Kostenberechnung vom Architekten

Diskutiere Kostenberechnung vom Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; hallo zusammen, wir haben jetzt die kostenberechnung von unserem archi bekommen. so weit so gut, die kostenberechnung liegt ca.15% über der...

  1. Idlab

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    hallo zusammen,

    wir haben jetzt die kostenberechnung von unserem archi bekommen.
    so weit so gut, die kostenberechnung liegt ca.15% über der Kostengrenze, wurde von uns aber so akzeptiert. der archi sagt, das es auf einrechnungen von sicherheiten beruht (als polster dienen soll).
    jetzt ist uns aufgefallen das eine ganze kostengruppe (420 - wärmeerzeugungsanlage) garnicht mehr vorhanden ist.:yikes in der kostenschätzung gabs die noch. kostenberechnung ist 5% höher als kostenschätzung. war für uns also noch schlüssig.

    meine frage. was gehört in die kostenberechnung für einen neubau ? ich denke doch, das eine heizung mit rein sollte oder ?

    wenn wir die jetzt mit reinrechnen, liegt die kostenberechnung ca.25% über der verbindlich vereinbarten kostenobergrenze ?:deal

    was nun ?
     
  2. sepp

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    je nach vereinbarung KG 100-700 nach DIN 276

    ich gehe davon aus, dass euch die baukosten ohne finanzierung, grundstück, einrichtungen, aussenanlagen interessiert.
    dann hat er die kosten der gruppen 300ff,400ff und 700ff zu ermitteln und euch zu erläutern.
    alles andere ist mangelhaft.
    ihr solltet die ermittlung mit ihm durchgehen!
     
  3. #3 Pirellitx31, 05.09.2010
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    hier scheint ja schon "Krieg" zwischen den Vertragspartnern ausgebrochen zu sein...solch ein Vokabular :yikes

    hier sollte man sich die einzelnen Positionen der Kostenberechnung vom Architekten erläutern lassen. Und wenn der Bau zu teuer wird, muss umgeplant oder eingespart werden. Soo einfach ist das.
    Wenn ich mich Recht erinnere, wollten Sie doch ein zwar kleines Häuschen, allerdings mit enorm aufwendigen Türmchen bauen. Hier gab es doch bereits etliche Hinweise darauf, dass der Bau nicht "billig" wird.
     
  4. Idlab

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    ja die gab es :28:,

    darum wird es ja auch nicht "dieses" haus. ist ja schon umgeplant, da der erste entwurf auch voll in eine geschützte kastanie geplant wurde.
    den neuen entwurf möchte er nicht online sehen --> geistige eigenergüss bla bla.haben wir auch akzeptiert.
    jedenfals ist der neue deutlich "schlichter". aber für uns dennoch ganz i.o.

    wenn aber jetzt ganze kostengruppen "vergessen" werden, relativieren sich ja auch die baukosten. das macht mir sorge. ich kann doch nicht jede position kontrollieren --> wozu dann noch einen planer/architekten ?
     
  5. sepp

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    doch, das ist sogar deine pflicht und zwar gemeinsam mit deinem planer, damit du auch weisst was genau (vorallendingen in welcher qualität) in die kostenberechnug eingeflossen ist. das ist die umsetzung deines anforderngskataloges.
     
  6. Yilmaz

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  7. Idlab

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    Hallo Herr XXX,
    nach unserem Telefonat vom xxx, senden wir Ihnen diese E-Mail.

    Bei Durchsicht der Kostenberechnung zu unserem Bauvorhaben in der XXX, XXX, ist folgendes aufgefallen.
    Abweichend von der Kostenschätzung vom 19.05.2010 sind bei der Kostenberechnung vom 23.07.2010, keine Kosten für eine Wärmeversorgungsanlage berücksichtigt.
    Die Kostenberechnung weicht von der im Architektenvertrag vom 07.06.2010 vereinbarten einzuhaltenden Kostenobergrenze von xxx€ um ca. xxx € ab. Das sind ca.15%, die auf Einrechnungen von Sicherheiten beruhen.
    Das wurde von uns so akzeptiert.

    Sollte in der Kostenberechnung vom 23.07.2010 wirklich die KG 420 (Wärmeversorgungsanlagen) vergessen worden sein, erhöht sich die Abweichung zur Vorgabe um weitere ca.xxx€.
    Eine Gesamtabweichung von dann ca.xxx€ oder rund 25%, kann von uns jedoch nicht mehr akzeptiert werden.
    Insbesondere, da noch zu erwartende Kosten, die bereits bei unserem 1. Treffen unsererseits angesprochen wurden (Abwasserbehandlungsanlage) noch in keiner Kostenschätzung/ Kostenberechnung berücksichtigt wurden.

    Die Begleichung Ihrer 1. Teilrechnung vom 30.07.2010 wurde von uns fristgerecht veranlasst und sollte unser Vertrauen in Ihre planerischen Fähigkeiten untermauern, insbesondere da Sie uns geschildert haben, das es auch BH gab, die Ihre Leistung nicht vergüten wollten.
    Wir erwarten, dass Sie mit dem von uns aufgebrachter Vertrauen auch verantwortungsbewusst umgehen. Es mag sein, das unser Budget und damit Ihre Verdienstmöglichkeiten beschränkt sind. Dennoch handelt es sich bei dem geplanten Neubau, um einen enormen wirtschaftlichen Kraftakt unsererseits.

    Herr xxx, wir haben Ihnen von Anfang an unsere wirtschaftliche Leistungsgrenze dargelegt, wir haben Ihnen sofortigen Zugang zu unserem Grundstück gewährt und Sie über zu erwartende Besonderheiten unterrichtet. Neben einem von uns beauftragten Bodengutachten, wurde auch zeitnah ein amtlicher Lageplan erstellt.
    Es stand Ihnen jederzeit frei, den von uns angefragten Auftrag nicht anzunehmen.

    Da wir davon ausgehen, dass es sich nur um eine Fehleinschätzung unsererseits handeln kann und ein Architekturbüro keinen Neubau eines EFH ohne Wärmeversorgung und gesicherter Entwässerung plant, das dann auch noch um 25% von der Kostenobergrenze des Auftraggebers abweicht, bitte ich um einen Kurzfristigen Termin mit Fr. xxx und Ihnen, um den Sachverhalt klären zu können.
    Wir würden zu Ihnen ins Büro kommen.

    Wir erwarten eine Empfangsbestätigung dieser E-Mail, einen Terminvorschlag und eine schriftliche Stellungnahme bis spätestens 08.09.2010.





    hochachtungsvoll
    xxx





    kann man das so wegschicken ? :bef1021:
     
  8. #8 lawrence, 05.09.2010
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    Finde ich zu heftig für den Anfang. Erstmal klären, ob 420 vergessen wurde oder nicht. Danach kannst du noch immer "laut" werden.
     
  9. sepp

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    mein gott.........
    die kostenberechnung ist teil der lp3 (entwurfsplanung) während dieser hatte ich regelmäßig eine sitzung mit dem bauherren. als abschluß dieser lp gibts ein treffen und vorlage mit den ergebnissen.
    redet ihr nicht mehr miteinander? ist die lp3 komplett abgeschlossen?
     
  10. Idlab

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    LP3 ist sogar schon bezahlt,

    und ja. wir reden miteinander (und seinen Angestellten).
    aber wie das so ist,
    urlaub wir, urlaub er, wird schon alles, andere projekte, "wir sind doch erst vor der baugenemigung" .....

    in nachhinein ärgert mich echt, das ich schön "treudoof" die rechnung bezahlt habe und ich jetzt meiner zu erbringenden leistung hinterherrenne.

    wir sind auch die kostenschätzung durchgegeangen, da war ja noch alles i.o.
    ich kann mir doch als BH doch nicht in die X. untergruppe erklären lassen.
    das sind ja bei der bodenplatte schon min. 10 unterpunkte.
    das eine ganze KG verschwindet, hätte mir echt früher auffallen sollen, aber es gab vor der heizung noch so viel zu klären (abwasser, fällgenemigungen --> schutz der verbleibenden bäume, dann wollen wir ja auch erst in 2011 bauen, also langer planungshorizont ...)

    wie gesagt, wir wollen keine askalation, aber was zu viel ist ist zu viel
    wie soll ich jemanden vertrauen, der eine ganze heizung vergisst ? was wird dann erst wenn die treppe +/- 1cm passen soll?:confused:
     
  11. #11 Pirellitx31, 05.09.2010
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    eine fristgerechte Bezahlung sollte eigentlich selbstverständlich sein, wenn die Arbeit ohne Beanstandung geleistet wurde.
    was soll dieser Nachsatz? Eine Rechnung bezahlt man, weil sie fällig ist und nicht, um irgendein "Vertrauen" zu untermauern....
    Wieso sind Sie der Meinung, dass der Architekt nicht verantwortungsbewußt handelt? Dass in der Leistungsphase 3 eine Kostenüberschreitung gegeben ist, ist noch kein Beinbruch, sondern lediglich ein Zeichen dafür, dass noch einige kostensenkende Änderungen geplant werden müssen. Welche das sind, müssen Sie gemeinsam mit dem Architekten erarbeiten.
    wenn mir sowas ein Bauherr schreiben würde, würde ich ziemlich sauer reagieren. Sie unterstellen dem Architekten, dass er "teuer" bauen will, um selbst mehr zu verdienen? Das ist eine ziemlich miese Unterstellung. Wie kommen Sie darauf?
    das sind aber doch ganz normale Selbstverständlichkeiten, die im übrigen zu den Bauherrenpflichten zählen. verstehe nicht, was Sie damit ausagen wollen.
    auch das ist selbstverständlich. Aber der Satz suggeriert, dass der Archi den Auftrag besser nicht hätte annehmen sollen.
    schöner kann man ein gestörtes Vertragsverhältnis kaum zum Ausdruck bringen..aber durch solche Schreiben wird es bestimmt auch nicht besser.
     
  12. #12 Pirellitx31, 05.09.2010
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    das sehe ich allerdings genauso relaxed wie Ihr Architekt.
    Wann wollen Sie eigentlich mit dem Bau beginnen, ich vermute mal im nächsten Frühjahr? Wo ist das Problem?
    wo laufen Sie denn jetzt der zu erbringenden Leistung hinterher? Dass Ihr Archi Sie verstzt hat oder keine Leistungen mehr erbringen will, habe ich noch nicht gelesen.
    wenn ich mich recht erinnere haben Sie sich für diesen architekten entschieden, weil Sie Bauten von ihm kannten, die Sie überzeugt haben. Und dass der Architekt die gesamte Heizung in der Kostenberechnung "vergessen" hat, kann ich auch nicht glauben. Aber solange Sie nicht mit ihm reden, wird sich das Problem nicht klären können.

    Kann es sein, dass Sie derzeit etwas nervös sind angesichts der bevorstehenden Entscheidungen? Macht nichts, das wäre normal.
     
  13. Idlab

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    ist die arbeit ohne beanstandung ?
    er vergist ganze KG und überschreitet die kostengrenze um 25% !?!
    das soll ausdrücken, das er lieber seine angestellten für diese projekt verbrät und sie dann nicht mal richtig kontrollier !
    das es auch eine selbstverständlichkeit ist, uns eine stimmige kostenberechnung vorzulegen
    ??? denn sie wissen nicht was sie tun ?
    da haben sie recht, dennoch danke das sie mir an einem sonntag "weiterhelfen" wollen
     
  14. Idlab

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    danke, danke, danke,danke, danke, danke:angel:
     
  15. #15 Baufuchs, 05.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hallo ???

    Hier wurde mit dem Architekten eine Kostenobergrenze vereinbart.

    Wenn dann eine Planung vorgelegt wird, bei der erst noch "kostensenkende Änderungen" geplant werden müssen, damit diese Kostenobergrenze eingehalten wird, dann ist die Planung fehlerhaft und es ist schon frech, dafür bereits eine Rechnung zu stellen.

    Was soll da denn "gemeinsam erarbeitet werden"?

    Der A. soll gefälligst ermitteln und darlegen, welche Punkte seiner Planung verursachen, dass er die vereinbarte Kostenobergrenze nicht einhält.

    Zum Schluss stellt sich die Frage, wer hier das Vertragsverhältnis stört. Der pfuschende Architekt, oder der vorsichtig rügende Bauherr.
     
  16. bernix

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    ...so unpassend fand ich den Titel nicht.

    schön ist es wenn der Architekt alles im Griff hat....

    wenn aber massive Probleme auftreten, vertrete ich die Meinung (vielleicht aus Erfahrung), dass konsequente Maßnahmen unabdingbar sind....

    Der Brief ist allerdings zu lang und zu emotional:biggthumpup:
     
  17. Idlab

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    danke, danke, danke,danke, danke, danke :angel:
    mir wird ja ganz anders ___ hin und her und her und hin
    ging mir aber schon oft so bei euch:winken
     
  18. sepp

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    manfred! wenn der bauherr ein raumprogramm vorlegt, daß einen entwurf generiert mit z.b. 900m³ und dann eben diese kostengrenze überschreitet muss man sich eben zusammensetzen und den entwurf korrigieren.
    das lp3 bezahlt wurde erfahren wir erst jetzt, zu recht muss das gerügt werden.
    dann mache ich einen sicheren entwurf bei dem die 15% puffer eben drin sind und die hütte kleiner oder einfacher wird.
    hier wirds auch schwieriger den kostenfaktor zu bestimmen...
    tausche parkett zu teppich, die teuren badobjekte gegen billige, lasse ich die abgehängte decke weg? oder reduziere ich das gesamtvolumen/flächen.
    das sind dinge die nur gemeinsam gehen.
    und in den kostengruppen der 3ten stelle (kostenberechnung) sind auch keine 10 unterpositionen für die bodenplatte. es sei denn, er generiert die kosten mittels lv positionen und ava programm.
     
  19. #19 Pirellitx31, 05.09.2010
    Pirellitx31

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    Vielleicht ergibt sich das Problem der nicht eingehaltenen Kostenobergrenze aus der Art und Weise wie der Archi plant.
    Ich kenne es so:
    BH gibt Kostenobergrenze bekannt. Danach seine Vorstellungen, Raumprogramm, Ausstattungswünsche etc. Gemeinsam wird daraufhin der Entwurf ausgearbeitet, so lange bis der BH sagt: so will ich das haben!
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich zwar eine Ahnung, ob die Kostenobergrenze eingehalten werden kann, aber noch keine Gewißheit. Wenn sich in der dann anschließenden Kostenberechnung zeigt, dass die Kosten überschritten werden, muss (in gemeinsamer Absprache mit dem BH) abgespeckt werden. Das kann im Bereich der Konstruktion / Raumprogramm / Ausstattung o.ä. liegen.

    Andere Architekten gehen vielleicht anders vor und präsentieren ausschließlich Entwürfe, die die Kostenobergrenze persè einhalten. Ob solch eine Vorgehensweise besser ist, will ich mal dahingestellt lassen.

    Jedenfalls kann ich an der zuerst genannten Herangehensweise an einen Entwurf keinen Mangel feststellen. Deshalb würde ich mich auch des Vorwurfs erwehren, ich hätte als Archi nicht die Kosten im Blick oder wolle den BH bewußt schädigen oder ihm das Geld aus der Tasche ziehen. Quatsch!
    Der mündige Bauherr muss wissen, wie Kosten entstehen und auch, dass ein Budgetlimit evtl. nur mit Abstrichen an der Größe / Entwurf oder Ausstattung des Hauses möglich ist. Das ist doch in der LPH 3 überhaupt noch kein Problem.
     
  20. Idlab

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    jetzt mal auf null und ganz von vorne !

    wir bewohnen ein mietwohnugn in einem ganz netten dorf an einem see.
    baugrundstücke gab es dort so gut wie keine mehr. alles war schön !

    wie es der zufall will, haben wir in diesem dorf, von einer netten person ein ca. 1600m² grundstück zum kauf angeboten bekommen.

    diese 1600m² haben wir in 2 grundstücke teilen lassen (die bank soll ja nicht alles bekommen ) G1: ca. 750m² wird bebaut, G2: B 850m² soll als mitgift für mein töchterchen dienen ;-)
    beides bezahlt und lastenfrei.
    nachdem wir mit 2-3 bauträgern über das grundstück gelaufen sind, und alle, unseren schönen bäume platt machen wollten, sind wir dann zu einem architekten.

    ab dann ging die sch.... los

    vorgaben für den archi:

    4 personen, erdwärme, kein spitzdach, kostenobergrenze XXX t€, bäume sollen bleiben ---> mehr nicht,

    daraus sollte er was machen, hat er auch; und jetzt sind wir hier :bau_1:
    PS: 1. treffen mit architekten auf dem grundstück im mai 2010
     
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