Abwasseranschluß wo Absturz?

Diskutiere Abwasseranschluß wo Absturz? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, bei unserem Neubau steht der Anschluß an das örtliche Abwassernetz an. Die Vorstreckung liegt in ca. 1,45m Tiele und das...

  1. #1 Sveni Lee, 08.07.2010
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    Hallo Zusammen,
    bei unserem Neubau steht der Anschluß an das örtliche Abwassernetz an. Die Vorstreckung liegt in ca. 1,45m Tiele und das Abwasserrohr am Haus auf 80cm. Die zu überbrückende Strecke beträgt ca. 25m. Bei 2% Gefälle bleibt eine Differenz von 15cm. Ich habe gelesen, dass so ein Höhenunterschied mit einem Absturz überbrückt wird. Meine Frage ist nun: Kommt der Absturz kurz vor dem Übergabeschacht (Vorstreckung) oder direckt hinter dem Austritt des Abfwasserrohres am Haus? Und sollte man lieber mit 45° arbeiten oder mit 90° beim Absturz?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 08.07.2010
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    Na dann mach das Gefälle halt ein wenig größer.
    Bis 5% brauchst keine grauen Haare kriegen dann gibts da kein Gefitzel wegen den paar cm ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Julius

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    Genau:
    Bei gleichmäßigem Gefälle gibt das satte 3%. Das paßt!

    Absturz nicht nötig.
    Aber wenn, würde ich ihn neben den Schacht setzen. Und nicht mit 90°.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Absturz muss unmittelbar vor den Revisionsschacht! Richtungsänderungen mit 2* 45°.
    Die "obere" Leitung ist zu Reinigungszwecken in den Schacht einzuführen und dort zu verschliessen.
    Also in die Leitung vom Haus her kurz vorm Schacht einen 45° Abzweig nach unten einfügen und dann in den Schacht weiterführen.
    Am Abzweig den Sturz anschliessen.
     
  5. #5 planfix, 09.07.2010
    planfix

    planfix Gast

    Die Höhendifferenz von 15cm ist zu klein für einen ordnungsgemäßen Absturz.
    Vor dem Anschluß das Gefälle etwas erhöhen, dürfte die sinnvollste Lösung sein.
     
  6. #6 moses1980, 09.07.2010
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    Bitte kein Gefälle dass größer als 2% ist.
    Wenn das Gefälle zu groß ist, dann bleiben die "Feststoffe" im Kanal liegen. und nur das "Abwasser" fließt ab.

    Ich habe die gleiche Ausgangssitiation gehabt.
    Ich bin mit dem Kanalrohr einfach mit einen Gefälle von ca. 1-2% weiter in Richtung Kontrollschacht. Und das letzte Stück vorm Schacht habe ich als Absturz gemacht.
    [​IMG]
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
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    .....der nicht fachgerecht ist!

    SO sieht ein Absturz aus:

    [​IMG]
     
  8. #8 planfix, 09.07.2010
    planfix

    planfix Gast

    Die Lösung von Ralf, ist die 100% richtige.
    Bloß selbst wenn Du nur 1% Gefälle legst, dürfte es etwas knapp werden mit der Reinigungsöffnung und den Bögen.
     
  9. #9 moses1980, 09.07.2010
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    Leider muss ich da euch widersprechen.
    Als Kontrollschacht ist meine Variante völlig in Ordnung, abgenommen und fachgerecht. Denn es wird hier nicht als Absturz bezeichnet sondern als "Rutsche".
    Eure Variante ist ein Hauptschacht. Der hat nichts mit dem Hausanschluß zu tun.

    Man muss zudem sagen, dass man dass alles nicht zu groß aufmachen soll.
    Es ist immer noch ein Privathaus.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
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    Abgenommen mag sein. Der Rest ist einfach nur :mega_lol: :mega_lol:

    Sind das rechts- und regelfreie Räume???
     
  11. Julius

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    Leute, es geht hier um eine Höhendifferenz von 15cm (in Worten: fünfzehn Zentimeter).
    Das ist grad mal etwa ein Rohrdurchmesser...

    Zum Ausgleich steht die volle Strecke von 25m (in Worten: fünfundzwanzig Meter) zur Verfügung.

    Das ergibt - bei völligem Entfall des ""Absturzes" - genau eine Erhöhung des Gefälles von 2% auf 3%.

    Und nun sage bitte nicht nochmal jemand, daß dies zu einer Absetzung der Schwemmstoffe führe.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
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    @ Julius - es geht um die fachgerechte Ausführung eines Sturz. Ob er erforderlich ist, muss man sehen.

    Was noch keiner gemerkt hat ist die Tatsache, dass hier was nicht stimmt.
    Wenn hier die Rohrsohlen gemeint sind, liegt das Rohr am Haus eh 10 cm zu hoch, denn mWn sind 80 cm Rohrüberdeckung notwendig.
    So wärens aber max. 70 cm!
     
  13. #13 Manfred Abt, 09.07.2010
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    Wobei dann ja auch noch das Gelände potteben sein müsste.

    Macht doch nicht so einen Bohei, legt das Rohr mit etwas mehr Gefälle und gut ist.
    • Grundsätzlich ist der Hinweis von Moses nicht unbegründet und deshalb plane ich auch lieber mit 1 % als mit 3 %.
    • Die Norm nennt nur ein Mindestgefälle und hält sich zum Max-Gefälle fein raus, im Anhang listet sie Gefälle bis 5 % auf.
    • Und in der Praxis wirds mit 2 % genauso wie mit 3 % funktionieren.

    Viel mehr Ehrgeiz solltet ihr in ein anständiges Rohrmaterial und vor allem in eine korrekte Einbettung des Rohres legen. Bei wirklich starken Gefällen kommt noch das konstruktive Problem an der Einbindung in die Schächte hinzu.
     
  14. #14 Sveni Lee, 09.07.2010
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    Also lt Kanalplan soll der Abfluss in einer Tiefe von 80cm liegen. Wir werden am Wochenende schon einmal den Graben ausheben und dann den genauen Höhenunterschied ausmessen.
    Die Zeichnung von dem Absturz und Kontrollschacht fand ich sehr hilfreich.
    Bleibt noch die Frage ab welchem Höhenunterschied ein Absturz sinn macht?
     
  15. #15 Manfred Abt, 09.07.2010
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    ach, was liebe ich diese relativen Höhenangaben, sagt nix und garnix. Maßgebend sind halt immer absolute Höhen.
     
  16. #16 Achim Kaiser, 09.07.2010
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    Jöööh ... nun kriegt euch mal wieder ein :).

    Ralfs Zeichnung ist schon ok aber dazu brauchts - je nach Nennweite - min. ca. 60 bis 100 cm *Versatz*. Hammwa hier aber nicht.

    Hier gehts drum 15 cm auf 25 m ... also anstelle 2% Gefälle 2,6% Gefälle.
    Das ist jederzeit vertretbar und verhindert die ganze Krampfkonstruktion am Schacht.

    @Moses
    Pfeif dir mal die DIN 1986 rein.
    Grundsätzlich ist deine Aussage zwar richtig aber die Grenzen liegen etwas weiter gestreut.

    Die untere Grenze wird bestimmt durch das in der DIN festgeschriebene Mindestgefälle für Sammelleitungen (meist 0,5 cm/m oder 1 : DN) begrenzt (oder mit Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit und der Selbstreinigung/Einhaltung der Mindestfließgeschwindigkeit).

    2% sind der *alte* Normalwert (sehr gute Zielvorgabe bis zum Kontrollschacht).

    Die obere Grenze sind die beschrieben 5%.
    Alles was größere Gefälle benötigt sollte über entstprechene Absturzstrecken wie von Ralf gezeigt realisiert werden.

    Das Gefälle sollte gleichmäßig genutzt werden.

    Allumfassende Darstellung führt hier aber ein wenig zu weit.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #17 Manfred Abt, 09.07.2010
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    Achim, alles richtig, aber
    hier weiß keiner, um welche Höhendifferenz es wirklich geht, denn bisher gibt es nur Angaben zu relativen Höhen an verschiedenen Örtlichkeiten, ggf. auch zu verschiedenen Bauzuständen.

    Deshalb sollte doch endlich mal die Frage erlaubt sein: was sagt denn der Entwässerungsplan des Bauvorhabens und wie wurde die bauzeitliche Höhenfestlegung gemacht?
     
  18. #18 Achim Kaiser, 09.07.2010
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    Moin Manfred

    ich geh einfach mal von der Ausgangsfrage aus ....

    Am gravierendsten ist Ralfs Einwand wegen der Frosttiefe ... da fehlen noch 10 cm ... sollte das noch *regulierbar* sein bleiben eh nur noch 5 cm.

    Wenn sich der Fragesteller sich beim Messen relativ absolut vertan hat oder so ... steht er eh auffem Schlauch ;) - in dem Fall rechne ich mit nem neuen Beitrag.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. #19 Sveni Lee, 09.07.2010
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    Also der Fragesteller hat die Tiefe aus den Entwässerungsplan des GÜ übernommen. Die Vorstreckung hat er bereits freigelegt. Mit einem Laserniviliergerät hat er dann den Höhenunterschied ausgemessen mittels Messlatte und Empfänger für den Laser. Die 80cm sollen Oberkannte des Rohres sein (okay mein Fehler). Laut Kanalplan der Stadt sollte die Vorstreckung in 1,65m Tiefe liegen aber gefunden haben wir es schon weiter oben...
    egal... wie auch immer wir werden die Entwässeung am Haus freilegen und dann das ganze noch einmal Ausmessen.

    Btw: könnt ihr mir einen Kontrollschacht empfehlen? Ich würde gern einen aus Kunststoff verbauen... Laut Abwasserzweckverband reicht bis zu einer Tiefe von 1,50m D=400mm oder bis 1,85m Tiefe D=625mm
     
  20. #20 Achim Kaiser, 09.07.2010
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    Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze ?

    Da würde ich nie so nen Popelschacht einsetzen ... da brauchst ja nen Montageaffen, wenn tatsächlich mal was drin arbeiten muss.

    Wenn ich was plane setze ich dieses Schachtsystem ein, da es öfters ne Rückstausicherung im UG braucht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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