Mein kfw 40 darlehen!

Diskutiere Mein kfw 40 darlehen! im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hallo liebe gemeinde. brauche dringend hilfe. 1. habe anfang mai mit dem bau eines kfw 40 hauses begonnen. welche enev gilt für mich? ich...

  1. #1 solyanim, 18.11.2009
    solyanim

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    hallo liebe gemeinde. brauche dringend hilfe.

    1. habe anfang mai mit dem bau eines kfw 40 hauses begonnen. welche enev gilt für mich? ich dachte 2007

    2. der antrag für ein kfw darlehen wurde abgelehnt, weil wir die transmissionswerte nicht bzw. nur um 17,87% unterschreiten.
    welcher wert wird hier denn zugrunde genommen? ich meine von welchem wert sollen wir mindestens wieviel unterschreiten? kann mir das jemand sagen?
    der genaue wortlaut lautet: " bei dem geplanten neubau wird der transmissionswärmeverlust mit einer unterschreitung von nur 17,87% nicht eingehalten!" muß das 45% mindestens sein oder laut neuer enev 55%???

    wo in der enev steht wieviel man haben darf? kann mir vielleicht jemand vorrechnen, wie man das amcht?

    wäre echt super! :confused:
     
  2. lulu66

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    Dann wurde der Bauantrag sicher vor dem 1.10.2009 eingereicht, damit sollte die EnEV-2007 gelten, auch in Bezug auf den KfW-Antrag (wann wurde der gestellt? Könnte entscheidend sein)
     
  3. #3 MoRüBe, 18.11.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also ich würd sagen...

    ... der Bauantrag wurde sogar schon vor Anfang Mai eingereicht.:mega_lol: Rein theopraktisch kann der Bauantrag sogar schon aus 2006 sein und da galt die 2007er ENEV noch nicht.

    Ist heute Abend wieder die Scherzkeks-Zeit?:D

    Also jetzt mal ernsthaft: Irgendwer muß doch da irgendwas gerechnet haben. Und der muß auch insbesondere gegenüber der kfw für irgendwas haften.
     
  4. #4 solyanim, 19.11.2009
    solyanim

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    klar der bauantrag wurde im februar 2009 getsellt. bau beginn war halt wie gesagt mai 2009.

    den kfw antrag habe ich anfang november mit der entsprechenden berechnung des energieberaters eingerreicht. über die stadtsparkasse halt.

    kann mir einer über die geforderten werte was sagen? ich meine wir haben 42,4cm mauerwerk von bisotherme, erdwärmepumpe, solaranlage, dreifachverglasung (passivhaus standart) ein dach das mit isover 0,32 gedämmt wurde (24 cm!!!also eigentlich zwei mal 12cm schichten!)

    das kann doch nicht sein, dass man bei diesen maßnahmen/investitionen nicht die geforderten werte erfüllt!

    hilfe...
     
  5. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo
    Deine Fragen lässt sich hier nicht beantworten. Da eine komplette Neuberechnung erforderlich würde.
    Doch das kann durchaus sein.

    Bereits bei Erstellung des Gutachtens ist klar, ob ein Vorhaben die Anforderungen erfüllt oder nicht. Dies erfolgt in aller Regel bereits während der Planung. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann man entsprechend nachbessern.
    Dein Energieberater hätte das in jedem Fall erkennen müssen. War der Energieberater Dein Architekt?

    mfg
     
  6. #6 solyanim, 19.11.2009
    solyanim

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    nicht die selbe person aber im selben unternehmen. also die arbeiten zusammen. haben auch das projekt zusammen betreut und geleitet.

    die planung war eigentlich soweit in ordnung. d.h. die stadt köln hat die berechnung so akzeptiert und das ok für den bau gegeben (mussten nämlich der stadt auch die berechnung vorlegen).
    unser primärenergiebedarf laut der eingereichten unterlagen ist auch deutlich unter 40 kwh/m²! nur transmissionswärmeverlust soll nicht ok sein!
     
  7. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Na dann hast Du doch den schwarzen Peter.:28:

    Das sind vollkommen unterschiedliche Anforderungen. Die Stadt Köln, hat das Baurecht umzusetzen.
    Die KfW setzt ihre eigenen Kriterien, die grundsätzlich nichts mit dem Baurecht gemein haben.
    Ziel der KfW ist, die CO2 Minderung zu forcieren und Geld zu verdienen.
    Ja, es sind verschiedene Hürden zu nehmen. Ob das in jedem Fall, wirtschaftlich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    mfg
     
  8. #8 solyanim, 19.11.2009
    solyanim

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    was meinst du mit schwarzer peter?
    soll ich den schverständigen an die brust nehmen?
    der architekt und der sachverständige arbeiten an der verbesserung der berechenung. was kann ich denn machen, wenn die beide mist gebaut haben??????

    danke für deine hilfe
     
  9. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,
    Also, ob das ein Sachverständiger ist, würde ich erst mal bezweifeln.
    Zur Brust nehmen würde ich jemanden, wenn mir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Das muss man dann natürlich nachweisen.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

    1. Es wurde falsch gerechnet und die tatsächlichen Randbedingungen würden die KfW Anforderungen erfüllen. Dann lässt sich das nachweisen und korrigieren. => relativ problemlos. Der Aufwand hierfür wäre natürlich von Deinen Planern zu erbringen.

    2. Die Baukonstruktion erfüllt aufgrund der Ausführung nicht die KfW Anforderungen. Dann wird es schon problematischer.

    Dann mußt Du entscheiden, ob Du die Herrschaften zur Brust nehmen willst.
    Dabei mußt Du natürlich dann Aufwand und Nutzen in Relationen setzen.


    3. Es gibt Möglichkeiten Reserven :D zu erschließen. Ob das in Deinem Fall möglich ist, könnte ich nur anhand der konkreten Zahlen Deines Vorhabens beurteilen.

    mfg

    Wie ist gegenwärtig der Baufortschritt?
     
  10. #10 solyanim, 20.11.2009
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    danke für deine antworten!

    also das haus ist fast schon fertig. es werden die erdbohrungen gerade gemacht und man versucht die erdwärmepumpe anzuschließen. trockenbauer arbeitet gleichzeitig und es würde danach die maler, fliesen parkett und kleiner arbeiten anstehen.

    zu der kfw sache: der architekt und mein energiemensch haben angeblich den fehler gefunden. es war mir eine berechnung nach der alten enev gegeben worden was ich zu spät für den kredit eingereicht habe. jetzt haben die mir eine überarbeitet berrechnung mitgegeben nach der neuen enev. so sollte es klappen sagen die..... angst und bange und nur stress mit diesen typen.....
    :irre
     
  11. lulu66

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    @MoRüBe: Scherzkeks? :shades
    Es ging um den Zeitpunkt der KfW-Beantragung, wenn da nicht genau geschaut wird, von wann der Bauantrag ist...ich weiss aber nicht, wie lange nach Baubeginn das Darlehen überhaupt beantragt werden kann.

    Zum Thema "welche EnEV" schau hier mal ganz unten. Der Bauantrag ist vor dem 1.10.2009 eingereicht, der KfW-Antrag vor dem 31.12.2009.

    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Ho...hnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp
     
  12. #12 sk8goat, 20.11.2009
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    Hier gilt EneV2007

    der zulässige Wert ergibt sich in der EnEV Berechnung und wird hauptsächlich durch die Gebäudehüllfläche bestimmt - kann also bei jedem Haus individuell anders sein. Der Wet heißt Ht_zulässig.

    Nicht nur deine Planer sind Penner. Auch dein Berater von der stadtsparkasse hat wohl Tomaten auf den Augen, denn er wäre eigentlich verpflichtet die Unterlagen zu sichten bevor er diese an die KFW weiterleitet.
    Nach EnEV2007 und auch nach EnEV2009 muss die Unterschreitung 45% sein. Der neue Standard heißt Effizienhaus55, weil es nur einen Transmissionswärmeverlust von 55% des zulässigen Werts hat(bei einer UNterschreitung von 45%.

    Schau mal in deinen EnEV Nachweis unter:
    Transmissionswärmeverlust->zulässiger Höchstwert z.B. 0,53W/(m²K) <=> Berechneter Wert z.B. 0,29W/(m²K)

    Das könnte tatsächlich ein Problem sein. Denn eigentlich gilt hier die Regel, dass man mit dem Bauen nicht beginnen darf, bevor die KFW-Kreditzusage vorliegt. Die Herren bei der Stadtsparkasse müssen das wissen.
     
  13. #13 sk8goat, 20.11.2009
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  14. #14 mini844, 21.11.2009
    mini844

    mini844 Gast

    Hallo,

    Hatte eine ähnliche Situation. Bauantrag aus 2008, Baubeginn im Mai 2009.
    Den KFW Antrag haben wir im Oktober eingereicht. Er wurde auch gebilligt, mußte jedoch Werte auf dem Formblatt "Bestätigung zum Kreditantragt .. 153/154" neu machen, da mein Statiker versehentlich den Jahres- Primärenergiebedarf mit 39,x richtig angegeben hatte, jedoch im Satz danach den ENEV 2007 angegebenen Höchstwert leider 40 eingetragen hatte. Kam dann eben zurück mit der Anmerkung, dass das eben 99,8 % und somit nur 0,2% unterschritten seien. Auflage: Bis zur Auszahlung Blatt neu erstellen.

    Wir haben es jetzt neu gemacht und jetzt haben wir 39,x, Höchstwert 99,8 und bei Transmissionswärmeverlust 0,29 bei Höchstwert 0,58.
    Also rechnerisch alles besser als 55%.

    ABER WICHTIG IST DAS FORMBLATT mit ENEV 2007. Das heißt: 146973 Version 04/2009. Steht unten links am Blatt
    Und dann die richtigen Werte eintragen. 17% kann eben sein, dass der Statiker beim HÖCHSTWERT falsche Zahlen eingetragen hat.
    Ich habe meinen Statiker gefragt - keiner weiß so richtig, welches Formblatt zu verwenden ist. Er hatte bei der KFW angerufen und die haben ihm dann das ENEV2007 Blatt gemailt,w elches eben noch in der Übergangszeit bis Dezember verwendbar ist.

    Welche Werte wurden denn errechnet für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust ?
     
  15. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Etwas sehr blauäugig.:D Geld lässt sich auch ohne Gewinn verdienen.:shades Glaubst Du tatsächlich an die Gutmenschen dort, die nichts Besseres im Kopf haben, als dem privaten Bauherren Vorteile zu verschaffen?

    mfg
     
  16. #16 sk8goat, 21.11.2009
    sk8goat

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    Sorry, aber das ist mir jetzt echt zu besserwisserisch und zu sehr Off-Topic.(du befindest dich in der Qualifikation zur Ignorieren-Funktion)
    Natürlich beziehen die Menschen die dort arbeiten Gehälter und im übrigen tun sie tatsächlich einiges mehr als privaten Bauherren Vorteile zu verschaffen. Das geht von Studentenförderung bis Entwicklungshilfe.
    Vom Bund (als Eigentümer der KfW Bankengruppe) fließt ständig Geld für diesen Zweck an die KfW. Per KfW-Gesetz ist geregelt, dass niemals Geld an den Bund (oder theoretisch andere Eigentümer) zurückfliest.(höchstens an bereits insolvente Banken in Amerika:shades).
    Erklär doch mal wie diese Bank ohne Gewinn oder ihre Eigentümer Geld verdienen. Was meinst du?
     
  17. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Gern antworte ich Dir, würde diesen Thread allerdings unnötig belasten.
    Kopier Deine Antwort und eröffne unter gleicher Rubrik ein neues Thema ( KfW -...?).
    Dort können wir dann diskutieren.

    mfg
     
  18. #18 solyanim, 21.11.2009
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    @mini844

    also am donnerstag habe ich die überarbeitete version bei meiner hausbank eingerreicht. die neue berrechnung ist wie folgt:

    gebäudenutzfläche(An)=289.6m²
    endenergiebedarf= 12.8 kWh/(m²a)
    pimärenergiebedarf= 34.6 kWh/(m²a)

    nachweis der einhaltung des§3 oder§9 abs. 1 enev:

    primärenergiebedarf
    gebäude ist-wert 34.6kWh/(m²a)
    enev anforderungswert 98.4kWh/(m²a)

    energetische qualität der gebäudehülle
    gebäude ist-wert Ht´0.258 W/(m²K)
    enev anforderungswert Ht´0.577 W/(m²K)

    was denkt ihr? wird das jetzt was :confused::confused::confused:
     
  19. #19 solyanim, 21.11.2009
    solyanim

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    noch eine frage:

    ist eine elektrowärmepumpe das gleiche wie eine erdwärmepumpe

    taucht nämlich im nachweis so auf.

    muchos muchos gracias
     
  20. Seev

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    Das richtige Formular sollte einem von der durchleitenden Bank gestellt werden, wenn der Statiker o.ä. nicht das richtige erwischt. Natürlich gilt hier die ENEV2007, auch wenn das Darlehen seit 1.4. nicht mehr KfW40 sondern ESH55... heißt.
    Entscheidend für die Beantragung ist lediglich, daß vor Baubeginn ein "ernsthaftes Finanzierungsberatungsgespräch" bei der durchleitenden Bank stattgefunden haben muß. Antragstellung kann später erfolgen.

    Hatte dieselbe Situation ... bis auf die Ablehnung, da mein Statiker aufgepaßt hat.
     
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