Umgang mit Grunddienstbarkeiten lt. Grundbuch
Diskutiere Umgang mit Grunddienstbarkeiten lt. Grundbuch im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nein - die Stadt ist von sich aus nur verpflichtet, die öffentlich rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Nur bei Hinweisen auf eine Kollision mit...
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