Umgang mit Grunddienstbarkeiten lt. Grundbuch

Diskutiere Umgang mit Grunddienstbarkeiten lt. Grundbuch im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nein - die Stadt ist von sich aus nur verpflichtet, die öffentlich rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Nur bei Hinweisen auf eine Kollision mit...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 31.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - die Stadt ist von sich aus nur verpflichtet, die öffentlich rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
    Nur bei Hinweisen auf eine Kollision mit Rechten kann die Stadt dies berücksichtigen. Als Ablehnungsgrund ist das aber schon fraglich, weil der BT/GÜ ja mit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung versuchen könnte, die Dienstbarkeit zu erweitern.
     
  2. #22 steinlaus, 31.05.2010
    steinlaus

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    Das ist - mutmaßlich - das Vorhaben. Hier hat die Stadt aber den Hinweis gegeben, dass der Einspruch derer, die privatrechtliche Anliegen haben, zu berücksichtigen sind - dass also das öffentliche Recht nicht das private brechen darf.
     
Thema: Umgang mit Grunddienstbarkeiten lt. Grundbuch
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