Frage zur Heizlastberechnung

Diskutiere Frage zur Heizlastberechnung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Um Julius zu ergänzen: Also Gas plus Solar, nu sag nich, das wird auch noch nen Effizienzhaus? Nee, wird's nicht. Und ja, Gas plus Solar. Und...

  1. upD8R

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    Nee, wird's nicht. Und ja, Gas plus Solar.

    Und den Umschwung bezüglich des Steins konntest Du nicht mitbekommen, denn den habe ich hier nicht kundgetan, glaube ich ;)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Da müssen wir wohl ganz schnell die Nutzungsbedingungen erweitern. Wie kannst Du uns nur so etwas unterschlagen. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  3. #23 KleinerOnkel, 28.07.2010
    KleinerOnkel

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    Guten Tag allerseits.

    Also ich habe die HLB selbst in Auftrag gegeben, die gibt's im Internet fuer ca. 150 EUR. Dazu brauch man die U-Werte des ENEV Nachweises (Dach, Aussenwaende, Bodenplatte) + die U-Werte der Decken und Innenwaende.
    Dem Generaluebernehmer hab' ich dann erzaehlt, was er in den Vertrag schreiben soll.

    Etwa so:
    Wir garantieren eine maximale Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius bei einer Auslegungstemperatur von X Grad Celsius (bei uns -12) und folgenden Raumtemperaturen:
    - Bad: 24 Grad Celsius
    - Wohn-/Esszimmer: 22 Grad Celsius
    ...

    Darueber hinaus haben wir noch die Verlegeabstaende fixiert.

    Das sollte verhindern, dass wir eine exorbitante Stromabrechnung auf Grund unserer LW-WP bekommen.

    Ein Anbieter, der da nicht mitspielt, gehoert aussortiert.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Aber erst nachdem die Heizlast berechnet und dann die max. VL festgelegt war. ;)
    Ansonsten könnt es nämlich passieren, dass man jemanden vor ein unlösbares Problem stell.:mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 Bauwahn, 28.07.2010
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    Nö, je nach Richtung der Abweichung bleiben immer noch die Möglichekeiten
    a) Der RT wird's schon richten
    b) zus. Heizlüfter kostenlos beistellen
     
  6. #26 KleinerOnkel, 28.07.2010
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    In der HLB war ja die Auslegung der FBH mitberechnet worden.

    Wobei wir die Verlegeabstaende noch etwas nach unten korrigiert haben.
    Teilweise lagen die bei 20 cm, im Bad nur bei 10 cm.
    Wir werden im Bad/WC jetzt 7,5 cm, in den Fluren etc. 15 cm und in den Wohnraeumen 10 cm legen lassen.

    Ach ja, und eine maximale Heizkreislaenge von 100 m haben wir auch noch im Vertrag.
    Auch den Passus "ein hydraulischer Abgleich wird durchgefuehrt" sollte man nicht vergessen.
     
  7. upD8R

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    Man lernt ja nie aus: Ab wann ist denn eine bestimmte Heizkreislänge ein Mangel? Es scheint ja da unterschiedliche Meinungen zu geben, da die 100m wohl nur eine "Empfehlung" sind?
     
  8. #28 Achim Kaiser, 28.07.2010
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    Wenn es keine Pumpe mehr zu kaufen gibt die die erforderliche Leistung erbringen kann oder wenns in der Anlage so pfeift dass der Betreiber sich auf Tinitus untersuchen lässt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #29 KleinerOnkel, 28.07.2010
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    Eine Heizkreislaenge > 100 m ist per se kein Mangel.

    Aber wie du geschrieben hast, es ist eine Empfehlung.
    Mindestens so wichtig wie die maximale Heizkreislaenge ist die Forderung, dass alles Heizkreise eine aehnliche Laenge aufweisen, da dann der hydraulische Abgleich leichter durchzufuehren ist.
     
  10. upD8R

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    Okay, danke!
     
  11. #31 Achim Kaiser, 28.07.2010
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    Der Erguss ist Humbug ...

    Die Hydraulik ist abhängig vom Anlagenkonzept und es kann durchaus ganz bewusst mit unterschiedlichen Wassermengen (Folge ---> ganz andere Widerstandsverhältnisse bei ähnlichen Heizkreislängen) gearbeitet werden.

    Es ist müsig Planungsparmeter *detailliert* festschreiben zu wollen bevor die Planung erfolgt ist. Die Vertragsgrundlagen sind regelmäßig nicht einzuhalten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #32 KleinerOnkel, 28.07.2010
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    Das mit den aehnlichen Heizkreislaengen habe ich mir ja nicht in den Vertrag schreiben lassen.
    Lediglich die maximale Heizkreislaenge. Und das ist in meinen Augen sinnvoll.

    Aber ist es nicht so, dass es im Allgemeinen besser ist, wenn die Heizkreise an einem Verteiler alle eine aehnlich Laenge haben??
     
  13. #33 Achim Kaiser, 28.07.2010
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    Das ist regelmäßig Wunschdenken, dass man sich mit faulen Kompromissen und unvorteilhaften Heizkreisaufteilungen erkaufen muss.

    Beispiel Sep-WC hat halt nun mal *blos* 1-2 m² und sollte wegen Einzelraumregelung ein gesonderter Heizkreis sein ... wie soll ich da 70 oder 80 m Rohrleitung verbraten um auf eine ähnliche Heizkreislänge zu kommen wie z.B. in größeren Räumen .... entweder ich verknüpfe das dann mit anderen Flächen (---> tschüss EnEV-Einzelraumregelung) oder der Heizkreis halt dann mal blos 20 m ...

    Deine Werte sind alle schon ok ... als *Richtgrößen* und *Daumennagelprüfwerte* zur groben Plausibilitätsabschätzung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #34 KleinerOnkel, 28.07.2010
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    Klar, Gaeste-WC ist eine Ausnahme.
    Hier werden wir wohl auch nur 40 m Laenge haben (bei 3,9 m^2 abzueglich Dusche).

    das Gleiche beim Abstellraum.

    Die anderen Heizkreise werden aber alle um die 60 - 90 m Laenge haben...
     
  15. R.B.

    R.B.

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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Wurde auch das Rohr spezifiziert? :D

    Wie der Achim schon geschrieben hat, man muss immer das komplette Konzept betrachten. Einzelne Tipps gehen sonst schnell mal in´s Leere.

    Möglichst geringer VA, ähnliche Kreislängen, und möglichst niedrige VL Temp sind schon sinnvoll. Wenn ich mir damit aber die Hydraulik ruiniere, oder man die Anlage praktisch einfach nicht mehr bauen kann, dann ist niemandem geholfen.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #36 Achim Kaiser, 28.07.2010
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Wie der Rest aussieht ist ne Frage des Anlagenkonzepts ...

    Bei mir wird ganz bewusst mit hohen und niedrigen Wassermengenbereichen gearbeitet und gezielt Betriebsbedingungen für den jeweiligen Wärmeerzeuger im Anlagenkonzept verankert.

    Bild 3 zeigt wie sowas aussehen kann ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #37 KleinerOnkel, 28.07.2010
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    Ja, wurde es.

    17 mm x 2 mm Buderus irgendwas...

    Planung KWL vom Hersteller.

    Mehr kann man bei einem Generaluebernehmer meiner Ansicht nach nicht in den Vertrag schreiben.
    Sollte aber auch genuegen.

    Mit den Leistungsverzeichnissen von Architekten ist es ja auch nicht soweit her, wie man in anderen Threads sieht ;)
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Sehe ich auch so.
    Das Problem ist nur, WER diese Vorgaben ausgearbeitet hat. Wie oben schon erwähnt, kann man viel in den Vertrag schreiben und irgendwann kann keine Firma mehr diesen Vertrag erfüllen. Dann gibt´s nur 2 Möglichkeiten, es wird nachträglich verändert, oder das "Konzept" geht in die Hose.

    Gruß
    Ralf
     
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