Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren?

Diskutiere Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Genau Joegh.... nur: Es müssen auch alle mitmachen! Und derjenige der ihn dreimal draufgeschlagen hat, ist dann in der Submission der 2. Sieger...

  1. #41 HolzhausWolli, 25.11.2009
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    Genau Joegh.... nur: Es müssen auch alle mitmachen!

    Und derjenige der ihn dreimal draufgeschlagen hat, ist dann in der Submission der 2. Sieger und geht leer aus, weil er es übertrieben hat. ;)
     
  2. Meki

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    Zahlungsfrist sind 2 Wochen. Bis jetzt habe ich immer mein Geld pünktlich bekommen. Und wenn ich das Skonto vorher draufschlage, um es dann den Kunden zu gewähren ist das für mich Betrug am Kunden.
     
  3. Meki

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    @ Ralf Dühlmeyer : richtig lesen - ich schrieb: Handwerksrechnungen sind nicht skontierfähig. Beim Handel ist es was anderes, da kann man durchaus über Skonto reden. Da wird im Sinne von Handwerk keine Leistung erbracht. Deswegen ist die Leistung nicht minder Wert.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
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    Ach so, eine Verkäuferin leistet nichts. Und der Mensch, der den Apfel, den Fernseher, das Radio, das wasweißichwas hergestellt hat, erbringt auch keine Leistung.
    Aber der Handwerker.

    Ja ne, is klar.
     
  5. Meki

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    Ich weis keinen Grund, warum ich mich unter den Wert verkaufen soll. Wenn der Kunde eine billge Leistung haben will, dann muss er sich nicht über die Qualität wundern.
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
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    Ach - und warum sollten die im Handel sich "unter Wert" verkaufen?

    Du hast wohl wirklich den Sinn von Skonto nicht verstanden.
     
  7. Meki

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    den "Un"-Sinn habe ich schon verstanden.
     
  8. joegeh

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    Blödsinn!
    Ich möchte für meine Leistung den Betrag X haben, wenn ich weiß das der Kunde am Ende quengelt weil er Skonto abziehen will dann steht in der Rechnung X + Skonto und alle sind happy
    Es gibt Kunden die sind nur glücklich wenn sie am Ende etwas abzuziehen haben.
     
  9. sepp

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    mal hü mal hott
     
  10. #50 Olaf (†), 25.11.2009
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    Och nö...

    Meki, dass sieht ja richtig böse aus. Ich denke, Du solltest Dir mal ein bisschen Weiterbildung zu Kalkulation und Betriebswirtschaft gönnen
    Eine Kalkulation ist NIE Betrug (außer ich nehme falsche Massen) - wie ich welche Kosten decke, die in meinem Betrieb entstehen und welchen Gewinn ich machen will und wie groß ich das Wagnis einschätze ist alleine mein Problem - wenn ichs dem Kunden vermitteln kann. Oder lebst Du noch nach dem Preisblatt mit EVP's :D
    Mal abgesehen, dass auch warten auf Geld eine Leistung ist. Kosten- und risikoträchtig.

    Wieso ist der Handel was anderes??? Denkste, die schlagen das Skonto nicht vorher drauf? Man, man, man, Deine Gedanken muss man erstmal nachvollziehen können.
     
  11. #51 HolzhausWolli, 25.11.2009
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    Und das glaube ich Dir nicht!

    Du arbeitest nie für die öffentliche Hand oder einen GU? Und selbst dann glaube ich dir das nicht.

    Zumindest letzterer würde bei diesem für Ihn unüblichen Zahlungsziel immer Skonto aushandeln oder sich 30 Tage Zeit lassen die Rechnung zu begleichen.

    Du bist übrigens immer noch die Erklärung schuldig, warum man im Handeln "über Skonto reden kann".

    Deine Behauptung dass Handwerksleistungen nicht skontoabzugsfähig sind, ist eine landläufige Annahme, steht aber nirgends außer auf der ein oder anderen Rechnung drunter. Auf der übergrossen Mehrzahl -gerade der Handwerkerrechnungen- wird dies explizit optioniert. Auch wenn es vorher nicht angeboten wurde, z.B. wenn gar kein Angebot geschrieben, sondern auf Zuruf beauftragt wurde - solls ja geben.
     
  12. Meki

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    @ Olaf : Warum soll das böse aussehen. Bis jetzt bin mit der Ehrlichkeit am besten gefahren. Es gab bis jetzt 2 Kunden, die nach Skonto gefragt haben, und trotz abschlägiger Antwort meinerseits und Begründung, habe ich die Aufträge bekommen. das mit den Skonto ist eine Unsitte die eingerissen ist, und das nur ,weil es hierzulande eine schlechte Zahlungsmoral an den Tag gelegt wird. Wenn der Kunde den angebotenen Preis akzeptiert und nur wegen ein paar Tage schneller zahlen auf mehrer hundert € verzichten soll - das akzeptiere ich nicht. Beim Bäcker kann ich ja auch nicht sagen, wenn ich das Brot gleich bezahle gib mir 3% Skonto, wenn nicht bezahl ich erst in 2 Tagen.
    @ HolzHausWolli : Wir beim Handwerk erschaffen etwas, beim Handel wird ein schon fertiges Produkt verkauft, also nichts erschaffen. Im übrigen arbeite ich nicht für die öffentliche Hand, die sich in den seltensten Fällen an die von Ihnen selbst geschaffenen Zahlungsrichtlinien halten. Ansonsten gibt es noch genug kaufleute mit ehre im Leib, mit denen man sogar noch geschäfte mit Handschlag machen - und sein geld pünklich bekommt.
    Meki
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2009
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    Na, dann beschäftige Dich ma mit der Kapitaldecke von Bauunternehmen und der Art und Weise, wie die ihre Lieferanten bezahlen (müssen).
     
  14. Meki

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    Wenn man eine dünne Kapitaldecke hat, dann hat man ja die Möglichkeit einer Anzahlung seitens des AG und man kann die Zahlungsfristen auf 2 Wochen setzen. Ich mach das seit Jahren so, und es funktioniert.
    Meki
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2009
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    Tja. Und ich rate allen Bauherren IMMER:

    Geld NUR gegen erbrachte Leistung - oder Vorkasse gegen Erfüllungsbürgschaft.

    Und nu?
     
  16. Meki

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    Das ist Vertrauensache - und zwar gild das für beide Parteien.
     
  17. Lukas

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    Selber "tja"!

    Dann musste eben auf die Zusammenarbeit mit guten aber nicht reichen Handwerkern verzichten und darfst Dich weiter über die reichen, aber schlechten, ärgern. :p
    So einfach kann Leben sein.

    Für mich ist es übrigens ein Test, ob der Kunde Schwierigkeiten hat, sich von seinem Geld zu trennen. Das gebrannte Kind scheut das Feuer und geht einfach wieder, wenn der Test negativ ausfällt. Ohne Anzahlung denke ich nicht mal über eine Materialbestellung nach.

    Gruß Lukas
     
  18. Lukas

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    Schei... was auf BWL. Es sei denn, man übersetzt das mit Bänkers Wirrem Laberkram.
    Geht der Handwerker zur Bank, dann wird ihm gesagt, daß er ne Bürgschaft oder einen Kredit in der Höhe bekommt, in der er ne Festanlage macht. Super Sache! Ich leg mein Geld für unter 3% an und kauf es zu deutlich über 10% zurück. Bürgschaften vom Block - hab ich auch gehabt. Die kosten mal ne Stange Geld. Alles Blödsinn, wo nur Geld verbrannt wird.
    Man bekommt das Geld, von dem man nachweisen kann, daß man es eigentlich nicht braucht. Die Welt für x Prozent.

    Gruß Lukas
     
  19. baumac

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    Bitte nur, wenn die VOB auch vereinbart ist. Die VOB ist kein Gesetz sondern eine Allgemeine Geschäftsbedingung und muss demnach auch ausdrücklich vereinbart werden um wirksam zu werden.

    Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, gängige Skontovereinbarungen auf einen Jahreszins hochzurechnen?

    Gruß
    baumac
     
  20. #60 Spirit64, 28.11.2009
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    Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit der fast gleichen Summe,
    als ich dann das kleingedruckte im Vertrag (vom Architekten aufgesetzt) das lautetete
    "Die Prüfzeit des Architekten bei Rechnungen wir nicht auf Skontofristen angerechnet".
    Der Architekt meinte aber dass das nicht VOB konform ist und wenn es hart auf hart geht
    evtl. die Herren Juristen das anders sehen, aber er habe wegen dem Passus noch nie Probleme gehabt. Auch diesmal gabs keine größeren Probleme..... der BU hat sich zwar beschwert (2 Wochen Überschreitung) d.h.
    eigentl. nur 1 woche ..in der Rechung stand Skonto innerhalb 8 Tagen...im Vertrag 14 Tage...
    aber dann hat er es dabei belassen....
     
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