Erde vom Nachbargrundstück abfangen - wer muss zahlen?

Diskutiere Erde vom Nachbargrundstück abfangen - wer muss zahlen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten-Gemeinde, ich habe folgende Frage: das Nachbargrundstück auf der Nordseite unseres Grundstücks liegt höher als unser...

  1. Alex B

    Alex B

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    Hallo Bauexperten-Gemeinde,

    ich habe folgende Frage: das Nachbargrundstück auf der Nordseite unseres Grundstücks liegt höher als unser Grundstück. Wer muss dafür sorgen, dass die Erde vom Nachbarn nicht auf unser Grundstück abbröckelt?

    Der Nachbar hat seinen Zaun und die Hecke direkt an die Grenze gesetzt. ...ich würde in diesem Bereich (natürlich unterhalb des Zauns und auf meinem Grundstück gerne eine kleine Mauer oder L-Steine setzen, aber wer übernimmt die Kosten?

    Der Nachbar hat sich zuerst bereit erklärt die Materialkosten zu teilen und die Arbeit selbst (mit mir zusammen) zu erledigen. Heute hat er jedoch umgeschwenkt und meint nach einer Beratung beim Bauamt, sich nicht mehr an den Kosten beteiligen zu müssen. Begründung: er hat schon vor 7 Jahren gebaut und wir hätten jetzt zu tief gebaut - dabei haben wir nach dem Bebauungsplan usw. gebaut (unsere Straße liegt tiefer als seine, der Kanal dementsprechend auch und die Erdgeschossfussbodenhöhe haben wir strikt eingehalten).:bef1021:
    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
    Viele Grüße
    Alex B
     
  2. Julius

    Julius

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    War denn da schon vorher ne ("natürliche") Stufe im Gelände oder hat er aufgeschüttet oder habt Ihr abgegraben?
     
  3. Alex B

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    als die Baugrube gegrabe wurde, war auf der Nordseite eine "natürliche Stufe" vorhanden, aber diese mussten wir ja wegmachen, damit dort später die Nordterasse entstehen kann. Und das was dort abgetragen wurde, war der Bauschutt (schön unter der Erde vergraben) vom Nachbargrundstück.
     
  4. Azalee

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    Dann war das aber keine natürliche Stufe, oder? Sondern eine künstliche, die beim Bauen des Nachbarn entstanden ist?
     
  5. Alex B

    Alex B

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    Ja genau!
     
  6. Julius

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    Also hat er aufgeschüttet.
    Damit ist - nach meiner bescheidenen Laienkenntnis - auch (wenn Ihr nicht noch zusätzlich unter das ursprüngliche Niveau abgegraben habt) allein er für die Befestigung des Übergangs verantwortlich!
    Übrigens auch dafür, daß kein Wasser oder sonstige Einwirkung von seinem höherliegenden Grundstück auf Eures zukommt.
     
  7. #7 rainerS.punkt, 22.07.2010
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    Sehe ich auch so. Ist hier in B jedenfalls genau so geregelt.

    BTW: Hecke auf die Grenze? Kein Mindestabstand vorgeschrieben oder einfach ignoriert?

    ciao
    Rainer
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2010
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    Alles, was der Nachbar über den gewachsenen Boden aufschüttet, muss ER sichern, alles was ihr unter die gewachsene Oberfläche abschachtet, müsst ihr sichern.
    Also war das mit halbe/halbe wahrscheinlich ne gute Idee.
    7 Jahre schaffen keinen gewachsenen Boden, das gilt baurechtlich immer noch als Aufschüttung!
     
  9. Alex B

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    Das war ja das Beste - er kam gestern auf mich zu und sagte mir, dass er auf gar keine Fall Streit mit mir haben möchte. Aber er hätte ja auch schließlich schon sein Teil erfüllt - indem er sein Zaun und die Hecke an die Grenze gesetzt hat und von keinem Kosten beansprucht hat.
    Er hat also die Hecke und seinen Zaun ohne Mindestabstand (ein Landschaftsgärtner sagte mir, dass ein Abstand von 60 cm für eine Hecke vorgeschrieben wäre - ist es wirklich so?) - Außerdem hat er auch noch ein Gartenhäuschen direkt an die Grenze gesetzt, dass ebenfalls auf die bereits abbröckelnde Erde drückt).
    Ich werde am Montag zum Bauamt gehen und mit denen reden, was da wirklich Sache ist.
     
  10. #10 coroner, 23.07.2010
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    Baulaie
    http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1153547/index.html
    Seite 8 links unten :winken


    Eventuell auch von Interesse:
    http://www.akbw.de/pubimg/p_m_138.pdf
    §6 Abs. 6 Pkt. 2

    Ob das Bauamt da Rechtsberatung gibt ist fraglich, letztlich ist so
    eine Situation sehr schwer, da man sich immer irgendwie als Bittsteller
    vorkommt, weil man sein Recht verlangt, das einem zusteht, man aber
    auch nicht als biederer "Gartenzwergzüchter" gelten möchte -
    aber letztlich hat der andere die Überschreitung begangen und da
    muss man sich einigen.
    Das geht in aller Regel wohl bei nem Bier am Grill am besten. :bierchen:
    Dabei solltet ihr euch ganz genau selbst fragem was euch wirklich stört
    und was nur gesetzlich nicht erlaubt wäre. Oft bildet man sich dann auch
    irgendwann mal ein, wenn man ja ein Recht dazu habe, müsse das nun
    auch so wiederhergestellt werden :frust
    unschöne Situation in der Nachbarschaft! Wir haben auch so einen Fall...
     
  11. Alex B

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    coroner - Vielen Dank für die Gesetzesgrundlagen!
    der Meinung bin ich auch - man sollte soetwas bei einem gemeinsamen Grill und einem Bierchen klären und fertig. Das wollte ich ja auch und bin auf sein Vorschlag ("Halbe- Halbe" fürs Material und die Arbeit kostet uns ja nichts, da wir es selber machen wollten an einem sonnigen Wochenende) eingegangen. Aber wenn er hinterher doch zum Bauamt rennt und sich nach seinem Recht erkundigt dann finde ich das echt schwach von ihm. Und mache jetzt auch von meinem Recht Gebrauch.
     
  12. bernix

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    ...von wieviel Höhenunterschied und wieviel m Stützmauer reden wir (oder hab ichs überlesen?)?
    -
     
  13. Alex B

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    Nee du hast es nicht übersehen - ich habe es vergessen zu schreiben ;)
    Der Höhenunterschied beträgt ca. 70-80 cm und die Länge, die abgefangen werden soll ist ca. 12 m.
     
  14. Julius

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    Das ist dann schon recht heftig.
    Da muß eine senkrechte Abfangung gut gegründet werden!
     
  15. bernix

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    @AlexB...ich vermute du unterschätzt da den Aufwand.

    zwölf Meter L-Steine(80er) mit Fundament funktioniert nicht ohne Bagger und für ungeübte vermutlich auch nicht an einem Wochenende. Die Erdbewegung für senkrechte (betonierte/gemauerte) Stützmauern ist nicht zu unterschätzen. Bei Mauern gehts in die Tiefe und etwas Richtung Nachbargrundstück, bei L-Steinen etwas in die Tiefe aber dafür mehr ins Nachbargrundstück.
    Alternativ: Schräg aufgesetzte Hanflorsteine oder Trockenmauer...
    Aber auch hier vor allem wenn es eine schöne Trockenmauer werden soll (die du ja tagein tagaus siehst!): Man muss das können und es geht nicht an einem Wochenende!
    Hol dir mal ein oder zwei Angebote ein..dann weißt du und der Nachbar was Sache ist.:biggthumpup:

    PS: Bei deinem Nachbar hab ich so das Gefühl er weiß was auf ihn zukommen kann, daher auch dieser Alternativaktionismus...
     
  16. Julius

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    Nun, er hat ja nun einen Dummen gefunden, der ihm (ohne eigentliche Veranlassung) einen Teil der Arbeit und Kosten abnimmt...
     
  17. Alex B

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    Ja - das mit "einem" Wochenende war ja eher seine Aussage. Ich stelle mir das auch etwas komplizierter und zeitaufwändiger vor!
    Letzte Woche hat eine Firma beim anderen Nachbarn die Terasse gemacht und ich habe sie um ein Angebot für die Stützmauer gebeten. Er sagte mir, dass dies ca. 1.200 € kosten wird mit 80er L-Steinen.
     
  18. bernix

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    ...Material komplett bauseitig?!
     
  19. Alex B

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    Ja das war ein Komplettpreis - mit Material!
    Aber für meinen Nachbarn, der daneben stand, war dieses Angebot eindeutig zu teuer. Deshalb hat er sofort vorgeschlagen, dass wir uns das Geld für die Arbeit sparen sollen und nur die anfallenden Materialkosten teilen und alles selbst machen sollen.
     
  20. bernix

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    ...und aus den ca 1200 werden dann bei der Angebotsabgabe 2400 Euro ?!

    1200 / 40 Euro/h = 30 Std (2Mann x 2Tage)...Material? Maschinen?

    Anderer Ansatz: Ein Leihbagger (1,5t) kostet für zwei Tage mit Bringen/ Abholen rd 400 Euro.
    Wenn ich die Preise für L-Steine noch richtig im Kopf hab...dürfte euch das in Eigenleistung vermutlich schon mehr als 1200 kosten....
     
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