Hausbau ohne Kanalanschluß

Diskutiere Hausbau ohne Kanalanschluß im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, ich baue gerade im Freistellungsverfahren mein EFH, nachdem dieses von der Gemeinde schriftlich genehmigt wurde. In dem...

  1. #1 pragewo07, 08.07.2010
    Zuletzt bearbeitet: 08.07.2010
    pragewo07

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    Hallo an alle,

    ich baue gerade im Freistellungsverfahren mein EFH, nachdem dieses von der Gemeinde schriftlich genehmigt wurde.

    In dem Weiler, in dem ich baue, wurde parallel dazu eine Kanalisation eingebaut.

    Leider hat die Fachfirma ordentlich gemurkst und die Gemeinde hat die notwendige Sorgfaltspflicht vernachlässigt, so daß lt. Gutachter 80 (!) bis schwerwiegende Mängel vorliegen, der Kanal aktuell nicht in Betrieb genommen werden kann, die Angelegenheit seit Monaten (!) beim Landgericht liegt, die Tiefbaufirma durch diverse Mannöver alles immer wieder hinauszögert und kein unabhängiger Gutachter bestellt wurde und ich somit nicht an den Kanal anschliessen kann :mauer

    Lt. Aussage meiner Gemeinde kann sich das unter Umständen bis weit ins nächste Jahr ziehen... und ich plane, im Oktober, spätestens im Dezember diesen Jahres einzuziehen, um die Doppelbelastung Hausfinanzierung/Miete möglichst gering zu halten!

    Welche Möglichkeiten habe ich? Die Gemeinde verschanzt sich hinter juristischen Zwängen, dass sie den Kanal selbständig nicht "anfassen" dürfe, d.h. ohne unabhängigen Gutachter, da sie sonst auf allen Kosten sitzenbleiben würde und das Tiefgbauunternehmen fein raus wäre.

    Aber es darf ja auch nicht sein, dass ich als Bürger darunter zu leiden habe... Oder muss ich eine Fäkaliengrube bauen und für teures Geld absaugen lassen? Schließlich wird mich die Gemeinde irgendwann zwingen (habe ich bereits schrifgtlich), doch an den - dann funktionierenden - Kanal anzuschließen und mich an diesen Kosten entsprechend zu beteiligen...

    HILFE!!!

    und schonmal Danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten
     
  2. Julius

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    Eventuell ist da ne temporäre Lösung möglich. Also Außentank (z.B. in Form eines Containers) aufstellen, in den aus einem Sumpf (vorbereiteter Übergabeschacht) laufend gepumpt wird. So ähnlich wird ja auch bei größeren Kanalbauarbeiten im Bestand verfahren.

    Die Kosten sollte dann auch der glücklose Tiefbauer tragen müssen. Hofft man...


    Wie ist denn die Entsorgung des Nachbar-Bestandsgebäude im Moment geregelt?
    Kleinkläranlagen? Wohin geht deren Abwasser? Wohin das Regenwasser?
     
  3. #3 pragewo07, 08.07.2010
    pragewo07

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    Kann ich den Tiefbauer juristisch angehen wegen der Kosten?

    Die Nachbarn im Weiler, die bereits dort wohnen, hatten und haben funktionierende Fäkaliengruben oder 3-Kammer-Systeme - sie ärgern sich nur über die bereits bezahlten Kanalgebühren in Höhe von über 10.000 € / Haus und die dennoch ausstehende Anschlußmöglichkeit an den Kanal:frust... Und die direkt benachbarten Häuslebauer sind erst im Rohbaustadium, haben also noch etwas mehr Zeit...

    Das Regenwasser kann ich nach Genehmigung beim Landratsamt (für schlappe 800.-€ zusätzlich zu den Kosten für den Bebauungsplan in Höhe von 1.200.- €) über eine Regenwasserzisterne (für Garten, WC und Waschmaschine) in einen durch mein Grundstück laufenden Bach einleiten...

    Tom
     
  4. #4 Olaf (†), 08.07.2010
    Olaf (†)

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    Nö,...

    denn der ist nicht Dein Vertragspartner.

    "Angehen" kannste nur eventuell vielleicht die Gemeinde, die Dich dem Anschlusszwang unterworfen hat.
     
  5. #5 Manfred Abt, 08.07.2010
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    Es würde mich ja sehr wundern, wenn die Baugenehmigung nicht nur bei sichergestellter Erschließung erteilt werden darf. Insofern ist die Gemeinde hier wohl in der Pflicht, eine Lösung zu finden.
     
  6. #6 MoRüBe, 08.07.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Neubaugebiet...

    ... gesicherte Erschließung?:D

    Das ist ne nette Geschichte für nen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Evtl. ist sogar der Architekt haftbar, da dieser im Freistellungsverfahren ja einiges an Verpflichtungen übernimmt. Das muß aber geprüft werden...

    Ich war noch am formulieren, da hatte Manfred schon geschrieben..., aber wir meinen diesbezüglich dasselbe
     
  7. Julius

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    Seit wann ist eine Vertragsbeziehung Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch...?

    Aber die Sache ist hier sicherlich komplex. Das müssen Fachanwäülte klären!
     
  8. #8 pragewo07, 08.07.2010
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    Vielen dank schon einmal für alle Antworten!

    Wahrscheinlich sollte ich tatsächlich mal einen Juristen konsultieren:28:...

    Was die "Sache" evtl. insgesamt noch spannender macht:

    Ich durfte nur bauen, nachdem ich das Einheimischenmodell unterschrieben habe, obwohl ich den Grund privat und zu Marktpreis erstanden habe und nicht zu einem entsprechend reduzierten Preis von der Gemeinde... Hat mich einige Hunderter Notargebühren gekostet und zudem muss ich mich deswegen an den Kosten des Bebauungsplanes beteiligen (stand so im Vertrag über das Einheimischenmodell:deal) - unsere Nachbarn, denen das Grundstück schon länger gehört, mussten das Einheimischenmodell nicht unterschreiben und müssen sich auch nicht an den Kosten für den Bebauungsplan (insg. ca. 25.000 €!) beteiligen...

    Der Vertrag über das Einheimischenmodell verpflichtet auch zu Bau und Bezug innerhalb einer bestimmten Frist... wer aber, wie ich, rasch zu bauen beginnt, kann dann nicht an den Kanal anschließen... :irre

    Ein Irrsinn, diese Verwaltungs- und Kosten-Odyssee :irre

    Vielleicht hätte ich doch besser auswandern sollen :bef1006:

    Tom
     
  9. #9 Manfred Abt, 08.07.2010
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  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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  11. bernix

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    ...natürlich ist für Schadenersatz keine Vertragsbeziehung Voraussetzung.
    Hatten wir das Thema nicht erst vor kurzem ....?

    Fahrlässigkeit dürfte bei 80 Mängeln vorliegen...möglicherweise kommt der Richter aber auch zu dem Schluss, dass es Vorsatz war (aus Gewinnmaximierungsgründen alles schlampig ausgeführt).
     
  12. #12 Stromfresser, 08.07.2010
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    Bei uns in der Nähe ist es so gelaufen, dass eine SBR-Anlage gebaut werden musste, weil einfache Fäkaliengruben nicht mehr genehmigt werden, obwohl klar war, dass kurz darauf ein Anschluss ans Abwassernetz erfolgt.

    Ich rate jetzt mal: Bestenfalls darfst Du auf Deine Kosten eine Fäkaliengrube errichten, die dann nach erfolgtem Anschluss auf Deine Kosten stillgelegt und verfüllt werden muss. Und bilde Dir nicht ein, reinigen und als Regenwassersammler nutzen würde genehmigt.
     
  13. #13 Pascal82, 09.07.2010
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    is schon der hammer was man alles verbocken kann,

    hast du denn ein anschlussstück zum neuen kanal auf deinem grundstück liegen?

    (achtung kopf durch die wand methode)
    falls ja-
    revisinschacht setzen anschließen (wasser rein und sehen obs wegläuft) und falls ja die brühe laufen lassen..... mehr strafe als die errichtung einer klärgrube die du dann wieder entsorgen musst kann das auch nicht kosten,
    vorallem da die gemeinde ja gewissermasen selbst schuld ist:shades

    (vernünftige methode)

    zur not muss wirklich ne pumpe in den revisionsschacht die die brühe in einen
    tank pumpt, der dann regelmässig gellert wird........
     
  14. #14 pragewo07, 09.07.2010
    pragewo07

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    Da mein Grundstück (und das der Nachbarn) etwas Hanglage zur Strasse hat und wir eine Hebeanlage vermeiden wollen, werden wir (ist schon genehmigt und wird im August gebaut) durch unsere Grundstücke für insg. 4 Häuser einen eigenen Privatkanal bauen lassen, der dann in die Pumpstation des öffentlichen Netzes mündet.

    Ich habe mich mit Dorf-Nachbarn, die ihre Erschließungskosten für den Kanal bereits zahlen mußten und trotzdem weiterhin Kosten für die Entleerung ihrer Fäkaliengruben haben, zusammengeschlossen und werde nächste Woche mal versuchen, einen adäquaten Anwalt (Schadensersatz?) zu bemühen, mir geht das alles so auf den Senkel, unglaublich...

    Tom
     
  15. #15 meisterLars, 09.07.2010
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    OT: Solange bei Submissionen nicht das wirtschaftlichste sondern das absolut billigste Angebot den Zuschlag erhält, darf man sich auch nicht wundern, wenn es manche mit der Pfuscherei übertreiben...

    Mal als Beispiel: Straßenendausbau, ein gesunder Preis wäre 170-180T€, geht bei der Submission für 109T€ weg... :mauer

    Die Folge:
    :Baumurks
    und zwar überall...:respekt
     
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