Um wie viel Prozent darf ein Architekt teurer werden?

Diskutiere Um wie viel Prozent darf ein Architekt teurer werden? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Die Formulierung ist wohl bewusst so gewählt, dass der Bauherr den Eindruck hat, er habe eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart. Das...

  1. #21 Baufuchs, 17.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Formulierung ist wohl bewusst so gewählt, dass der Bauherr den Eindruck hat, er habe eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart.

    Das dem nicht so ist kann ja dann später mit süffisantem Lächeln erklärt werden.
     
  2. #22 Vorgartenzwerg, 17.02.2010
    Vorgartenzwerg

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    Aber ist das denn dann nicht verbindlich als Kostenobergrenze?
     
  3. #23 Bergahorn, 17.02.2010
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    Nein, die 10% sind auf die Gesamtkosten bezogen, bzw. der besagter wirtschaftlicher Rahmen, von dem ich nun gelernt habe, dass dies keine verbindliche Kostenobergrenze ist.

    Um auf MoRüBes Frage Butter bei die Fische zu geben: Häuschen sollte nach der Kostenschätzung 380T brutto kosten, wirtschaftlicher Rahmen der so im Vertrag steht beträgt 400 T brutto. Im Moment, wenn wir so weitermachen liegen wir bei 445 T brutto.

    Wir haben im Moment noch keinen Lösungsansatz "ausgeschlagen". Tatsache ist aber, dass mal gerade Rohbau mit Dach steht und jetzt die Angebote von Estrichleger und Verputzer schon so weit drüberliegen, dass man quasi dafür schon an der Innenausstattung sparen muss. Also von Bauherrenwünschen a la Massivholz-Landhausdielen-Schnickschack udn goldenen Wasserhähnen sind wir weit entfernt. Und wir sind zu jedem Lösungsansatz bereit, sehen nur, dass hier die Gefahr besteht, dass es nicht bei dieser einmaligen Kostensteigerung bleibt, sondern dass wir schlußendlich überhaupt keinen Bodenbelag mehr reinlegen können.
     
  4. #24 Manfred Abt, 17.02.2010
    Manfred Abt

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    zur Frage von Vorgartenzwerg: Auch hierzu würde der Original-Wortlaut helfen.
     
  5. #25 Bergahorn, 17.02.2010
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    Original-Wortlaut siehe #11
     
  6. #26 Pirellitx31, 17.02.2010
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    445.000 € für 120 m²-Häuschen, ohne Grundstück, bei durchschnittlichem Innenausbau??

    :respekt dass nenne ich üppig!
     
  7. #27 Bergahorn, 17.02.2010
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    Tja, sollte man meinen, hm? Keine Gauben, Rechteckiger Grundriss, Pultdach. Allerdings Passivhaus. Aber mir kamen die 400 T immer recht realistisch vor....
     
  8. #28 Pirellitx31, 17.02.2010
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    dann wäre es doch mal interessant, wenn Sie die Kosten der einzelnen Gewerke hier einstellen würden.
     
  9. #29 Manfred Abt, 17.02.2010
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    meine Aussage bezog sich auf den Wortlaut von folgender Umschreibung, der Rest war ja klar.
     
  10. #30 Bergahorn, 17.02.2010
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    Ah, jetzt versteh ich sie, Herr Abt. Der entsprechende Paragraph sagt:

    "Der vom Bauherrn bekannt gegebene wirtschaftliche Rahmen im Sinne von §1.5 dieses Vertrages beträgt 400.000 € brutto"
     
  11. #31 Bergahorn, 17.02.2010
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    Ok, die groben Ausreißer sind:

    Putz- und Stuckarbeiten 38 T (veranschlagt 28 T)
    Estrich 3900 (veranschlagt 2900)
    Metallarbeiten 11 T (veranschlagt 3500)
     
  12. mls

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    ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber für mich
    klingt die vereinbarung fragwürdig .. da stellt sich mir die frage, ob nicht der
    sinn der vereinbarung erforschenswert wäre, ob nicht aufklärungspflicht besteht ..
    usw. .. halt das, was nur juristen können.
     
  13. #33 Thomas B, 17.02.2010
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    445.000 für ein 120 m2-Haus...sapperlott.:yikes

    Soviel kann man doch gar nicht über Heizkostenersparnis gegenüber einem "normalen" EnEV-konformen Haus rausholen, daß sich sowas rechnet....

    Thomas
     
  14. #34 Bergahorn, 17.02.2010
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    Naja, war n bißchen Idealismus bei, bei der Entscheidung, das geb ich zu. Wenn immer andere das Klima retten sollen, wird das nix...

    Aber klar HÄTTE ich das vorher gewusst, dass das für 400T nix wird, hätt mirs lang ein Effizienzhaus55 getan. Aber das is nu zu spät. Wenn ich schlauer gewesen wär, hätt ich damals auch nur KfW 40 beantragt, nicht Passivhaus. Aber wenn das Wörtchen wenn nicht wär....
     
  15. #35 MoRüBe, 17.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ich...

    ... bin sprachlos:eek:
     
  16. #36 Pirellitx31, 17.02.2010
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    das sind zusammen 18.500, aber noch keine 45.000 € Mehrkosten.

    Mal was grundsätzliches: Sind bei Ihnen die Handwerker so teuer? Dann kann ich Ihnen nur den Rat geben, auch mal Angebote von Firmen einzuholen, die nicht im Umkreis liegen. Da ist ein erhebliches Einsparpotential denkbar.
     
  17. #37 Bergahorn, 17.02.2010
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    Grade nochmal nachgesehen, wir haben laut Bauantrag tatsächlich 130 qm Wohnfläche. Bin wohl grad was durch den Wind. Bitte um Entschuldigung. :konfusius

    Ach ja, unterkellert ist das Ding mit weißer Wanne, also das machts schon was teurer.
     
  18. #38 Bergahorn, 17.02.2010
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    Fehlen noch die Verschattungselemente, die von Anfang an Schiebeläden waren, aber nur mit 4500 € angesetzt waren, obwohl sie nun wohl an die 20.000 kosten sollen. Da sind wir aber noch am verhandeln. Außerdem sind das genannte die Nettopreise.

    Ja, das haben wir beim Rohbau gemerkt. Deshalb ist einer der Wege, die wir vom Archi erbitten wollen, dass er nochmal im größeren Radius ausschreibt.
     
  19. lulu66

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    Warum hast du denn den grössten Klopper nicht bei deiner obigen Auflistung dabei?
    Verschattungselemente für 20.000 Euro? Sind die aus Gold oder können die Kochen?

    Da noch nicht darauf eingegangen wurde, nehme ich an, dass das Grundstück extra gerechnet wurde. Wir reden also wirklich von geplanten reinen Baukosten im Rahmen von über 3000 Euro je m² ?
     
  20. #40 Manfred Abt, 17.02.2010
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    Nach dem Nachtrag bzgl. der Festlegung des "wirtschaftlichen Rahmens" kann man eine verbindliche Definition einer Kostenobergrenze m.E. ausschließen, bzw. wohl keine Schadensersatzforderung daraus stricken können.

    Ich sehe in dem Passus aber auch nicht unbedingt eine Vortäuschung einer solchen Grenze. Eigentlich steht nur drin dass es einen Kostenrahmen gibt und der Architekt Bescheid geben muss, wenn sich eine Kostenüberschreitung abzeichnet. Es ist sogar eher eine zusätzliche Verpflichtung des Architekten gegenüber den Regelungen der HOAI, wo Kostenkontrollen nur zu bestimmten Terminen stattfinden müssen.

    Angesichts des derzeitigen Bautenstandes sollte es doch noch möglich sein, einer weiteren Entwicklung der Kosten zu steuern und insbesondere Erhöhungen zu vermeiden. Und diese Steuerung sollte primär der Bauherr unter Mithilfe des Architekten in Angriff nehmen.

    Angesichts des sich als auskömmlich abzeichnenden Rahmens sollte man dem Architekten mitteilen:
    • dass der wirtschaftliche Rahmen nach wie vor Bestand hat und dieser als Kostenobergrenze zu sehen ist
    • dass er seine Kostenermittlungen nochmals im Detail überprüft
    • dass er Möglichkeiten zum Ausgleich der bisherigen Kostenmehrungen vorlegen soll
     
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