Blower Door OK -- Mängelbeseitigung?

Diskutiere Blower Door OK -- Mängelbeseitigung? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Experten nur eine Kurze Frage. Wir haben einen Blower Door Test durchgeführt. Der Endwert betrug 1,2 Es gab allerdings einige große...

  1. JZRed

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    Hallo Experten nur eine Kurze Frage.

    Wir haben einen Blower Door Test durchgeführt. Der Endwert betrug 1,2

    Es gab allerdings einige große Mängel

    1. Fensteranschluss NOK- betrifft alle Fenster

    2. Speicherluke - Hier ist die Luftdichtigkeit nicht gegeben - man sieht auch mit blosem Auge, dass hier nur mit Bauschaum ausgepritzt wurde und die Dampfbremse nicht mit dem Aluklebeband angeklebt wurde

    3.An zwei Punkten unter dem Kniestock (aus Regibsplatten) sieht es mit Windgeschwindikeiten von bis zu 6m/s während des Blower Door Testes.

    Hab ich Anspruch auf Beseitigung der Mängel.

    Der GU hat schon durchblicken lassen, dass ich keinen hätte, weil laut ENEV der Richtwert von 1,5 erfüllt wäre und er damit die Anforderungen bestanden hätte.

    Ich sehe das etwas anderes. Wir sind vor Abnahme und existierende Mängel müssen natürlich abgearbeitet werden. Ich kaufe ja auch kein Neuwagen mit Beulen oder?

    Gruß JZ

    DANKE SCHON JETZT FÜR EURE ANTWORTEN
     
  2. JZRed

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    Ergänung zu einem Punkt

    ein Sachverständiger hat bezüglich folgenden Mangel definiert:

    Wind- und Schlagregendichtheit von Außen ist nicht gegeben
    => es zieht, Fensterbänke kalt, Tauwasserbildung an den Fenstern
    >>> das Dichtband scheint zu fehlen

    Sorry editieren war leider nicht mehr möglich
     
  3. #3 Bauwahn, 12.01.2010
    Bauwahn

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    Richtig, selbst wenn er nachgewiesenermaßen 280 km/h fahren sollte.
    Es gibt einfach Dinge, die sind Mängel auch wenn der Grenzwert eingehalten wäre.

    Sonst könnte man in ein an sich dichtes Haus auch ein 5 cm Loch bohren und würde den BDT vermutlich immer noch bestehen.
     
  4. #4 Herbert, 12.01.2010
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    Dazu möchte ich auf den Fachartikel

    Vorsicht mit Grenzwertvergleichen! hinweisen.

    Die Dauerhaftigkeit der Luftdichtheit kann vom Differnzdruckverfahren z.B. überhaupt nicht erfasst werden.
     
  5. KPS.EF

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    Da kann ich Herbert nur zustimmen und fragen:

    Was steht zur Luftdichtheit im Bauvertrag?
    (Wer schuldet dem Bauherrn was ... welche technischen Normen wurden gegebenenfalls vereinbart?)

    Gibt es ein Luftdichtheitskonzept des Planers?

    Wurde die Luftdichtheitshülle des Gebäudes (inkl. aller Anschlüsse und Durchdringungen) fachgerecht geplant, ausgeschrieben und den Bauausführenden erläutert?

    War die Bauablaufplanung so gestaltet, dass alle Bauausführenden ihr jeweils geschuldete Bausoll auch erfüllen konnten?

    Haben die bauausführenden Unternehmen ihre Leistungen gemäß der planerischen Vorgaben fachgerecht ausgeführt und dokumentiert?

    Liegen Unternehmererklärungen dazu vor?

    Erfolgten die gewerkeübergreifende Koordinierung und die notwendigen Zwischenkontrollen (einschließlich der erforderlichen Dokumentation) in der erforderlichen Weise?

    Der Mangelbegriff ist schnell benutzt, hat aber wohl so seine Tücken ...

    Siehe dazu auch hier ... :28:

    KPS.EF
     
  6. JZRed

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    hier das Zitat aus dem Bauwerkvertrag zwischen uns und dem Auftragnehmer (GU) und dem Auftraggeber (BHG)

    Der Auftragnehmer hat, soweit sie die Planung nicht slebst erstellt hat, die ihm für die Auführungen der Arbeien durch dne Auftraggeer übergebenen Pläne, Zeihcnungn und sonstige Unterlagen auch die der Fach ingeieure, soweit möglich, auf dihre rechnerische Richtigkeit und Vollständikeit zu überprüfen. Bei der Überprüfung eventuell feststellbare Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.

    Die Leistungen des Auftragnehmers oder durch diese beauftragete Dritte haben den annerkannten Regeln der Technik und der gewerblichen Vekehrssitte zu entsprechnen. Soweit in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenne Regeln bestimmte Eigenschaften von Materialien oder Leistung geforderd sind, gelten diese als zugesichert.

    Die Auftragnehmerin kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichen überwacht worden zu sein. Ihre Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass die von ihr vorgelegten Unterlgen zur Durchführung von Leistungen von den Bauherren oder dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.

    So und mehr steht im Vertag leider nicht zu Ausführung der Leistung

    Gruß und Danke auch für die restlichen Antworten....

    Schwierig ist für mich vorallem das ENEV kauderwelch, da ich dies nicht wirklich verstehe.. :-( und mich noch einarbeiten muss.

    TX

    JZ
     
  7. JZRed

    JZRed

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    Hei Danke, den Artikel hatte ich vorher schon gelesen, aber wir brauchen eine schlüssige Argumentation am besten bestehend aus DIN/ENEV §§ die definiert, dass es trotz bestandenem BDT ein Mangel ist

    DANKE

    Gruß JZ
     
  8. KPS.EF

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    Wurden denn die betreffenden Gewerke (gegebenenfalls im Vorfeld der Bauabnahme) aufgefordert, den Nachweis auf Einhaltung der im Vertrag (als "Rundumschlag") gestellten Anforderungen (möglichst schriftlich) zu erbringen?
     
  9. JZRed

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    Hei Die Frage kann ich so glaub ich nicht wirklich beantworten.

    Die einzigen Unterlagen die der GU von uns bekommen hat waren Rohbau und Dachstuhl.

    Alle anderen Gewerke wurden vom GU direkt an seine Spezies vergeben und hier liegen uns keine Pläne vor bzw. uns wurden keine Pläne zu Genehmigung vorgelegt.

    Gruß JZ
     
  10. JZRed

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    Oh Mann ich bekomme echt Plag,

    hier die Stellungnahme zu den "undichten Fenstern/ Blower Door Test

    Fenster:
    Die Fenster sind nach RAL eingebaut.

    Dabei haben wir ihm sogar noch dazugeschrieben was RAL bedeutet!!!!

    Fenster und Türabdichtungen zum Baukörper werden nach den neuesten technischen Erkenntnissen zur Vermeidung von Wärmeverlusten, Tauwasser und Schimmelpilzbildung ausgeführt. Die raumseitige Abdichtung der Fuge muss daher luftdicht (allseitig) erfolgen und auf der Außenseite müssen die Fugen und die Anschlüsse (auch der Schwellenbereich) wind- und schlagregendicht ausgeführt werden.


    Blower Door
    Wir sind verpflichtet einen Wert X für die DIN zu erfüllen, nicht ein 100% luftdichtes Gebäude zu bauen. Den Wert erfüllen wir, haben also unsere Leistung korrekt erbracht

    Hilft hier jetzt nur noch der Anwalt weiter?

    Gruß JZ
     
  11. #11 Olaf (†), 14.01.2010
    Olaf (†)

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    Die...

    Nase wirste alleine nicht überzeugen können - egal mit welchen Argumenten wir Dich füttern, der nimmt Dich nicht ernst.

    Und: Höre auf, vordergründig mit dem BDT zu argumentieren - da hätte er formell erst mal recht.

    Formulierungsvorschlag: "Im Rahmen des BDT wurde festgestellt, dass die Anschlüsse der Fenster entgegen den aaRdT nicht luftdicht ausgeführt wurden und somit die Leistung Fenstereinbau nicht vertragsgerecht ausgeführt sind. Ich fordere Sie auf, blablabla."
     
  12. JZRed

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    du hast vollkommen recht, seine Argumentation baut auf auf dem BDT und meine auf dem Mangel der nach aaRdT ja vorhanden ist.

    Es muss doch irgendwo eine OLG Entscheidung oder ähnliches geben.

    Bis jetzt ist er wenn ich sowas vorlegen konnte dann immer in die Knie gegangen....

    Gruß JZ
     
  13. #13 BauherrHilflos, 14.01.2010
    BauherrHilflos

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    Hier steht unter anderem das:

    Mir, Laie, erscheint das
    doch schon sehr hoch.
    Zudem auf der gelinkten Seite auch
    steht.

    Gibt es den keine Vorgaben, das Undichtigkeiten nicht über x m/s haben dürfen? Auch bei positivem BD Test?
     
  14. #14 Herbert, 20.01.2010
    Herbert

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    Nein, gibt es nicht. Kann es auch kaum geben, weil die Luftgeschwindigkeit nicht viel über die Luftmenge aussagt.
     
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