Haben jetzt das zweite Mal Tauwetter im neuen Haus erlebt. Drinnen hört man alle halbe Stunde ein dumpfes Rumpeln. Draußen liegen danach 1 - 2 Eimer Schnee am Boden, ziemlich wenig für das Geräusch, aber im Nacken möchte man es dann doch nicht haben... Wir haben 32° Dachneigung und engobierte (ziemlich glänzige) Pfannen. Die glatten Pfannen scheinen den Schnee schneller rutschen zu lassen, gleichzeitig aber auch dafür zu sorgen, daß es viele kleine statt weniger großer Lawinen gibt. Frage: Werden irgendwo Fangeinrichtungen vorgeschrieben (BaWü, Schneelastzone 2)? Habe dazu nur einen Flyer der Versicherungskammer Bayern gefunden. Der besagt, ab 45° Dachneigung und bei Dächern über öffentlichen Wegen seien Schutzmaßnahmen eindeutig notwendig, ansonsten käme es auf den Einzelfall und örtliche Regeln an. Hier im Ort sind Fangeinrichtungen an EFH eher unüblich.
wenn halt eine Person durch die Lawine geschädigt wird und Du hast keinen Schneefang hast ein Problem, weil der hauseigentümer haftet. Vorgeschrieben ist meines Wissens nichts
Wir haben ebenfalls DN 32° allerdings Braas Tegalit-Pfannen, also ebenfalls glattflächig. Vor Ende des ersten Winters haben wir auch aus Selbstschutz über 50 lfdm Schneefang montieren lassen (Alpinstütze), da die Lawinen in einem Rutsch und als erstes in der Strasse herunterkamen. Funktioniert sehr gut und beruhigt sehr..... unabhängig irgendeiner Bestimmung. Nach der hatte ich mich überhaupt nicht erst erkundigt. Kann ich nur empfehlen an sowas nicht zu sparen.
50m ? Großes Haus oder mustest Du auf zwei Ebenen verlegen? Da wir auch Tegalit haben und dringend Schneegitter brauchen: Kannst Du mir einen ca. m-Preis nennen? Hast Du Original-Braas oder was abders?
Hallo capslock, in Bawü steht in der LBO § 27 Abs. 3, Dächer an öffentlichen Verkehrsflächen und über Ausgängen müssen ... soweit es die Verkehrssicherheit erfordert. Wenn es in der Baugenehmigung nicht drinnen steht, dann musste auch nicht. Freiwillig darfste schon, aber weil freiwillig, machen es viele nicht und dann hängen die Rinnen am Frühjahr da, als ob sie besoffen wären http://www.bauordnungen.de/html/baden-wurtt_1.html#P27
früher wurde der schnee nach und nach weggeheizt , ist jetzt nicht mehr und die vorschriften brauchen halt ein bisschen.........
Naja, und wenn sich der Schnee aufhängt, dann kann als nächstes ein Eiszapfenproblem kommen. Ob dann eine Dachflächenheizung oder Dachrinnenheizung sinnvoll ist, muss man von Fall zu Fall abklären. Gruß Bruno Bosy
Nach aufmerksamer Fahrt durch die Straßen: etwa 80% der Häuser mit Dächern an Gehwegen von Hauptverkehrsstraßen haben sowas. Unter denen, die es nicht haben, sind alte und neu gedeckte Dächer und auch hohe Dachneigungen. In reinen Wohngebieten haben es vielleicht 20% der Häuser, wieder gemischt alte und neue. Vorrichtungen nach (4), also Haken und Treppchen habe ich praktisch nirgendwo gesehen. Anspruch und Wirklichkeit.... Unser Hauseingang bekommt noch ein eigenes Glasdach. Der Zuweg dahin ist nur zu etwa 20 cm seiner Breite betroffen, da kann man einfach ein Band spannen. Das Blumenbeet bekommt die volle Packung ab. Mal sehen, wieviel von unseren Pflanzen nach Auftauen noch da sind...
Könnte mir vorstellen, dass diese LBO-Vorschrift erst interessant wird, wenn die Gebäudehaftpflicht für Schäden eintreten soll. Stichwort "grobe Fahrlässigkeit".
So wird es sein, denn letztendlich ist jeder Betreiber für seine Sachen selber verantwortlich. Gruß Bruno Bosy