Bodenplatte des Nachbarn bei DHH etwas tiefer - deshalb kein Baubeginn

Diskutiere Bodenplatte des Nachbarn bei DHH etwas tiefer - deshalb kein Baubeginn im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Wir bauen eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger, während unser Nachbar mit einer anderen Baufirma baut. Bei unserem Nachbarn wurde sofort...

  1. #1 piccolina24, 28.02.2010
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    Wir bauen eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger, während unser Nachbar mit einer anderen Baufirma baut.
    Bei unserem Nachbarn wurde sofort nach dem gemeinsamen Aushub die Bodenplatte gegossen. Da die Bodenplatte des Nachbarn um ca. 20 cm tiefer liegt, als unsere, hat unser Rohbauer gemeint, wir könnten unsere Bodenplatte nun noch nicht gießen, da es sonst zu aufwändig wäre.
    Anschließend hat unser Nachbar die Kellerwände hochgezogen und unser Rohbauer meinte, nun könnten wir wieder nicht beginnen, da wir sonst die Wände des Nachbarn eindrücken. Wir müssten warten, bis er Kellerdecke fertig hätte.
    Das Ganze zog sich von Anfang November bis Mitte Dezember so durch, bis wir eine Mitteilung bekamen, dass der Bau wegen Schelchtwetter nun vorübergehend einsgestellt wird.
    Meine Frage nun: Inwieweit sind die Erklärungen des Rohbauer richtig, bezüglich Höhenunterschied Bodenplatte usw.
     
  2. Yilmaz

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    Ein doppelhaus zwei firmen, unterschiedliche baubeginne Das fängt ja super an! :mauer
     
  3. #3 piccolina24, 28.02.2010
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    Mein Begeisterung hält sich derzeit auch definitiv in Grenzen!:frust
     
  4. Yilmaz

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    Ich kann es nicht nachvollziehen das man so ein fehler begehen kann. Da die erdarbeiten gemeinsam statt gefunden hatt müßtet ihr euch doch vorher schon kennen gelernt haben. Es wird für beide parteien einiges teurer, abgesehen von den ärger der noch kommt!
    Da die bodenplatte der nachbar tiefer liegt ist es gar kein problem ihre seite zu gründen und weiterzumachen.
    Tut euch den gefallen und kooperiert miteinander.
     
  5. #5 piccolina24, 28.02.2010
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    Das würden wir beide (Nachbar und wir) gerne tun. Nur unser Rohbauer vertröstet uns permanent. Laut Rohbauer des Nachbarn hatte unserer wohl parallel eine andere Baustelle und es hätte keinen Grund gegeben, unseren Baubeginn zu verzögern. Es wird ja bereits sowohl der Kran als auch der Bauwagen geteilt - nur unserer fängt einfach nicht an!

    Eigentlich haben wir ja eine Bauzeitgarantie, doch seit die ersten Gelder geflossen sind (Ende September) ist außer einer Baugrube nichts passiert!

    Mir ist wichtig zu wissen, ob es sich schlicht um ungerechtfertigtigte Bauzeitverögerung von xxxx & xxxxxxx handelt.
     
  6. #6 wasweissich, 28.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde wetten wollen , das deine bauzeitgarantie ab beginn der betonierarbeiten läuft .........
     
  7. #7 piccolina24, 28.02.2010
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    Laut Vertrag haben sie 6 Monate Zeit mit Beginn der ersten Zahlungen.
     
  8. #8 wasweissich, 28.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das gibt dann jetzt in 4 wochen ein haus ??:wow

    und was steht da zu wenn aber.....
     
  9. #9 piccolina24, 28.02.2010
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    wenn aber.....höhere gewalt usw. die üblichen floskeln, mit denen Otto Normalverbraucher nicht immer up to date ist.

    Morgen werde ich mal ein Telefonat mit dem Bauleiter halten. Ach ja, der Rohbauer ist vom Bauleiter so gut wie nie telefonisch erreichbar. :mauer
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    für mich so nicht nachvollziehbar
     
  11. #11 piccolina24, 28.02.2010
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    Der Rohbauer hatte wohl parallel eine weitere Baustelle und wir waren im Hintertreffen.
    Ich sollte also am Besten einen Externen Baubegleiter bzw. Sachverständigen hinzu ziehen. Das war eigentlich geplant, doch eben für die verschiedenen Abnahmen und nicht bereits vor Baubeginn.
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    :28:
     
  13. #13 piccolina24, 28.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.02.2010
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    Werde mich dann wohl auch gleich mal an ****** selbst wenden, da das Partnerunternehmen **** Immobilien im Moment nicht gerade ein Werbeträger für die Firma ist.
     
  14. H.PF

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    *räusper*

    Und DANN wunderst du dich das es nicht klappt?????

    ICH mich nicht...

    eigener Baubegleiter ist zwingend Pflicht für dich!!!
     
  15. #15 piccolina24, 28.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.02.2010
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    heißt du hast bereits erfahrungen mit der firma xxxxx immobilien?
     
  16. #16 MoRüBe, 28.02.2010
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    Keine Namen hier...

    ... Himmel Arsch und Zwirn:motz
     
  17. H.PF

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    neee aber mit X&y
     
  18. #18 piccolina24, 28.02.2010
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    Dann ab sofort nur noch mit Baugutachter! :mad:
     
  19. #19 HolzhausWolli, 28.02.2010
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    Entscheidender ist aber doch wie ihr die möglicherweise verbummelte Zeit verrechnen könnt, dass sie nicht als höherer Gewalt, sondern als höhere BoPla anerkannt werden. Daß das kein Hinderungsgrund ist mit dem Bau anzufangen, sollte nun vorläufig geklärt sein.

    Mit dem witterungsbedingten Stillstand, das würde ich mir auch noch mal genauer anschauen, ob das wirklich gegen Eure vertragliche Bauzeit läuft. Ich kenne Fälle, da wurde der BU irgendwann vom Richter* darauf hingewiesen, dass Winter, Schnee und Frost gefälligst schon bei der Kalkulation UND der Bauzeitangabe zu berücksichtigen sind, wenn der Baubeginn oder -verlauf nicht aus anderen Gründen in den Winter verschoben wurde, und dann schon hätte fertig sein sollen.


    * ich hoffe ihr benötigt keinen!
     
  20. lulu66

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    Interessant wäre auch die Höhe der Vertragsstrafe je Verzugstag/-monat.
     
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