Garagenabdichtung

Diskutiere Garagenabdichtung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo wir haben unsere Garage (Baujahr 1972/73) im Oktober 2008 von einer Fachfirma neu abdichten lassen. Die hat am Rand (Attika) bis zu...

  1. #1 KlausB13, 06.12.2009
    KlausB13

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    Hallo

    wir haben unsere Garage (Baujahr 1972/73) im Oktober 2008
    von einer Fachfirma neu abdichten lassen.

    Die hat am Rand (Attika) bis zu 4,5 cm den nackten Beton offen gelassen.
    Auf die Frage warum kam als Antwort:
    Da muss eine Verblechung drauf.

    Desweiteren ist auf der hinteren Seite der Prallschutz (Attika)
    auf ca. 1 m nicht befestigt.
    Auf die Frage warum - siehe oben

    Bisher war der Ablauf rechzs zum Nachbarn hin
    Jetzt haben wir eine ca: 3-4 m² gorsse "Pfuetze"
    mit einer Tiefe von 20-60 mm
    Auf die Frage warum das so sei
    Das Mindestgefaelle sein nicht gegeben.

    Kann mir da jemand dazu Tips geben
    Ich komme so nicht mehtr weiter

    Vielen Dank

    Mfg Klaus
     
  2. #2 Andy974, 07.12.2009
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    Hallo Klaus,

    2008 ist schon`ne Weile her. Du kannst die Firma anschreiben, die Mängel schriftlich anzeigen, zur Nachbesserung auffordern und zum Rechtsanwalt gehen. Eventuell kannst du einen Sachverständigen einschalten. Aber nach solanger Zeit wirst du in Vorleistung gehen müssen. D.h. du musst dem Auftragnehmer nachweisen dass er Mist gebaut hat. Es ei denn du hast die Abnahme der Leistungen verweigert.


    Gruß
    Andreas Schulte

    P.S. Ein paar Bilder wären nicht schlecht.
     
  3. #3 KlausB13, 07.12.2009
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    Hallo

    die Maengel sind schon am ersten Tag angezeigt worden.
    Die Rechnung wurde auch noch nicht bezahlt.

    Mfg
    Klaus
     
  4. #4 Andy974, 08.12.2009
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    Am besten du gehst zum Rechtsanwalt. Nach einer ausreichenden Frist für die Nachbesserungsarbeiten kannst du die Arbeiten von einem anderen Unternehmen beendigen lassen. Ich würde das allerdings nicht ohne RA durchziehen.


    Gruß
    Andreas Schulte
     
  5. #5 FrankMann, 09.12.2009
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    Rechtsanwalt einschalten und konsequent auf Nachbesserung pochen. Denn ein Sachmangel ist definitiv vorhanden.
     
  6. #6 KlausB13, 09.12.2009
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    Tja, die Sache laeuft zur Zeit etwas anderst
    Er hat uns verklagt auf Zahlung der ganzen Summe.
    Laut seinen Ausfuehrungen sind keine Maengel vorhanden.

    Mfg
    Klaus
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann lautet das Zauberwort "Widerklage"!
    Erspart Euch immerhin, für die Gerichtskosten in Vorleistung zu gehen.
    Aber umso dringender ist für Euch der Gang zum Baufachanwalt!!!
     
  8. #8 KlausB13, 31.01.2010
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    Hallo

    der Tanz geht weiter ....

    laut Gutachter ist alles ok
    alles Fachgerecht gemacht

    denn laut Gutachter ist die Flachdachrichtlinie
    von dem Zeitpupunkt der Erstellung
    der Garage gueltig (1972)
    Neuer Fakten hat er verworfen.
    Seiner Ansicht nach sind wir selbst Schuld
    denn wir haben nicht explizit gesagt, was
    der Dachdecker machen soll - Freibrief

    Kosten laut Gutachter ca. 3500 Euro
    um eine Garage neu mit Dachpappe zu
    decken.

    Metallverblechung muss mit Duebeln und Schrauben
    angebracht werden und dann darauf nochmal
    eine Dachpappe verschweisst werden.

    Langsam bin ich der Ansicht ich bin
    im falschen Film

    Mfg
    Klaus
     
  9. Dachi

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    Stichwort "falscher Film":
    War es den ein SV von der Handwerkskammer?
    Das Bj. der Garage ist ausschlaggebend für die Ausführung der Abdichtung....Ja-Nee, iss klar!
     
  10. #10 KlausB13, 31.01.2010
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    Hallo

    ja der Gutachter ist von der IHK
    leider erst zu spaet bemerkt

    zum Thema Bilder - schau mal was ich hochladen kann

    Mfg
    Klaus

    ---------- Post added at 18:32 ---------- Previous post was at 18:23 ----------

    Hallo

    mit
    >Das Bj. der Garage ist ausschlaggebend für die Ausführung der Abdichtung....Ja-Nee, iss klar!

    kann ich nicht soviel anfangen

    eher Zustimmung oder nicht

    Es dreht sich um den Punkt
    welche Richtlinie oder Din ist
    fuer Garagen (Beton) zustaendig

    laut Gutachter nur die Flachdachrichtlinie
    Was dere Hersteller schreibt ist fuer den SV
    ungueltig usw
    Es gibt eine Din fuer Garagen - auch die ignoriert er

    Mfg
    Klaus
     
  11. #11 Baufuchs, 31.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier:
    soll heissen, dass diese Feststellung Unsinn ist.

    Es gelten natürlich die im Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten gültigen Richtlinien.

    Genauer sogar die zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Regeln.
    Das sind aber Dinge, die dein Anwalt wissen sollte.
    Wer hat diesen Gutachter denn beauftragt?
     
  12. #12 KlausB13, 31.01.2010
    KlausB13

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    Hallo

    danke fuer deine schnelle Antwort

    Vom Gericht wurde der Gutachter bestellt.

    >Es gelten natürlich die im Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten gültigen Richtlinien
    Kann man das irgendwo nachlesen ?

    Mfg
    Klaus
     
  13. #13 Baufuchs, 31.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Arbeiten

    sind stets nach den im Zeitpunkt der Ausführung geltenden a.R.d.Technik und nach den geltenden DIN Normen auszuführen.

    Das wird dein Anwalt dir genau erklären können.

    Im übrigen gilt u.a. auch §633 BGB:
    In deinem Fall ist aber auch die Frage:
    - Was wurde beauftragt?
    - Gibt es eine schrifltiches Angebot mit Auflistung der auszuführenden Arbeiten?

    Oder lief das: Mach mal Dach dicht?
     
  14. #14 KlausB13, 31.01.2010
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    Hallo

    es gab ein schriftliches Angebot

    Inhalt:

    soundsoviele Rollen Teerpappe
    ....
    Verschraubung
    Verblechung

    Vertragsgrundlage VOB in der neuesten Form

    Mfg
    Klaus

    ---------- Post added at 21:09 ---------- Previous post was at 21:09 ----------

    Hallo
    neauftragt wurde die Erneuerung/Abdichtung
    der Garage

    Mfg
    Klaus

    ---------- Post added at 21:11 ---------- Previous post was at 21:09 ----------

    Hallo

    wobei wir die Verblechung
    nicht wollten und aus dem Angebot
    rausgestrichen haben
    und das dann (per Fax) als
    Antwotf zurueckgesendet haben

    Mfg
    Klaus
     
  15. #15 Baufuchs, 31.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    die Verblechung der Attika zur fachgerechten Ausführung der Arbeit offenbar erforderlich war aber nicht beauftragt wurde, was soll da jetzt bemängelt werden?

    Soll der DD die jetzt nachträglich kostenlos anbringen?
     
  16. #16 Skeptiker, 31.01.2010
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    Hallo!? Und was hältst Du jetzt dem Dachdecker vor? Dass er das gemacht hat, was Du bestellt hast?
     
  17. #17 KlausB13, 31.01.2010
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    Hallo

    nein natuerlich nicht.

    Aber laut Gutachter ist bekannt (?) das Garagen ohne
    Verblechung nicht dicht sein koennen.

    Unser Problem ist:

    1. 4-5 cm auf der Betonattika keine Teerpappe
    2. Wasser laeft nicht mehr komplett ab
    3. Am Prallschutz kann man die Teerpappe abheben (ca. auf 1 m)

    vom Gutachter so festgestellt.

    Aber das soll daran liegen, das wir "eine billigloesung" wollten
    (war nie so geplant un d auch nicht angefragt (siehe vorher. Betraege)

    Mfg
    Klaus

    ---------- Post added at 22:06 ---------- Previous post was at 22:00 ----------

    Hallo

    laut Gutachter ist die Arbeit
    nicht fertig (vollendet)
    Schuld dafuer wird uns in die Schuhe geschoben.

    Die Frage ist, wer ist der Fachmann.

    Wir haben einen uns bekannten Dachdecker
    beauftragt unsere Garage neu mit Teerpappe
    zu decken.

    Angebot kommt - wir streichen die Verblechung raus
    (ist laut unseren Kenntnisstand
    (wie auch vom Hersteller) nicht noetig.

    Dachdecker kommt und stellt fest - wir muessen die ganze
    alte Teerpappe runtermachen.

    wie entfernen die alte Teerpappe (ganz schoen viel Arbeit)

    Dachdecker kommt und macht die Garage wieder dicht
    (so dachten wir)

    Arbeiten werden durchgefuehrt ohne weiter Ruecksprache

    Problem:

    1. 4-5 cm auf der Betonattika keine Teerpappe
    2. Wasser laeft nicht mehr komplett ab
    3. Am Prallschutz kann man die Teerpappe abheben (ca. auf 1 m)

    Auf Reklamation = keinen Antwort
    (dh. nur eine Mahnung)

    usw

    Mfg
    Klaus
     
  18. Dachi

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    Das ist geregelt in den Flachdachrichtlinien! Abdichtung muss bis Vorderkante MAuerwerk/Attika gezogen werden.
    Das muss kein Mangel sein, da nicht beauftragt wurde, ein Gefälle zu erstellen.
    Wassen des?
    Hmmm, ein Freibrief für Undichtigkeiten?
    "Atze Schröder" kommt geschrieben nicht so rüber :o


    VOB vereinbart... mal den Anwalt hierauf ansprechen was für Sie gilt VOB/BGB.

    Jetzt aber erst mal Bilder reinsetzen!!!!!
     
  19. #19 KlausB13, 01.02.2010
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    Hallo

    danke fuer deine Infos
    wo steht das genau
    ich habe auf die Flachdachrichtlinie keinen Zugriff
    oder gibt es da irgendwo weitere Infos

    Bilder kommen morgen

    Mfg
    Klaus
     
  20. #20 KlausB13, 01.02.2010
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    Hallo

    Prallschutz ist der hintere Teil der Garage an
    der das Wasser aufhaellt und ableitet (Wasserabfluss)

    Auf diesem Prallschutz (hintere Attika) ist die Teerpappe
    nicht sauber verschweisst worden (vermutlich) und
    laesst sich einafch abheben
    (Blick bis zur gestrichenen Betondecke - schwarz - Bitumen oder so)

    Im Angebot ist von dem DD VOB vereinbahrt worden
    (steht auch in der Rechnung)

    Mfg
    Klaus
     
Thema: Garagenabdichtung
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