Sicherheitseinbehalt - BU eskaliert nach 1. Abschlagszahlung

Diskutiere Sicherheitseinbehalt - BU eskaliert nach 1. Abschlagszahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir haben mit unserem Rohbauer einen Vertrag unterzeichnet, bei dem vereinbart ist "10% Einbehalt bis zur Schlussabnahme". Nun...

  1. #1 greenlady, 08.09.2010
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    Guten Abend,
    wir haben mit unserem Rohbauer einen Vertrag unterzeichnet, bei dem vereinbart ist "10% Einbehalt bis zur Schlussabnahme".

    Nun kommt die 1.Abschlagszahlung unter Abzug der 10% und der Rohbauer flippt voellig aus. Er hat seine Bauarbeiter mit ins Boot genommen und will hier die Baustelle einstellen, da er das im Vertrag anders verstanden hat (??? - Anm.: er macht diesen Job schon ueber 20 Jahre)....mein Mann und ich waren total von den Socken, den mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Unser Archi meinte, dass sei so ueblich mit dem Einbehalt. Der Rohbauer fuehlt sich betrogen und will den Vertrag anfechten.
    Wie ist die rechtliche Lage? Beide Parteien haben den Vertrag unterschrieben, ist doch sein Pech, wenn er diesen nicht richtig durchliest bevor er unterschreibt oder? Ich verstehe sein Misstrauen nicht, wir sind total korrekt, haben sofort fuer das "Problem" Loesungsbereitschaft gezeigt, ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich auch sofort nach Freigabe der 1.Abschlagszahlung die Zahlung angewiesen habe, die Bauarbeiter bekommen jeden Morgen von mir Kaffee hingestellt, wir haben nen Bierkasten bereitgestellt, heute habe ich die Bauarbeiter ein Mittagessen gemacht, also ich denke, wir sind ganz nette Bauherren. Der Rohbauer sagte auch, das sei nix gegen uns, aber er fuehlt sich vom Architekten abgelinkt ( der Rohbauer und Architekt sind sich ueberhaupt nicht gruen!!)...nun habe ich die Befuerchtung, dass die Lage hier noch mehr eskaliert ( der Rohbauer meinte, er packt alles zusammen und dann ist "Ende Gelaende")...ich als Laie versteh die ganze Aufregung nicht.
    Meinungen dazu?

    Gruss Greenlady
     
  2. #2 RMartin, 08.09.2010
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    Das laßt ihr mal besser schön sein mit dem Bier. Lieber Kiste Cola....

    Ansonsten ist das schon korrekt, dass 10% einbehalten werden; so stehts im Vertrag und aus.
    Soll der BU sich mal wagen einfach "Ende Gelände" zu machen.... Ihn mal freundlich drauf hinweisen (lassen) was das dann für einen für ihn unangenehmen Rattenschwanz mit sich zieht wenn er vertragsbrüchig wird.

    Möglich wäre halt den Einbehalt über eine Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) abzuwickeln...die kostet natürlich Geld; müsste er dann zahlen....
     
  3. #3 greenlady, 08.09.2010
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    ...

    :D die jungs sind keine Saeufer, die trinken alle nur 1 Bier zum Mittagessen, sonst nichts

    ja, ich hab das auch mit meinem Mann durchgekaut, dass er nicht einfach die Baustelle liegen lassen kann, immerhin hat er auch 30 AT bekommen den Rohbau fertigzustellen, sonst droht Vertragsstrafe......
    ich bin nur ganz erschuettert, weil die letzten 2 Wochen die Stimmung auf der Baustelle echt gut war und ich mich gefreut habe, dass das so laeuft und nun so eine Scheisse...
     
  4. #4 RMartin, 08.09.2010
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    Ja, schön und gut...auf Baustellen herrscht aber schon seit geraumer Zeit Alkoholverbot. Wenn was passiert, die Staatsanwaltschaft, Amt für Arbeitsschutz, etc. rücken auf die Baustelle und sehen nen Kasten Bier...dann 'Prost'; im wahrsten Sinne des Wortes.

    Ansonste wie zuvor geschrieben...und davon, dass es jetzt anscheinend Knatsch gibt, darf man sich nicht beeindrucken oder einschüchtern lassen. Passiert auf 99% der Baustellen.
    Ruhig mit der Firma reden und die Bürgschaft ansprechen....
     
  5. #5 greentux, 08.09.2010
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    Ausser den Steinen wollte meiner bisher nix bezahlt haben. Nun ist der Rohbau fast fertig und er macht mal die Rechnung. Da scheine ich bischen Glück mit dem zu haben...
     
  6. #6 Gast943916, 09.09.2010
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    Gast943916 Gast

    10% Sicherheitseinbehalt ist doch korrekt und üblich. Ich kenne ihn nicht aber wenn er deswegen so ausrastet, könnten ja evtl. finanzielle Schwierigkeiten die Ursache sein...
    dann solltet ihr allerdings die o. e. Bürgschaft in Erwägung ziehen.

    @RMartin
    ein generelles Alkoholverbot gibt es m. W. nicht, Versicherungstechnische Nachteile kann es deshalb schon geben.
    Auszug aus dem ASchG:
     
  7. #7 Achim Kaiser, 09.09.2010
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    Einheitspreisvertrag oder Pauschalvertrag ?

    Höhe der Abschlagszahlung per Leistungsaufstellung nachgewiesen oder undifferenzierte Anforderung *für geleistete Arbeiten 1. AZ XX.XXX,XX* ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Uwe!

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    10% Sicherheitseinbehalt sind normal, richtig. Allerdings kenne ich es so, dass einmalig am Ende mit der leetzten Rate die 10% einbehalten werden und nicht bei jedem Abschlag. Liegt da evtl. das Missverständis?
     
  9. #9 Baufuchs, 09.09.2010
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    10% Normal?

    Guckst Du 632a BGB:

    Normal wären demnach 5%. Aber sei es drum, vertraglich vereinbart sind nun mal 10%.

    Einbehaltszeitpunkt s.o. = 1. Abschlagszahlung.
     
  10. Uwe!

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    5% Hast Recht! So war es auch bei uns!

    Aber oben steht nur
    , keine Aussage über den Zeitpunkt!

    Vielleicht kann Greenlady den Ausschnitt aus dem Vertrag mal komplett zitieren?!
     
  11. #11 RMartin, 09.09.2010
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    Ich habe gerade bei verschiedenen 'Institutionen' (BG Bau, Staatliches Amt für Arbeitsschutz) gegoogelt und konnte auch kein generelles Alkoholverbot finden. Somit habe ich davor wohl die Unwahrheit geschrieben. Auf den meisten Großbaustellen ist dies Alkoholverbot jedoch durch Baustellanweisung-, verordung geregelt.
    Und ungeachtet all dessen macht es bestimmt keinen guten Eindruck wenn was passieren sollte.......und der Alkohol dann vom Bauherrn geliefert wurde...

    Naja, bisschen vom Thema abgekommen durch den Bierkasten:)
     
  12. oberh

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    Hi!

    Laienmeinung:

    Im Netz habe ich vor ca. 3 Monaten ein Urteil des BGH gefunden, welches einen vertraglichen Sicherheitseinbehalt von 8 % für nichtig erklärt hat.
    Begründung: § 307 BGB - "unangemessene Benachteiligung" des AN.

    Wie wäre es denn mit einer gütlichen Einigung von 5 % in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft ...
     
  13. #13 RMartin, 09.09.2010
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    Auch meine Laienmeinung:

    Finde ich super den Vorschlag von oberh. Und dann noch vereinbaren, dass nach Fertigstellung die Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine Gewährleistungsbürgschaft (5% der Schlussrechnungssumme) abgelöst wird....
     
  14. #14 greenlady, 09.09.2010
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    Vertrag

    erstmal danke an alle, die hier mitmischen.

    so nun zum vertrag:

    es ist ein Pauschalvertrag, im einzelnen ist ausgehandelt:

    5 Hunderstel Sicherheitsleistung der Abrechnungssumme als Bankbuergschaft
    desweiteren Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan

    weitere Vereinbarungen:
    3% Skonto
    10% Einbehalt bis zur Schlussabnahme
    10 Tage Zahlungsziel von Abschlagszahlungen

    nun steht in der Rechnungs-Freigabe vom Archi>

    Gewaehrleistungseinbehalt bis Vorlage Bankbuergschaft 5% Summe X
    (Auszahlung bei Vorlage Bankbuergschaft)

    Einbehalt 5% Summe X

    Danke nochmals vorab :winken
     
  15. #15 Gast943916, 09.09.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dann kann ich mir seine Aufregung nur mit meiner oben geäusserten Vermutung erklären....
     
  16. #16 RMartin, 09.09.2010
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    Was nun?! 5 % oder 10% Abzug? Oder beides? Also wenn Ihr ihm 10% und dann nochmal 5% abzieht, dann würde ich auch flippen...
     
  17. #17 Olaf (†), 09.09.2010
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    Hat...

    denn der Rohbauer mal gesagt, was ER verstanden hat?

    So wie das formuliert ist, steht da nicht, dass von jeder AZ kontinuierlich 10% einbehalten werden als Fertigstellungsgarantie.
    Da steht, dass 10% erst ausgezahlt werden, wenn die Schlussabnahme erfolgte, d.h. man müsste die 10% als Schlussrate definieren.

    Ich glaube, ich kann seinen Unmut nachvollziehen.
     
  18. Eric

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    § 307 BGB ist überhaupt nur anwendbar, wenn es sich bei dem Bauvertrag um einen vom Fragesteller gestellten Formularvertrag handelt. Nach dem Inhalt der Klauseln nicht anzunehmen.

    Zu unterscheiden ist zwischen der Phase bis zur Abnahme ( Erfüllungsebene ) und der Phase nach der Abnahme ( Gewährleistung ).

    Hier wurden für die Erfüllungsphase Abschlagszahlungen mit 10 % Sicherheiteinbehalt vereinbart. Die gelten nach der Vereinbarung für alle Abschlagszahlungen, so daß am Ende ( vor Abnahme ) 10 % Einbehalten sind.

    Nach der Abnahme sind weitere 5 % auzuzahlen und 5 % bleiben stehen, es sei denn der AN löst den Einbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ab.

    Zu denken wäre daran, daß der AG analog § 16 VOB/B die 10 % auf ein gemeinsames Sperrkonto zu hinterlegen hat. Dazu bedürfte es dann in Analogie zu § 16 VOB/B einer fristsetzenden Aufforderung des AN oder aber eines freiwilligen Entgegenkommens des AGs.
     
  19. #19 RMartin, 09.09.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2010
    RMartin

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    Olaf: Genau, so versteh ich das auch.... 10% als letzte Zahlung und 5% von jeder AZ, bzw. ablösbar durch Bürgschaft...
    Ist denn die letzte Rate im Zahlungsplan mit 10% beziffert?
     
  20. #20 ManfredH, 09.09.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ist für mich ein bisschen widersprüchlich.

    Die 5% bzw. 10% Einbehalte sind doch 2 Paar Stiefel.

    Ich kenne es so, dass der 10-%ige EInbehalt vorgenommen wird bei Teilrechnungen nach Einheitspreisverträgen, als Sicherheit für Ungenauigkeiten bei den Mengenansätzen (weil bei der Teilrechnung das Aufmass oft noch nicht komplett erstellt bzw. geprüft wird.)

    Der 5%ige Einbehalt dagegen erfolgt bei der Schlussabrechnung, als Gewährleistungseinbehalt, also als Sicherheit für die Beseitigung evtl. noch während der Gewährleistungsfrist auftretender Mängel.

    Wenn es sich aber wie zitiert um einen Pauschalvertrag mit Zahlungsplan handelt, verstehe ic hnicht, warum von von vereinbarten pauschalen Teilzahlungsbeträgen noch einen Abzug vergenommen werden soll. So richtig durchdacht scheinen mir hier die Vertragsvereinbarungen nicht zu sein ...
     
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