Fertigstellung verzögert - ab wann Schadensersatz

Diskutiere Fertigstellung verzögert - ab wann Schadensersatz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben letzten April eine ETW vom Bauträger erworben. Durch Insolvenz des Bauunternehmers kam es zu einem 5-monatigen...

  1. webmuc

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    Hallo zusammen,

    wir haben letzten April eine ETW vom Bauträger erworben. Durch Insolvenz des Bauunternehmers kam es zu einem 5-monatigen Baustopp. Die Fertigstellung verzögert sich damit um gute drei Monate.

    Meine Frage bezieht sich darauf, ab wann der Bauträger die im Notarvertrag vereinbarte monatliche Strafzahlung an uns zu leisten hat.

    Im Notarvertrag steht sinngemäß:
    Der Verkäufer verpflichtet sich, das Objekt innerhalb einer Bauzeit von 18 Monaten schlüsselfertig zu errichten. Die Erdarbeiten haben im Dezember 2008 begonnen.

    Sollte sich die Fertigstellung verzögern, so ist ab dem Folgemonat eine Zahlung von xxx € an den Käufer zu entrichten.

    Wenn ich nun von Dezember 2008 an 18 Monate draufrechne, wäre die Fertigstellung spätestens Ende Mai und am 01.06. müsste der Bauträger an uns bezahlen.

    Nachdem wir nun unsere Bankverbindung für die Zahlung mitgeteilt haben, erhalten wir ein Schreiben, dass der Bauträger ab 01.07. bezahlt. Für den Bauträger beginnt der Verzug also erst nach 19 Monaten.

    Wird der Dezember 08 in die 18 Monate nicht voll reingerechnet?

    Viele Grüße

    Webmuc
     
  2. #2 RMartin, 27.05.2010
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    Wenn kein eindeutiger Starttermin dokumtiert ist/ vertraglich festgehalten wurde und nur lapidar 'Dezember 2008' im Raum steht, dann wird ein jeder Unternehmer wohl 31.12. angeben....ist ja Dezember....
    Und 31.12.2008 + 18 Monate entspricht 30.06.2010; somit Zahlung ab 01.07.2010.
     
  3. #3 Pirellitx31, 27.05.2010
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    Baubeginn z.B. 10. Dez 2008, Fertigstellung verbindlich zugesagt innerhalb von 18 Monaten, somit spätestens am 09. Juni 2010.

    Zahlung wegen Verzögerung beginnt ab dem Folgemonat, somit ab 01. Juli 2010.
     
  4. bernix

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    Liebe Architekten, Ingenieure und so weiter....
    _
    bitte gebt keine juristischen Einschätzungen, Ratschläge usw ab (vor allem keine falschen)....
    Überlasst dies denjenigen, die das können (sollten).
    -
    Die Raterei wann der Passus erfüllt ist (aufgrund der minimalistischen Angaben unmöglich) bringt den Fragesteller nicht weiter und verursacht im Nachhinein nur Enttäuschungen
    -
    Konkret: ob 18monate Bauzeit 18 Kalendermonate sind...sagt dir ein Rechtsanwalt
    Immerhin...scheint er ja anscheinend zahlen zu wollen...
     
  5. #5 Olaf (†), 27.05.2010
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    Lieber Bernix,
    vor dem Rundumschlag lesen!
    Im Passus steht eindeutig "Folgemonat", da braucht man ausnahmsweise auch keinen RA :konfusius
     
  6. bernix

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    ...als hätte ich es geahnt....:biggthumpup:

    Lieber Olaf!
    dieses Thema hatten wir schon oft genug in diesem oder dem anderen Forum.
    -
    Folgemonat bedeutet nur: Der Monat nach Ablauf des Zeitraums...

    Wie gesagt: Immerhin scheint der BT zahlungsbereit zu sein.....
     
  7. #7 Pirellitx31, 27.05.2010
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    Richtig! Baubeginn: Dez 2008 + 18 Monate Bauzeit --> Fertigstellung geplant: Juni 2010.
    Der Folgemonat vom Juni ist der Juli 2010.

    Dafür brauch ich keinen Rechtsanwalt und auch keine Rechtsberatung. sorry, wo ist hier das Problem? Der Bauträger will ja wohl ab dem 01. Juli zahlen. ME völlig korrekt.
     
  8. bernix

    bernix

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    ...ich hab hier lediglich Bedenken angemeldet :biggthumpup:

    ...dass es sich bei den 18 Monaten nicht um (durchgehende) Kalendermonate handeln muss. Wir kennen das Kleingedruckte nicht!

    Tja: der BT will zahlen....Absichtserklärungen sind was Feines ...und juristisch so bindend (das war ironisch gemeint...nur zur Sicherheit)

    Nebenbei: 18 Kalendermonate für so ein Bauvorhaben....da sind reichlich Reserven drin.....
     
  9. #9 Gast036816, 27.05.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Vertragsstrafe - ab wann

    moin moin,

    den vorschreibern kann ich nur beipflichten, wenn kein genaues datum vereinbart ist, dann können in den vertraglich vereinbarten 18 monaten durchaus noch 4 weitere wochen luft drin sein. Es ist so vereinbart, wenn es hier richtig wieder gegeben ist.

    @ bernix - niemand kennt die größe des gesamten bauvorhabens, bei 2 etagenwohnungen können 18 monate durchaus mit reserve geplant worden sein - aber vertraglich vereinbart - da ist nix zu verändern, sind es aber insgesamt 20 wohnungen oder mehr im gesamtprojekt, können 18 monate realistisch sein.

    Aus einer einzelnen etagenwohnung lässt sich keine gesamte bauzeit ableiten.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  10. #10 Olaf (†), 27.05.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Mal...

    im Ernst - ich weß ja nicht, um welche Unsummen es geht. Ich würde hier die Füße stillhalten.
    Es ist nicht die Regel, dass der BT ohne Fissematentchen die Kohle rausrückt, vor allem, wenn der Bau wg. einer Insolvenz geruht hat. Da steht dann meistens irgendwo im Kleingedruckten ".... soweit wir es zu vertreten haben" und darüber lässt sich wunderbar streiten.
     
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