschalarbeiten mit ausgeführt, besteht kein Vergütungsanspruch für die Anfahrt(en).
     
  18. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das kann bei den heutigen Geiz-ist-geil-Kunden aber heftig in´s Auge gehen, die schrauben das Ding tatsächlich von der Wand. :D

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Hamburger Jung, 10.11.2009
    Hamburger Jung

    Hamburger Jung

    Dabei seit:
    18.10.2007
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gas-Wasserinst.
    Ort:
    Hamburg
    Dann hätte ich in die Werkbank gebissen :eek::D
     
  20. #20 wasweissich, 10.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    julius , und was habe ich geschrieben ??
     
Thema: Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiearbeiten
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Kfz-Pauschale Regieauftrag

    ,
  2. einheitspreis für betondecken Keller

    ,
  3. regiearbeiten vs pauschal

    ,
  4. angebot nach regie oder einheitspreis,
  5. lv Abwasserkanal Neuanschluß
Die Seite wird geladen...

Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiearbeiten - Ähnliche Themen

  1. Regiearbeiten mix mit Einheitspreisen

    Regiearbeiten mix mit Einheitspreisen: Hallo! Wir sanieren ein Haus zum Dreifamilienhaus mit einem - wir dachten zumindest- bekannten seriösem Bauunternehmen. In unserem...
  2. Einheitspreise - Orientierungswerte

    Einheitspreise - Orientierungswerte: Guten Abend Kollegen ich bin auf der Suche nach Anhaltswerten um die Baukosten für ein Industriehalle abzuschätzen. Ich habe die ganzen...
  3. Grobe Bau Einheitspreise für eine Halle 250qm

    Grobe Bau Einheitspreise für eine Halle 250qm: Hallo Team ich würde gerne die Baukosten für eine Industriehalle grob abschätzen. Gibt es irgendwo im Netz gute und vor allen aktuelle...
  4. Pauschalvertrag VS Einheitspreis

    Pauschalvertrag VS Einheitspreis: Hallo zusammen, Es wird ein Vertrag zwischen AG und AN geschlossen. Im Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es sich um ein Pauschal-Festpreis...
  5. Kosten / Einheitspreise im Hochhausbau nach Geschossen

    Kosten / Einheitspreise im Hochhausbau nach Geschossen: Hallo, ich schreibe zurzeit meine Masterarbeit über das Thema „Ab welcher Gebäudehöhe bzw. ab welchem Geschoss ein Bau eines Hochhauses mit...