Absicherung der Baufinanzierung

Diskutiere Absicherung der Baufinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Praktiker, So, nachdem das Haus nun finanziert ist und wir schön drin wohnen, muss ich endlich mal ein Thema anpacken, was...

  1. JonB

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    Hallo liebe Praktiker,

    So, nachdem das Haus nun finanziert ist und wir schön drin wohnen, muss ich endlich mal ein Thema anpacken, was unangenehm, aber denke ich sehr wichtig ist: die Absicherung meiner Lebensgefährtin im Falle eines vorzeitigenTodes von mir.

    Risiko LV mit absteigender Summe ist soweit klar, habe ich mir Angebote schicken lassen. Aber ich glaube es ist komplizierter und wollte Euch mal um Meinungen und Erfahrungen bitten.

    Wir sind nicht verheiratet, (leider) keine Kinder und so wird es wohl auch erstmal bleiben. Da ich recht viel verdiene und meine LG nicht, habe ich das Haus allein gekauft und finanziert. Aus verschiedenen Gründen ist es so am Besten und für meine LG ist das total ok, obwohl es hier auf die Schnelle geschrieben sehr unfair erscheint.

    Ich möchte meine LG nun durch eine Risiko LV absichern, verbunden mit einem Testament, welches Ihr die Versicherungssumme zur Ablösung des Darlehens und das Haus usw. als Alleinerbin überlässt.

    1.Aber was wäre mit meinen Eltern (oder entfernteren Verwandten)? Können diese dann einen Pflichtteil beanspruchen? Geschwister habe ich nicht.

    Ich sähe meine Eltern gern enterbt, denn wie ich die kenne reißen die sich alles unter den Nagel und schmeißen meine LG aus dem Haus. Zu meiner Ausbildung, die mir einen lukrativen sicheren Job gebracht hat und zum Haus haben sie jedenfalls überhaupt gar nichts beigetragen.

    2.Und was wäre mit der Erbschaftssteuer? Die fällt doch dann an, weil man "Fremden" was vererbt.

    Oh Gott, hoffentlich tritt das nie ein!

    Wie seht Ihr das und wie habt Ihr Eure Lieben abgesichert?
     
  2. #2 Jessi75, 26.01.2010
    Jessi75

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    Ich weiß nicht, ob ich das hier richtig zusammen kriege, kann auch sein, dass es genau anders rum ist. Musst mal deinen Versicherungsfritzen fragen. Also, die Versicherung läuft auf deine LG und versicherte Person bist du. Das heißt, wenn du stirbst, bekommt sie das Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Sie erbt es also nicht sondern ihr Vertrag wir ausgezahlt. Ich meine zumindest, dass es so rum war.

    Zum Erb-Thema kann ich dir leider nichts sagen. Aber mal ne ziemlich persönliche Frage: Wieso heiratet ihr nicht einfach, dann wäre das Thema doch erledigt...
     
  3. #3 michael62, 26.01.2010
    michael62

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    In der Konstellation ist der Rat schwer.
    Die Freibeträge gelten nur für Ehepartner, dann ist alles einfacher. Warum heiratet ihr nicht einfach?
    Dann ist Sie auch generell Erbe. :biggthumpup:
     
  4. JonB

    JonB

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    Also ich dachte ich schließe die Versicherung ab und die Begünstigte ist meine LG.

    Zu Heiraten geht vielleicht erst in ein paar Jahren (warum möchte ich hier jetzt nicht ausführen, sehr persönlicher Grund, bitte seht es mir nach), bis dahin soll das Testament ja die Erbfrage überbrücken.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Nicht automatisch "erledigt". Die Ehefrau ist nicht mit ihm verwandt. Zugewinngemeinschaft? Gütertrennung?

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft die Sache ziemlich kompliziert, auch wenn der Lebenspartner als Erbe eingesetzt wird.

    Das sind aber Fragen für einen Fachmann, den ich auf jeden Fall hinzuziehen würde. Kinder sind keine vorhanden, also sind die Eltern erst einmal erbberechtigt. Das lässt sich auch nicht so einfach ausschließen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 ballycoolin, 26.01.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Selbst wenn sie verheiratet wären würden die Eltern miterben, solange noch keine Kinder da sind.
     
  7. #7 Jessi75, 26.01.2010
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    Stimmt. Also besser jemanden Fragen der sich damit auskennt
     
  8. #8 sash2811, 26.01.2010
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    Servus Jon,

    der Beitrag von Jessi75 ist gut und schlüssig. Stimmt auch so. Sie bekommt dan die Absicherungssumme aus dem Vertrag, der auf sie lautet. Steuerlich regelkonform und neutral.

    Problematisch wirds mit der Immobilie.

    Rein theoretisch könnte man versuchen, mit einem notariellen Vertrag zugunsten Dritter zu arbeiten und so das Haus weiterzuvererben ohne dass es in die Erbmasse fällt. Mit Finanzen geht das. Ob das bei einer Immobilie rechtlich zulässig ist, bitte ich mit einem Notar zu klären. Die Erbschaftssteuer schlägt hier aber voll rein. Nicht Verwandt/Verschwägert kostet das mal schnell 1/3 vom Haus. Entspfrechend ist die Summe der Todesfall LV um mind. die Höhe der Erbschaftssteuer größer zu wählen. Pflichtteilsanspruch bezieht sich nach meinem Kenntnisstand nur auf die Erbmasse und macht 1/2 des gesetzlichen Anspruches aus. Pflichtteil kommt häufig zum Einsatz, wenn es um sogenannte Enterbungen geht.

    Grüße, Sascha

    ---------- Post added at 17:46 ---------- Previous post was at 17:41 ----------

    Als kleiner Nachtrag zur Erbschaftssteuer:

    Lebensgefährten sind Klasse III:

    Freibetrag 5200,-- Euro und Rest mit 23%. Bei einem Immo-Preis von angenommenen TEUR 400 mal schnelle TEUR 92 für den Fiskus.
     
  9. #9 ballycoolin, 26.01.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Dann sind wir uns ja ausnahmsweise alle einig :-)
     
  10. #10 ecobauer, 26.01.2010
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    Da die Materie hier nicht nur das Erbe und die Absicherung der Lebensgefährtin betrifft, sondern auch evtl. die einem Erbe steuerrechtlich gleichgestellte Schenkung, ist es allemal mehr als wichtig, einen versierten Fachmann zu Rate zu ziehen, zumal sich in den letzten zehn Jahren das Erbrecht mehrfach geändert hat und die Rechtsprechung gerade in solchen "Verhältnissen" nicht einheitlich ist.
    Unser Recht besteht leider nicht nur aus den Gesetzen, sondern und insbesondere auch aus der laufenden Rechtsprechung!
    Daher: Auf Nummer Sicher gehen und ein paar Euro in fachlichen Rat investieren!:think
     
  11. Bautz

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    Auszahlungen einer Risiko-LV an die begünstigte Person sind nicht als Erbe zu betrachten. Hier wird "lediglich" im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Ansprüche von Angehörigen auf die Versicherungssumme bestehen nicht, wenn eine begünstigte Person im Vertrag genannt ist.

    ---------- Post added at 21:05 ---------- Previous post was at 21:00 ----------

    Kleiner Nachtrag: Eltern enterben etc. geht natürlich - wie schon in anderen Beiträgen gesagt - nicht bzw. nicht so einfach. Muss aber auch nicht. Deine Freundin hat ja dann im Versicherungsfall genug Kohle, um sich selbst eine nette Hütte zu kaufen. :bounce:
     
  12. meak07

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    Eine Schenkung zu Lebzeiten ist doch wohl nicht beabsichtigt, sonst hätte die LG auch schon in Darlehensvertrag und Grundbuch aufgenommen werden können.

    So wie ich das sehe ist das potentielle Erbe doch noch recht überschaubar, vom Haus sind doch erst so ca. 10-20% abbezahlt, wenn ich das richtig gelesen habe?

    Da ich seine Gründe nicht kenne, bleibt mir nur zu empfehlen seine LG so zusätzlich abzusichern, daß sie seine Eltern notfalls auszahlen kann. Noch ist diese Summe (Pflichtteil=50% vom jetzigen Hauswert abzüglich Schulden) gering.
     
  13. lulu66

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    Und der neue Freibetrag für sonstige Erben liegt seit 1.1.2009 bei 20.000 Euro :winken
     
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