Architektenfehler

Diskutiere Architektenfehler im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; 1) Das Übernehmen der alten Pläne für den Bauantrag eines Anbaus ist durchaus üblich und nicht vor/verwerflich. Grobe Schnitzer sollten...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Das Übernehmen der alten Pläne für den Bauantrag eines Anbaus ist durchaus üblich und nicht vor/verwerflich.
    Grobe Schnitzer sollten auffallen und kontrolliert/berichtigt werden, aber so lange es für den Antrag ohne Relevanz ist, ob das Dach z.B. 45° oder 47° hat, weil die Abstandsflächen auch für 60° reichen würden und auch sonst alles in Butter ist - was solls.

    2) Was kann die Kollegin dafür, wenn die alten Pläne nicht stimmen. Bestandszeichnungen auf Basis der alten Pläne zu erstellen, ist keine Grundleistung der LP 1 - 4, sondern wäre gesondert zu vergüten.

    Jetzt gibts also 3 Möglichkeiten.
    a) selber messen und rechnen - wenn das FiA das ohne offiziellen Stempel anerkennt
    b) Der Kollegin den Auftrag erteilen, die WF auf Basis der tatsächlichen Maße neu zu erstellen
    c) Die zu hohe Grundsteuer bezahlen.

    Wenn a) nicht geht, ist es reine Mathematik, ob b) oder c) billiger ist.
     
  2. #22 jezebel, 19.07.2010
    jezebel

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    Also beim Dach sind jeweils Neigung und Höhe (das dach ist wesentlich tiefer, es grenzt an unser Dach an) nicht aber das fande ich ja nicht ganz so schlimm!

    Was mich ja einfach nur interessiert ob das eben einfach zu ändern ist!
    Wenn ich z.B. bei der Hausrat oder Gebäudeversicherung angebe das ich nur 160 qm habe und dann irgendwas mal passiert und dann auf dem Papier steht das es aber 185 qm sein sollten!
    Leider bin ich ja kein Fachmann deswegen wende ich mich ja an das Forum!
     
  3. #23 Thomas B, 19.07.2010
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    ...sicher ist es der Architektion nicht vorzuwerfen, daß sie zur fachgerechten Erstellung von 100stel-Plänen kein Aufmaß gemacht hat. Das dauert...bei den Größen dauert das aber so richtig....

    Aber: Die Kollegin hätte natürlich schon den Hinweis loswerden müssen "ob das ganz genau paßt kann ich anhand der Bestandspläne nicht sagen...da gibt es wohl Unterschiede zw. Plan und Realität...".

    Etwas befremdlich ist halt -und da reagieren Architekten oft empfindlich!- dies als Planungs- o. Architektenfehler zu bezeichnen. Das nämlich ist es wohl eher nicht. Aber die Informationsleistung der Kollegin wäre sicher verbesserungswürdig....

    Thomas
     
  4. #24 jezebel, 19.07.2010
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    Ich entschuldige mich auch für die Titelwahl! Wollte damit keinen Unmut wecken!
     
  5. Vossi

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    Dann mal weiter Helm auf und Klemmbrett untern Arm
     
  6. #26 fmw6502, 19.07.2010
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    @jezebel: wenn Du einen besseren Titel hast, wird sicherlich einer der Moderatoren auch gerne ändern...

    Gruß
    Frank Martin
     
  7. #27 Shai Hulud, 19.07.2010
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    Wäre das ein Kompromiß, dem Titel noch ein Fragezeichen zu ergänzen?
     
  8. bernix

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    ich stell mir gerade vor wie die Antworten ausgefallen wären, wenn sie als Titel/Beruf ..Hausfrau ..angegeben hätte...:biggthumpup:
     
  9. #29 Gast036816, 19.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    planungsfehler?

    moin moin,

    ein planungsfehler muss der planerin nachgewiesen werden. Ist der fehler auf mangelhafte bestandspläne zurückzuführen, dann muss nachgewiesen werden, ob die planerin den fehler erkannt hatte und verschwiegen hat oder ob sie den fehler hätte erkennen müssen.

    Bei einem unserer bauvorhaben - wir machen phase 8 - war es ähnlich, bestandsaufnahme zum bestandsplan wurde dem bauherrn vom planer für 25.000 € angeboten - wurde vom bauherrn nicht beauftragt. Während des baus kam es zu abweichungen im treppenhaus in der höhenentwicklung. Es fehlen 21 cm gegenüber dem bestandsplan und an einem treppenlauf muss für 3.500 - 5.000 € korrigiert werden. Der bauherr hat immer noch 20.000 € gespart.

    Wenn steuern und versicherung zu hoch sind, bestandsaufnahme beauftragen, pläne korrigieren beauftragen und zahlen bei allen zuständigen stellen richtig stellen lassen. Was teurer ist muss selbst geklärt werden.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2010
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    Quatsch keine Opern, schon gar keine dramatischen.
    Wenn zu Dir ein Kunde kommt, sich Gardinen oder was weiß ich gestalten lassen will und ein Stück Tapete mit kräftiger Farbe mitbringt, dann gehst Du nach dem Musterstück.
    Wenn sich dann vor Ort rausstellt, dass der Kunde die falsche Rolle gegriffen oder die Tapete stark ausgeblichen ist und so das ganze Farbkonzept nicht mehr passt - ist das dann ein Fehler von Dir???

    Nein! Und hier ists genau so.
     
  11. Vossi

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    Ach Ralf, darum geht es doch nicht, oder? Ich hab mal gelernt das Maße vor Ort zu prüfen sind, Muster im Übrigen auch. Die Fragestellerin wollte doch nur wissen, ob das nicht hätte so laufen müssen, wenn schon der Auftrag zur Planung vergeben wurde. Hätte ich auch vorausgesetzt übrigens...
     
  12. mls

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    bei der bewertung dieses planungsstreichs gibts zuviele "wenns", als dass man
    das "mal eben" klären könnte - aber sooo einfach, wie das aus reissbrettperspektive
    erscheinen mag, ist es kaum .. ist es eigentlich nie ;)
     
  13. #33 Jessi75, 20.07.2010
    Jessi75

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    Wir haben auch angebaut und da hat auch keiner nachgemessen! Da wurde auch an Plänen von 1964 gemalt...
     
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