Kostenberechnung vom Architekten

Diskutiere Kostenberechnung vom Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ... es kam ein zusatzvertreg: die einzuhaltende kostengrenze für das Bauvorhebane exkl. honorar und rechnungen aus KG700 sit :xxx.xxx €, BRUTTO...

  1. #41 Karlheinz, 05.09.2010
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    Na das ist ja fein. Und was passiert jetzt, wenn die Kostengrenze überschritten wird? Soll das ein Gericht auswürfeln? Im Zweifel hast Du dann ein Kündigungsrecht dem Architekten gegenüber, das Dir auch nicht wirklich weiterhilft. Richtig durchdacht ist dieser Passus jedenfalls nicht.
     
  2. Idlab

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    na so z.B.

    der archi plant ein haus für xxx€ kfw40 (verbindlich)
    das kostet dann aber +25% (tolleranzgrenze)
    haus wird gebaut
    schadensersazt ? nein ! das haus ist ja auch +25% mehr wert.

    wirtschaftliche leistungsgrenz des BH überschritten (kann das zusätzliche kapital nicht aufbringen ) -- >zwangsversteigerung für -30% vom verkerswert !

    schaden jetzt 30% vom verkerswert --> architekt ist insolvent oder sein haftpflicht zahlt.

    würd ich mal als leie denken!
    internetz fetzt !

    > 25% überschreitung von einer verbindlichen kostenschätzung, das nimmt euch kein richter ab. dafür haftet ihr !!!
     
  3. #43 Pirellitx31, 05.09.2010
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    Schon falsch. Richtig ist: --> Haus wird nicht gebaut.

    Sollte das Haus doch gebaut werden, wird der Bauherr keinen Schadenersatz geltend machen können, da er ja sehr früh (hier LPH 3) von der Kostenüberschreitung Kenntnis hatte und diese offensichtlich akzeptiert und genehmigt hat.

    Also:
    Der Bauherr muss jetzt handeln und dem Archi ganz klar und deutlich seinen wirtschaftlichen Rahmen mitteilen. Wenn nicht, akzeptiert er die Kosten stillschweigend.
     
  4. Idlab

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    der BH hat die felende KG 420 in der kostenberechnung nicht bemerkt, und im treuen glauben auf die richtig erstellte kostenschätzung (wo es die KG 420 noch gab) LP3 abgenommen.
    bauantrag wird über die vereinbarte bausumme + 15% gestellt.
    danach bemerkt der archi in dem kostenanschlag, das er mit KG 420, min. 25% über der kostenschätzung liegt.
    was nun ?
    neuer bauantrag ? nee,
    jetzt ist er am ar......

    d.h. meine eingangsfrage: was gehört zu einer kostenplanung ! ich glaube nicht das man bei eine neubau eines EFH, ein Heizung nicht mit einplanen muss!
    wo ist da die kostenüberschreitung ? das ist "kostenunterschlagung"
     
  5. Idlab

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    haben wir, siehe #7

    was auch immer eine e-mail vor justitia´s waage wert ist.
    aber was ist eine 30 seitige kostenberechnung, mit einer unterschrift wert ?
     
  6. Idlab

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    das sind architekten, und dann auf GU schimpfen.

    ihr "du" solltet/st euch/dich schämen, echt.

    wenn das haus fertig ist, zieh ich wieder aus und wohn zur miete.
    und den archis schmeiß ich die scheiben ein.
     
  7. mls

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    schliess nicht von vereinzelten leseschwächen (immerhin, 4 seiten ;) )
    auf eine ganze zunft ..

    das thema kostenüberschreitung hat doch inzwischen soooo nen bart:
    was soll ein bauherr denn noch machen, wenn eine kostenobergrenze
    bereits vereinbart ist?
    überschreitung = mangelhaft.
    auslassung = mangelhaft.
    keine lph 1 = mangelhaft.
    kein brauchbarer (!) entwurf = mangelhaft

    und dafür kassieren? :irre
     
  8. #48 Karlheinz, 06.09.2010
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    Nur noch mal für arglose künftige Bauherren, die hier mitlesen: Ganz so einfach ist es eben gerade nicht. Beim Bauen mit Architekten werden die einzelnen Gewerke nach Baufortschritt ausgeschrieben - sollten sich größere Abweichungen zwischen der Kostenschätzung des Architekten und den tatsächlichen Kosten ergeben, merkt man das als Bauherr in der Regel erst, wenn man den Bau (a) schon finanziert hat, d.h. im Zweifel das Bankdarlehn vollständig abnehmen muss und (b) der Rohbau schon steht und mit dem Ausbau begonnen wurde. Kostenüberschreitungen können sich sowohl beim Einholen von Ausschreibungen ergeben als auch nach Vertragsvergabe dann, wenn (wie in der Regel) nach Aufmaß abgerechnet wird. Natürlich auch dann, wenn der Bauherr im Laufe des Bauvorhabens "aufwendiger" bauen möchte, oder wenn sich im Laufe des Bauvorhabens bei der Planung nicht erkennbare oder nicht erkannte Probleme ergeben.

    Dass man dann dem Architekten u.U. kündigen kann, wenn die Kostenschätzung grob falsch war, hilft nicht wirklich weiter. Gerade bei "enger" Finanzierung besteht nämlich die Gefahr, dass irgendwann das Geld für den Bau ausgegeben ist und der Bau noch lange nicht fertig. Weil man das, wie gesagt, im Zweifel auch erst merkt, wenn der Bau schon weit fortgeschritten ist, sind die Möglichkeiten zum "Gegensteuern" in diesem Stadium auch begrenzt.

    Ich würde daher jedem BH raten, die Kostenschätzungen detailliert mit dem Architekten durchzusprechen und unabhängig davon eine großzügige Reserve auf die Kostenschätzung (20% sind besser als 10%) einzukalkulieren - man kann auch mit der finanzierenden Bank (VOR Unterzeichnung des Kreditvertrages) die Vereinbarung treffen, dass x% des Kreditrahmens entschädigungsfrei nicht abgerufen werden müssen.
     
  9. Idlab

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    seh ich auch so und das haben wir auch gemacht (ca. die goldene mitte, da 10-20% mal schnell 20,30,40 ... tausend sind)
    wenn dann aber diese reserven durch "vergessene" KG aufgebraucht werden. dann ist man mehr als verärgert

    und wenn man bedenkt, das es zulässig ist, das der archi 20% bei seiner kostenschätzung daneben liegen darf, dann nochmals 20% reserve einplanen ?!?

    "bau mir mal ein haus, das darf 250000€ kosten, aber gern auch 450000€" ?

    bei +/- 40%, dann kann das auch eine vorschulklasse planen.
     
  10. sepp

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    vielleicht sollte man dem arglosen bauherren auch erklären, daß -
    zwischen Kostenschätzung und Vergabe noch ein paar Planungsschritte und Berechnungen erfolgen und eine kündigung aus wichtigem Grund erst gerechtfertig ist, wenn die gegensteuerung/korrekturen die vereinbarungen nicht erfüllen.
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
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    Naja - oder Bauherr/-frau hält sich mal an den Ablauf nach der HOAI.
    Es folgt also auf die Baugenehmigung nicht der Bagger mit paralleler Fortführung von Ausführungsplanung und Ausschreibung, sondern eine chronologische Abarbeitung
    1. Bauantrag
    2. Ausführungsplanung
    3. Ausschreibung ALLER Gewerke
    4. Baubeginn
    Dann sind nämlich "nur noch" vergessene Positionen und Massenfehler als Ursache von Kostenmehrungen drin und der Bauherr weiß VOR dem ersten Spatenstich, wie gut der Architekt gerechnet hat.
    Das Problem ist, dass die meisten Bauherren und -frauen dafür nicht genug Geduld mitbringen!
     
  12. #52 Skeptiker, 06.09.2010
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    Eine Reihe institutioneller Bauherren beginnt mit den Bauarbeiten erst wenn ein bestimmter Anteil des Bauvolumens im Rahmen des Budgets beauftragt wurde, in meinen Fällen zwischen 50 und 80 Prozent der geschätzten Auftragssumme. Manche Preiserhöhungen wie die vor einigen Jahren plötzlich exorbitant steigenden Metallpreise (Stahlbau!) lassen sich nämlich kaum vorher kalkulieren.
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
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    Ja - aber die meisten privaten Bauherren sehen das anders.
     
  14. #54 Karlheinz, 06.09.2010
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    Das kann aber auch noch andere Gründe haben, z.B.:

    Empfänger der Ausschreibungen haben (noch) kein Interesse an der Abgabe bindender Angebote, wenn das Gewerk erst Monate später durchgeführt wird

    Architekt hat nicht die Kapazität, schon unmittelbar nach Eingang der Baugenehmigung sämtliche Ausschreibungen zu erstellen (auch wenn er, wenn ich Dich richtig verstanden habe, nach HOAI eigentlich müsste?)

    Bauherr ist zeitlich/intellektuell überfordert, sich mit sämtlichen Details unmittelbar nach Baugenehmigung zu befassen (war jedenfalls mit Sicherheit bei uns der Fall).

    Aber natürlich ist es für die Bauherren, die das Risiko finanzieller Überraschungen so gering wie möglich halten wollen, extrem sinnvoll, wie von Dir beschrieben zu verfahren.
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
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    Unmittelbar nach Eingang der Baugenehmigung muss er die Kapazitäten auch nicht haben, weil zwischen Baugenehmigung und Ausschreibung die Ausführungsplanung liegt (25 % des Honorars = der Arbeit).
    Und die Kapazität MUSS er ja irgendwann eh haben.
     
  16. bernix

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    ....wär schön wenn es so abliefe, tut es aber nicht wie du schon geschrieben hast.
    Immerhin hätte es den Vorteil, dass man nach Ausschreibung (bei entsprechend unbefriedigendem Ergebnis) alles abblasen kann und "nur" die Kosten für den Architekten (und...und... und...) an der Backe hat...
    Nur hier ist ja schon die Schätzung daneben
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
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    Ja - aber es ging ja eben auch drum, ob es in der Angebotsphase
    • besser
    • gleich schlecht
    • noch schlimmer
    wird.
    Um das zu wissen -> siehe oben
     
  18. Idlab

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    hier die antwort auf meine e-mail an unseren archi



    Sehr verehrte Familie xxxx,

    Ihre e-mail habe ich erhalten. Wir sind dabei die Ursache zu finden.
    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
    xxx


    und zum thema "redet ihr nicht miteinander"

    was will man da noch machen ? :motz

    zumindest hat er sich mal 30sec. zeit genommen :mauer
     
  19. bernix

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    Was erwartest du? ...ein mehrseitiges Rechtfertigungsschreiben? ...ein dickes Bedauern? (=Schuldanerkenntnis?!)

    Die Zeit, die er jetzt nicht mit Schreiben verplempert hat, hat er jetzt für die Nachbesserung:biggthumpup:
     
  20. #60 loennermo, 07.09.2010
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    Aber sicher - die Schuld dafür wird einfach dem Bauherren in die Schuhe geschoben und der Bauherr soll zahlen. Ist uns nun schon zum zweiten Mal passiert. Das fest vereinbarte Budget wurde trotz Entfall des Kellers aber ohne Berücksichtung der Mehrkosten auf Grund des Baugrundes um ~25% überschritten. Und wir sollen die für uns wertlose Planung bezahlen...
     
Thema: Kostenberechnung vom Architekten
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