Vereinbarung für Terrassennutzung auf Anbau

Diskutiere Vereinbarung für Terrassennutzung auf Anbau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Leute, folgende Frage: Ich hab eine Wohnung im 1.OG. Mein Nachbar im EG hat ein Anbau hingestellt und ich kann/darf darauf eine Terrasse...

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  1. #1 golf16v, 04.04.2010
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    Hi Leute,

    folgende Frage:
    Ich hab eine Wohnung im 1.OG. Mein Nachbar im EG hat ein Anbau hingestellt und ich kann/darf darauf eine Terrasse errichten.

    Jetzt meien Frage. Es wurde mündlich vereinbart, alles kein Problem. Ich würde das aber gerne noch schriftlich festhalten (ohne Notar).
    Ich hab mir gedacht ich setz einfach ein Schreiben auf in diesem steht dass die Terrasse auch nach Besitzerwechsel weiterhin benutzt werden darf usw. ..

    Jemand eine Idee wie man das am besten schreiben könnte?
     
  2. #2 golf16v, 05.04.2010
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    kann da keiner was sagen??
     
  3. #3 Baufuchs, 05.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Rechtssicher

    kriegst Du das nur mit Notar hin.
     
  4. Vossi

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    Bei Geld hört sogar Freundschaft auf. Wie ist es dann wohl bei Handschlaggeschäften unter Nachbarn???
     
  5. #5 wasweissich, 05.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein handschlaggeschäft hat in der regel eine kurze laufzeit . wodrum es hier geht , ist eine sache für jahrzehnte , und da gibt es so viele unbekannte , (neue bekannte/lebensabschnittsgefährten des gegenüber , herangewachsene kinder , demenz , .......) dass eine rechtsichere vereinbarung nur vorteile hat...
     
  6. Vossi

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  7. #7 golf16v, 05.04.2010
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    Es muss doch möglich sein schriftlich Festzuhalten (mit Unterschrift beider Parteien) dass bei Besitzerwechsel die Abmachung weiterhin gilt.
    Notar kostet eben wieder unnötig (in meinen Augen) Geld.
    Denn wenn ich die Terrasse ausbaue und dort Geld investier ist das ja eine Aufwertung für meine eigene Wohnng. Und wenn dann quasi schriftlich festgehalten ist dass bei Übergang oder Vermietung der nächste diese auch nutzen darf. Wie gesagt nur eine mündliche Zusage ist mir zu heiß.
     
  8. #8 lawrence, 05.04.2010
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    Zu beiden Dingen gibt es eine Genehmigung aller Wohnungseigentümer?!
     
  9. #9 wasweissich, 05.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die antwort , die du haben willst , will irgendwie keiner.......;)
     
  10. Julius

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    Ich hab sogar den dringenden Verdacht, daß die erforderlichen Beschlüsse der Eigentümerversammlung (es handelt sich wohl um eine WEG-Anlage) nicht vorliegen.
    Und ohne Änderung der bestehenden Teilungserklärung geht da sowieso nichts.
    Damit auch nicht ohne Notar.

    Ob die ganze Chose baurechtlich überhaupt zulässig wäre, ist auch noch zu prüfen.


    Hoffentlich arbeitest Du in Deinem Beruf regelgerechter (oder entwickelst zumindest nur Dinge, die ich nie kaufen werde...)!
     
  11. #11 golf16v, 05.04.2010
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    JA, sonst hätte der Anbau ja nie gebaut werden dürfen.

    Was für Beschlüsse? Es sind 3 Wohnpartieen aber alle damit einverstanden dass ich auf dem Anbau ein Terrasse mache, eben alles im Moment nur mündlich.

    Warum denn? Die Terrasse (Untergrund, also Dach) "kann sowieso" nie mir gehören, ich kann eben nur das Nutzungsrecht bekommen.

    Und das hab ich ja, möchte es eben auch schriftlich festhalten.


    Wurde so gebaut dass eine Terrasse aufgesetzt werden kann, wenn Du das meinst
     
  12. #12 lawrence, 05.04.2010
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    Deshalb auch meine Nachfrage.
     
  13. #13 golf16v, 05.04.2010
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    Ob es das schriftlich gibt weiß ich nicht, geh ich aber nicht von aus.

    Der Anbau wurde auf jedenfall gebaut, da wo der jetzt steht war vorher ein kleiner Balkon der zu meiner Wohnung gehörte. er Vorbesitzerin wurde (mündlich) genehmigt in Zukunft deshalb die Terrasse benutzen.

    Ich hab die Wohnung erst gekauft und da stand der Anbau schon.

    Teilungserklärung haben wir uns erst mal so geeinigt (mündlich) nix zu machen. Denn wenn man es genau nimmt könnte er für die Nutzung des Anbaudaches als Terrasse Miete verlangen.

    Mir gehts eigentlich im Moment nur um die schriftliche Abmachung für die Terrasse. Ihr meint wirklich das ich hier enormen Aufwand betreiben muss?
     
  14. #14 ThomasMD, 05.04.2010
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    Ohne jetzt erst das Wohneigentumsgesetz zu studieren:

    1. Einstimmiger Beschluss der WEG zur Baumassnahme Anbau.
    2. Dto. zur Baumassnahme Terasse auf Anbau.
    3. Dto. zur Instandhaltungsverpflichtung Terassenfussboden/Dichtigkeit Dach.
    4. Dto. zum Entwurf der geänderten Teilungserklärung (vom Notar verfasst).
    5. Einstimmige Annahme der neuen Teilungserklärung, Parafierung beim Notar und Hinterlegung beim Amtsgericht.

    Hab ich was vergessen?
     
  15. #15 golf16v, 05.04.2010
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    1. Hab ich nix schriftliches gesehen, ich glaub das ist mündlich gemach worden. (war vor meiner Zeit
    2. Das wäre kein Problem, könnte ich bei der nächsten Versammlung machen
    3. Würden wir auf Wohnung EG und 1.OG begrenzen. Der im 2. OG hat ja mit der Sache nix zu tun.
    4. Wurde so verständigt dass diese erst mal so bleibt (Anbau), oder was genau meinst damit
    5. siehe oben

    Gruß
     
  16. Julius

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    Du irrst gewaltig, was die rechtlichen Verhältnisse in einer WEG betrifft. So von wegen, den nicht direkt anliegenden Miteigentümer außenvor zu lassen oder derartig gravierende Änderungen nicht in die TE zu übernehmen...
    Das wird früher oder später heftig in die Hose gehen!

    Du solltest umgehend Rechtsrat einholen (Fachanwalt) und die Sachlage prüfen lassen (einschließlich der Bau- und Nutzungsgenehmigung für den Anbau)!
     
  17. #17 golf16v, 05.04.2010
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    ich meinte den Miteigentümer aus dem 2. OG in der Sache Anbaudichtigkeit usw. aussen vor lassen.

    Man könnte Ihn natürlich zum Einverständnis in einem schriftlichen Schreiben auch unterschreiben lassen. Wäre ja kein Problem, er ist ja einverstanden.

    Bisher ist der Miteigentumsanteil auf 40/40/20 aufgeteilt.

    Wenn man den Anbau mit reinnimmt wären es dann 45/35/20

    Dem EG Besitzer (auch erst vor kurzem gekauft, also nach dem Bau des Anbaus) wäre es aber lieb auf 40/40/20 zu belassen.

    Ich hab mir das durchgerechnet und bin zum Entschluss gekommen es so zu belassen, denn er könnte für die Terrasse ja auch Miete verlangen und dann würd ich nicht besser wegkommen wie wenn ich 40% er Anteile verfüge.

    Hoffe das war verständlich
     
  18. #18 Baufuchs, 05.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    ist müßig das hier weiter zu diskutieren.

    Wohnungseigentumsgesetz interessiert offenbar nicht.

    Da soll irgendwie irgendwas zurechtgebastelt werden.

    Da der Fragesteller offenbar von diesen Dingen Null Ahnung hat und auch noch beratungsresistent ist gibts nur 2 Tipps:

    1.) Mach was Du willst
    2.) Machs richtig und lass Dich von einem Anwalt/Notar beraten.

    Ich mach das hier zu.
     
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