Erbbau oder doch lieber kaufen?

Diskutiere Erbbau oder doch lieber kaufen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; :bef1003: genau so seh ich das auch! Wenn es auch nach 100 Jahren nicht mir gehört, dann muss ich auch nicht so tun als ob! Und außerdem, wenn...

  1. #41 Jessi75, 28.01.2010
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    :bef1003: genau so seh ich das auch! Wenn es auch nach 100 Jahren nicht mir gehört, dann muss ich auch nicht so tun als ob!

    Und außerdem, wenn ich mir ein Haus nicht leisten kann, dann kauf ich auch keins!
     
  2. #42 michael62, 28.01.2010
    michael62

    michael62

    Dabei seit:
    24.01.2010
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fabrikant
    Ort:
    Breitungen
    Benutzertitelzusatz:
    ungebildeter, unwissender, unversicherter Laie
    Das ist ein schöner Traum.

    Das was du an Miete nicht zahlst, zahlst du an Unterhaltung, Instandsetzung, Streichen, Grundsteuer, Kanalsanierung..............

    Es geht immer nur um eine Relativbetrachtung.

    Du glaubst nicht, wie viele Ihr Eigentum hier verfluchen, seid die neuen Abwasserbescheide rumgeschickt werden.
    Da fallen mal schnell 100k€ nachträglich an, je nach Grundstücksgrösse.
     
  3. #43 Thomas Traut, 28.01.2010
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Wenn Du unbedingt so alt werden willst... Und wieso gehört Dir das Haus nicht?

    1. Finde ich das ein bisschen arrogant den Leuten gegenüber, die Ihr sauer Verdientes Geld nicht der völlig der Inflation in den Rachen schmeißen wollen.
    2. S.o., das Haus können sie sich ja leisten, nur das Grundstück können oder wollen sie nicht.
     
  4. #44 Jessi75, 28.01.2010
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    1. müssen mein Mann und ich auch jeden Morgen aufstehen und für unser Geld arbeiten (und nicht zu knapp!), uns schenkt auch keiner was! Wir müssen für unseren Traum vom Haus auch woanders Abstriche machen.

    und 2. hab ich hier schon mehrfach gesagt, dass das doch jeder für sich selbst entscheiden kann und soll und dass dies einfach nur für mich keine Option wäre! Dann lieber gar kein Haus wenn ich es mir nicht mit Grundstück leisten kann und will!
     
  5. meak07

    meak07

    Dabei seit:
    27.07.2008
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schriftsetzer
    Ort:
    Wuppertal
    Nee is klar: Für ein paar Jahre gehört es nicht mehr der Bank und noch nicht Deinen Erben, sondern nur DIR allein. :D

    Ich kann so eine Haltung ja nachvollziehen, für mich wärs jedoch kein Problem gewesen, auf Erden ist alles nur geliehen...
    Ich würde nur die Zahlen entscheiden lassen!
     
  6. #46 Thomas Traut, 28.01.2010
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Siehste, für gefühltes Nichteigentum fällt z.B. die Urlaubsreise oder andere Annehmlichkeiten flach. Anderen ist es egal, was in 100 Jahren ist. Dann müssen eben die Erben, die Du wahrscheinlich nicht mehr kennenlernen wirst, die Abstriche machen.
     
  7. #47 Jessi75, 28.01.2010
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Bei uns geht es weniger in die Richtung, "kein Urlaub mehr" sonder ehr dahin, dass wir ein älteres Haus gekauft haben und dieses nun mit sehr viel Eigenleistung auf den aktuellen Stand bringen. Wir haben "nur" 140 qm Wohnfläche (dafür einen riesigen Keller den wir uns nie hätten leisten können), keinen schicken Neubau, wohnen nicht im angesagtesten Umfeld (unsere Nachbarn sind alle in Rente, mein Mann kann aber dafür zu Fuß zur Arbeit gehen) und mussten bei der Raumaufteilung einige Dinge hinnehmen, die wir so nicht gemacht hätten wenn wir gebaut hätten.
     
  8. #48 ReihenhausMax, 28.01.2010
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    In den meisten Fällen wird der Nachwuchs das Haus nicht selber
    nutzen können und es kommt früher oder später zum Verkauf.
    Dann muß man einfach den geringeren Verkaufserlös dem gegenrechnen,
    was man über die eigene Lebenszeit (oder bis zum eigenen Verkauf)
    gespart hat. Entsprechend mehr gibts an Geld oder sonstigen Werten
    zu vererben oder für die Pflege ...
     
  9. #49 bruchpilot, 28.01.2010
    bruchpilot

    bruchpilot

    Dabei seit:
    23.06.2006
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    ANGESTELLTER
    Ort:
    Deutschland
    In den meisten Fällen wird der Nachwuchs das Haus nicht selber
    nutzen können und es kommt früher oder später zum Verkauf.

    ___________


    Das soll der Nachwuchs später selbst entscheiden, juckt mich dann schon lange nicht mehr.

    Ich hab aber meine Lebensziele guten Gewissens erreicht und etwas als Früchte meines Daseins hinterlassen, wenn`s auch dann alt ist. Aber besser das als gar nichts außer einem Foto oder so.
     
  10. #50 ReihenhausMax, 28.01.2010
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Das hast ist für die nächste Generation ja auch nicht ganz weg oder nichts mehr wert, aber dafür, daß es weniger Wert ist, hatten sie als Kinder ggf. mehr Platz oder sie erben mehr Bargeld und können ihr Haus ohne Erbpacht bauen, ...

    Aber man muß auch nicht alles rational betrachten, da stimme ich völlig
    mit Dir überein.
     
  11. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Zu Erbbaurecht fällt mir immer dieser schöne Satz, bzgw. Satzteil ein.

    Ist das Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise bestellt...:D

    Ist halt ein altes Gesetz!

    Mal im Ernst. Das ist ein heikles Thema mit dem Mann sich beschäftigen kann und am besten einen Notar zu Rate zieht.

    Problematisch bei der Beleihung ist auch, dass Grundstückseigentümer und Gläubigerbanken um die Eintragung mit dem ersten Rang am Erbbaugrundstück konkurrieren. Grundsätzlich wird das Erbbaurecht als Belastung im Grundbuch mit erstem Rang eingetragen, das heißt, der Grundstückseigentümer kommt an erster Stelle. Ein Vorkaufsrecht für den Erbbauberechtigten folgt im Range danach. Im Erbbaugrundbuch wiederum werden der Erbbauzins, eine Vormerkung zur Anpassung dieses Zinses und ein Vorkaufsrecht für den Grundstückseigentümer erstrangig eingetragen. Kreditinstitute kommen in diesem Falle nur an die erste Rangstelle, wenn der Grundstückseigentümer bereit ist, mit seinen Ansprüchen etwa auf den auf Erbbauzins hinter jene der Bank zurückzutreten.

    Manche Banken lassen daher sowohl den Erbbauzins, die Anpassungsvormerkung sowie das Vorkaufsrecht im ersten Rang bestehen unter der Bedingung bestehen, dass der Grundstückseigentümer eine "Stillhalteerklärung" - das ist eine abweichende Zwangsversteigerungsbestimmung - und eine "Zustimmung zur Belastung und Veräußerung des Erbbaurechtes" abgibt.

    Bei der Berechnung des Beleihungswertes des Gebäudes wird der Erbbauzins dann nur mit dem zweifachen Jahreswert angesetzt - um diesen Betrag mindert sich der Beleihungswert. Wird die Stillhalteerklärung nicht erteilt, wird der Erbbauzins z.B. mit dem 27-fachen Jahreswert berücksichtigt. Der Beleihungswert ist damit wesentlich niedriger.

    Alternativ zur Stillhalteerklärung könne ein "zwangsversteigerungsfester Erbbauzins" im Erbbaurechtsvertrag vereinbart werden. Der jährliche Erbbauzins wird dann ebenfalls nur mit dem zweifachen Jahresbetrag als Vorlast angesetzt.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch der Heimfall. Das muss unbedingt vorher vertraglich abgesichert werden..

    Erbbaurecht lohnt meist nur in den Hochzinsphasen.
     
  12. #52 ballycoolin, 28.01.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Ist das Problem nicht eher, dass viele, die mit Erbpacht bauen, sonst überhaupt nicht bauen könnten und die Finazierung dann oft wackelig ist?

    Zudem frag ich mich, warum man in Deutschland als Eltern immer daran denkt, das Haus der Kinder gleich mitzufinanzieren...
     
  13. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    und hier mal aus dem Gesetz...

    ...§ 32 Heimfall

    Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so hat er dem Erbbauberechtigten eine angemessene Vergütung für das Erbbaurecht zu gewähren. Als Inhalt des Erbbaurechts können Vereinbarungen über die Höhe dieser Vergütung und die Art ihrer Zahlung sowie ihre Ausschließung getroffen werden.
    (2) Ist das Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise bestellt, so darf die Zahlung einer angemessenen Vergütung für das Erbbaurecht nicht ausgeschlossen werden. Auf eine abweichende Vereinbarung kann sich der Grundstückseigentümer nicht berufen. Die Vergütung ist nicht angemessen, wenn sie nicht mindestens zwei Drittel des gemeinen Wertes des Erbbaurechts zur Zeit der Übertragung beträgt.
     
  14. #54 Thomas Traut, 28.01.2010
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Jetzt musst Du Deine Energie und Dein Geld in ein Haus mit eigenem Grundstück investieren und darin vielleicht die nächsten 50-60 Jahre leben, was Dir gar nicht so richtig gefällt.

    Mit Erbpacht wäre das nicht passiert...:winken
     
  15. #55 Jessi75, 28.01.2010
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Och ich glaub schon, dass es uns gefallen wird. Ist halt nicht so schick wie ein Neubau aber damit kann ich gut auf meinen 1200 qm eigenem Land leben.
     
  16. #56 Bombjack, 28.01.2010
    Bombjack

    Bombjack

    Dabei seit:
    24.01.2010
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    Dortmund
    Je mehr unterschiedliche Meinungen ich dazu lese und recherchiere, desto verwirrter und unentschlossener werde ich. Das Grundstück gefällt uns ausgesprochen gut und wir haben es uns auch schon reservieren lassen, bisher aber noch nichts unterschrieben. Was machen wir nur :mauer
     
  17. kehd

    kehd

    Dabei seit:
    04.02.2009
    Beiträge:
    732
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    Heidelberg
    Mach's wie wir Grundstück Erbpacht und dafür auf Hawaii Urlaub machen.
    Für Leute, für die ein eigenes Haus ein und alles ist, ist so etwas natürlich nichts.
    Die größte Sauerei ist nur, daß man für ein Erbpachtgrundstück auch Grunderwerbssteuer zahlen muß.
    Ich sage ja schon immer, alles Gangster da oben.
     
  18. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Warum nicht? Müssen andere doch auch! Überlegt Euch doch mal worüber wir reden! Es geht um die Mietung über 99 Jahre! Also fast wie selber gekauft!

    Und dann zahlt man auch noch deutlich weniger.

    2400 € ist doch eigentlich günstig für ein Grundstück v. 500 m² in DO.
     
  19. #59 Thomas Traut, 28.01.2010
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Grundstück kaufen oder

    Manchmal muss man Prioritäten setzen.:biggthumpup:
     
  20. meak07

    meak07

    Dabei seit:
    27.07.2008
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schriftsetzer
    Ort:
    Wuppertal
    Genau!
    Bombjack: Wie hoch ist der Bodenrichtwert dort?
    Bei allem über 100 € ist es wirklich günstig.

    Und wenn Du noch Probleme mit Erbpacht hast stellst Du Dir einfach vor, Du hast ein Darlehen mit 0,0% Tilgung! :biggthumpup:
     
Thema: Erbbau oder doch lieber kaufen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. zwangsversteigerungsfester erbbauzins

    ,
  2. jörg schoch heidelberg erbbau

    ,
  3. erbbau oder kaufen