Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein?

Diskutiere Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forumsteilnehmer, wer kann mir weiterhelfen? Habe eine neue ETW gekauft, in der ich seit Juli wohne. Nun kam die Schlussrechnung des...

  1. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    Hallo Forumsteilnehmer,

    wer kann mir weiterhelfen?
    Habe eine neue ETW gekauft, in der ich seit Juli wohne.
    Nun kam die Schlussrechnung des Architekten.
    Folgende Fragen:
    - kann er vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums überhaupt die Schlussrechnung stellen?
    - wie genau müssen die Mehrkosten aufgeschlüsselt sein? Konkret dreht es sich um eine Fussbodenheizung, bei der er einfach behauptet, die koste 4.000 € mehr und nie genauer begründen wollte, wie die Mehrkosten entstanden sind. In der Schlussrechnung wird die Fussbodenheizung aufgeführt, dahinter stehen in Klammern die einzelnen Elemente derselben, aber keinerlei Kosten, Preise o.ä. Ist das ausreichend oder müsste er es auf Verlangen genau aufschlüsseln?

    Im Voraus vielen Dank für Antworten oder Nachfragen.
    Bin ein neues Mitgleid und hoffe, ich habe alles ausreichend erklärt.

    Viele Grüsse
    michag
     
  2. #2 Pirellitx31, 16.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    womit war der Archi beauftragt? nur Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum?
    verstehe nicht, wieso der Archi die Schlussrechnung über eine FBH stellt. Ist der Archi gleichzeitig Heizungsbauer, oder wie?
    Grundsätzlich müssen Mehrkosten genau aufgeschlüsselt werden. Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, was vertraglich vereinbart wurde.
     
  3. #3 wasweissich, 16.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein architekt als fordert von dir neverever 4000€ mehrkosten für eine fussbodenheizung .......
     
  4. #4 wasweissich, 16.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein bauträger , der architekt ist , verkauft eigentumswohnungen ...........:shades
     
  5. #5 Ingo Nielson, 16.11.2009
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

    Dabei seit:
    26.09.2003
    Beiträge:
    2.580
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Schleswig-Holstein / Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    dann kam die sr aber trotzdem vom bauträger..
     
  6. #6 wasweissich, 16.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich weiss das ..........

    im beitrag #3 sollte es heissen ein architekt als architekt .....
     
  7. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    Sorry für die Verwirrungen...
    Also der Bauträger hat natürlich die Rechnung gestellt.
    Aber der Architekt ist unser einziger Ansprechpartner gewesen während der ganzen Bauzeit, also spreche ich immer von ihm.
    Er antwortet auch auf die Fragen, die es bzgl. den Rechnungen gab.

    Was mach ich denn jetzt mit meinem Problem?
     
  8. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    @Pirellitx31:
    Der Architket hat eben das gesamte Haus geplant und auch bauen lassen (zumindest war er immer der, der auf der Baustelle alles geregelt hat).

    Vertraglich wurde wegen der FBH nix vereinbart. Ich hab gesagt, ich hätte gerne eine, er meinte, sie kostet 4000,-- €. Ich habe ein (Vergleichs)-Angebot eingeholt, das wesentlich günstiger war, diese Firma hat sie auch eingebaut, allerdings beauftragt von ihm. Auf mehrfache Nachfrage wollte er den Preis nicht begründen, es "sei halt so". Wegen Zeitdruck haben wir sie dann einbauen lassen, allerdings ohne dass irgendwo ein genauer Preis (ausser einer lapidaren E-Mail, in der das stand), vereinbart wurde.

    Ist das nachvollziehbar so?
     
  9. #9 Pirellitx31, 16.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    Also: Sie haben eine ETW vom Bauträger gekauft. Normalerweise gibt es einen Vertrag mit Angabe des Kaufpreises und eine Baubeschreibung, in der die Ausstattung beschrieben wird.

    Frage 1: Gab es Änderungen zu der Baubeschreibung?
    Frage 2: Gab es wegen möglicher Änderungen (evtl. Zusatzausstattung) weitere Preisverhandlungen / Nachträge o.ä.?
     
  10. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    Die FBH war in der Baubeschreibung nicht enthalten.
    Wir haben am Anfang eine Baubeschreibung bekommen, diese wurde aber nicht geändert oder angepasst.
    Alle zusätzlichen Vereinbarungen wurden per E-Mail vereinbart.

    Die Baubeschreibung an sich war auch nciht sehr genau, im Nachhinein gibt es viele Streitpunkte, weil die Angaben sehr offen waren (z.B. "Stahlbalkone", unter denen sich niemand was vorstellen kann, die jetzt eher wackelig sind). Es scheint aber, als hätte man keine Chance, da was zu machen.
     
  11. #11 Pirellitx31, 16.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    das scheint ausschließlich ein juristisches Problem zu sein, bei dem geprüft werden müßte, ob ein wirksamer Vertrag per e-mail zustande gekommen ist und ob der Mehrpreis von 4.000 EURO von Ihnen wirksam angenommen wurde.

    Ich würde sagen, ja. Denn immerhin wollten Sie die FBH als Zusatzausstattung und haben den pauschalen Mehrpreis akzeptiert, zumindest nicht widersprochen. In diesem Falle muss der Bauträger auch nicht die Kosten der FBH einzeln aufschlüsseln.
    Er kann Ihnen die Rechnung auch schon jetzt, nach Fertigstellung und Bezug des Sondereigentums stellen. Mit der Fertigstellung und Abnahme des Gemeinschaftseigentums hat das nichts zu tun. Ich nehme an, dass die Kaufpreisraten nach MaBV gezahlt werden, insofern dürfte die letzte Kaufpreisrate bzgl. des Gemeinschaftseigentums noch offen sein.
     
  12. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    Hier Auszüge aus dem Mailverkehr:
    "Sollten Sie die Fußbodenheizung wünschen sind die von mir genannten Kosten einzurechnen. Dies zur Info."
    meine Antwort: "die Fußbodenheizung wünsche ich auf jeden Fall.
    Allerdings hätte ich in diesem Fall gerne von Ihnen eine Aufstellung der Mehrkosten, die Sie genannt haben. Bitte mailen Sie mir diese doch kurz."
    Antwort A: kam keine mehr.

    Er sagt nur immer, er hätte im Vergleich zu dem Angebot des Heizungsbauers noch weitere Mehrkosten (gehabt), daher sei der Preis eben so.

    Die letzte Rate ist in der mir vorliegenden Schlussabrechnung enthalten. Das ist in dem Fall nicht korrekt, oder?
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das hängt davon ab, welchen Zahlungsplan ihr vereinbart habt.

    Üblich ist es so nicht. Sinnvoll (für den Käufer) ganz gewiß nicht...


    Mit der FBH gibts aber keine Debatte. Die wurde als Zusatzausstattung für € 4000,- angeboten, in Auftrag gegeben und so eingebaut.
    Irgendwelche Vergleichspreise sind insoweit völlig unbeachtlich. Das war ein Angebot, das Du nur akzeptieren oder ablehnen konntest.
    Anders wäre die Verhandlungsposition VOR Abschluß des Wohnungs-Kaufvertrags gewesen.
    Also zu verbuchen unter "eigene Dummheit"...
     
  14. #14 Pirellitx31, 16.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    ..der Bauträger muss Ihnen keine explizite Aufstellung über die Mehrkosten geben. Es reicht, wenn er die gewünschte Zusatzausstattung preislich beziffert und Sie diesen Mehrkosten zustimmen. Wie sich diese Mehrkosten im einzelnen zusammensetzen, ist belanglos. Sie haben keinen Anspruch auf Aufschlüsselung der Kosten.
     
  15. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    Hmm, also macht es keinen Sinn, das nochmal genauer anschauen zu lassen?

    Aber die letzte Rate kann ich bis nach der Abnahme des Gemeinschaftseigentums zurückhalten?

    Wie viele Mahnungen gibt es eigentlich, bevor man juristisch Ärger bekommen kann?
     
  16. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Warum willst du nun deinen Teil des Vertrags nicht erfüllen? Dein Vertragspartner hat es wohl getan.
    Ob wirksam oder nicht, du hast sie zu dem Preis beauftragt.
     
  17. #17 Pirellitx31, 17.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    meines Erachtens: NEIN!

    da sollten Sie mal genauer in Ihrer Vertrag gucken. Dort sollte explizit aufgelistet sein, wann die Schlussrate zu zahlen ist, bzw. ob die MaBV gilt.

    :confused::confused::confused: wenn Sie mit der Leistung des Bauträgers nicht zufrieden waren, sollte Sie sich fragen warum.
    Einfach nicht bezahlen ist einseitiger Vertragsbruch.
     
  18. michag

    michag

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sozialpädagogin
    Ort:
    STeißlingen
    @ Pirellitx31:
    in meinem Vertrag steht, dass die letzte Rate 3,5 % beträgt und "nach vollständiger Fertigstellung" zu bezahlen ist. Von einer MaBV (was auch immer das ist) steht nichts im Vertrag.
    Was bedeutet das also für mich?

    Bzgl. der noch offenen Mängel: es gab noch einen Wasserschaden (siehe anderer Beitrag von mir) in meiner Wohnung. Desweiteren sehen wir einfach beim Gemeinschaftseigetum noch einige Probleme, weswegen wir auch einen Gutachter hinzuziehen werden, wenn die Abnahme stattfindet.
    Daher meine Idee, die letzte Rate zurückzuhalten.
     
  19. #19 Pirellitx31, 17.11.2009
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    ..das würde ich mit den anderen Käufern absprechen. Wenn fertiggestellt ist, muss auch gezahlt werden. Wann ist denn der Abnahmetermin?
     
  20. #20 Baufuchs, 17.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    3,5%

    vom Kaufpreis entspricht (als Schlussrate) dem Zahlungsplan der Makler-/Bauträgerverordnung.

    Die Makler-/Bauträgerverordnung muss im Vertrag auch nicht erwähnt sein, sie muss nur berücksichtigt sein.

    Mal ergooglen und lesen..
     
Thema:

Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein?

Die Seite wird geladen...

Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein? - Ähnliche Themen

  1. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  2. Schlussrechnung immer erforderlich?

    Schlussrechnung immer erforderlich?: Hallo, ist bei Bauleistungen eine Schlussrechnung immer erforderlich oder ist sie nur dann erforderlich, wenn es Anzahlungen oder...
  3. Falsche Schlussrechnung

    Falsche Schlussrechnung: Hallo Ich habe von meinem Heitzungsbauer eine Auftragsbestädigung für eine WRL und WP für einen Neubau. Wärend der Baufase hat der...
  4. Schlussrechnung mit hohen Abweichungen der Arbeitsstunden

    Schlussrechnung mit hohen Abweichungen der Arbeitsstunden: Hallo zusammen, nach gut zwei Jahren kam nun die Schlussrechnung unseres Zimmermanns. Leider sind die Angaben bezüglich der Arbeitsstunden im...
  5. Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung

    Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung: Hallo, ich habe gerade festgestellt das ich einen Bauvertrag aus dem Jahr 2013 noch nicht abgerechnet habe. Nachdem ich hier ca. 99 % der...