Bezahlung in Monatsraten?

Diskutiere Bezahlung in Monatsraten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ist diese Art der Bezahlung üblich? Das gesamte Honorar 5-8 wird bei einer angenommenen Bauzeit von 10 Monaten auf zehn Monatsraten aufgeteilt....

  1. #1 Waldoblau, 10.02.2010
    Waldoblau

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    Ist diese Art der Bezahlung üblich?

    Das gesamte Honorar 5-8 wird bei einer angenommenen Bauzeit von 10 Monaten auf zehn Monatsraten aufgeteilt. Die letzte Monatsrate wird nach der Abnahme fällig.

    Einwände?

    Zusatzfrage:

    Werden bei den Nebenkosten üblicherweise 5% angenommen?

    Danke für Hinweise!
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö Ja Nö
     
  3. #3 Waldoblau, 11.02.2010
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    PM - "Manchmal bereitet Bauen auch Spass".

    Bei solchen Antworten leider eher nicht

    Bitte:

    Die Frage ist mir sehr wichtig und richtet sich besonders an die Architekten im Forum:

    Gibt es verschiedene Möglichkeiten des Vertragsabschlusses d. h. des Zahlungsplans?

    Danke!!!
     
  4. #4 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst

    halt in die HOAI:

     
  5. #5 Waldoblau, 11.02.2010
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    Danke Baufuchs!

    (2) Abschlagszahlungen können ... in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden.

    Entscheidend scheint mir hier die Nachweispflicht zu sein. Es kann also nur Geld fließen, wenn es einen Nachweis gibt, nicht aber automatisch deshalb, weil es gerade September wird.

    Am besten ich nehme diesen obigen Satz der HOAI wörtlich in den Vertrag rein.

    Und 5% Nebenkosten? Das sind bei 56 000 € Gesamthonorar auch beinahe 3000 € ... ?

    Da sehe ich gerade, dass die Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Gesamtbetrag enthalten sind und nicht extra berechnet werden - also doch fair das Gesamtpaket?!
     
  6. #6 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für

    Nebenkosten kann auch Zahlung auf Nachweis vereinbart werden.
     
  7. #7 greentux, 11.02.2010
    greentux

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    Wer zahlt dem armen Archi die Zeit zur Erstellung der Nachweise?
    Stelle ich mir nicht einfach vor...
     
  8. #8 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sind

    die Archis selbst schuld.:biggthumpup:

    Nach HOAI (siehe oben) ist die Zahlung auf Nachweis der Standardfall.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    man kann es vereinbaren. Es ist aber nicht üblich.
    Für die Bauleitung ok, denn die ist baubegleitend. Der Rest? Die Zahlungsweise hat mehr was von einem Dienstleistungsvertrag.

    Bei den Infos was dazu sagen? Es geht anscheinend nicht nur um Architektenleistungen. Das ist differenziert zu betrachten. Leistungsbezogen, wie im Werkvertragsrecht - ist ja auch ein solcher.

    5% Nebenkosten? was ist enthalten?
     
  10. #10 Christian79, 11.02.2010
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    Was Nebenkosten sind, regelt m.E. § 14 der HOAI eindeutig:

    § 14
    Nebenkosten
    (1) Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden
    Nebenkosten des Auftragnehmers können, soweit
    sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Absatz 1
    des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern
    neben den Honoraren dieser Verordnung berechnet
    werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung
    schriftlich vereinbaren, dass abweichend von
    Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen
    ist.
    (2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:
    1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,
    2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und
    schriftlichen Unterlagen sowie Anfertigung von Filmen
    und Fotos,
    3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung,
    Beleuchtung und Beheizung,
    4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von
    15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers
    hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen
    Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen
    nachgewiesen werden,
    5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten
    nach den steuerlich zulässigen Pauschalsätzen,
    sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter
    oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers
    auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt
    werden,
    6. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei
    längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen
    vor der Geschäftsreise schriftlich
    vereinbart worden sind,
    7. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende
    Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem
    Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.
    (3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis
    abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis
    abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung
    keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden
    ist.
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Steht das so auch im Vertrag?
     
  12. #12 Waldoblau, 14.02.2010
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    Im Vertrag steht:
    "Die Nebenkosten (nach § 7 HOAI) werden berechnet:
    Insgesamt mit einer Pauschale von 5% des Nettohonorars."
     
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