Wer zahlt Blower Door Test?

Diskutiere Wer zahlt Blower Door Test? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo alle zusammen, wer kann uns helfen? Wir haben ein kfw-55 Förderfähiges Haus mit Erdwärme und kontrollierter Wohnraumbelüftung gekauft. Im...

  1. Sumsum

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    Hallo alle zusammen, wer kann uns helfen?

    Wir haben ein kfw-55 Förderfähiges Haus mit Erdwärme und kontrollierter Wohnraumbelüftung gekauft. Im KV ist kein BDT erwähnt.
    Laut einem befreundeten Architekten sei der BDT bei einer kontrollierten Wohnraumbelüftung in jedem Fall erforderlich und daher vom BT zu zahlen.
    Stimmt das?

    Sumsum
     
  2. stevie

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    Achtung Aussage eines Laien!

    Wenn Du einen KFW-Kredit aufgenommen hast, wird ein BDT notwendig sein...
    ...der kostet aber auch nicht die Welt, ich werde für meinen 150€+Mwst. zahlen müssen...

    Gruß Stephan
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    BDT erforderlich -> siehe KfW-Förderbedingungen

    Bezahlen -> siehe Vertrag
     
  4. #4 Baufuchs, 08.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    in der Enev Berechnung des BT Wärmerückgewinnung/oder verminderte Luftwechselrate aus kontrollierter Lüftung berücksichtigt wurde, dann muss gem. Enev2009 Anlage 1 die Luftdichtheit nachgewiesen werden:

    Dieser Nachweis wird mit dem BlowerDoorTest erbracht.
    Da dieser Nachweis vom BT zu erbringen ist, muss er auch die Kosten tragen. (Andernfalls wäre sein EnEv Nachweis falsch)

    Hat mit Kfw erst mal nix zu tun.
     
  5. stevie

    stevie

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    Danke für die Richtigstellung!

    Gruß Stephan
     
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