Isolierglasscheibe, thermischer Sprung

Diskutiere Isolierglasscheibe, thermischer Sprung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Gewährleistung bei Schäden an einer 3 Scheiben Isolierverglasung. Nach der letzten Kälteperiode ist in...

  1. Ibotom

    Ibotom

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    Hallo,
    ich hätte eine Frage zum Thema Gewährleistung bei Schäden an einer 3 Scheiben Isolierverglasung.
    Nach der letzten Kälteperiode ist in meinem Hausgang die mittlere Scheibe der Isolierverglasung gesprungen.
    Die reklamierten Scheiben wurden dann durch einen Gutachter des Fensterherstellers begutachtet.
    Ich bekam dann folgende Antwort:
    Bei dem von Ihnen reklamierten Glasbruch handelt es sich nach Entfernen der Glasleiste und Beurteilung des Glasbruchbildes laut dem Handbuch "Glasschäden" von Ekkehard Wagner, um einen thermischen Sprung, der aus dem linken Rand zickzackförmig in die Mitte verläuft.... Daher liegt generell die "Gefahr des Glasbruches ohne Fremdeinwirkung" (VOB§12/6 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon nach §7 trägt) nach Montage und Abnahme, in der Verantwortung des Eigentümers.Im obliegt es, diese Gefahr durch den Versicherer abzudecken.
    Die Isolierverglasung ist nun ca. 6 Monate alt, hat der Hersteller nicht eine Gewährleistungspflicht für mindestens 2 Jahre? Es kann doch nicht sein, dass ich nach jeder Kälteperiode die Verglasung auf eigene Kosten erneuern muss???
    Über Antworten zu diesem Thema würde ich mich freuen.
    Die Isolierglasscheibe hat folgende Daten:
    4Float/VSG mit Mattfolie/4Float UB 0,7
    Grüße
    Ibotom
     
  2. #2 Olaf (†), 21.04.2010
    Olaf (†)

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    Hat...

    er doch ausgeführt:
    ein thermischer Sprung
    und der fällt nicht unter die Gewährleistung, vielmehr ist die Ursache im "Nutzungsverhalten" (Verstellen der Scheibe mit Gegenständen, Vorhängen oder ähnlichem) zu suchen.
     
  3. #3 capiche, 21.04.2010
    capiche

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    ...und genau das ist der Grund warum ich mir sowas niemals einbauen würde.

    1. Kosten - Nutzen Faktor: ungenügend

    2. Macht eurer Frau mal klar das nix vor dem Fenster stehen/hängen darf/soll....

    capiche
     
  4. Eric

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    Aha und ich dachte, daß nach BGH ein Erfolg geschuldet wird, wozu natürlich gehört, daß eine Dreischeibenverglasung nicht nach nur 6 Monaten aus thermischen oder was was ich für Gründen bei üblichem Nutzerverhalten ( Vorhang ) springt.

    Der Hinweis auf " § 12/6 VOB/B " greift nur, wenn der Schaden auf ein Nutzerfehlverhalten zurückzuführen ist. Sehe ich nicht.

    Ist wohl der selbe Ansatz wie bei den Silikonfugen. Da soll der Unternehmer aufgrund irgendwelcher Hinweise, die sich die Industrie ausgedacht hat, auch nicht verantwortlich sein, wenn die Fuge reißt.

    Ist bislang nicht gut gelaufen. Dem gegenerischen Sachverständigen glaube ich erst einmal grundsätzlich gar nichts.
     
  5. Eric

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    Hier das Merkblatt des Fensterverbands:

    http://www2.glasschulz.econnex.de/downloads/vff.pdf

    Danach gibt es außer " Vorhängen " auch noch andere Ursachen für derartigen Glasbruch.

    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, daß dem Problem bereits in der Planungsphase entgegengewirkt werden muß. Also hat der Fensterbauer, wenn er nicht ohnehin selbst plant ( ohne Archi ), Hinweispflichten.

    Außerdem hat er Aufklärungspflichten in Bezug auf Nutzungseinschränkungen in Standardsituationen. Erst Recht gilt dies natürlich dann, wenn es ein Austausch ist und vor dem Einbau so etwas alltägliches wie ein Vorhang bereits vorhanden war.
     
  6. #6 Olaf (†), 22.04.2010
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    Da...

    könnt Ihr im Dreieck springen.
    Ein thermischer Sprung, der sich aus dem Schadensbild herleiten lässt, ist kein zu vertretender Mangel.
    Alle anderen Ursachen schon (z.B. Beschädigung der Glaskante bei der Herstellung)
    Wenn I. der Meinung ist, so etwas liegt hier vor, muss er halt ein Gegengutachten machen lassen.
    Ich fnds schon bemerkenswert und gut, dass der Fensterbauer nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) sich um eine Beurteilung des Schadens bemüht.
     
  7. Ibotom

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    Danke

    Danke für die vielen Kommentare!
    Mein Fensterbauer hat mich definitiv nicht über die Risiken und den richtigen Umgang mit Isolierglasfenstern aufgeklärt. Trotz meiner Unwissenheit habe ich keinen Fehler gemacht. Wegen der Renovierung ist das Treppenhaus seit der Fensterinsatllation komplett leer geräumt, also keine Pflanzen, keine Vorhänge
    und keine Schlagschatten von Nachbarhaus. Ich habe heute zum Glück grünes Licht von meiner Versicherung bekommen und kann mich nun juristisch vertreten lassen. Es stellt sich nur die Frage wie ich zu einem guten Gegengutachten komme, Handwerkskammer oder IFT Rosenheim???
    Dieser Stress kostet mich echt Nerven, meine alten Kunststoff-Fenster lasse ich jetzt erst einmal nicht austauschen.
    Grüße
    Ibotom
     
  8. #8 Turbotobi, 22.04.2010
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    Hallo,

    bei mir ist auch die Scheibe gerissen, allerdings die Innere. Dann erkläre ich jetzt meiner Frau, dass ab sofort alle Vorhänge entsorgt werden und Bäume bzw. Nachbarhäuser, die eventuell das Fenster verschatten sofort gefällt, bzw abgerissen werden. :mauer
     
  9. Ibotom

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    Hi Turbotobi
    Was machts Du jetzt, Schadensfall der Versicherung melden?
    Grüße
     
  10. #10 Turbotobi, 24.04.2010
    Turbotobi

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    Hallo,

    ich habs letzte Woche dem Hersteller reklamiert. Mal sehen was passiert.
     
  11. #11 Glas und mehr, 05.04.2011
    Glas und mehr

    Glas und mehr Gast

    Aus einigen mir bekannten fällen aus dem Bereich der Beschattung, ist der Verantworlich, der den Kram verkauft hat bzw angebaut hat.
    Ein Fensterbauer kann unmöglich auf alle eventualitäten Hinweisen. (das ist meine meinung)
    Eine Verschattung, Deko oder Vorhänge sind ja auch so möglich.
    Man sollte vielleicht drauf achten keine dunklen Materialien teilflächig anzubringen und nicht zu dicht an der Verglasung.

    Ich hatte mal den Fall in der Kundschaft das eine fette Katze mit ihren noch fetteren A... eine thermischen Glasbruch verursacht hat. War recht eindeutig ... :wow

    Gruss
     
  12. Ginger

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    Betrifft die Gefahr eines thermischen Sprunges nur 3-fach-verglaste Fenster oder auch moderne 2-fach-verglaste?
    Unglaublich auf was man alles achten muss beim Hausbau (bzw. Hausbau mit Blick auf spätere Nutzung) :wow
     
  13. svjm

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    @Ginger

    Das betrifft Glas allgemein, es gibt halt unterschiedlicher T-Wechselbeanspruchbarkeiten.
     
  14. Ginger

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    Wie weit muss den dann ein Specksteinofen z.B. weg sein von einem modernen Fenster? Der müsste dann ja auch solche Sprünge auslösen können, oder?
     
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